Weitere Entscheidung unten: BSG, 23.01.2008

Rechtsprechung
   BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1778
BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R (https://dejure.org/2008,1778)
BSG, Entscheidung vom 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R (https://dejure.org/2008,1778)
BSG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - B 10 EG 3/07 R (https://dejure.org/2008,1778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch von Eltern vor dem 1.1.2007 geborener Kinder auf Gewährung von Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der an den Geburtsjahrgang anknüpfenden Stichtagsregelungen und der Ungleichbehandlung von natürlichen Eltern und Adoptionseltern des Bundeselterngeld- und ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elterngeld - Gewährung für vor dem 01.01.2007 geborene Kinder

  • Judicialis

    BEEG § 27 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 6 Abs 1; ; BErzGG § 24 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung zur Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß

  • IWW (Kurzinformation)

    Elterngeld - Sozialgerichte lehnen Klage gegen Stichtagsregelung ab

  • IWW (Kurzinformation)

    Elterngeld - Kein Elterngeld für vor dem 1. Januar 2007 Geborene

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein Elterngeld für vor dem 1. Januar 2007 geborene Kinder

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein Elterngeld für vor dem 1. Januar 2007 geborene Kinder

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stichtagsregelung für Elterngeld

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Elterngeld - Sozialgerichte lehnen Klage gegen Stichtagsregelung ab

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R
    Das ist hier der Fall, obwohl der allgemeine Gleichheitssatz dem Gesetzgeber um so engere Grenzen zieht, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundgesetzlich - hier durch Art. 6 Abs. 1 GG - geschützter Freiheitsrechte auswirken kann (BVerfGE 111, 160, 169).

    Die Rechtsprechung hat in Regelungen nach diesem Prinzip selbst dann keine verfassungswidrige Härte erkannt, wenn die Betroffenen den Eintritt des Leistungsfalles (ebenso wenig wie die Eltern das genaue Geburtsdatum ihres Kindes) nicht durch eigenes Verhalten beeinflussen konnten (vgl zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 111, 160, 169 f) und sogar "Altfälle" von lebenslang zu gewährenden existenzsichernden Dauerleistungen ausgeschlossen wurden (vgl zum Opferentschädigungsgesetz BSGE 56, 90 ff = SozR 3800 § 10 Nr. 1; nachgehend BVerfG SozR 3800 § 10 Nr. 2).

    Das Fehlen einer die Klägerin begünstigenden Übergangsregelung steht auch nicht im Widerspruch zu dem aus Art. 6 Abs. 1 GG hergeleiteten Gebot zur Förderung der Familie und der damit begründeten allgemeinen Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich (vgl dazu BVerfGE 111, 160, 172).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 101, 239, 270).

    Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 87, 1, 43; 101, 239, 270; 117, 272, 301).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R
    Eine an den Geburtsjahrgang anknüpfende Stichtagsregelung hätte sich beim Übergang von Erzg auf Elterngeld allerdings verbieten können, wenn mit dem BEEG eine verfassungswidrige Rechtslage hätte beseitigt werden sollen (vgl dazu BVerfGE 68, 155, 173 f; 88, 203, 258 ff) oder damit soziale Härten für die Betroffenen verbunden gewesen wären.
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R
    Eine an den Geburtsjahrgang anknüpfende Stichtagsregelung hätte sich beim Übergang von Erzg auf Elterngeld allerdings verbieten können, wenn mit dem BEEG eine verfassungswidrige Rechtslage hätte beseitigt werden sollen (vgl dazu BVerfGE 68, 155, 173 f; 88, 203, 258 ff) oder damit soziale Härten für die Betroffenen verbunden gewesen wären.
  • BSG, 30.08.2007 - B 10 EG 6/06 R

    Erziehungsgeld - Einkommen - Einkommensgrenze - Einkommensprognose -

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R
    Das abgelöste BErzGG ist nicht verfassungswidrig, insbesondere die Einkommensgrenze, bei deren Überschreiten der Anspruch auf Erzg übergangslos entfällt, begegnet keinen durchgreifenden Bedenken (vgl BSG, Urteil vom 30.8.2007 - B 10 EG 6/06 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 22 = FamRZ 2008, 145 ff).
  • Drs-Bund, 07.11.2007 - BT-Drs 16/6954
    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R
    Dementsprechend wurde eine solche Übergangsregelung im Rahmen der für das Elterngeld bereitgestellten Mittel als nicht finanzierbar angesehen (vgl BT-Petitionsausschuss, Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig., öffentliche Petition Nr. 191; siehe dazu auch BT-Drucks 16/6954, S 4).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R
    Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 87, 1, 43; 101, 239, 270; 117, 272, 301).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R
    Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 87, 1, 43; 101, 239, 270; 117, 272, 301).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R
    Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 87, 1, 43; 101, 239, 270; 117, 272, 301).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 1075/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Rechtswegerschöpfung bzgl

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R
    Auslegungsspielräume bestehen danach nicht (vgl BVerfG vom 14.6.2007 - 1 BvR 1075/07 - RdNr 4).
  • BSG, 07.12.1983 - 9a RVg 2/83

    Gleichbehandlungsgebot - Entschädigung - Gewalttat - Opferentschädigung

  • BSG, 29.06.1977 - 11 RA 94/76

    Sprungrevision - Zulassung - Wirksamkeit - Ort der Mitteilung - Mitteilung im

  • BVerfG, 10.12.1987 - 1 BvR 1233/87
  • BSG, 18.11.1977 - 5 RJ 24/76

    Zulassung der Sprungrevision - Nachträglicher Beschluß - Ehrenamtlicher Richter -

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Bei der notwendigerweise mit einem Stichtag versehenen Regelung (vgl BSG, Urteil vom 23. Januar 2008 - B 10 EG 3/07 R mwN) entspricht die Wahl des für die Zubilligung von Vertrauensschutz gewählten Lebensalters demjenigen, das auch bei der übergangsweisen Weitergeltung von Renten wegen Arbeitslosigkeit zu Grunde gelegt worden ist (vgl Krauß in: PK-SGB III, 2. Aufl 2004, § 193 RdNr 108; Radüge in: jurisPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 12 RdNr 171).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 12 AS 5/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet dem Gesetzgeber nicht, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt; Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BSG, Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R - dass., Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R - dass., Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R -).
  • SG Berlin, 18.04.2008 - S 3 EG 59/08

    Zugrundelegung einer höheren Einkommensgrundlage bei der Berechnung des Anspruchs

    Bei nicht beitragsgestützten Sozialleistungen wie Erziehungs- oder Elterngeld kommt dem Gesetzgeber traditionell ein weiter Spielraum zu (vgl. zur Problematik der Stichtagsregelung und ihrer verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit etwa SG München, Urteil vom 11. Juli 2007 - S 30 EG 34/07 - bestätigt durch Bundessozialgericht, Urteil vom 23. Januar 2008 - B 10 EG 3/07 R).
  • BSG, 02.11.2011 - B 9 BL 1/10 B
    5 In der Beschwerdebegründung weist der Kläger lediglich beispielhaft auf die Entscheidungen des 10. Senats des BSG vom 23.1.2008 - B 10 EG 3/07 R und B 10 EG 5/07 R (BSGE 99, 293 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1) zur Stichtagsregelung beim Elterngeld hin, zudem erwähnt er verschiedene Entscheidungen des BVerfG (etwa BVerfGE 13, 31, 38; BVerfGE 29, 283, 299; BVerfGE 44, 1, 21; BVerfGE 46, 299, 307; BVerfGE 58, 81, 126).
  • SG Freiburg, 06.05.2008 - S 9 EL 5779/07

    Elterngeld - Einkommensermittlung - Anwendbarkeit des § 2 Abs 7 S 5 BEEG bei

    Im übrigen ist der Ausschluss der Klägerin und von Eltern in vergleichbarer Situation von der Verlängerungsregel des § 2 Abs. 7 Satz 5 BEEG ein Reflex der mit der Einführung des Elterngeldes verbundenen Stichtagsregelung, die das BSG mit Urteil vom 23.1.2008 (Az.: B 10 EG 3/07 R, im Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung noch nicht veröffentlicht, zit. nach Terminsbericht des BSG, www.bundessozialgericht.de > Termine) für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt hat und deren Verfassungsmäßigkeit auch die Klägerin nicht in Zweifel gezogen hat.
  • SG Aachen, 10.11.2009 - S 13 EG 13/09

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Die Stichtagsregelung des § 27 Abs. 1 BEEG ist verfassungsgemäß, wie das Bundessozialgericht (BSG) in drei Urteilen vom 23.01.2008 (B 10 EG 3/07 R, B 10 EG 4/07 R und B 10 EG 5/07 R = BSGE 99, 239 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1) festgestellt hat.
  • SG Berlin, 20.10.2008 - S 2 EG 87/08

