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   LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13   

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https://dejure.org/2013,7384
LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13 (https://dejure.org/2013,7384)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13 (https://dejure.org/2013,7384)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2013 - 9 TaBVGa 5/13 (https://dejure.org/2013,7384)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl, Beteiligung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl, Beteiligung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • IWW

    § 83 Abs. 3 ArbGG
    § 83

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Abbruch einer Betriebsratswahl; Voraussetzungen eines Wahlabbruchs

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 83 Abs. 3 ArbGG
    Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl, Beteiligung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 83 Abs. 3 ArbGG
    Beteiligung der Wahlvorstände anderer unselbständiger Betriebsteile im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Abbruch einer Betriebsratswahl; Voraussetzungen eines Wahlabbruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (26)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13
    Die bloße Anfechtbarkeit reiche nicht (BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10, NZA 2012, 345).

    Damit würde ein betriebsratsloser Zustand aufrechterhalten, der nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes lediglich bei einer nichtigen Wahl eintreten darf (BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10, NZA 2012, 345; LAG Thüringen v. 06.02.2012 - 1 TaBVGa 1/12, juris; LAG Düsseldorf v. 09.01.2012 - 14 TaBV 69/11, juris; LAG Düsseldorf v. 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10, juris).

    Insoweit ist eine Betriebsratswahl nur in ganz besonderen Ausnahmefällen nichtig (ausdrücklich BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10, NZA 2012, 345).

    Auf dieser Grundlage ist anerkannt, dass insbesondere eine mögliche Verkennung des Betriebsbegriffs regelmäßig nicht zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führt (BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10, NZA 2012, 345; BAG v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 5 zu § 19 BetrVG 1972).

  • BAG, 17.01.2007 - 7 ABR 63/05

    Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen Betriebs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13
    Dazu müssen die in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (BAG v. 09.12.2009 - 7 ABR 38/08, juris; BAG v. 17.01.2007 - 7 ABR 63/05, juris).

    Dazu reicht es aus, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (BAG v. 09.12.2009 - 7 ABR 38/08, juris; BAG v. 17.01.2007 - 7 ABR 63/05, juris).

    Die für einen selbständigen Betriebsteil nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG erforderliche relative Eigenständigkeit setzt keinen umfassenden eigenen Leitungsapparat voraus, erfordert aber, dass es in dem Betriebsteil eine eigenständige Leitung gibt, die in der Lage ist, die Arbeitgeberfunktionen in den wesentlichen Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung wahrzunehmen (BAG v. 09.12.2009 - 7 ABR 38/08, juris; BAG v. 17.01.2007 - 7 ABR 63/05, juris).

  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 38/08

    Betrieb und Betriebsteil

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13
    Dazu müssen die in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (BAG v. 09.12.2009 - 7 ABR 38/08, juris; BAG v. 17.01.2007 - 7 ABR 63/05, juris).

    Dazu reicht es aus, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (BAG v. 09.12.2009 - 7 ABR 38/08, juris; BAG v. 17.01.2007 - 7 ABR 63/05, juris).

    Die für einen selbständigen Betriebsteil nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BetrVG erforderliche relative Eigenständigkeit setzt keinen umfassenden eigenen Leitungsapparat voraus, erfordert aber, dass es in dem Betriebsteil eine eigenständige Leitung gibt, die in der Lage ist, die Arbeitgeberfunktionen in den wesentlichen Bereichen der betrieblichen Mitbestimmung wahrzunehmen (BAG v. 09.12.2009 - 7 ABR 38/08, juris; BAG v. 17.01.2007 - 7 ABR 63/05, juris).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13
    (1)Eine Betriebsratswahl ist nur nichtig bei groben und offensichtlichen Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechtes, die so schwerwiegend sind, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht (so schon BAG v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 5 zu § 19 BetrVG 1972).

    Dabei ist die Nichtigkeit nicht vom Standpunkt eines Außenstehenden, sondern demjenigen zu beurteilen, der mit den Betriebsinterna vertraut ist (BAG v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 5 zu § 19 BetrVG 1972; Richardi/Thüsing, § 19 Rz.76; GK-BetrVG/Kreutz, § 19 Rz.133).

    Auf dieser Grundlage ist anerkannt, dass insbesondere eine mögliche Verkennung des Betriebsbegriffs regelmäßig nicht zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führt (BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10, NZA 2012, 345; BAG v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 5 zu § 19 BetrVG 1972).

  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 14/76

    Betriebsratswahl: Mängel infolge unzutreffender Anzahl zu wählender Mitglieder

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13
    (1)Eine Betriebsratswahl ist nur nichtig bei groben und offensichtlichen Verstößen gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechtes, die so schwerwiegend sind, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht (so schon BAG v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 5 zu § 19 BetrVG 1972).

