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   BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R   

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https://dejure.org/2003,174
BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R (https://dejure.org/2003,174)
BSG, Entscheidung vom 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R (https://dejure.org/2003,174)
BSG, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R (https://dejure.org/2003,174)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Tätigkeit eines von einem volkseigenen Gut (VEG) entsandten Agraringenieurs in zwischenbetrieblicher Einrichtung bzw zwischenbetrieblicher Bauorganisation (ZBE/ZBO) - arbeitgebender Betrieb - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech); Berufsbezeichnung "Fachingenieur für Bauwirtschaft"; "Anspruch" oder "Anwartschaft" auf Versorgung; Gegebenheiten in der DDR am 30. Juni 1990; Ansprüche auf Grund einer Versorgungszusage; ...

  • Judicialis

    AAÜG § 1

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Einbeziehung in das System der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 55 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    § 1 AAÜG; § 1 DDR-VersorgungsO
    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (hier: Agraringenieur)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 55 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    § 1 AAÜG; § 1 DDR-VersorgungsO
    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz (hier: Agraringenieur)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 544 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (282)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R
    Mit Blick auf das Neueinbeziehungsverbot ist jegliche Rechtsauslegung und -anwendung untersagt, die dazu führen würde, erstmals ab 1. Juli 1990 eine Berechtigung zu begründen, die nach den Gegebenheiten des entsprechenden Versorgungssystems am 30. Juni 1990 nicht bestand (vgl hierzu: Urteile des Senats vom 9. April 2002, SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und 7).

    Bei Personen, die am 30. Juni 1990 in ein Versorgungssystem nicht einbezogen waren und die nachfolgend auch nicht auf Grund von originärem Bundesrecht einbezogen wurden (zB Art. 9 Abs. 2, 17, 19 EinigVtr), ist - um Wertungswidersprüche zu vermeiden - in verfassungskonformer Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG zu prüfen, ob sie aus der Sicht des am 1. August 1991 gültigen Bundesrechts nach den am 30. Juni 1990 gegebenen Umständen einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt haben (stRspr des Senats, vgl stellv: Urteile vom 9. April 2002, SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und 7).

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R
    In diesem Zusammenhang beruft sich das LSG zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 10. April 2002 (B 4 RA 34/01 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R
    Der fiktive bundesrechtliche Anspruch auf Erteilung einer solchen Zusage hängt im Bereich der AVItech gemäß § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (nachfolgend: VO-AVItech) vom 17. August 1950 (GBl S 844) und der 2. DB von drei Voraussetzungen ab (vgl dazu ua: Urteil des Senats vom 9. April 2002, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; Urteil vom 10. April 2002, SozR 8570 § 1 Nr. 5).
  • BGH, 21.04.1982 - VIII ZR 26/81

    Gewährleistung des Käufers eines Neufahrzeugs für das in Zahlung gegebene

    Auszug aus BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R
    Die hier zu prüfenden vertraglichen Vereinbarungen stellen auch keine sog "typischen" Verträge dar, die in einer Vielzahl von Fällen - häufig unter Benutzung von Vertragsformularen - geschlossen werden und die revisionsgerichtlich uneingeschränkt überprüfbar sind (BGH, Urteil vom 21. April 1982, BGHZ 83, 334; BAG, Urteil vom 11. Mai 1983, BAGE 42, 349, 356).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R
    In dem Verfahren nach § 8 AAÜG, das einem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 SGB VI ähnlich und außerhalb des Rentenverfahrens durchzuführen ist (dazu stellv: Urteil des Senats vom 18. Juli 1996, SozR 3-8570 § 8 Nr. 2), ist die Beklagte nur dann zu den vom Kläger begehrten Feststellungen verpflichtet, wenn dieser dem persönlichen Anwendungsbereich des AAÜG unterfällt (§ 1 Abs. 1 AAÜG) und Beschäftigungszeiten zurückgelegt hat, die einem Zusatzversorgungssystem, hier der AVItech, zuzuordnen sind (§ 5 AAÜG).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 1/93

