Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.05.2010 - 9 U 156/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Benachteiligung wegen einer Behinderung bei Abschluss einer privatrechtlichen Versicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung über das Vorliegen einer Behinderung i.S.d. Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unter Heranziehung des sozialrechtlichen Begriffs der Behinderung; Annahme einer Benachteiligung wegen einer Behinderung bei Anknüpfung des Verhaltens lediglich an eine ...
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AGG § 3 Abs. 1; AGG § 3 Abs. 2; AGG § 19 Abs. 1 Nr. 2; AGG § 20 Abs. 2; SGB IX § 2 Abs. 1
Eine Antragsablehnung wegen Vorerkrankung ist keine Benachteiligung wegen Behinderung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Behinderung i.S. von § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX; Begriff der unmittelbaren Benachteiligung wegen einer Behinderung i.S. von § 3 Abs. 1 AGG; Anforderungen an die Gleichbehandlung der Versicherten eines privaten Versicherungsunternehmens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Diskriminierungsverbot in der privaten Krankenversicherung
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
Kein Verstoß gegen AGG - Ablehnung des Antrages für eine privatrechtliche Versicherung wegen Vorerkrankung
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 13.11.2009 - 3 O 82/09
- OLG Karlsruhe, 27.05.2010 - 9 U 156/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 2668
- VersR 2010, 1163
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 11.07.2006 - C-13/05
DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.05.2010 - 9 U 156/09
Eine Behinderung und eine Krankheit könnten nicht gleichgesetzt werden, wie nicht zuletzt aus der Entscheidung des EuGH, NZA 2006, 839 folge.Für das Arbeitsrecht hat der EuGH inzwischen ausdrücklich ausgesprochen, dass eine Kündigung wegen einer Krankheit nicht zugleich als Kündigung wegen einer Behinderung anzusehen ist (EuGH, NZA 2006, 839).
- VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 56-VI-17
Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch zivilgerichtliche Entscheidungen
Dies entspreche Sinn und Zweck der Regelung (vgl. OLG Karlsruhe vom 27.5.2010 - 9 U 156/09).Dieser Rechtfertigungsgrund, der Schutz vor Willkür bieten, aber nicht die auch im Interesse der Versicherten erforderliche Differenzierung nach dem ex ante beurteilten individuellen Risiko unmöglich machen soll (Armbrüster, VersR 2006, 1297/1299), greift nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. Mai 2010 (9 U 156/09 - juris Rn. 50 ff.), der das Amtsgericht München gefolgt ist, auch dann ein, wenn ein Versicherungsunternehmen den Vertragsschluss ganz ablehnt; fehlt es aus nachvollziehbaren Gründen an ausreichenden statistischen Grundlagen, genügt es zur Rechtfertigung nach § 20 Abs. 2 Satz 2 AGG, wenn die Entscheidung des Versicherers auf anderen, vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen beruht, die mit dem zu versichernden Risiko korrelieren.
- OLG Frankfurt, 06.06.2011 - 23 U 101/10
Anlageberatung: Auswirkungen eines fehlerhaften Produktflyers auf die …
Ferner seien Rückvergütungen im Sinne der Kickback-Rechtsprechung gezahlt und hierüber nicht aufgeklärt worden, wie neben dem 17. Zivilsenat (…a.a.O.) auch der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit Beschluss vom 8.4.2011 entschieden habe (9 U 156/09).Ferner ist gerichtsbekannt, dass in der Broschüre der Beklagten "Allgemeine Information für Kunden über Zuwendungen" ausdrücklich angegeben ist, dass die Beklagte den Ausgabeaufschlag bei Zertifikaten teilweise oder in voller Höhe erlangt (siehe auch das Hinweisschreiben an die Beklagte vom 8.4.2011 im Rechtsstreit 9 U 156/09 zum Zertifikat ... CreativInvest 6, worauf die Beklagte die Berufung zurückgenommen hat).
Im Übrigen hat der 9. Zivilsenat in seinem erwähnten Hinweisschreiben an die Beklagte vom 8.4.2011 (9 U 156/09) zutreffend festgestellt, dass der Beklagten selbst dann eine Aufklärungspflichtverletzung anzulasten wäre, wenn sie den Klägern mitgeteilt hätte, dass die Beklagte das einprozentige Agio oder auch nur einen Teil davon als Rückvergütung erhalte, da es sich dann um eine pflichtwidrige Teilaufklärung gehandelt hätte.
- OLG Hamm, 12.01.2011 - 20 U 102/10
Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des § 19 Abs. 1 AGG durch Kündigung …
- OLG Köln, 26.10.2012 - 20 U 145/12
Geltendmachung von Leistungen aus einer …
Das gilt schon deshalb, weil der Begriff der Krankheit und der Begriff der Behinderung im Sinne des AGG nicht gleichgesetzt werden dürfen (OLG Karlsruhe, NJW 2010, 2668).