Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.12.2004 - 9 U 32/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht, Grundstücksausfahrt, Gullydeckel, Kind, Radfahren, Mieter
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 823 Abs. 1, 847 BGB a.F., 254 BGB
Verkehrssicherungspflicht, Grundstücksausfahrt, Gullydeckel, Kind, Radfahren, Mieter - verkehrslexikon.de
Zur Verkehrssicherungspflicht des Grundstücksmieters hinsichtlich eines Gullydeckels als Gefahrenquelle für Radfahrer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch einen privaten Anlieger einer öffentlichen Verkehrsfläche wegen falscher Verlegung eines Gullydeckels als abhilfebedürftige Gefahr
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (Grundeigentum, Falsche Verlegung eines Gullydeckels) heraus entstandenen Unfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum, 28.10.2003 - 8 O 253/03
- OLG Hamm, 14.12.2004 - 9 U 32/04
Papierfundstellen
- NZV 2006, 35
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78
Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und …
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2004 - 9 U 32/04
Der Verkehrssicherungspflichtige hat insoweit nur diejenigen Gefahren auszuräumen oder vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten läßt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, VersR 79, 1055). - BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses
Auszug aus OLG Hamm, 14.12.2004 - 9 U 32/04
Auch wenn die Beklagte sich vor dem Unfall über eine mögliche Gefahr durch den Gullydeckel keine Gedanken gemacht hat, hätte sie als Verkehrssicherungspflichtige die oben dargestellten und bei kritischer Würdigung der örtlichen Verhältnisse - und dazu war die Beklagte ungeachtet sonstigen fachlichen Rates selbst verpflichtet (vgl. BGH NJW 1994, 2232) - nahe liegenden Überlegungen anstellen müssen, so daß von einem Verschulden der Beklagten im Bereich einfacher Fahrlässigkeit auszugehen ist.
- OLG Saarbrücken, 16.05.2006 - 4 UH 711/04
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Pflichten des Sporthallenbetreibers bei …
Auch ist nicht bewiesen - und demnach bei der Schmerzensgeldsberechnung nicht berücksichtigungsfähig - ob die in der mündlichen Verhandlung angesprochene starke Gewichtszunahme der Klägerin auf eine unfallursächliche Schädigung der Nebennieren zurückzuführen ist (…zur Kasuistik wurden folgende Entscheidungen herangezogen: Hacks/Ring/Böhm, Schmerzensgeldbeträge, 23. Aufl., Nr. 1977, Nr. 2028, Nr. 2086, Nr. 2093; OLGR Celle 2005, 2006; OLG Hamm NZV 2006, 35). - OLG Hamm, 31.01.2012 - 9 U 143/11
Die Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht erfordert die Kenntlichmachung von …
Das ist dann zu bejahen, wenn eine Gefahrenquelle trotz Anwendung der von den Verkehrsteilnehmern zu erwartenden eigenen Sorgfalt nicht rechtzeitig erkennbar ist und diese sich auf die Gefahrensituation nicht rechtzeitig einstellen können (BGH, VerR 1979, 1055; BGH NJW 1985, 1076; OLG Hamm, NZV 2006, 35;… Geigel/ Wellner, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl.,Kap. 14, Rn 44; Palandt/ Sprau;… BGB, 70. Aufl., § 823, Rn 51). - OLG Koblenz, 08.02.2012 - 5 U 109/12
Verkehrssicherungspflicht ggü. unbefugtem Wegenutzer?
Befindet sich zwischen den Abdeckplatten eines quer zur Fahrtrichtung angeordneten Kabelschachtes vor einer Werkseinfahrt ein 2, 5 cm breiter Spalt, in den die schmale Bereifung eines Rennrades einsinken kann, liegt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht angesichts der konkreten Zweckbestimmung und des gewöhnlich zu erwartenden Verkehrs nicht vor (Abgrenzung zu OLG Hamm 9 U 32/04).*). - LG Köln, 24.02.2010 - 7 O 363/09 Das Gericht verweist ferner auf die Entscheidung OLG Hamm, Urteil vom 14.12.2004 - 9 O 32/04 - NZV 2006, 35, in welcher lediglich 3.500,00 EUR zuerkannt wurden für eine Verletzung allerdings, die auch nur 3 Monate krankengymnastischer Übungen erforderten, wo hingegen vorliegend fast ein halbes Jahr krankengymnastischer Regulierung erforderlich gewesen ist.
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.09.2005 - 9 U 32/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 8 AbzG, § 242 BGB, § 1 Abs 1 Nr 2 HTürGG, § 9 Abs 3 VerbrKrG
Zivilrecht: Anwendbarkeit von Abzahlungsgesetz/Verbraucherkreditgesetz bei Darlehensvertrag zur Finanzierung eines Fondsbeitritts - Judicialis
AbzG § 1; ; AbzG § 8; ; BGB § 242; ; HWiG § 1 I Nr. 2; ; VerbrKrG § 9 III
- rechtsportal.de
Freizeitveranstaltung; AbzG; Darlehen; Fondsbeitritt; Einwendungsdurchgriff; Begriff; Lebensversicherung; Schadensersatz; Prospekthaftung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abzahlungsgesetz nicht auf Darlehensverträge anwendbar
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Begriff der Freizeitveranstaltung; Abschluss eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Anlagegeschäfts und der Rückabwicklung; Grundlagen der Prospekthaftung; Zurechnung der Haustürsituation
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 24.04.2003 - 22 O 47/00
- OLG Frankfurt, 07.09.2005 - 9 U 32/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95
Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2005 - 9 U 32/04
Soweit der BGH in seiner Entscheidung XI ZR 164/95 vom 17.9.96 eine Ausnahme machen will und - entgegen der damaligen Rechtsprechung - auch für eine kreditfinanzierte Gesellschaftsbeteiligung, die vor Inkrafttreten des VerbrKrG abgeschlossen wurden, ein verbundenes Geschäft und die Möglichkeit eines Einwendungsdurchgriffs annimmt, bezieht sich das ausdrücklich nur auf Haustürgeschäfte. - BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99
Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2005 - 9 U 32/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen). - BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99
Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2005 - 9 U 32/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen). - OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99
Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.09.2005 - 9 U 32/04
Dies gilt auch und in besonderem Maß bei geschäftsunerfahrenen Kunden (OLG Stuttgart WM 2000, 292).