Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 3/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,53382
OLG Saarbrücken, 05.10.2016 - 5 U 3/16 (https://dejure.org/2016,53382)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.10.2016 - 5 U 3/16 (https://dejure.org/2016,53382)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 5 U 3/16 (https://dejure.org/2016,53382)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,53382) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Zulässige identifizierende Verdachtsberichterstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 2017, 65
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • VG Hannover, 22.02.2019 - 6 B 5193/18

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anhörung; einstweilige Anordnung; erweiterter

    In Anbetracht der dargestellten verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen erweist es sich demgegenüber weder als zulässig, die Pressemitteilungen der Antragsgegnerin vom 13. und 18. August 2018 an den für Presseorgane in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen der Verdachtsberichterstattung zu messen (hierzu: Lehr, AfP 2013, S. 7 ff. m.w.N.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.10.2016 - 5 U 3/16, AfP 2017, S. 65 (66 f.)), noch besteht hierfür ein objektiv anerkennenswertes Bedürfnis.
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 5 U 53/18

    Geldentschädigung wegen einer identifizierenden Berichterstattung über einen

    Allerdings hat die Beklagte mit ihrer Berichterstattung, für die sie als Verlegerin - auch - die Verantwortung trägt (vgl. Senat, Urteil vom 5. Oktober 2016 - 5 U 3/16, AfP 2017, 65; Urteil vom 17. Mai 2017 - 5 U 47/16; Soehring, Presserecht 4. Aufl., § 28 Rn. 3), rechtswidrig in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Klägers (§ 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Artikel 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 des Grundgesetzes, auch i.V.m. §§ 22 ff. KUG) eingegriffen, weil dort - jedenfalls zeitweise - der Name des Klägers genannt und ein nicht anonymisiertes Lichtbild des Klägers gezeigt worden sind.

    Eine solche, grundsätzlich jedem interessierten Internetnutzer zugängliche Berichterstattung über das Strafverfahren unter namentlicher Nennung des Klägers beeinträchtigt zwangsläufig dessen Recht auf Schutz seiner Persönlichkeit und seines guten Rufes, weil sie sein mögliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2016 - VI ZR 367/15, VersR 2016, 606; Urteil vom 15. Dezember 2009 - VI ZR 227/08, BGHZ 183, 353; Senat, Urteil vom 5. Oktober 2016 - 5 U 3/16, AfP 2017, 65).

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 2016 - VI ZR 367/15, VersR 2016, 606; Senat, Urteil vom 5. Oktober 2016 - 5 U 3/16, AfP 2017, 65).

    Dies gilt auch für eine - hier in Rede stehende - Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren unter namentlicher Nennung des Beschuldigten (vgl. BGH, a.a.O.; Urteil vom 15. November 2005 - VI ZR 286/04, VersR 2006, 274; Senat, Urteil vom 5. Oktober 2016 - 5 U 3/16, AfP 2017, 65).

    Relevante Faktoren der Abwägung, die immer unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles erfolgen muss, sind insbesondere die Art der Tat, die Intensität des Verdachts, der Stand des Strafverfahrens, die drohende Stigmatisierung des etwaigen Täters, ein öffentliches Interesse an seiner Person ("Leitbildfunktion"), die betroffene Eingriffssphäre, die Informationsquelle und die Anhörung auch des Beschuldigten (Senat, Urteil vom 5. Oktober 2016 - 5 U 3/16, AfP 2017, 65).

    Stets gilt, dass die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts im angemessenen Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens und seiner sonstigen Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen muss (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 1107/09, NJW 2009, 3357; Senat, Urteil vom 5. Oktober 2016 - 5 U 3/16, AfP 2017, 65).

  • OLG Dresden, 25.07.2019 - 4 U 1087/19

    Namentliche Erwähnung eines Angeklagten in einer Berichterstattung

    (Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05. Oktober 2016 - 5 U 3/16 -, Rn. 45, juris).

    Es ist angesichts dessen nicht ersichtlich, warum die Beklagte gehalten gewesen sein sollte, die vorangegangenen Ermittlungen in Zweifel zu ziehen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 05. Oktober 2016 - 5 U 3/16 -, Rn. 53, juris).

  • OLG Dresden, 13.04.2023 - 4 W 198/23

    Grenzen der identifizierenden Berichterstattung über einen wegen versuchter

    Eine Namensnennung kommt grundsätzlich nur in Fällen schwerer Kriminalität oder bei die Öffentlichkeit besonders berührenden Straftaten in Betracht (Senat, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 4 U 1087/19 -, Rn. 5, juris Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05. Oktober 2016 - 5 U 3/16 -, Rn. 45, juris).

    Der Vorwurf einer Sexualstraftat und die Berichterstattung über eine solche Straftat betreffendes Gerichtsverfahren fällt von vornherein nicht in den unantastbaren Kernbereich höchstpersönlicher, privater Lebensgestaltung (vgl. BGH, Urt. v.16.02.2016 - VI ZR 367/15 - juris; OLG Köln, Urt. v. 11.02.2016 - 15 U 114/15 - juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 5. Oktober 2016 - 5 U 3/16 -, Rn. 39 - 40, juris).

  • OLG Nürnberg, 15.03.2019 - 3 U 22/19

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf die Berichterstattung in einem laufenden

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass wenn der Verdacht einer Straftat über das Stadium eines bloßen Anfangsverdachts hinaus gediehen war und die Staatsanwaltschaft zur Erhebung der Anklage und das Gericht zur Eröffnung des Hauptverfahrens veranlasste, regelmäßig die Presse nicht gehalten ist, die vorangegangenen Ermittlungen in Zweifel zu ziehen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 05. Oktober 2016 - 5 U 3/16, Rn. 43 und 53).
  • LG Hamburg, 03.03.2020 - 310 O 360/19

    Nutzung von Video-Standbildern durch Presseunternehmen in Print- und

    Insofern ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die von der Beklagten für ihr Personalisierungsinteresse zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (Urt. v. 05.10.2016 - 5 U 3/16, BeckRS 2016, 113199 Rn. 62 - Zulässigkeit der Verdachtsberichterstattung bei Vergewaltigungsvorwurf), eine andere Konstellation betraf, nämlich keinen urheberrechtlichen, sondern einen persönlichkeitsrechtlichen Zusammenhang.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht