Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 07.03.2006

Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2006 - IX ZB 56/05   

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https://dejure.org/2006,6232
BGH, 23.03.2006 - IX ZB 56/05 (https://dejure.org/2006,6232)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2006 - IX ZB 56/05 (https://dejure.org/2006,6232)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2006 - IX ZB 56/05 (https://dejure.org/2006,6232)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist auf Grund Verschulden des Prozessbevollmächtigten

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 519 § 233 § 234 § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Weiterleitung fristgebundener Schriftsätze durch einen Gerichtswachtmeister an das im gleichen Gebäude befindliche Oberlandesgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO, § 85 ZPO
    Einreichung eines Schriftsatzes bei ausgelagertem Spruchkörper

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 27 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauen auf Weisung an Justizbeamten

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauen auf Weisung an Justizbeamten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 27 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Vertrauen auf Weisung an Justizbeamten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2006, 491
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.06.2002 - IX ZB 56/01

    Anforderungen an der Rechtsbeschwerde unterliegende Beschlüsse

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 56/05
    Der angefochtene Beschluss unterliegt nicht bereits deswegen der Aufhebung, weil das Berufungsgericht seiner rechtlichen Begründung keinen Sachverhalt vorangestellt hat (BGH, Beschl. v. 20. Juni 2002 - IX ZB 56/01, NJW 2002, 2648, 2649).
  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 20/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Gunsten einer im Ausland wohnenden

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 56/05
    Die Sache ist zur Verhandlung und Entscheidung über die Berufung an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen, das auch über die Kosten dieses Verfahrens zusammen mit der Hauptsache (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juli 2000 - II ZB 20/99, NJW 2000, 3284, 3286) zu befinden hat.
  • BGH, 10.06.1976 - VII ZB 5/76

    Fristgerechte Einreichung der Berufungsschrift - Beamter - Entgegennahme des

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 56/05
    Die Versicherung eines Beamten der Postannahmestelle, der Schriftsatz werde noch am selben Tag der zuständigen Stelle zugeleitet, schließt ein Verschulden des darauf vertrauenden Rechtsanwalts aus (BGH, aaO S. 923 f; Beschl. v. 10. Juni 1976 - VII ZB 5/76, VersR 1976, 1063, 1064).
  • BGH, 12.07.1961 - I ZB 2/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.03.2006 - IX ZB 56/05
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, ein Rechtsanwalt dürfe von der Möglichkeit, eine Berufungsschrift bei der Annahmestelle im Gebäude des Landgerichts zur Weiterleitung an das Oberlandesgericht abzugeben, so lange Gebrauch machen, als er mit Sicherheit noch einen fristgerechten Zugang erwarten könne (BGH, Beschl. v. 12. Juli 1961 - I ZB 2/61, VersR 1961, 923, 924).
  • BGH, 29.03.2017 - XII ZB 567/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des Anwalts bei durch

    Eröffnet ein Gericht die Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht, so genügt der Anwalt seinen Sorgfaltspflichten bereits dann, wenn er einen fristgebundenen Schriftsatz so rechtzeitig abgibt, dass er einen fristgemäßen Eingang beim zuständigen Gericht mit Sicherheit erwarten darf (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 23. März 2006, IX ZB 56/05, AnwBl 2006, 491 und vom 12. Juli 1961, I ZB 2/61, VersR 1961, 923).

    Gibt er den Schriftsatz am letzten Tag der Frist ab, so liegt ein Sorgfaltsverstoß vor, wenn er sich nicht durch ausdrückliches Befragen vergewissert, dass der Eingang beim zuständigen Gericht noch am gleichen Tag erfolgen wird (BGH Beschlüsse vom 23. März 2006 - IX ZB 56/05 - AnwBl 2006, 491, 492 mwN und vom 12. Juli 1961 - I ZB 2/61 - VersR 1961, 923, 924).