    Dabei ist die Nichtigkeit nicht vom Standpunkt eines Außenstehenden, sondern demjenigen zu beurteilen, der mit den Betriebsinterna vertraut ist (BAG v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 5 zu § 19 BetrVG 1972; Richardi/Thüsing, § 19 Rz.76; GK-BetrVG/Kreutz, § 19 Rz.133).

    Auf dieser Grundlage ist anerkannt, dass insbesondere eine mögliche Verkennung des Betriebsbegriffs regelmäßig nicht zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führt (BAG v. 27.07.2011 - 7 ABR 61/10, NZA 2012, 345; BAG v. 19.11.2003 - 7 ABR 25/03, AP Nr. 5 zu § 19 BetrVG 1972).

  • LAG Hamburg, 19.04.2010 - 7 TaBVGa 2/10
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13
    Zum Teil wurde vertreten, bereits die sichere Anfechtbarkeit der Wahl reiche aus (vgl. LAG Schleswig-Holstein v. 07.04.2011 - 4 TaBVGa 1/11 - juris; LAG Hamburg v. 19.04.2010 - 7 TaBVGa 2/10, NZA-RR 2010, 585; LAG Hessen v. 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08, juris; Fitting § 18 Rn. 42; DKKW/Schneider/Homburg § 18 Rn. 6; GK-BetrVG/Kreutz § 18 Rn. 79 f).

    Entscheidend ist, dass der Wahlvorstand den Betriebsbegriff nicht im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens geprüft (und dabei möglicherweise verkannt hat), sondern dass er den Begriff grob verkannt oder aber die bestehenden Wahlvorschriften bewusst missachtet hat (vgl. auch LAG Hamburg v. 19.04.2010 - 7 TaBVGa 2/10, juris).

    Entscheidend ist, dass der Wahlvorstand den Betriebsbegriff nicht im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens geprüft (und dabei möglicherweise verkannt hat), sondern dass er den Begriff grob verkannt oder aber die bestehenden Wahlvorschriften bewusst missachtet hat (vgl. auch LAG Hamburg v. 19.04.2010 - 7 TaBVGa 2/10, juris).

  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 327/01

    Kündigungsschutz - Konzernholding

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13
    Diese einheitliche Leitung muss sich auf die wesentlichen Funktionen eines Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten erstrecken (vgl. BAG v. 16.01.2003 - 2 AZR 609/01, EzA SD 2003, Nr. 14; BAG v. 13.06.2002 - 2 AZR 327/01, AP Nr. 29 zu § 23 KSchG 1969; BAG v. 21.02.2001 - 7 ABR 9/00, NZA 2002, 56; BAG v. 24.01.1996 - 7 ABR 10/95, AP Nr. 8 zu § 1 BetrVG).

    Vielmehr muss die Vereinbarung auf eine einheitliche Leitung für die Aufgaben gerichtet sein, die vollzogen werden müssen, um die in der organisatorischen Einheit zu verfolgenden arbeitstechnischen Zwecke erfüllen zu können (BAG v. 16.01.2003 - 2 AZR 609/01, EzA SD 2003, Nr. 14; BAG v. 13.06.2002 - 2 AZR 327/01, AP Nr. 29 zu § 23 KSchG 1969).

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 609/01

    Kleinbetriebsklausel - Gemeinschaftsbetrieb - Treuwidrigkeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13
    Diese einheitliche Leitung muss sich auf die wesentlichen Funktionen eines Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten erstrecken (vgl. BAG v. 16.01.2003 - 2 AZR 609/01, EzA SD 2003, Nr. 14; BAG v. 13.06.2002 - 2 AZR 327/01, AP Nr. 29 zu § 23 KSchG 1969; BAG v. 21.02.2001 - 7 ABR 9/00, NZA 2002, 56; BAG v. 24.01.1996 - 7 ABR 10/95, AP Nr. 8 zu § 1 BetrVG).

    Vielmehr muss die Vereinbarung auf eine einheitliche Leitung für die Aufgaben gerichtet sein, die vollzogen werden müssen, um die in der organisatorischen Einheit zu verfolgenden arbeitstechnischen Zwecke erfüllen zu können (BAG v. 16.01.2003 - 2 AZR 609/01, EzA SD 2003, Nr. 14; BAG v. 13.06.2002 - 2 AZR 327/01, AP Nr. 29 zu § 23 KSchG 1969).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2010 - 15 TaBVGa 1/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung nur bei zuverlässig

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13
    Denn Antragsberechtigt im Verfahren gerichtet auf den Abbruch einer Betriebsratswahl ist derjenige, der auch anfechtungsberechtigt ist (LAG Baden-Württemberg v. 09.03.2010 - 15 TaBVGa 1/10, BB 2010, 760).