    Elterngeld - Ermittlung des Einkommens bei selbständigem Gewerbe in der

    Bei nicht beitragsgestützten Sozialleistungen wie Erziehungs- oder Elterngeld kommt dem Gesetzgeber traditionell ein weiter Spielraum zu (vgl. zur Problematik der Stichtagsregelung des § 27 Abs. 1 BEEG und ihrer verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit etwa SG München, Urteil vom 11. Juli 2007 - S 30 EG 34/07 - bestätigt durch Bundessozialgericht, Urteil vom 23. Januar 2008 - B 10 EG 3/07 R-), den er auch vorliegend nicht überschritten hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2512
BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R (https://dejure.org/2008,2512)
BSG, Entscheidung vom 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R (https://dejure.org/2008,2512)
BSG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - B 10 EG 4/07 R (https://dejure.org/2008,2512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz durch die Stichtagsregelung zur Versagung des Elterngeldes für vor dem 1.1.2007 geborene Kinder; Angenommener vermehrter Verwaltungsaufwand für den Fall einer Zahlung zeitanteiligen Elterngeldes als sachlich rechtfertigender ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elterngeld für vor dem 01.01.2007 geborene Kinder

  • Judicialis

    BEEG § 27 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 6 Abs 1; ; BErzGG § 24 Abs 4

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung zur Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Stichtagsregelung für Elterngeld verfassungsgemäß

  • IWW (Kurzinformation)

    Elterngeld - Sozialgerichte lehnen Klage gegen Stichtagsregelung ab

  • IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Elterngeld - Sozialgerichte lehnen Klage gegen Stichtagsregelung ab

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
    Das ist hier der Fall, obwohl der allgemeine Gleichheitssatz dem Gesetzgeber um so engere Grenzen zieht, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundgesetzlich - hier durch Art. 6 Abs. 1 GG -geschützter Freiheitsrechte auswirken kann (BVerfGE 111, 160, 169).

    Die Rechtsprechung hat in Regelungen nach diesem Prinzip selbst dann keine verfassungswidrige Härte erkannt, wenn die Betroffenen den Eintritt des Leistungsfalles (ebenso wenig wie die Eltern das genaue Geburtsdatum ihres Kindes) nicht durch eigenes Verhalten beeinflussen konnten (vgl zu diesem Gesichtspunkt BVerfGE 111, 160, 169 f) und sogar "Altfälle" von lebenslang zu gewährenden existenzsichernden Dauerleistungen ausgeschlossen wurden (vgl zum Opferentschädigungsgesetz BSGE 56, 90 ff = SozR 3-3800 § 10 Nr. 1; nachgehend BVerfG SozR 3800 § 10 Nr. 2).

    Das Fehlen einer die Klägerin begünstigenden Übergangsregelung steht auch nicht im Widerspruch zu dem aus Art. 6 Abs. 1 GG hergeleiteten Gebot zur Förderung der Familie und der damit begründeten allgemeinen Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich (vgl dazu BVerfGE 111, 160, 172).

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
    Der vom SG für den Fall einer Zahlung zeitanteiligen Elterngeldes angenommene vermehrte Verwaltungsaufwand sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kein sachlich rechtfertigender Grund, statt auf die Lebenszeit ab 1.1.2007 einzig auf das Geburtsdatum des Kindes abzustellen (Hinweis auf BVerfGE 29, 283 und 87, 1).

    Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 87, 1, 43; 101, 239, 270; 117, 272, 301).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 101, 239, 270).

    Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 87, 1, 43; 101, 239, 270; 117, 272, 301).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
    Eine an den Geburtsjahrgang anknüpfende Stichtagsregelung hätte sich beim Übergang von Erzg auf Elterngeld allerdings verbieten können, wenn mit dem BEEG eine verfassungswidrige Rechtslage hätte beseitigt werden sollen (vgl dazu BVerfGE 68, 155, 173 f; 88, 203, 258 ff) oder damit soziale Härten für die Betroffenen verbunden gewesen wären.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
    Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 87, 1, 43; 101, 239, 270; 117, 272, 301).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
    Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BVerfGE 75, 78, 106; 87, 1, 43; 101, 239, 270; 117, 272, 301).
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
    Eine an den Geburtsjahrgang anknüpfende Stichtagsregelung hätte sich beim Übergang von Erzg auf Elterngeld allerdings verbieten können, wenn mit dem BEEG eine verfassungswidrige Rechtslage hätte beseitigt werden sollen (vgl dazu BVerfGE 68, 155, 173 f; 88, 203, 258 ff) oder damit soziale Härten für die Betroffenen verbunden gewesen wären.
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
    Der Gesetzgeber habe die Stichtagsregelung des BEEG entgegen der Rechtsprechung des BVerfG (Hinweis auf BVerfGE 44, 1, 21) auch nicht unter Würdigung aller in Betracht kommenden Faktoren ausgestaltet.
  • BSG, 30.08.2007 - B 10 EG 6/06 R

