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   OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07   

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OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07 (https://dejure.org/2008,12582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2008 - 9 WF 364/07 (https://dejure.org/2008,12582)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 9 WF 364/07 (https://dejure.org/2008,12582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Durchführung einer Abänderungsklage; Ausstellung und Abänderung von Jugendamtsurkunden; Voraussetzungen der Anpassung eines titulierten Unterhaltes; Beweislast hinsichtliche der tatsächlichen und fiktiven Leistungsfähigkeit zur Zahlung von ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 323; ; ZPO § 323 Abs. 1; ; ZPO § 323 Abs. 4; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 5; ; ZPO § 1614; ; SGB VIII § 59 f.; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1614

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 Abs. 2; BGB § 1614
    Anforderungen an einen gegenüber minderjährigen Kindern verschärft haftenden Unterhaltsschuldner zur Erzielung eines ausreichenden Einkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2008, 128
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Brandenburg, 13.12.2006 - 9 WF 371/06

    Unterhalt minderjähriger Kinder: Notwendiger Umfang der Erwerbsbemühungen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07
    Hierzu zählen Arbeiten für ungelernte Kräfte ebenso wie Arbeiten zu ungünstigen Zeiten oder zu wenig attraktiven Arbeitsbedingungen (Brandenburgisches OLG ZFE 2007, 192, 193; OLG Zweibrücken a. a. O.).

    Hiernach sind die Erwerbsbemühungen, sofern sie im Bereich des näheren Wohnumfeldes keinerlei Erfolg hatten, im Grundsatz jedenfalls nach einiger Zeit auf das großräumige Umfeld, das gesamte Bundesland und schließlich auch auf erfolgversprechende Bereiche im übrigen Bundesgebiet zu erstrecken (Brandenburgisches OLG ZFE 2007, 192, 193).

    Dies gilt auch für die Richtigkeit der Behauptung fehlender realer Beschäftigungschancen (Brandenburgisches OLG ZFE 2007, 192, 193; JAmt 2004, 502, 503).

    Einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass wegen hoher Arbeitslosigkeit, mangelnder Ausbildung, fortgeschrittenen Alters oder sonstiger ungünstiger Bedingungen trotz gehöriger Bemühungen keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht, existiert nicht (Brandenburgisches OLG ZFE 2007, 192, 193; OLG Köln ZFE 2007, 195).

  • OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06

    Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07
    Dabei ist zu beachten, dass der Beklagte in vollem Umfange die Darlegungs- und Beweislast sowohl hinsichtlich seiner tatsächlichen als auch seiner fiktiven Leistungsunfähigkeit trägt (BVerfG, FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2002, 536 ff; OLG Dresden, OLG-Report 2007, 631, 633; st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1336 f.; FamRZ 2007, 72; jurisPR-FamR 25/2006 Nr. 3; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).

    Dies folgt aus der die Eltern treffenden rechtlichen und sittlichen Pflicht, ihre Kinder am Leben zu erhalten; diese Pflicht findet ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit (RG JW 1903, 29, zitiert bei OLG Dresden OLG-Report 2005, 496; vgl. auch OLG Dresden, OLGReport 2007, 631, 633 - Unmöglichkeit einer Nebentätigkeit).

    Für seine die Sicherung des Regelbetrages betreffende Leistungsunfähigkeit ist der Verpflichtete in vollem Umfange darlegungs- und beweisbelastet (BVerfG, FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2002, 536 ff; OLG Dresden, OLG-Report 2007, 631, 633).

    Arbeitszeiten von bis zu 48 Wochenstunden sind durchaus zumutbar (OLG Köln ZFE 2007, 195), ebenso kommen für die Ausübung einer Nebentätigkeit Zeiten in Betracht, die üblicherweise dem Freizeitbereich zuzuordnen sind (OLG Dresden OLG-Report 2005, 496; vgl. auch OLG Dresden, OLG-Report 2007, 631, 633).

  • OLG Brandenburg, 22.07.2004 - 9 UF 10/04

    Erweiterte Erwerbsobliegenheit hinsichtlich des Regelbedarfs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07
    Dabei ist zu beachten, dass der Beklagte in vollem Umfange die Darlegungs- und Beweislast sowohl hinsichtlich seiner tatsächlichen als auch seiner fiktiven Leistungsunfähigkeit trägt (BVerfG, FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2002, 536 ff; OLG Dresden, OLG-Report 2007, 631, 633; st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1336 f.; FamRZ 2007, 72; jurisPR-FamR 25/2006 Nr. 3; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).

    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung des Regelbetrages ermöglicht (st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1336 f.; FamRZ 2007, 72; jurisPR-FamR 25/2006 Nr. 3; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).

    Dies gilt auch für die Richtigkeit der Behauptung fehlender realer Beschäftigungschancen (Brandenburgisches OLG ZFE 2007, 192, 193; JAmt 2004, 502, 503).