    Ein Teil der Instanzrechtsprechung und der Literatur nahm an, im Allgemeinen könne der Abbruch einer laufenden Betriebsratswahl durch einstweilige Verfügung nur angeordnet werden, wenn die eingeleitete Wahl mit Sicherheit als nichtig anzusehen sei (LAG Sachsen v. 22.04.2010 - 2 TaBVGa 2/10, juris; LAG Baden-Württemberg v. 09.03.2010 - 15 TaBVGa 1/10 juris; ErfK/Koch § 18 BetrVG Rn. 7).

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.03.2013 - 9 TaBVGa 5/13
    Beteiligte in Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes ist dabei nach herrschender Auffassung jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 16.05.2007 -7 ABR 63/06 Rn. 11, AP Nr. 3 zu § 96a ArbGG 1979 Rn. 11; LAG Düsseldorf v. 14.09.2010 - 16 TaBV 11/10, juris).

    Insofern käme eine Beteiligung grundsätzlich in Betracht, wenn die erkennende Kammer mit dem Abbruch der Wahl den übrigen Wahlvorstände ihre Rechte absprechen würde, wobei entscheidend ist, dass eine Rechtsposition des jeweils anderen Gremiums materiell-rechtlich ernsthaft in Frage kommt (vgl. auch BAG v 28.03.2006 - 1 ABR 59/04, AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; LAG Düsseldorf v. 14.09.2010 - 16 TaBV 11/10, juris).

  • LAG Düsseldorf, 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz; unwirksamer Einigungsstellenspruch zur

  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 6/97

    Mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung im gemeinsamen Betrieb

  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

  • BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 10/95

    Gemeinschaftlicher Betrieb mehrerer Unternehmen

  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

  • BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 9/00

    Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen

  • LAG Hessen, 07.08.2008 - 9 TaBVGa 188/08

    Antrag auf Abbruch der Wahl eines Betriebsrats in einem Jobcenter im Eilverfahren

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.04.2011 - 4 TaBVGa 1/11

    Betriebsratswahl, Anfechtung, Betriebsrat, Rücktritt, Bestellung, Wahlvorstand,

  • LAG Hamm, 21.05.2008 - 10 TaBVGa 5/08

    Beschlussverfahren; Unterlassung der Anwendung eines Punktesystems bei der

  • LAG Sachsen, 22.04.2010 - 2 TaBVGa 2/10

    Berichtigung einer Vorschlagsliste bei Wegfall der Wählbarkeit einer Kandidatin

  • LAG Düsseldorf, 09.01.2012 - 14 TaBV 69/11

    Anspruch eines Betriebsrats auf Herausgabe einer Namensliste der Beschäftigten

  • LAG Köln, 20.05.2009 - 8 TaBVGa 3/09

    Freistellung Betriebsratsmitglied; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund

  • LAG Düsseldorf, 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10

    Nichtigkeit der Betriebsratswahl oder das Vorliegen eines feststehenden,

  • LAG Thüringen, 06.02.2012 - 1 TaBVGa 1/12

    Anspruch auf Abbruch einer Betriebsratswahl

  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

  • BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 19/04

    Bestellung des Wahlvorstands - Antrag der Gewerkschaft

  • ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der

    Ein Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO ist dann anzunehmen, wenn die Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis, insbesondere bei dauernden Rechtsverhältnissen, zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig erscheint (vgl. dazu nur LAG Düsseldorf, Beschl. v. 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13, BeckRS 2013, 68272).
  • LAG Hamm, 06.09.2013 - 7 TaBVGa 7/13

    Streit über die Wirksamkeit der Bestellung des Wahlvorstandes

    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt (LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris).

    Eine solche kann nur angenommen werden, wenn im Wahlverfahren Mängel auftreten, die jeglichen Anschein einer demokratischen Wahl vermissen lassen würden (BAG, Urteil vom 27.07.2011 aaO, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013 aaO.).

  • LAG Hamm, 27.10.2015 - 7 TaBV 19/15

    Pflichten des Arbeitgebers im Vorfeld der Betriebsratswahl

    Es müssten Mängel im Wahlverfahren festgestellt werden, die der Wahl jeglichen Anschein einer demokratischen Wahl nehmen würden (BAG, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10, NZA 2012, S. 345 ff.; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13, juris).
  • LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16

    Abbruch der Betriebsratswahl wegen einer unternehmensweiten Abstimmung zur Wahl

    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt (LAG Hamm, Beschlüsse vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris und 7 TaBVGa 7/14; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06, LAG Hamburg, Beschluss v. 19.04.2010, 7 TaBVGa 2/10).

    Eine solche kann nur angenommen werden, wenn im Wahlverfahren Mängel auftreten, die jeglichen Anschein einer demokratischen Wahl vermissen lassen würden (BAG, Urteil vom 27.07.2011 aaO, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013 aaO.).

  • LAG Düsseldorf, 25.03.2020 - 7 TaBVGa 2/20

    Betriebsratswahl bei Lieferdienst darf stattfinden

    Die bloße Anfechtbarkeit genügt nicht (vgl. BAG, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10; ebenso: Thüringer Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 06.02.2012,1 TaBVGa 1/12; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05.04.2012, 4 TaBVGa 1/12; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13, jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 04.03.2014 - 7 TaBVGa 7/14

    Abbruch von Betriebsratswahlen

    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt, worauf auch das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat (LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06,).

    Eine solche kann nur angenommen werden, wenn im Wahlverfahren Mängel auftreten, die jeglichen Anschein einer demokratischen Wahl vermissen lassen würden (BAG, Urteil vom 27.07.2011 aaO, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013 aaO.).

  • ArbG Berlin, 30.07.2020 - 4 BVGa 9401/20

    Mitbestimmung - "Türsteher" an den Eingängen eines Einzelhandelsgeschäfts

    Ein Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO ist dann anzunehmen, wenn die Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis, insbesondere bei dauernden Rechtsverhältnissen, zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig erscheint (vgl. dazu nur LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13, juris).
  • ArbG Düsseldorf, 19.10.2017 - 7 BVGa 17/17

    Untersagungsanspruch des Betriebsrats hinsichtlich der Einführung des sog. "desk

    Ein Verfügungsgrund im Sinne des § 940 ZPO ist dann anzunehmen, wenn die Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis, insbesondere bei dauernden Rechtsverhältnissen, zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig erscheint (LAG Düsseldorf vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13, Juris).
  • LAG Hessen, 03.04.2014 - 9 TaBVGa 42/14

    Wahlvorstand und Übergabe von Beschäftigtenlisten

    5 Zum anderen kommt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 8; ebenso Hess. LAG Beschluss vom 27. März 2014 - 9 TaBVGa 38/14 - Hess. LAG Beschluss vom 20. Febr. 2014 - 9 TaBVGa 19/14 - Hess. LAG Beschluss vom 20. Febr. 2014 - 9 TaBVGa 11/14 - LAG Düsseldorf Beschluss vom 13. März 2013 - 9 TaBVGa 5/13 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 6. Sept. 2013 - 7 TaBVGa 7/13 - NZA-RR 2013, 637 = Juris; LAG Hamm Beschluss vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - AiB 2013, 718 = Juris), durch welche die noch bei den turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2010 streitige Frage höchstrichterlich entschieden ist und von der abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung bietet, ein Wahlabbruch nur bei voraussichtlicher Nichtigkeit der Wahl in Betracht.

    Die Einschätzung des Wahlvorstandes im Hinblick auf die fortbestehende Wahlregion Mitte wäre dann nicht vertretbar, wenn ein offensichtlicher Missbrauch oder eine willkürliche Verkennung der Betriebsstrukturen gegeben ist (vgl. LAG Düsseldorf Beschluss vom 13. März 2013 - 9 TaBVGa 5/13 - Juris).

  • LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 19/14

    Wahlvorstand und Anspruch auf Wählerliste

    5 Zum anderen kommt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 8; ebenso LAG Düsseldorf Beschluss vom 13. März 2013 - 9 TaBVGa 5/13 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 6. Sept. 2013 - 7 TaBVGa 7/13 - NZA-RR 2013, 637 = Juris; LAG Hamm Beschluss vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - AiB 2013, 718 = Juris), durch welche die noch bei den turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2010 streitige Frage höchstrichterlich entschieden ist und von der abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung bietet, ein Wahlabbruch nur bei voraussichtlicher Nichtigkeit der Wahl in Betracht.

    Die Einschätzung des Wahlvorstandes im Hinblick auf den fortbestehenden Gemeinschaftsbetrieb wäre dann nicht vertretbar, wenn ein offensichtlicher Missbrauch oder eine willkürliche Verkennung der Betriebsstrukturen gegeben ist (vgl. LAG Düsseldorf Urteil vom 13. März 2013 - 9 TaBVGa 5/13 - Juris).

  • LAG Hamm, 30.06.2015 - 7 TaBV 71/14

    Zulässigkeit der Anfechtung der Wahl des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14

    Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl

  • LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14

    Abbruch einer Betriebsratswahl

  • ArbG Düsseldorf, 29.03.2018 - 7 BVGa 5/18
  • LAG Köln, 08.04.2014 - 7 Ta 101/14

    Einstweilige Verfügung; Abbruch der Betriebsratswahl; Betriebsbegriff

  • ArbG Iserlohn, 14.01.2021 - 5 Ga 2/21
  • ArbG Köln, 13.01.2023 - 1 BVGa 25/22
  • ArbG Düsseldorf, 25.07.2013 - 5 BVGa 21/13

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit einer möglichen

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