    Eröffnet ein Gericht die Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht, so genügt der Anwalt daher seinen Sorgfaltspflichten bereits dann, wenn er einen fristgebundenen Schriftsatz so rechtzeitig abgibt, dass er einen fristgemäßen Eingang beim zuständigen Gericht mit Sicherheit erwarten darf (vgl. BGH Beschlüsse vom 23. März 2006 - IX ZB 56/05 - AnwBl 2006, 491, 492 mwN und vom 12. Juli 1961 - I ZB 2/61 - VersR 1961, 923, 924).

  • OLG Schleswig, 10.07.2008 - 11 U 90/07

    Notarhaftung: Pflicht zur Überprüfung der Vollmacht vor einer Beurkundung;

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Zugang zum Gericht gestört sein könnte (vgl. zur Einhaltung von Fristen für Rechtsanwälte BGHZ 80, 62 ff; BGH AnwBl. 2006, 491 f.; BVerfGE 52, 203 ff.; BVerfGE 57, 117 ff.).
  • FG Hamburg, 04.02.2016 - 3 K 298/15

    (A. Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung/Grundgesetz: 1. Doppelte

    aa) Zwar hätte auf rechtzeitige Vorlage u. U. vertraut werden dürfen bei Einreichung zum Beispiel aaa) am Vortag (Bay. VerfGH, Entscheidung vom 16.12.1994 Vf. 5-VI-94, BayVBl 1995, 444), bbb) nach frühzeitig vorheriger Ankündigung (BAG, Urteil vom 19.06.1973 1 AZR 521/72, BAGE 25, 226) oder ccc) am selben Tag bei persönlicher Übergabe an einen Wachtmeister im Gerichtsgebäude mit Bitte um sofortige Weiterleitung unter Hinweis auf Termin oder Fristablauf (BGH, Beschluss vom 23.03.2006 IX ZB 56/05, AnwBl 2006, 491).
  • OLG Hamm, 12.08.2009 - 30 U 41/09
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem vom Bundesgerichtshof (Beschl. v. 23.03.2006 - IX ZB 56/05 - zitiert nach juris) entschiedenen Fall: Dort war ein Schriftsatz in einem von mehreren Gerichten genutzten Gebäude an einen Justizwachtmeister ausgehändigt worden mit dem Hinweis, dass es sich um einen fristgebundenen Schriftsatz für das Oberlandesgericht handele, und der Bitte um sofortige Weiterleitung an den im Gebäude ansässigen 8. Zivilsenat.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 9 W 365/06   

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https://dejure.org/2006,24355
OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 9 W 365/06 (https://dejure.org/2006,24355)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.03.2006 - 9 W 365/06 (https://dejure.org/2006,24355)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • LG Nürnberg-Fürth - 6 O 6439/04
  • OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 9 W 365/06

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3578 (Ls.)
  • NJW-RR 2006, 1434
  • AnwBl 2006, 491
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.06.2005 - IX ZR 139/04

    Aufrechung von anwaltlichen Vergütungsanprüchen gegen den Anspruch auf Auskehrung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 9 W 365/06
    Dementsprechend hat der BGH in seinem Urt. v. 23.6.2005 (IX ZR 139/04), auf das der Bf. Bezug nimmt, ausgeführt, dass Guthaben auf einem vom Kanzleiabwickler eingerichteten Sonderkonto nicht in die Insolvenzmasse des ausgeschiedenen RA fällt.
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 19 W 41/04

    Zwangsvollstreckung: Kanzleiabwickler als Rechtsnachfolger hinsichtlich der von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.03.2006 - 9 W 365/06
    Es ist zwar anerkannt, dass die Kanzleiabwicklerin in analoger Anwendung des § 727 ZPO als Rechtsnachfolgerin des ausgeschiedenen RA anzusehen ist, soweit es um das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen geht ( Zöller / Stöber , 25. Aufl., Rdnr. 18 zu § 727 ZPO; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2005, 293).
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