  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07
    Dabei ist zu beachten, dass der Beklagte in vollem Umfange die Darlegungs- und Beweislast sowohl hinsichtlich seiner tatsächlichen als auch seiner fiktiven Leistungsunfähigkeit trägt (BVerfG, FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2002, 536 ff; OLG Dresden, OLG-Report 2007, 631, 633; st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1336 f.; FamRZ 2007, 72; jurisPR-FamR 25/2006 Nr. 3; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).

    Für seine die Sicherung des Regelbetrages betreffende Leistungsunfähigkeit ist der Verpflichtete in vollem Umfange darlegungs- und beweisbelastet (BVerfG, FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2002, 536 ff; OLG Dresden, OLG-Report 2007, 631, 633).

    Er muss alle verfügbaren Mittel für den Unterhalt des Kindes verwenden, alle Erwerbsmöglichkeiten ausschöpfen und auch einschneidende Veränderungen in seiner eigenen Lebensgestaltung in Kauf nehmen, um ein die Zahlung des Regelbetrages sicherstellendes Einkommen zu erzielen (BVerfG, FamRZ 2003, 661).

  • OLG Köln, 21.11.2006 - 4 WF 159/06

    Gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber Minderjährigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07
    Arbeitszeiten von bis zu 48 Wochenstunden sind durchaus zumutbar (OLG Köln ZFE 2007, 195), ebenso kommen für die Ausübung einer Nebentätigkeit Zeiten in Betracht, die üblicherweise dem Freizeitbereich zuzuordnen sind (OLG Dresden OLG-Report 2005, 496; vgl. auch OLG Dresden, OLG-Report 2007, 631, 633).

    Einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass wegen hoher Arbeitslosigkeit, mangelnder Ausbildung, fortgeschrittenen Alters oder sonstiger ungünstiger Bedingungen trotz gehöriger Bemühungen keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht, existiert nicht (Brandenburgisches OLG ZFE 2007, 192, 193; OLG Köln ZFE 2007, 195).

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00

    Mindestbedarfs eines unterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07
    Dabei ist zu beachten, dass der Beklagte in vollem Umfange die Darlegungs- und Beweislast sowohl hinsichtlich seiner tatsächlichen als auch seiner fiktiven Leistungsunfähigkeit trägt (BVerfG, FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2002, 536 ff; OLG Dresden, OLG-Report 2007, 631, 633; st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1336 f.; FamRZ 2007, 72; jurisPR-FamR 25/2006 Nr. 3; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).

    Für seine die Sicherung des Regelbetrages betreffende Leistungsunfähigkeit ist der Verpflichtete in vollem Umfange darlegungs- und beweisbelastet (BVerfG, FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2002, 536 ff; OLG Dresden, OLG-Report 2007, 631, 633).

  • BGH, 29.10.2003 - XII ZR 115/01

    Sicherung des Eigenbedarfs des Unterhaltsverpflichteten durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07
    Dies gilt auch unabhängig davon, ob die Jugendamtsurkunde mit oder ohne Parteivereinbarung erstellt wurde (vgl. nur BGH, FamRZ 2004, 24; Götsche, ZFE 2007, 209, 213 mit weiteren Nachweisen).

    War dagegen keine Parteivereinbarung vorhanden, wurde die Jugendamtsurkunde so einseitig errichtet, ist der Titel in materiell-rechtlicher Hinsicht ohne Bindung frei an die zum jeweiligen Zeitpunkt bestehenden Verhältnisse anzupassen (BGH, FamRZ 2004, 24; Götsche a.a.O. mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Brandenburg, 28.02.2006 - 10 UF 133/05

    Minderjährigenunterhalt: Zumutbarer Umfang der Arbeitsplatzbemühungen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07
    Dies wird bei Arbeitslosen in aller Regel dem Zeitaufwand eines vollschichtig Erwerbstätigen entsprechen (Brandenburgisches OLG OLG-Report 2006, 976, 977; OLG Stuttgart FamRZ 2006), wohingegen bei Erwerbstätigen geringere Anforderungen zu stellen sein können.

    Der Umstand, dass die Arbeitsverwaltung Bewerbungskosten lediglich bis 260 EUR im Jahr finanziert, führt zu keiner anderen Beurteilung (Brandenburgisches OLG OLG-Report 2006, 976, 977).

  • OLG Brandenburg, 17.03.2005 - 9 UF 148/04

    Anforderungen an die Darlegung der Leistungsunfähigkeit durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07
    Dabei ist zu beachten, dass der Beklagte in vollem Umfange die Darlegungs- und Beweislast sowohl hinsichtlich seiner tatsächlichen als auch seiner fiktiven Leistungsunfähigkeit trägt (BVerfG, FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2002, 536 ff; OLG Dresden, OLG-Report 2007, 631, 633; st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1336 f.; FamRZ 2007, 72; jurisPR-FamR 25/2006 Nr. 3; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).

