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   OLG Jena, 31.05.2006 - 9 W 119/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4175
OLG Jena, 31.05.2006 - 9 W 119/06 (https://dejure.org/2006,4175)
OLG Jena, Entscheidung vom 31.05.2006 - 9 W 119/06 (https://dejure.org/2006,4175)
OLG Jena, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 9 W 119/06 (https://dejure.org/2006,4175)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 VV RVG, § 779 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1, 48 Abs. 1 RVG
    Einigungsgebühr im Rahmen eines Ratenzahlungsvergleichs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslösung einer Einigungsgebühr zugunsten eines beigeordneten Prozesskostenhilfe-Anwalts durch einen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschlossenen Ratenzahlungsvergleich; Auslösung der Einigungsgebühr bei Beseitigung einer Unsicherheit der Verwirklichung ...

  • Judicialis

    VV RVG Nr. 1000 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 779 Abs. 2; ; RVG § 45 Abs. 1; ; RVG § 48 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsgebühr im Rahmen eines Ratenzahlungsvergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1436
  • FamRZ 2006, 1692
  • Rpfleger 2006, 547
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.2005 - VIII ZB 54/04

    Begriff des Vergleichs

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2006 - 9 W 119/06
    Er verweist insbesondere auf höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH JurBüro 2005, 309; KG AGS 2006, 65, 66), wonach Ratenzahlungsvereinbarungen zweifelsfrei eine Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 VV RVG auslösten.

    Zum einen bestand eine Unsicherheit hinsichtlich des vom Schuldner vorab vom Gläubiger geforderten Einverständnisses mit einer Ratenzahlung (vgl. BGH JurBüro 2005, 309).

  • KG, 19.07.2005 - 1 W 288/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Festsetzung einer Einigungsgebühr im

    Auszug aus OLG Jena, 31.05.2006 - 9 W 119/06
    Er verweist insbesondere auf höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. BGH JurBüro 2005, 309; KG AGS 2006, 65, 66), wonach Ratenzahlungsvereinbarungen zweifelsfrei eine Einigungsgebühr im Sinne der Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 VV RVG auslösten.
  • AG Lüdenscheid, 31.05.2007 - 94 C 393/06
    Teilweise wird ein Wert in Höhe eines Drittels der Forderung angenommen ( OLG Celle, JurBüro 1971, 237; Thüringer Oberlandesgericht, FamRZ 2006, 1692; Anders/Gehle, Handbuch des Streitwertes, "Vergleich", Rdn. 11).
  • LG Kassel, 04.04.2007 - 2 T 18/07
    Erfüllt eine vertragliche Vereinbarung allerdings die Voraussetzungen eines materiell-rechtlichen Vergleichs, dann steht dem Rechtsanwalt, der am Vertragsschluss mitgewirkt hat, in jedem Fall eine Einigungsgebühr zu ( OLG Jena, MDR 2006, 1436, [OLG Jena 31.05.2006 - 9 W 119/06] juris Rdn. 9).
  • AG Eschwege, 07.07.2006 - 12 II 1327/05

    Voraussetzungen für das Zustandekommen einer Einigungsgebühr nach Neuregelung der

    Das Thüringer Oberlandesgericht 9. Zivilsenat hat in einer vergleichbaren Entscheidung vom 14.05.2006, AZ 9 W 119/06 zur Frage des Vorliegens eines "Rechtsverhältnisses" bei Ratenzahlungsvereinbarung betreffend einer titulierten Forderung ausgeführt:.
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