    Konkursausfallgeld - Zahlung - Anhörung - Abfindungsvergleich

    Auszug aus BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R
    Während das Revisionsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen des Vordergerichts gebunden ist, hat es allerdings zu prüfen, ob dieses Gericht bei der Auslegung des Vertrages Bundesrecht iS des § 162 SGG verletzt hat, also insbesondere die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB nicht beachtet und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BSG, Urteil vom 27. September 1994, BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 40/02 R

    Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Auslandsstudium in Sowjetunion

    Auszug aus BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R
    Deshalb kommt es auf dessen Betrieb nicht an, auch wenn der Arbeitnehmer hier die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen hat (vgl hierzu: Urteil des Senats vom 24. Juli 2003, B 4 RA 40/02 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

    Auszug aus BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 20/03 R
    Die hier zu prüfenden vertraglichen Vereinbarungen stellen auch keine sog "typischen" Verträge dar, die in einer Vielzahl von Fällen - häufig unter Benutzung von Vertragsformularen - geschlossen werden und die revisionsgerichtlich uneingeschränkt überprüfbar sind (BGH, Urteil vom 21. April 1982, BGHZ 83, 334; BAG, Urteil vom 11. Mai 1983, BAGE 42, 349, 356).
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 16/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Ob die betriebliche Voraussetzung iS der VO-AVItech iVm der 2. DB erfüllt ist, bestimmt sich danach, wer auf Grund der tatsächlichen Gegebenheiten am 30.6.1990 (BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 bis 8) Arbeitgeber im rechtlichen Sinn war (BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 2 RdNr 31 und Nr. 4 RdNr 15) und welchen Zweck dessen Betrieb tatsächlich verfolgte (BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 2) .
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 9/16 R

    Stationäre Abrechnung: BSG billigt Praxis der Aufrechnung durch Krankenkassen

    Vereinbarungen sind revisionsgerichtlich uneingeschränkt überprüfbar, wenn sie sog "typische" Verträge darstellen, die in einer Vielzahl von Fällen - häufig unter Benutzung von Vertragsformularen - geschlossen werden (BSG SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 24; BSG SozR 4-2500 § 132a Nr. 6 RdNr 21; BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 2 RdNr 19 mwN; s auch BAG Urteil vom 23.2.2011 - 4 AZR 536/09 - Juris RdNr 21 = AP Nr. 86 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag).

    Ungeachtet dessen, dass Vereinbarungen - wie hier die PSV 2010 - revisionsgerichtlich uneingeschränkt überprüfbar sind, wenn sie sog "typische" Verträge darstellen (vgl oben 2. a aa ccc) , hat der erkennende Senat als Revisionsgericht bei der Auslegung dieses öffentlich-rechtlichen Vertrags zu prüfen, ob die Vorinstanz hierbei Bundesrecht iS des § 162 SGG verletzt hat, also insbesondere die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB nicht beachtet oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (BSG SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 24; BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 2 RdNr 20; BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 13 S 89 f; BSGE 75, 92, 96 mwN = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47) .

  • BSG, 23.05.2017 - B 1 KR 28/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der

    Während das Revisionsgericht grundsätzlich an die Tatsachenfeststellungen des Vordergerichts gebunden ist, hat es bei der Auslegung von Prüfaufträgen wie bei schuldrechtlichen Verträgen zu prüfen, ob die Vorinstanz hierbei Bundesrecht iS des § 162 SGG verletzt hat, also insbesondere die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB nicht beachtet und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl zur Vertragsauslegung zB BSG SozR 4-2500 § 133 Nr. 6 RdNr 24; BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 2 RdNr 20; BSG SozR 3-2200 § 1265 Nr. 13 S 89 f; BSGE 75, 92, 96 = SozR 3-4100 § 141b Nr. 10 S 47).
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