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   OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - I-9 U 8/13   

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https://dejure.org/2013,48929
OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - I-9 U 8/13 (https://dejure.org/2013,48929)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.11.2013 - I-9 U 8/13 (https://dejure.org/2013,48929)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. November 2013 - I-9 U 8/13 (https://dejure.org/2013,48929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 433 Abs. 1; BGB § 464 Abs. 1; BGB § 181
    Voraussetzungen des Missbrauchs der Vertretungsmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 11/05

    Umfang der Richtigkeitsvermutung des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 9 U 8/13
    Vielmehr muss der volle Beweis des Gegenteils erbracht werden (vgl. BGH NJW-RR 2006, 662, 663 m.w.N.).
  • BGH, 24.01.1991 - IX ZR 250/89

    Einsatz von Hilfskräften durch den Konkursverwalter; Interessenkollision des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 9 U 8/13
    Die genannte Vorschrift regelt nicht den materiellen Interessenkonflikt, der als Abgrenzungskriterium auch zu unbestimmt wäre, sondern lediglich die unzulässige formale Beteiligung derselben Person auf beiden Seiten bei einem Vertragsabschluss (vgl. BGH NJW 1991, 982, 983; Schramm in Münchener Kommentar, § 181 BGB Rdnr. 35; beide m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1990 - II ZR 167/89

    Selbstkontrahierungsverbot bei Ermächtigung durch die Mitgesellschafter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 9 U 8/13
    Bestellt der Vertreter einen Untervertreter und nimmt er das Rechtsgeschäft diesem gegenüber vor, ist § 181 BGB nach seinem Normzweck analog anwendbar, weil die Gefahr, die kollidierenden Interessen eigennützig zu bewerten, durch die Einschaltung eines Untervertreters nicht beseitigt wird (vgl. BGH NJW 1991, 691, 692; Palandt/Ellenberger, § 181 BGB Rdnr. 12; beide m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2000 - V ZR 362/98

    Umfang der Beurkundungsbedürftigkeit eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 9 U 8/13
    Ein solcher Formmangel wäre nämlich dann unschädlich, wenn der Käufer die Belegung des Kaufpreises zu beweisen vermag (vgl. BGH NJW 2000, 2100, 2101 m.w.N.; Palandt/Grüneberg, § 311 b BGB Rdnr. 28).
  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.11.2013 - 9 U 8/13
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäftes hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtswirkungen aber nicht eintreten lassen wollen (vgl. BGH NJW 1980, 1572, 1573; Palandt/Ellenberger, 72. Aufl., § 117 BGB Rdnr. 3 m.w.N.).
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