Rechtsprechung
   BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3013
BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R (https://dejure.org/1999,3013)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R (https://dejure.org/1999,3013)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1999 - B 6 KA 52/98 R (https://dejure.org/1999,3013)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3013) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Teilurteil - Prozeßstoff - Teilbarkeit - Zurückverweisung - Normenkontrolle - untergesetzliche Norm

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abrechnung - Kassenärztliche Vereinigung - Zahnarzt - Herstellung - Zahnersatz - Ausland - Labor - Sitz - Rechnung - Währung - Höchstbetrag - Landeswährung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 13.01.1993 - 14a/6 RKa 67/91

    Zulässigkeit einer Klage - Kassenzahnarztrecht - Rechtsnormen - Unwirksamkeit

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R
    Zutreffend hat das SG indessen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) Bezug genommen, wonach in Ausnahmefällen Rechtsschutz gegen untergesetzliche Normen im Rahmen einer Feststellungsklage gewährt werden kann, wenn andernfalls die von untergesetzlichen Rechtsnormen betroffenen Personen oder Institutionen keinerlei Rechtsschutz erhalten könnten bzw gezwungen wären, unmittelbar gegen die von ihnen beanstandete untergesetzliche Rechtsnorm Verfassungsbeschwerde zu erheben (BSGE 72, 15 = SozR 3-2500 § 88 Nr. 2; vgl auch BSGE 78, 91 f = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2 S 3 f; weitergehend BSG vom 24. November 1998 - B 1 A 1/96 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    In diesem Zusammenhang kann von Bedeutung sein, wie die beklagte KZÄV auf der Grundlage der umstrittenen gesamtvertraglichen Regelungen die Abrechnung von im Ausland gefertigten Zahnersatz gestaltet hat und ob den von der Regelung in § 3 des Gesamtvertrages unmittelbar betroffenen Vertragszahnärzten Wege zur Verfügung gestanden haben, die Vereinbarkeit der gesamtvertraglichen Regelungen mit höherrangigem Recht gerichtlich klären zu lassen (vgl in diesem Zusammenhang auch BSGE 72, 15, 21 = SozR 3-2500 § 88 Nr. 2 S 12).

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R
    Das setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) voraus, daß der Beschwerdeführer von der Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (BVerfGE 86, 382, 386).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R
    Zutreffend hat das SG indessen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) Bezug genommen, wonach in Ausnahmefällen Rechtsschutz gegen untergesetzliche Normen im Rahmen einer Feststellungsklage gewährt werden kann, wenn andernfalls die von untergesetzlichen Rechtsnormen betroffenen Personen oder Institutionen keinerlei Rechtsschutz erhalten könnten bzw gezwungen wären, unmittelbar gegen die von ihnen beanstandete untergesetzliche Rechtsnorm Verfassungsbeschwerde zu erheben (BSGE 72, 15 = SozR 3-2500 § 88 Nr. 2; vgl auch BSGE 78, 91 f = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2 S 3 f; weitergehend BSG vom 24. November 1998 - B 1 A 1/96 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R
    Ein solches darf nur ergehen, wenn der Klagegegenstand in mehrere, prozessual selbständige Ansprüche geteilt werden kann, so daß eine eindeutige, zweifelsfreie Abgrenzung des durch Teilurteil vorab entschiedenen Streitstoffs von dem übrigen, noch bei dem zur Entscheidung berufenen Gericht anhängig gebliebenen Prozeßstoff möglich ist (vgl BGH NJW 1997, 453, 455; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 57. Aufl 1999, § 301 RdNrn 4 bis 6).
  • BSG, 24.11.1998 - B 1 A 1/96 R

    Zwangsvereinigung - Innungskrankenkassen - Organisationsverordnung -

    Auszug aus BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 52/98 R
    Zutreffend hat das SG indessen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) Bezug genommen, wonach in Ausnahmefällen Rechtsschutz gegen untergesetzliche Normen im Rahmen einer Feststellungsklage gewährt werden kann, wenn andernfalls die von untergesetzlichen Rechtsnormen betroffenen Personen oder Institutionen keinerlei Rechtsschutz erhalten könnten bzw gezwungen wären, unmittelbar gegen die von ihnen beanstandete untergesetzliche Rechtsnorm Verfassungsbeschwerde zu erheben (BSGE 72, 15 = SozR 3-2500 § 88 Nr. 2; vgl auch BSGE 78, 91 f = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2 S 3 f; weitergehend BSG vom 24. November 1998 - B 1 A 1/96 R -, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht