Rechtsprechung
BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- lexetius.com
Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von ambulant betreuter Wohnmöglichkeit in stationäre Einrichtung
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 75 Abs 2 Alt 1 SGG, § 14 Abs 4 S 1 SGB 9, § 53 Abs 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12, § 55 Abs 2 Nr 6 SGB 9
Sozialgerichtliches Verfahren - Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - keine notwendige Beiladung des Leistungsberechtigten bei einem Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel ... - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Erstattung von Kosten für Sozialhilfeleistungen zwischen zwei Sozialhilfeträgern
- rewis.io
Sozialgerichtliches Verfahren - Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - keine notwendige Beiladung des Leistungsberechtigten bei einem Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern - Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Sozialhilfe; Erstattung von Kosten für Sozialhilfeleistungen zwischen zwei Sozialhilfeträgern
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Sozialhilferecht
Verfahrensgang
- SG Kassel, 26.01.2011 - S 12 SO 79/09
- LSG Hessen, 25.01.2012 - L 4 SO 67/11
- BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger …
Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R
Es kann für die Entscheidung offen bleiben, ob M.H. bis zur Aufnahme in die Einrichtungen Sch, also bis einschließlich 28.6.2007, tatsächlich Leistungen des Ambulant-betreuten-Wohnens erhalten hat (zu der Voraussetzung des Erhaltens von Leistungen siehe OVG Münster, Urteil vom 19.2.2013 - 12 A 1906/12) ; der Gebrauch dieses Rechtsbegriffs durch das LSG kann jedenfalls die notwendigen tatsächlichen Feststellungen (§ 163 SGG) nicht ersetzen (vgl dazu: BSGE 109, 56 ff RdNr 16 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1).Es könnten dann zwar Gründe dafür sprechen, die M.H. seit 1994 gewährten Leistungen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten - gleichgültig ob stationär, teilstationär oder ambulant - insgesamt als einheitliches Leistungsgeschehen des Betreuten-Wohnens zu werten (vgl zum Wechsel von einer ambulant-betreuten Wohnform zur anderen bereits: BSGE 109, 56 ff RdNr 17 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1), und die örtliche - damit vorliegend auch die sachliche - Zuständigkeit des Klägers bei einem mehrfachen Wechsel zwischen stationärer und ambulanter Betreuung in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII (hier in der Fassung, die die Norm durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 2.12.2006 - BGBl I 2670 - erhalten hat) zu beurteilen.
Dieser normative Befehl ist so zu verstehen, dass bei einem Leistungsfall des Betreuten-Wohnens, der vor dem 1.1.2005 begonnen hat, die zur Zeit des Leistungsbeginns geltenden Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) über die örtliche Zuständigkeit weitergelten (vgl BSGE 109, 56 ff RdNr 18 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1).
- BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein …
Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R
Bei dem zuvörderst in Betracht kommenden Erstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX handelt es sich jedoch nicht um einen von der Rechtsposition des Leistungsempfängers abgeleiteten, sondern um einen eigenständigen Anspruch, der nur die Verteilung leistungsrechtlicher Verpflichtungen zwischen Kläger und Beklagtem betrifft; durch die Weiterleitung des Antrags nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX wird gegenüber dem Leistungsberechtigten eine eigene gesetzliche Verpflichtung des sog "zweitangegangenen" Leistungs- und Rehabilitationsträgers im Außenverhältnis begründet, und die Leistungsbewilligung bildet für den Leistungsberechtigten den Rechtsgrund zum Behaltendürfen der Leistung (…BSGE 98, 267 ff RdNr 19 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4; BSGE 98, 277 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4).Zuständig ist in diesem Sinne ein Träger, der ohne die Regelung des § 14 SGB IX zuständig wäre und von dem der Versicherte die gewährte Leistung hätte beanspruchen können (vgl: BSGE 98, 277 RdNr 10 ff mwN = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4;… BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 12 RdNr 9 mwN).
- BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R
Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen …
Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R
Bei dem zuvörderst in Betracht kommenden Erstattungsanspruch nach § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX handelt es sich jedoch nicht um einen von der Rechtsposition des Leistungsempfängers abgeleiteten, sondern um einen eigenständigen Anspruch, der nur die Verteilung leistungsrechtlicher Verpflichtungen zwischen Kläger und Beklagtem betrifft; durch die Weiterleitung des Antrags nach § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IX wird gegenüber dem Leistungsberechtigten eine eigene gesetzliche Verpflichtung des sog "zweitangegangenen" Leistungs- und Rehabilitationsträgers im Außenverhältnis begründet, und die Leistungsbewilligung bildet für den Leistungsberechtigten den Rechtsgrund zum Behaltendürfen der Leistung (BSGE 98, 267 ff RdNr 19 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4;… BSGE 98, 277 ff RdNr 12 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1906/12
Anspruch des Betreibers einer Dauerpflegeinrichtung auf Bewilligung …
Auszug aus BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 6/12 R
Es kann für die Entscheidung offen bleiben, ob M.H. bis zur Aufnahme in die Einrichtungen Sch, also bis einschließlich 28.6.2007, tatsächlich Leistungen des Ambulant-betreuten-Wohnens erhalten hat (zu der Voraussetzung des Erhaltens von Leistungen siehe OVG Münster, Urteil vom 19.2.2013 - 12 A 1906/12) ; der Gebrauch dieses Rechtsbegriffs durch das LSG kann jedenfalls die notwendigen tatsächlichen Feststellungen (§ 163 SGG) nicht ersetzen (…vgl dazu: BSGE 109, 56 ff RdNr 16 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1).
- BSG, 05.07.2018 - B 8 SO 32/16 R
Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von ambulant betreuter …
§ 98 SGB XII unterscheidet schon tatbestandlich zwischen der Zuständigkeit in Fällen stationärer Unterbringung und in Fällen Ambulant-betreuten-Wohnens (…vgl BSG SozR 4-3500 § 106 Nr. 1 RdNr 25; BSG Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - juris RdNr 15; insoweit einhellige Auffassung, vgl nur Hammel, ZFSH/SGB 2008, 67, 74) .Hierauf hat der Senat bereits hingewiesen, die hier streitige Frage aber ausdrücklich offengelassen (BSG Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - juris RdNr 15 f und BSG SozR 4-3500 § 106 Nr. 1 RdNr 25) .
Es ist daher auch unerheblich, ob es sich hier angesichts der Veränderung des Betreuungsaufwands des G in der ambulanten Wohnsituation gegenüber der stationären Einrichtung um ein einheitliches Leistungsgeschehen des Betreuten-Wohnens handelt (zu dieser denkbaren Abgrenzung bei Bejahung einer analogen Anwendung BSG Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - juris RdNr 15;… BSG SozR 4-3500 § 106 Nr. 1 RdNr 25) .
Anders als § 98 Abs. 4 SGB XII (für die örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt in Einrichtungen zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung) verweist § 98 Abs. 5 SGB XII nicht umfassend auf die Absätze 1 und 2 des § 98 SGB XII, sondern ist von § 98 Abs. 2 SGB XII erkennbar abweichend formuliert (vgl bereits BSG Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - juris RdNr 15) .
- BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 6/15 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes …
Verfahrensrechtlich bedurfte es keiner Nachholung der Beiladung von H (§ 75 Abs. 2 SGG) ; auch unter Berücksichtigung des § 107 SGB X wird die Position der H weder verfahrens- noch materiellrechtlich beeinträchtigt (vgl dazu allgemein BSG, Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - RdNr 10 mwN) .Gleichwohl findet vorliegend § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII im Hinblick auf die Übergangsregelung des Satzes 2 keine Anwendung, weil die Hilfeempfängerin H durchgehend seit 1999 ambulant bzw stationär gepflegt worden ist und damit ein sog Altfall iS der Rechtsprechung des Senats (…BSGE 109, 56 ff RdNr 18 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1; BSG, Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - RdNr 16) vorliegt, der zur Anwendung des § 97 BSHG zwingt (…BSG, aaO) .
- BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig …
In diesem Fall wird die Position des leistungsberechtigten Sozialleistungsempfängers nicht berührt (…vgl nur: BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 2 RdNr 9; Senatsurteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - RdNr 10).
- BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung - …
Eine Beiladung des L gemäß § 75 Abs. 2 Alt 1 SGG (echte notwendige Beiladung) war im vorliegenden Erstattungsstreit nicht erforderlich (stRspr;… vgl nur BSG SozR 4-3500 § 106 Nr. 1 RdNr 14; Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - RdNr 10 mwN) . - BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 22/16 R
Erstattung von Kosten der Sozialhilfe
Eine Beiladung der K. gemäß § 75 Abs. 2 1. Alt SGG (echte notwendige Beiladung) war im vorliegenden Erstattungsstreit nicht erforderlich (stRspr;… vgl nur BSG SozR 4-3500 § 106 Nr. 1 RdNr 14; Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - RdNr 10 mwN) .Denn anders als im Fall des ambulant-betreuten Wohnens, für das § 98 Abs. 5 Satz 2 SGB XII eine Ausnahmeregelung zu der durch § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII bestimmten Zuständigkeit für sog Altfälle schafft (…vgl BSGE 109, 56 = SozR 4-3500 § 98 Nr. 1; BSG Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R) , gibt es eine vergleichbare Regelung für Leistungen in stationären Einrichtungen nicht.
- BSG, 13.02.2014 - B 8 SO 11/12 R
Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in …
Auch sonstige von Amts wegen zu berücksichtigende Verfahrensfehler liegen nicht vor; eine Beiladung des P gemäß § 75 Abs. 2 1. Alt SGG (echte notwendige Beiladung) war nicht erforderlich (vgl zuletzt Urteil des Senats vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R -, juris RdNr 10 mwN) .Für die Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts dort ist unschädlich, dass er nur weniger als ein Jahr in dem Haus gelebt hat und bereits kurze Zeit nach dem Einzug (im Oktober 2008) im Dezember 2008 sowie im ersten Halbjahr des Jahres 2009 drei weitere Male kurzfristig in eine stationäre Einrichtung aufgenommen werden musste; denn er hielt sich nach den Feststellungen des LSG im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs in dem Haus in G auf, was für die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ausreichend ist (vgl nur BVerwGE 145, 257 ff RdNr 23 mwN; BSG, Urteil vom 20.12.2012 - B 7 AY 5/11 R -, RdNr 16; Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R -, RdNr 13) .
Wäre über § 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII hinaus § 98 Abs. 2 Satz 2 SGB XII analog anwendbar, wäre im Rahmen einer sog gemischten Kette zwischen Einrichtungen und Ambulant-betreutem-Wohnen (vgl dazu BSG, Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - RdNr 15) vorliegend auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt vor Eintritt in die erste Einrichtung (bis 7.8.2001) im Landkreis B abzustellen.
- LSG Baden-Württemberg, 27.04.2017 - L 7 SO 2669/15
Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des …
Auch die Wechsel der Leistungserbringer zum 11. Mai 2012 (Betreuer M.S.) und zum 26. Mai 2012 (O. Gruppe) haben keine Auswirkungen auf die weiterhin fortbestehende Zuständigkeit des Beklagten nach § 98 Abs. 5 SGB XII. Denn es hat ein einheitlicher ununterbrochener Bedarfsfall des ambulant betreuten Wohnens vorgelegen und - wie bereits dargelegt - haben alle Leistungserbringer nach Art, Inhalt und Zielsetzung im Wesentlichen gleiche ambulante Unterstützungs-, Hilfe- und Betreuungsleistungen an W.I. erbracht (BSG…, Urteil vom 25. April 2013, a.a.O. Rdnr. 17; Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 6/12 R - juris Rdnrn. 14, 16;… Urteil vom 25. August 2011, a.a.O. Rdnr. 17;… Urteil vom 30. Juni 2016, a.a.O. Rdnr. 14).Schließlich hat ein einheitlicher ununterbrochener Bedarfsfall des ambulant betreuten Wohnens vorgelegen und alle Leistungserbringer haben nach Art, Inhalt und Zielsetzung im Wesentlichen gleiche ambulante Unterstützungs-, Hilfe- und Betreuungsleistungen an W.I. erbracht (vgl. nochmals BSG…, Urteil vom 25. April 2013, a.a.O. Rdnr. 17; Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 6/12 R - juris Rdnrn. 14, 16;… Urteil vom 25. August 2011, a.a.O. Rdnr. 17;… Urteil vom 30. Juni 2016, a.a.O. Rdnr. 14), sodass die vom Beklagten befürwortete Zäsurwirkung eines Wechsels der Zuständigkeit von der jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfe in die sozialhilferechtliche Eingliederungshilfe weder dem tatsächlichen Geschehensablauf noch dem Schutzzweck des § 98 Abs. 5 SGB XII gerecht wird.
- BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Betreutes Wohnen - …
Insbesondere bedurfte es keiner Beiladung der T.R. nach § 75 Abs. 2 1. Alt SGG (sog echte notwendige Beiladung), weil es sich bei dem vom Kläger als Rehabilitationsträger (§ 6 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - iVm §§ 1, 2 Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Schleswig-Holstein vom 17.12.2010 - Gesetz- und Verordnungsblatt 789, 813) mittels einer allgemeinen Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) geltend gemachten Erstattungsanspruch des § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX nicht um einen von der Rechtsposition des Leistungsempfängers abgeleiteten, sondern um einen eigenständigen Anspruch handelt, der nur die Verteilung leistungsrechtlicher Verpflichtungen zwischen Kläger und Beklagtem betrifft (vgl zuletzt zusammenfassend die Senatsentscheidung vom 25.4.2013 - B 8 SO 6/12 R - RdNr 10 mwN) . - LSG Baden-Württemberg, 09.06.2016 - L 7 SO 3237/12
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes …
Einer Beiladung der A.H. (§ 75 Abs. 2 Alt. 1 SGG) hat es dagegen nicht bedurft, weil deren Position durch den vorliegenden Erstattungsstreit mehrerer Sozialhilfeträger nicht berührt wird (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 6/12 R - ;… BSG SozR 4-3500 § 106 Nr. 1 ;… BSG SozR 4-3500 § 98 Nr. 3 ); einer Erstattungsforderung seitens des Klägers ist sie ohnehin nicht ausgesetzt. - LSG Baden-Württemberg, 19.10.2017 - L 7 SO 5335/14
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Erstattungsanspruch des unzuständigen …
Das intensiv ambulant betreute Wohnen der Leistungsempfängerin ab dem 2. November 2009 bis zum 2. April 2014 in einer von der AWO W. betreuten Wohnung in W. und deren Teilnahme ab dem 20. Juni 2013 an der Tagesstruktur sei im nahtlosen Anschluss an die zwei vorangegangenen T. Klinikaufenthalte weiterhin auf Grund der Mehrfacherkrankung und Pflegebedürftigkeit der Leistungsempfängerin erforderlich gewesen und habe deshalb in Anbetracht der sich sogar verschlechterten und sich beobachtbar dauerhaft verschlechternden hohen Behandlungsbedürftigkeit - in einheitlichem Leistungsgeschehen mit den vorangegangenen monatelangen stationären Aufenthalten in R. - einen einheitlichen, ununterbrochenen Bedarfsfall dargestellt (Hinweis auf BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 6/12 R).Das Urteil des BSG vom 25. April 2013 (B 8 SO 6/12 R) beziehe sich auf die bis zum 31. Dezember 2004 geltende Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG).
Vorliegend geht es lediglich noch um die Verteilung leistungsrechtlicher Verpflichtungen zwischen Leistungsträgern (vgl. auch BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 6/12 R - juris Rdnr. 10).
Bei den Leistungen zum Lebensunterhalt bzw. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich jedoch nicht um Leistungen im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IX (…Urteil des Senats vom 27. April 2017 - L 7 SO 2669/15 - juris Rdnr. 52; offen gelassen von BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 6/12 R - juris Rdnr. 12), so dass insofern § 14 Abs. 4 Satz 3 SGB IX nicht eingreift.
- BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 10/17 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger …
- BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 8/14 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des unzuständigen gegen …
- BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 9/20 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe für die Betreuung in einer …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 - L 23 SO 16/14
Umstellung - Leistungsklage auf Feststellungsklage - Klageänderung - gewöhnlicher …
- LSG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - L 7 SO 3470/15
Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des …
- LSG Sachsen-Anhalt, 23.07.2015 - L 8 SO 27/14
Erstattung von Leistungen der Sozialhilfe durch den endgültig zuständigen …
- VG Saarlouis, 06.04.2018 - 3 K 898/17
Kostenerstattungsstreit zwischen Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger; …
- LSG Bayern, 22.04.2021 - L 18 SO 18/19
Sozialhilfe: Originäre sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.10.2015 - L 23 SO 16/14
Umstellung - Leistungsklage auf Feststellungsklage - Klageänderung - gewöhnlicher …
- LSG Bayern, 22.11.2016 - L 8 SO 221/14
Erstattungsansprüche von Sozialhilfeträgern untereinander bei betreutem Wohnen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2014 - L 20 SO 388/13
Prüfung der Notwendigkeit einer Beihilfe zur Beschaffung eines …
- LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 241/14
Zu den Voraussetzungen eines Grundurteils im Erstattungsstreit zwischen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2022 - L 8 SO 91/18
Eingliederungshilfe; Erstattungsanspruch; Folgeantrag; Geschäftsführung ohne …
- BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 12/12 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rehabilitation und Teilhabe - …
- VG Arnsberg, 09.12.2014 - 9 K 259/12
Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Bewilligung von Pflegewohngeld für einen …
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.10.2020 - L 9 SO 44/15
Sozialhilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von einer stationären Einrichtung …
- VG Saarlouis, 16.11.2018 - 3 K 2465/16
Kostenerstattungsstreit zwischen Sozialhilfe und Jugendhilfeträger, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - L 9 SO 242/12
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.10.2015 - L 8 SO 122/12
- LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 312/14
Zu den Voraussetzungen eines Grundurteils im Erstattungsstreit zwischen …
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2022 - L 2 SO 3221/21
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsanspruch des vorläufig leistenden …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.09.2016 - L 8 SO 204/12
- LSG Bayern, 21.01.2016 - L 8 SO 235/14
Kostenerstattung bei Leistungen des erstbefassten Rehabilitationsträgers trotz …
- LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 - L 7 SO 2081/16
Sozialhilfe - Kostenerstattung zwischen Sozialhilfeträgern bei Aufenthalt in …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2018 - L 8 SO 168/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2018 - L 8 SO 238/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.11.2017 - L 8 SO 113/14
- LSG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - L 8 SO 15/16
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 9 SO 202/12
Streit zweier Landschaftsverbände über die Erstattung der für eine …
- LSG Thüringen, 17.10.2012 - L 8 SO 74/11
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Wechsel von …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2016 - L 8 SO 152/12
- VG Saarlouis, 16.03.2018 - 3 K 2297/16
Kostenerstattungsstreit zwischen Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger
- SG Düsseldorf, 21.04.2015 - S 44 R 1710/14
Anspruch auf Erstattung von Kosten für eine Kinderrehabilitation
- SG Würzburg, 12.12.2018 - S 15 SO 107/16
Abgewiesene Klage im Streit um Kostenerstattung für Jugendhilfe
- SG Landshut, 05.05.2015 - S 11 SO 77/13
Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- VG Saarlouis, 19.04.2018 - 3 K 2299/16
Kostenerstattungsstreit zwischen Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger; Vorliegen …
- VG Saarlouis, 27.02.2018 - 3 K 897/17
Kostenerstattungsanspruch des zweitangegangenen Trägers gemäß § 14 Abs. 4 SGB IX …
- LSG Bayern, 25.08.2014 - L 8 SO 190/14
Heranziehungsverordnung des Bezirks Oberbayern, teilstationäre Betreuung, …
- SG Augsburg, 18.03.2015 - S 3 SO 150/13
Ambulant betreutes Wohnen
- SG Heilbronn, 13.04.2021 - S 2 SO 31/19
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Leistungen in …
- VG Minden, 15.08.2014 - 6 K 1578/12
Kostenerstattung bzgl. Gewährung eines Pflegewohngeldes für einen in einer …
- SG Aurich, 05.05.2014 - S 13 SO 28/14
Bewilligung der Eingliederungshilfe und Übernahme der Kosten für eine …
- LSG Baden-Württemberg, 08.04.2014 - L 9 R 2287/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.06.2020 - L 8 SO 3/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2017 - L 8 SO 24/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 180/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 381/10