Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.11.2002 - 9 WF 188/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6001
OLG Brandenburg, 11.11.2002 - 9 WF 188/02 (https://dejure.org/2002,6001)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2002 - 9 WF 188/02 (https://dejure.org/2002,6001)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2002 - 9 WF 188/02 (https://dejure.org/2002,6001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbeschwerde gegen den festgesetzten Gebührenstreitwert; Höhe des Streitwertes bei wiederkehrenden Leistungen; Ansprüche auf Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht; Berücksichtigung von Veränderungen der Unterhaltshöhe während des Berechnungszeitraums; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GKG §§ 12 ff.; ; GKG § 17 a. F.; ; GKG § 17 Abs. 1; ; GKG § 17 Abs. 4; ; GKG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 25 Abs. 3; ; GKG § 65

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 17 Abs. 1 Satz 1
    Bestimmung des Gebührenstreitwerts nach der Neufassung des § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 335
  • FamRZ 2003, 1682
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 2 S 678/99

    Auffangstreitwert bei Tätigkeitsuntersagung nach SGB 8 § 48

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2002 - 9 WF 188/02
    Zudem dient § 17 GKG auch sozialen Zwecken; mit der Vorschrift soll eine Begrenzung des Wertes der geltend gemachten wiederkehrenden Leistungen erfolgen, um die anfallenden Gebühren nicht übermäßig in die Höhe zu treiben (OLG München, FamRZ 1997, 762; Hartmann a. a. O.; vgl. auch OVG Saarlouis JurBüro 2000, 421).
  • OLG München, 25.11.1996 - 26 UF 1197/96

    Maßstab für die Kostenverteilung im Unterhaltsprozeß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2002 - 9 WF 188/02
    Zudem dient § 17 GKG auch sozialen Zwecken; mit der Vorschrift soll eine Begrenzung des Wertes der geltend gemachten wiederkehrenden Leistungen erfolgen, um die anfallenden Gebühren nicht übermäßig in die Höhe zu treiben (OLG München, FamRZ 1997, 762; Hartmann a. a. O.; vgl. auch OVG Saarlouis JurBüro 2000, 421).
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2001 - 4 W 21/01

    Streitwert des markenrechtlichen Unterlassungsbegehrens - Weltunternehmen - hohe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.11.2002 - 9 WF 188/02
    Anders als die vor dem 1. Juli 1998 geltende Fassung enthält das Gesetz damit nunmehr eine Begrenzung für die Bestimmung des Gebührenstreitwerts dergestalt, dass es auf die ersten 12 Monate nach Einreichung der Klage ankommt, wobei unter Einreichung der Klage allgemein der Zeitpunkt der auf den Monat der Anhängigkeit folgenden 12 Monate verstanden wird (Brandenburgisches Oberlandesgericht JurBüro 2001, 418; 1997, 196; OLG Hamm OLG-Report 1996, 263).
  • OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 15 UF 15/20

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Ehegatten gegen den anderen auf Zahlung einer

    Sie entspricht auch nicht dem Sinn und Zweck dieser Norm, die gerade nicht als Regeltatbestand für die Bewertung von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen in Familiensachen, sondern als Ausnahmeregelung für Unterhaltsansprüche aufzufassen ist, um die anfallenden Gebühren für Unterhaltssachen auf ein sozial verträgliches Maß zu beschränken (OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1682; OLG München, FamRZ 1997, 762; OVG Saarl., JurBüro 2000, 421; BT-Drs. 15/1971, 154).
  • OLG Karlsruhe, 25.09.2015 - 18 WF 234/12

    Verfahrenswert bei Antragserweiterungen im Unterhaltsverfahren

    Nach der - jedenfalls insoweit auch von der Parteien des vorliegenden Verfahrens nicht in Frage gestellten - Regelung von § 42 Abs. 1 GKG a.F. ergäbe sich selbst für den Fall, dass mit dem verfahrenseinleitenden Klageantrag für darüber hinausgehende Zeiträume eine weitergehende Abänderung beantragt gewesen wäre, kein höherer Wert (dazu eingehend OLG Brandenburg vom 11.11.2002 - 9 WF 188/02, FamRZ 2003, 1682).

    d) Die Gründe der von der Beschwerde herangezogenen obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Brandenburg v. 11.11.2002, a.a.O.) lassen eindeutige Maßstäbe für die Bestimmung des Verfahrenswerts im Fall der Klage- bzw. Antragserweiterung nicht erkennen.

  • OLG Stuttgart, 10.08.2016 - 17 UF 239/15

    Verfahrenswert in Unterhaltssachen: Bezifferung zwischenzeitlich fällig

    aa) In der Vergangenheit wurde vielfach vertreten, dass allein auf den Zeitpunkt der Einreichung des verfahrenseinleitenden Antrags abzustellen ist und spätere Antragserweiterungen insoweit unbeachtlich sind, als sie über den durch die Einreichung des ursprünglichen Antrags festgelegten 12-Monats-Zeitraum hinausgehen (OLG Schleswig OLGR 2000, 477 m.w.N.; OLG München FuR 2000, 298; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1682 f. m.w.N.; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 924; OLG Nürnberg OLGR 2008, 76 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 09.08.2016 - 17 UF 239/15

    Gegenstandswert eines Unterhaltsverfahrens bei Erhöhung des Antrags aufgrund

    aa) In der Vergangenheit wurde vielfach vertreten, dass allein auf den Zeitpunkt der Einreichung des verfahrenseinleitenden Antrags abzustellen ist und spätere Antragserweiterungen insoweit unbeachtlich sind, als sie über den durch die Einreichung des ursprünglichen Antrags festgelegten 12-Monats-Zeitraum hinausgehen (OLG Schleswig OLGR 2000, 477 m.w.N.; OLG München FuR 2000, 298 ; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 1682 f. m.w.N.; OLG Saarbrücken OLGR 2005, 924; OLG Nürnberg OLGR 2008, 76 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 15.06.2010 - 6 WF 98/10

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Verfahrenswert des

    Die daraus resultierende Begrenzung der Kosten dient auch sozialen Zwecken (vgl. zur Unterhaltsklage OLG Brandenburg, MDR 2003, 335 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht