Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.01.1999

Rechtsprechung
   AG Dortmund, 11.10.1999 - 132 C 6509/99   

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https://dejure.org/1999,6226
AG Dortmund, 11.10.1999 - 132 C 6509/99 (https://dejure.org/1999,6226)
AG Dortmund, Entscheidung vom 11.10.1999 - 132 C 6509/99 (https://dejure.org/1999,6226)
AG Dortmund, Entscheidung vom 11. Oktober 1999 - 132 C 6509/99 (https://dejure.org/1999,6226)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz seiner Anwaltskosten nach einem vom Arbeitnehmer unverschuldeten Verkehrsunfall gegen den Schädiger; Relevanz eines möglichen Zahlungsverzuges des Schädigers im Zeitpunkt der Beauftragung des Anwalts durch den Arbeitgeber

  • Anwaltsblatt

    § 286 BGB, § 6 EntgFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249; EFZG § 6
    Kein Ersatz für Arbeitgeber des Betroffenen bei Anspruchsübergang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 383
  • AnwBl 2000, 320
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • AG Wiesbaden, 04.02.1993 - 99 C 1704/92

    Lohnfortzahlung; Anspruchsübergang; Anwaltskosten des Arbeitgebers; Verzug der

    Auszug aus AG Dortmund, 11.10.1999 - 132 C 6509/99
    zuzubilligenden angemessenen Prüfungszeitraums fällig wurde (vgl. Riedl VersR 1994, 151 [152] mwN; Schmalzl VersR 1994, 1314 mwN).

    beauftragt, um den gemäß § 6 Abs. 1 EVZG auf ihn übergegangenen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers durchzusetzen, ein Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung nach den eingangs genannten Anspruchsgrundlagen nicht zu (LG Arnsberg ZfS 1990, 224; LG Hanau VersR 1978, 381; LG Koblenz VersR 1977, 1060; AG Wiesbaden VersR 1994, 948; AG Köln.

    VersR 1980, 588; AG Bretten VersR 1975, 867; AG Berlin-Charlottenburg VersR 1975, 528; AG München VersR 1974, 1012; AG Saarlouis VersR 1974, 72; Palandt-Heinrichs § 249 BGB, Rnr. 21 a.E.; Jahnke NZV 1996, 169 [176]; Schmalzl VersR 1994, 1314;.

    Nach Ansicht des erkennenden Richters kann jedoch ein allgemeines Recht des Geschädigten auf anwaltliche Hilfe oder ein allgemein latent entstandener Anspruch auf Ersatz eines Folgeschadens Anwaltskosten als ein übergangsfähiges Nebenrecht entsprechend § 401 BGB mangels einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage nicht konstruiert und bejaht werden (im Ergebnis ebenso: LG Koblenz VersR 1977, 1060; AG Köln VersR 1980, 588; AG Wiesbaden VersR 1971, 164; Kempa VersR 1968, 1021 [1023]; Schmalzl VersR 1994, 1314).

  • AG Überlingen, 15.11.1988 - 1 C 1050/88
    Auszug aus AG Dortmund, 11.10.1999 - 132 C 6509/99
    Abtretung, anderer Ansicht AG Überlingen VersR 1989, 301 f; AG Köln VersR 1982, 762; AG.

    AG Überlingen VersR 1989, 301 f).

  • AG Berlin-Charlottenburg, 02.06.1975 - 23a C 191/75

    Arbeitgeber; Ersatzanspruch; Geltendmachung; Ersatz der Anwaltskosten

    Auszug aus AG Dortmund, 11.10.1999 - 132 C 6509/99
    Geilenkirchen VersR 1979, 482; AG Hameln VersR 1978, 1031 [LS]; AG Berlin- Charlottenburg VersR 1976, 599 f; AG Hermeskeil VersR 1974, 986; vgl. auch zur.

    Der erkennende Richter vermag nicht der Ansicht zu folgen, daß mit dem gesetzlichen Übergang des Schadensersatzsanspruchs des Arbeitnehmers gegen den Schädiger und desen Haftpflichtversicherung gemäß § 6 Abs. 1 EFZG ein "Recht des Geschädigten auf anwaltliche Hilfe" oder ein "latent entstandener Anspruch auf Ersatz eines Folgeschadens Anwaltskosten" entsprechend §§ 401, 412 BGB auf den Arbeitgeber übergeht (so AG Berlin-Charlottenburg VersR 1976, 599 f;.

  • LG Stade, 20.10.2022 - 4 O 89/21

    Überschreitung Richtgeschwindigkeit; Unabwendbarkeit Beweislast; Beweislast bei

    Diese sind daher ohne Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen nicht erstattungsfähig (Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 26. Aufl., § 249 Rn. 380; LG Arnsberg, ZFS 1990, 224; AG Dortmund, Urt. vom 11.10.1999, 132 C 6509/99 ; AG Essen, Urt. vom 02.04.2014, 17 C 260/13 = BeckRS 2015, 3585).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.01.1999 - 23 W 534/98   

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https://dejure.org/1999,6309
OLG Hamm, 15.01.1999 - 23 W 534/98 (https://dejure.org/1999,6309)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.1999 - 23 W 534/98 (https://dejure.org/1999,6309)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 1999 - 23 W 534/98 (https://dejure.org/1999,6309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2000, 320
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

    Solche Einwände können dann ausnahmsweise auch im Kostenfestsetzungsverfahren erhoben und beschieden werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2006 aaO; vom 17. März 2005 - IX ZB 247/03 - Rpfleger 2005, 382 unter III 1 b; BayVGH, Beschluss vom 9. März 2006 - 1 C 05.3053 - bei juris abrufbar und Rpfleger 2004, 65; HansOLG Hamburg MDR 2003, 294; München OLGR 2000, 30 und ZIP 2000, 555; OLG Hamm JurBüro 2000, 655 und 1993, 490; OLG Stuttgart Rpfleger 1992, 316; OLG Koblenz Rpfleger 1986, 319; MünchKomm-ZPO/Belz, 2. Aufl. § 104 Rdn. 25 f.; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 104 Rdn. 21 "Materiell-rechtliche Einwendungen"; Musielak/Wolst, ZPO 4. Aufl. § 104 Rdn. 8 f.; Stein/Jonas/Bork, ZPO 22. Aufl. § 104 Rdn. 14 f.; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO 27. Aufl. § 104 Rdn. 12 f.).

    Sie ist von der materiell-rechtlichen Beurteilung zu unterscheiden, ob die erstattungsberechtigte Partei ihrem Prozessbevollmächtigten die geltend gemachten Gebühren im Innenverhältnis nach den dort bestehenden vertraglichen Beziehungen tatsächlich schuldet (OLG Hamm JurBüro 2000, 655; anders SchlHOLG MDR 2002, 1459 und Stuttgart OLGR 1999, 383); letztere gehört nicht in das Kostenfestsetzungsverfahren.

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 24 U 79/03

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Honorarvereinbarung unterhalb gesetzlicher

    Der hier umstrittene Einwand einer Honorarvereinbarung unterhalb der gesetzlichen Vergütung ist ein solcher Einwand aus materiellem Recht, der im Kostenfestsetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden kann (vgl OLG Hamm AnwBl. 2000, 320 zum Einwand der Unwirksamkeit des Anwaltsvertrags).
  • OLG Rostock, 26.05.2008 - 5 W 94/08

    Kostenfestsetzung: Einigungsgebühr bei Anerkenntnis und Stundung

    Die Prüfung, ob die zur Erstattung angemeldeten Rechtsanwaltskosten tatsächlich entstanden sind, hat nur unter prozessualen und gebührenrechtlichen Gesichtspunkten zu erfolgen und beschränkt sich auf die Entscheidung der Frage, ob die zur Erstattung angemeldeten Kosten nach dem konkreten Verfahrensablauf und den einschlägigen Vorschriften des RVG entstanden sind (OLG Hamm AnwBl. 2000, 320 = Jur.Büro 2000, 655).
  • LAG Nürnberg, 12.02.2018 - 7 Ta 193/17

    Kostenfestsetzungsbeschluss - nichtgebührenrechtliche Einwendungen

    Entsprechende Einwendungen, dass aufgrund der vertraglichen Beziehungen zwischen der erstattungsberechtigten Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten der Kostenerstattungsanspruch nach § 91 ZPO entfällt, können deshalb nur mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend gemacht werden (Oberlandesgericht Hamm â?? Beschluss vom 15.01.1999 â?? 23 W 534/98; juris).
  • OLG Frankfurt, 07.07.2004 - 23 U 233/03

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs des Vollstreckungsschuldners bei Aufhebung

    Aus diesem Grunde sind materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Erstattungsanspruch nicht zu berücksichtigen (OLG Hamm AnwBl 2000, 320; OLG Köln JurBüro 1992, 318; Zöller-Herget, a.a.O.).
  • OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02

    Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den

    Dieses dient allein der betragsmäßigen Ausfüllung der Kostengrundentscheidung (siehe Senatsbeschluß vom 15.01.1999 - 23 W 534/98 - OLG-Report 2000, 34; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., Anm. 12.1.2.1 zum Stichwort "Kostenfestsetzungsverfahren") und kennt zudem anders als das Erkenntnisverfahren mit seinen ausdifferenzierten Klagemöglichkeiten als Entscheidungsform nur einen vollstreckbaren Leistungsbeschluß.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 20 B 256/08

    Möglichkeit der Einstellung einer Zwangsvollstreckung aus einem in einem

    vgl. zusätzlich zu der vom Antragsteller zitierten Entscheidung OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 1999 - 23 W 534/98 - auch: OVG Hamburg, Beschluss vom 30. Mai 2006 - 3 So 38/06 -, NVwZ 2006, 1301; VGH München, Beschluss vom 14. Juli 2003 - 15 C 03.947 -, NVwZ-RR 2004, 227; KG, Beschluss vom 18. Januar 1968 - 1 W 2513/67 -, NJW 1968, 1290; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hart-mann, a.a.O., § 104 Rdnrn. 11, 13 (Stichwort: Anwaltsvertrag).
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