    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung des Regelbetrages ermöglicht (st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1336 f.; FamRZ 2007, 72; jurisPR-FamR 25/2006 Nr. 3; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).

  • OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 9 UF 118/03

    Anspruch des Kindes geschiedener Eltern auf Regelunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07
    Dabei ist zu beachten, dass der Beklagte in vollem Umfange die Darlegungs- und Beweislast sowohl hinsichtlich seiner tatsächlichen als auch seiner fiktiven Leistungsunfähigkeit trägt (BVerfG, FamRZ 2003, 661; BGH FamRZ 2002, 536 ff; OLG Dresden, OLG-Report 2007, 631, 633; st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1336 f.; FamRZ 2007, 72; jurisPR-FamR 25/2006 Nr. 3; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).

    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit vollständig gerecht geworden zu sein, so muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solch hohes Einkommen verfügt, welches ihm die Zahlung des Regelbetrages ermöglicht (st. Rspr. des Senats, Brandenburgisches OLG FamRZ 2007, 1336 f.; FamRZ 2007, 72; jurisPR-FamR 25/2006 Nr. 3; NJW-RR 2005, 949; FuR 2004, 38, 40; NJWE-FER 2001, 70 ff.; s. auch JAmt 2004, 502; FamRB 2004, 216, 217).

  • OLG Brandenburg, 23.07.2003 - 9 UF 111/03

    Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsverpflichteten gegenüber

  • OLG Brandenburg, 26.03.2007 - 9 WF 35/07

    Prozesskostenhilfe; Unterhaltsabänderungsklage: Darlegungspflicht des

  • OLG Brandenburg, 26.07.2006 - 9 UF 69/06

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe für eine Berufung des Unterhaltsschuldners

  • OLG Hamm, 23.04.2004 - 10 UF 44/02

    Zahlung rückständigen Kindesunterhalts für ein nichteheliches Kind; Berechnung

  • OLG Saarbrücken, 28.10.2004 - 6 WF 75/04

    Kindesunterhalt: Erwerbsobliegenheit nach Vollendung des 63. Lebensjahres

  • BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00

    Zurechnung fiktiven Arbeitseinkommens nach Aufgabe des Arbeitsplatzes

  • BGH, 02.10.2002 - XII ZR 346/00

    Abgrenzung von Abänderungs- und Korrekturklage in Fällen des übergangsrechtlichen

  • BVerfG, 08.07.2005 - 1 BvR 1078/05

    Keine Grundrechtsverletzung bei Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen

  • OLG Bremen, 19.07.2006 - 4 UF 44/06

    Pflicht eines einem minderjährigen Kind zum Unterhalt verpflichteten Studenten

  • OLG Zweibrücken, 17.11.2006 - 2 UF 79/06

    Scheidungsverbundverfahren: Anforderungen an eine ordnungsgemäße

  • OLG Köln, 06.02.1998 - 4 WF 294/97

    Annahme einer fiktiven Leistungsfähigkeit bei unzureichender Arbeitssuche;

  • OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10

    Minderjährigenunterhalt: Zurechnung fiktiver Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit

    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (Senat, Beschl. v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08, Beschl.v. 29. Januar 2009, 9 WF 115/08, Beschl.v. 28. Mai 2009, 9 WF 53/09; vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2008 - 9 WF 89/08

    Arbeitsloser Unterhaltspflichtiger muss sich um jede Art von Tätigkeit bemühen

    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 28.05.2009 - 9 WF 53/09

    Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners wegen Aus- oder Weiterbildung

    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.; Senat, Beschl. v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.2009 - 9 WF 115/08

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsverpflichteten

    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.; Senat, Beschl. v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08).
  • OLG Saarbrücken, 07.10.2009 - 9 WF 113/09

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Leistungsunfähigkeit des

    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.; Senat, Beschl. v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08, Beschl.v. 28. Mai 2009, 9 WF 53/09, m.w.N.; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl., 708 ff, m.z.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2009 - 9 WF 111/09

    Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen Kindern

    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.; Senat, Beschl. v. 17. Oktober 2008, 9 WF 89/08, Beschl.v. 28. Mai 2009, 9 WF 53/09, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2009 - 9 WF 21/09

    Voraussetzungen der Abänderung eines Versäumnisurteils

    Legt der Unterhaltsverpflichtete nicht dar, dieser Obliegenheit, die ihre Grenze allein in der Unmöglichkeit findet, vollständig gerecht geworden zu sein, muss er sich so behandeln lassen, als ob er über ein solches Einkommen verfügt (vgl. hierzu auch OLG Brandenburg, ZFE 2008, 231, m.w.N.; Senat, aaO).
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