Rechtsprechung
BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 41/98 R |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Berufungsfrist - Fristversäumnis - Anwaltsverschulden - Vollmachtsverhältnis - Beendigung - Innenverhältnis - Mandatsniederlegung - Zurechnung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berichtigungsbescheid der Kassenzahnärztlichen Vereinigung über eine Honorarkürzung eines Zahnarztes wegen fehlerhafter Abrechnung zahlreicher Positionen der Vertragsgebührenordnung - Zur Verschuldensfrage für ein Fristversäumnis bei Zustellung einer gerichtlichen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Anwaltsverschulden im sozialgerichtlichen Verfahren, Vollmachtsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 23.01.1997 - 7 RAr 102/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist
Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 41/98 R
Das Revisionsgericht kann in einer solchen Situation selbst Wiedereinsetzung gewähren, oder - wenn insoweit noch weiterer Aufklärungsbedarf besteht - die die Wiedereinsetzung versagende Entscheidung des Berufungsgerichts aufheben und den Rechtsstreit zur Klärung der Voraussetzung des § 67 Abs. 1 SGG an das Berufungsgericht zurückverweisen (vgl BSG SozR 3-1500 § 67 Nr. 11 S 33; kritisch Zeihe, Sozialgerichtsbarkeit 1998, S 188).
- BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 29/00 R
Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten
Demgegenüber stellt § 73 Abs. 4 Satz 1 SGG mit seiner Verweisung allein auf §§ 81, 84 bis 86 ZPO für Umfang und Wirkung der Vollmacht eine Sonderregelung gegenüber § 202 SGG dar, die abschließend ist (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 1999 - B 6 KA 41/98 R S 5 f des Umdrucks). - BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 28/00 R
Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten
Demgegenüber stellt § 73 Abs. 4 Satz 1 SGG mit seiner Verweisung allein auf §§ 81, 84 bis 86 ZPO für Umfang und Wirkung der Vollmacht eine Sonderregelung gegenüber § 202 SGG dar, die abschließend ist (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 1999 - B 6 KA 41/98 R - S 5 f des Umdrucks). - BSG, 01.06.2015 - B 10 ÜG 2/15 C
Antrag auf Richterablehnung in einem PKH-Verfahren - Beiordnung eines …
Für die Kündigung einer Vollmacht aufgrund eines nicht mehr bestehenden Vertrauensverhältnisses wird vertreten, dass der in § 73 Abs. 6 S 7 SGG nicht explizit genannte § 87 Abs. 1 2. Halbs ZPO im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend Anwendung findet, sodass ein Prozessbevollmächtigter weiter zustellungsbevollmächtigt bleibt, solange kein neuer postulationsfähiger Bevollmächtigter bestellt ist (…vgl Leitherer, aaO, § 73 RdNr 74 mwN; verneinend BSG vom 28.4.1999 - B 6 KA 41/98 R - USK 99113;… offengelassen in BSG vom 7.12.2000 - B 8 KN 11/00 U B - SozR 3-1500 § 73 Nr. 8; vgl auch BGH vom 25.4.2007 - XII ZR 58/06 - NJW 2007, 2124) .
- BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 72/07 B Dies beruht auf dem Gedanken, dass der Beteiligte für eine von ihm zur Prozessführung selbst ausgewählte und mit seiner Vertretung beauftragte Person seines Vertrauens einzustehen hat (BGHZ 47, 320, 322; BGH NJW 2008, 234; BSG, Urteil vom 28.4.1999 - B 6 KA 41/98 R - juris RdNr 17), weil andernfalls die Führung eines Rechtsstreits durch einen Vertreter zu einer Verschiebung des Prozessrisikos führen würde (so bereits BSGE 11, 158, 160).
- BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 43/99 R
Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten
- BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 27/00 R
Prozeßvollmacht in den Verwaltungsakten
Demgegenüber stellt § 73 Abs. 4 Satz 1 SGG mit seiner Verweisung allein auf §§ 81, 84 bis 86 ZPO für Umfang und Wirkung der Vollmacht eine Sonderregelung gegenüber § 202 SGG dar, die abschließend ist (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 1999 - B 6 KA 41/98 R - S 5 f des Umdrucks). - LSG Schleswig-Holstein, 03.11.1999 - L 4 KA 3/99
Mangel der Vollmacht - Anwendbarkeit des § 88 Abs. 2 ZPO im SG-Verfahren
Demgegenüber stellt § 73 Abs. 4 Satz 1 SGG mit seiner Verweisung allein auf §§ 81, 84 bis 86 ZPO für Umfang und Wirkung der Vollmacht eine Sonderregelung gegenüber § 202 SGG dar, die abschließend ist (so bereits Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 1999 - B 6 KA 41/98 R (unveröffentlicht) S 5 f des Umdrucks). - BSG, 11.02.2019 - B 9 SB 12/18 B
Nichtzulassungsbeschwerde
Da der frühere Prozessbevollmächtigte erst am 12.4.2018 angezeigt hat, dass der Kläger sein Mandat gekündigt hat, galt dessen Vollmacht über den 10.4.2018 hinaus fort (§ 73 Abs. 6 S 6 SGG; BSG Urteil vom 28.4.1999 - B 6 KA 41/98 R - Juris RdNr 12 mwN; vgl auch § 87 Abs. 1 ZPO) . - LSG Baden-Württemberg, 01.04.2016 - L 11 KR 3281/15 Diese Zustellung hat die Berufungsfrist in Lauf gesetzt (vgl BSG 28.04.1999, B 6 KA 41/98 R, USK 99113;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014 § 73 Rn 69).
- LSG Baden-Württemberg, 19.05.2016 - L 11 KR 1301/16 Diese Zustellung hat die Berufungsfrist in Lauf gesetzt (vgl BSG 28.04.1999, B 6 KA 41/98 R, USK 99113;… Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014 § 73 Rn 69).