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   VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96   

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https://dejure.org/2001,12484
VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96 (https://dejure.org/2001,12484)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.06.2001 - 9 UE 3983/96 (https://dejure.org/2001,12484)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 9 UE 3983/96 (https://dejure.org/2001,12484)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 BauGB
    Beseitigung einer aus Gartenhaus, Einfriedung und Schwimmbecken bestehenden Freizeitanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigungspflichtigkeit einer isoliert betrachtet genehmigungsfreien baulichen Anlage unter dem Gesichtspunkt einer Gesamtanlage; Anforderungen an den Begriff einer Gesamtanlage; Gesamtanlagencharakter einer der Freizeitnutzung im Außenbereich dienenden Anlage, ...

  • Judicialis

    BaufG § 1; ; BaufG § 2; ; BaufG § 5 Nr. 1; ; BauGB § 35; ; GG Art. ... 3; ; GG Art. 13; ; HBO 1993 § 61 Abs. 5; ; HBO 1993 § 62; ; HBO 1993 § 63; ; HBO 1993 § 78 Abs. 1; ; HBO 1957 § 62 Abs. 1; ; HBO 1957 § 63 Abs. 1; ; HBO 1957 § 65; ; HBO 1957 § 70 Abs. 3; ; HBO 1977 § 87 Abs. 1; ; HBO 1977 § 88; ; HBO 1977 § 89; ; HBO 1990 § 87 Abs. 1; ; HBO 1990 § 89

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 22.02.1993 - 4 TH 2278/92

    Überwachung eines Nutzungsverbots - Duldungsverfügung zur Durchsetzung des

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96
    Hier geht es nicht um ein Wohnungsbetretungsrecht, sondern um das Recht, ein Außenbereichsgrundstück sowie die darauf befindlichen Anlagen zu betreten, auf die Art. 13 GG keine Anwendung findet (vgl. den in dieser Sache ergangenen Beschluss des 4. Senats des Hess. VGH vom 22. Februar 1993 - 4 TH 2278/92 - NuR 1993, 393).
  • VGH Hessen, 26.09.1990 - 4 UE 3721/87

    Zur Beseitigung der Einfriedung eines Gartens im Außenbereich

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96
    Im Übrigen galt der vorgenannte Freistellungstatbestand nur für Gartenanlagen, die ausschließlich den Charakter eines Nutzgartens haben (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 26. September 1990 - 4 UE 3721/87-, HessVGRspr. 1991, 51; Urteil vom 10. April 2000 - 9 UE 3929/96 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1987 - 7 B 3066/87

    Kleingartenanlage; Bauliche Anlage; Genehmigung; Genehmigungsfreiheit einer

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96
    Die Genehmigungspflicht einzelner Teile der Gesamtanlage begründet folglich auch die Genehmigungspflicht derjenigen Teile, die als einzelne bauliche Anlage genehmigungsfrei wären (Simon, Kommentar zur Bayerischen Bauordnung 1994, Stand: 1. Ergänzungslieferung 2001, Art. 2 Rdnr. 56 und Art. 63 Rdnr. 9; zur Kleingartenanlage die eine Vielzahl baulicher Anlage umfasst: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. November 1987 - 7 B 3066/87 -, NuR 1988, 156).
  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96
    Die Vorgehensweise des Beklagten, der die Bereinigung der L er Heide von illegalen baulichen Anlagen betreibt, ist sachgerecht und entspricht den Anforderungen, die aus dem Gleichheitsgrundsatz folgen (vgl. zusammenfassend Hess. VGH, Beschluß vom 12. Juli 1985 - 4 TH 530/85 -, ESVGH 35, 287 = NVwZ 1986, 683 ).
  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96
    Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgt, dass in die Wohnungsfreiheit nur eingegriffen werden darf, wenn und soweit die Maßnahme zur Gefahrenabwehr geeignet und erforderlich ist und im Einzelfall die rechtsstaatliche Bedeutung der Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem öffentlichen Interesse an der Wahrung von Recht und Ordnung abgewogen wird (BVerwG, Urteil vom 6. September 1974 - BVerwG I C 17.73 -, BVerwGE 47, 31 [40]).
  • VGH Hessen, 12.12.1991 - 4 UE 3721/89

    AUßENBEREICH; BAUVORANFRAGE; DILLKREIS; FORSTWIRTSCHAFT; GERÄTEHALLE; HAUBERG;

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96
    Ob die natürliche Eigenart der Landschaft beeinträchtigt wird, hängt von der betreffenden Landschaft und der Lage, Gestaltung und Benutzung des in Frage stehenden Vorhabens ab (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 UE 3721/89 -, NuR 1992, 283).
  • VGH Hessen, 26.10.1990 - 4 TH 1480/90

    Betreten von Wohnungen durch mit dem Vollzug der Hessischen Bauordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96
    Zwar kann ein auf unbestimmte Dauer und unbestimmte Anzahl von Wohnungsüberprüfungen angelegtes Zutrittsrecht im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Rang der Unverletzlichkeit der Wohnung unverhältnismäßig sein (Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1990 - 4 TH 1480/90 -, BRS 50 Nr. 202 = HessVGRspr. 1991, 17 = NVwZ-RR 1991, 526).
  • VGH Hessen, 13.07.1978 - IV OE 54/75
    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96
    Da ungenehmigten und nicht geduldeten baulichen Anlagen keine prägende Wirkung zukommt (Hess. VGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - IV OE 54/75 -, HessVGRspr. 1979, 45; Beschluss vom 28. November 1978 - IV TG 85/78 -, BRS 33 Nr. 40), vermittelt auch aus diesem Grunde die in der Nähe des klägerischen Grundstücks ggf. vereinzelt vorhandene Bebauung der Umgebung des Grundstücks keine Innenbereichsqualität im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB.
  • VGH Hessen, 28.11.1978 - IV TG 85/78
    Auszug aus VGH Hessen, 07.06.2001 - 9 UE 3983/96
    Da ungenehmigten und nicht geduldeten baulichen Anlagen keine prägende Wirkung zukommt (Hess. VGH, Urteil vom 13. Juli 1978 - IV OE 54/75 -, HessVGRspr. 1979, 45; Beschluss vom 28. November 1978 - IV TG 85/78 -, BRS 33 Nr. 40), vermittelt auch aus diesem Grunde die in der Nähe des klägerischen Grundstücks ggf. vereinzelt vorhandene Bebauung der Umgebung des Grundstücks keine Innenbereichsqualität im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB.
  • OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 1 PA 143/11

    Verhältnismäßigkeit einer Ersatzvornahme der Behörde bei ggf. fehlender

    Denn diese "Duldung" der Gemeinde ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat (UA, Seite 6) - dem Antragsgegner als der zuständigen Bauordnungsbehörde nicht zuzurechnen (vgl. Hessischer VGH, Urt. v. 7. Juni 2001 - 9 UE 3983/96 -, BRS 64 Nr. 152 = juris Rn. 51).
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