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   BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10   

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https://dejure.org/2012,42877
BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10 (https://dejure.org/2012,42877)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2012 - 3 AZR 431/10 (https://dejure.org/2012,42877)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 (https://dejure.org/2012,42877)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung - Regelungskompetenz der Betriebspartner für Betriebsrentner - Jeweiligkeitsklausel - Bindung der Betriebspartner an die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes

  • openjur.de

    Betriebsrente; Anpassung; Ablösung einer Betriebsvereinbarung; Regelungskompetenz der Betriebspartner für Betriebsrentner; Jeweiligkeitsklausel; Bindung der Betriebspartner an die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung - Regelungskompetenz der Betriebspartner für Betriebsrentner - Jeweiligkeitsklausel - Bindung der Betriebspartner an die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 16 Abs 1 BetrAVG, § 16 Abs 2 BetrAVG, § 30c Abs 1 BetrAVG
    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung - Regelungskompetenz der Betriebspartner für Betriebsrentner - Jeweiligkeitsklausel - Bindung der Betriebspartner an die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung; Ablösung einer Betriebsvereinbarung; Regelungskompetenz der Betriebspartner für Betriebsrentner; Jeweiligkeitsklausel; Bindung der Betriebspartner an die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes

  • Betriebs-Berater

    Betriebsrente - dynamische Bezugnahme auf Rentenbezugsphase

  • rewis.io

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung - Regelungskompetenz der Betriebspartner für Betriebsrentner - Jeweiligkeitsklausel - Bindung der Betriebspartner an die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Ablösung einer Betriebsvereinbarung; Regelungskompetenz der Betriebspartner für Betriebsrentner; Jeweiligkeitsklausel; Bindung der Betriebspartner an die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Anpassung einer Betriebsrente - Ablösung einer Betriebsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 308
  • DB 2013, 884
  • JR 2013, 433
  • AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 58
  • NZA-RR 2013, 651
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 290/06

    Gesamtversorgung - Störung der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10
    Zusagen, die Betriebsrenten im Rahmen einer Gesamtversorgung an die Entwicklung der Einkünfte aktiver Arbeitnehmer anbinden, sind von vornherein erheblichen Unsicherheiten ausgesetzt, weil zur Zeit der Schaffung des Versorgungswerks nicht nur die allgemeine Vergütungsentwicklung ungewiss ist, sondern auch die Höhe der anrechenbaren Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung Schwankungen und sozialpolitischen Unwägbarkeiten unterliegt (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - Rn. 27, BAGE 126, 1).

    Die Übernahme des mit der Zusage einer Gesamtversorgung gesteigerten Risikos durch den Arbeitgeber, dass sich die Berechnungsfaktoren der Betriebsrente zu seinen Lasten verändern können, hat nur Bedeutung für die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber bei Gesamtversorgungszusagen eine Anpassung der Zusagen wegen einer Äquivalenzstörung verlangen kann (vgl. BAG 19. Februar 2008 - 3 AZR 290/06 - aaO).

  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 282/09

    Betriebsrente - Eingriff in Anpassungsregelung

    Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10
    Es kann offenbleiben, ob an dieser im Schrifttum zunehmend kritisierten Rechtsprechung, für die aus Sicht des Senats die besseren Gründe sprechen dürften, für Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung festzuhalten ist (vgl. BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 23 mwN, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 54 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 59) .

    Bei Veränderungen der Versorgungsordnung nach Eintritt des Versorgungsfalls ist deshalb auf die diesem Prüfungsschema zugrunde liegenden Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen (vgl. etwa BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 282/09 - Rn. 38, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 54 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 59; 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 32 mwN; 9. November 1999 - 3 AZR 432/98 - zu B I 3 c der Gründe mwN, BAGE 92, 358) .

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 653/07

    Ablösende Betriebsvereinbarung für Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10
    Sie kann sich vielmehr, wie vorliegend, auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 12, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6) .

    Soweit in bestehende Besitzstände eingegriffen wird, sind die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 653/07 - Rn. 18, EzA BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 6) .

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 410/19

    Ruhegeld - Ablösung - Überversorgung

    In diesem Fall ist unmittelbar auf die dem dreistufigen Prüfungsschema zugrundeliegenden Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zurückzugreifen, wobei insbesondere ein innerer Zusammenhang zwischen der Neuregelung und den sie tragenden Gründen gegeben sein muss (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 380/17 - Rn. 93 mwN, BAGE 164, 261; 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Rn. 36 mwN) .
  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

    Es mag dahinstehen, ob Parteien einer Betriebsvereinbarung wegen deren Normcharakters eine salvatorische Klausel wirksam vereinbaren können (zweifelnd BAG 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Rn. 63) .
  • BAG, 20.03.2013 - 10 AZR 8/12

    Leistungsbonus - Auslegung eines Arbeitsvertrags - Festsetzung nach billigem

    Die vorher geltende BV 2001 ist durch die BV 2005 abgelöst worden und hat im Streitzeitraum keine Rechtswirkungen mehr entfaltet (sog. Ablösungsprinzip; st. Rspr., vgl. BAG 18. September 2012 - 3 AZR 431/10 - Rn. 34; 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 2 a der Gründe mwN, BAGE 103, 187) .
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