    Erziehungsgeld - Einkommen - Einkommensgrenze - Einkommensprognose -

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
    Das abgelöste BErzGG ist nicht verfassungswidrig, insbesondere die Einkommensgrenze, bei deren Überschreiten der Anspruch auf Erzg übergangslos entfällt, begegnet keinen durchgreifenden Bedenken (vgl BSG, Urteil vom 30.8.2007 - B 10 EG 6/06 R -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen, RdNr 22 = FamRZ 2008, 145 ff).
  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des

    Auszug aus BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R
    Der vom SG für den Fall einer Zahlung zeitanteiligen Elterngeldes angenommene vermehrte Verwaltungsaufwand sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) kein sachlich rechtfertigender Grund, statt auf die Lebenszeit ab 1.1.2007 einzig auf das Geburtsdatum des Kindes abzustellen (Hinweis auf BVerfGE 29, 283 und 87, 1).
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95

    Entschädigung ausländischer Gewaltopfer verfassungsgemäß, Stichtagsregelung des §

  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 1075/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei mangelnder Rechtswegerschöpfung bzgl

  • BSG, 07.12.1983 - 9a RVg 2/83

    Gleichbehandlungsgebot - Entschädigung - Gewalttat - Opferentschädigung

  • BVerfG, 10.12.1987 - 1 BvR 1233/87
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 67/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Die unterschiedliche Behandlung von Ausländern mit einem Aufenthaltstitel nach §§ 25 Abs. 3 i.V.m. 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG beim Elterngeldbezug im Vergleich zu Inhabern anderer Titel - insbesondere den von der Klägerin angeführten §§ 23 Abs. 1 und 27 ff. AufenthG - verfolgt ein legitimes Ziel (1), mit einem geeigneten Mittel (2) und ist durch hinreichend gewichtige, sachliche Gründe gerechtfertigt (3) (vgl. zu diesem Erfordernis BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R, Juris Rz. 15).

    3) Die Unterscheidung zwischen Ausländern mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 3 i.V.m. 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG und solchen mit anderen Titeln lässt sich in der dem Gesetzgeber erlaubten generalisierenden und typisierenden Betrachtungsweise noch durch hinreichend gewichtige Gründe rechtfertigen (vgl. BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R, Juris Rz. 15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 4/09

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Die unterschiedliche Behandlung von Ausländern mit einem Aufenthaltstitel wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses nach § 25 Abs. 5 S. 1 AufenthG beim Erziehungsgeldbezug im Vergleich zu Inhabern anderer Titel verfolgt ein legitimes Ziel (1), mit einem geeigneten Mittel (2) und ist durch hinreichend gewichtige, sachliche Gründe gerechtfertigt (3) (vgl. BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R, Juris Rz. 15).

    Die vom Gesetzgeber getroffene Unterscheidung zwischen Ausländern mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 S. 1 AufenthG und solchen mit anderen Titeln, die schon in Verbindung mit einer Berechtigung zur Erwerbstätigkeit zum Erziehungsgeldbezug berechtigen, lässt sich schließlich in der dem Gesetzgeber erlaubten generalisierenden und typisierenden Betrachtungsweise durch hinreichend gewichtige Gründe rechtfertigen (vgl. BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 Juris Rz. 15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 63/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Die unterschiedliche Behandlung von Ausländern mit einem Aufenthaltstitel wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses nach § 25 Abs. 5 S. 1 AufenthG beim Erziehungsgeldbezug im Vergleich zu Inhabern anderer Titel verfolgt ein legitimes Ziel (1), mit einem geeigneten Mittel (2) und ist durch hinreichend gewichtige, sachliche Gründe gerechtfertigt (3) (vgl. BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R, Juris Rz. 15).

    Die vom Gesetzgeber getroffene Unterscheidung zwischen Ausländern mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 S. 1 AufenthG und solchen mit anderen Titeln, die schon in Verbindung mit einer Berechtigung zur Erwerbstätigkeit zum Erziehungsgeldbezug berechtigen, lässt sich schließlich in der dem Gesetzgeber erlaubten generalisierenden und typisierenden Betrachtungsweise durch hinreichend gewichtige Gründe rechtfertigen (vgl. BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 Juris Rz. 15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2009 - L 13 EG 20/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Die unterschiedliche Behandlung von Ausländern mit einem Aufenthaltstitel wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses nach § 25 Abs. 5 S. 1 AufenthG beim Erziehungsgeldbezug im Vergleich zu Inhabern anderer Titel verfolgt ein legitimes Ziel (1), mit einem geeigneten Mittel (2) und ist durch hinreichend gewichtige, sachliche Gründe gerechtfertigt (3) (vgl. BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R, Juris Rz. 15).

    Die vom Gesetzgeber getroffene Unterscheidung zwischen Ausländern mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 S. 1 AufenthG und solchen mit anderen Titeln, die schon in Verbindung mit einer Berechtigung zur Erwerbstätigkeit zum Erziehungsgeldbezug berechtigen, lässt sich schließlich in der dem Gesetzgeber erlaubten generalisierenden und typisierenden Betrachtungsweise durch hinreichend gewichtige Gründe rechtfertigen (vgl. BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 Juris Rz. 15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 25/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Die unterschiedliche Behandlung von Ausländern mit einem Aufenthaltstitel wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses nach § 25 Abs. 5 S. 1 AufenthG beim Erziehungsgeldbezug im Vergleich zu Inhabern anderer Titel verfolgt ein legitimes Ziel (1), mit einem geeigneten Mittel (2) und ist durch hinreichend gewichtige, sachliche Gründe gerechtfertigt (3) (vgl. BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R, Juris Rz. 15).

    Die vom Gesetzgeber getroffene Unterscheidung zwischen Ausländern mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 S. 1 AufenthG und solchen mit anderen Titeln, die schon in Verbindung mit einer Berechtigung zur Erwerbstätigkeit zum Erziehungsgeldbezug berechtigen, lässt sich schließlich in der dem Gesetzgeber erlaubten generalisierenden und typisierenden Betrachtungsweise durch hinreichend gewichtige Gründe rechtfertigen (vgl. BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 Juris Rz. 15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2009 - L 13 EG 42/08

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Die unterschiedliche Behandlung von Ausländern mit einem Aufenthaltstitel wegen eines zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses nach § 25 Abs. 3 i.V.m. 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG beim Erziehungsgeldbezug im Vergleich zu Inhabern anderer Titel verfolgt ein legitimes Ziel (1), mit einem geeigneten Mittel (2) und ist durch hinreichend gewichtige, sachliche Gründe gerechtfertigt (3) (vgl. BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R, Juris Rz. 15).

    3) Die vom Gesetzgeber getroffene Unterscheidung zwischen Ausländern mit einem Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 3 i.V.m. 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG und solchen mit anderen Titeln, die schon in Verbindung mit einer Berechtigung zur Erwerbstätigkeit zum Erziehungsgeldbezug berechtigen, lässt sich in der dem Gesetzgeber erlaubten generalisierenden und typisierenden Betrachtungsweise durch hinreichend gewichtige Gründe rechtfertigen (vgl. BSG, Urt. v. 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 Juris Rz. 15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 12 AS 5/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet dem Gesetzgeber nicht, zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte Stichtage einzuführen, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt; Ungleichheiten, die durch einen Stichtag entstehen, müssen hingenommen werden, wenn die Einführung eines solchen notwendig und die Wahl des Zeitpunktes, orientiert am gegebenen Sachverhalt, vertretbar ist (BSG, Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 3/07 R - dass., Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 4/07 R - dass., Urteil vom 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R -).
  • SG Aachen, 10.11.2009 - S 13 EG 13/09

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Die Stichtagsregelung des § 27 Abs. 1 BEEG ist verfassungsgemäß, wie das Bundessozialgericht (BSG) in drei Urteilen vom 23.01.2008 (B 10 EG 3/07 R, B 10 EG 4/07 R und B 10 EG 5/07 R = BSGE 99, 239 = SozR 4-7837 § 27 Nr. 1) festgestellt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht