Rechtsprechung
   BSG, 21.08.2002 - B 9 V 1/02 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5701
BSG, 21.08.2002 - B 9 V 1/02 R (https://dejure.org/2002,5701)
BSG, Entscheidung vom 21.08.2002 - B 9 V 1/02 R (https://dejure.org/2002,5701)
BSG, Entscheidung vom 21. August 2002 - B 9 V 1/02 R (https://dejure.org/2002,5701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,5701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • lexetius.com

    Verfahrensfehler - Fragerecht - rechtliches Gehör - sachdienliche Fragen an den Sachverständigen - Kriegsopferversorgung - Schädigungsfolge

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verfahrensfehler - Fragerecht - rechtliches Gehör - sachdienliche Fragen an den Sachverständigen - Kriegsopferversorgung - Schädigungsfolge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BSG, 21.08.2002 - B 9 V 1/02 R
    Diese Befugnis ist Ausfluss seines Anspruchs auf rechtliches Gehör iS von § 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz (vgl dazu BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 1998, NJW 1998, 2273; Senatsbeschluss vom 3. März 1999, SGb 2000, 269).
  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung -

    Auszug aus BSG, 21.08.2002 - B 9 V 1/02 R
    Da sich die einen derartigen Zusammenhang verneinenden Sachverständigen auf die herrschende Lehrmeinung und der Beklagte speziell auf die AHP berufen haben, die sich wiederum im Wesentlichen auf die herrschende Lehrmeinung stützen (vgl zB Senatsurteil vom 11. Oktober 1994, BSGE 75, 176, 178 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5 S 7 f), war es zunächst sachdienlich, der Frage nachzugehen, ob die Gutachter und die AHP den gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Lehrmeinung zutreffend wiedergeben.
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 21.08.2002 - B 9 V 1/02 R
    Nach § 116 Satz 2 SGG und entsprechend den nach § 118 SGG auch im sozialgerichtlichen Verfahren anwendbaren §§ 402, 397, 411 Abs. 4 Zivilprozessordnung (ZPO) hat ein Beteiligter das Recht, sachdienliche Fragen an den Sachverständigen zu richten, solange dies nicht verspätet oder missbräuchlich ist (vgl dazu Senatsurteil vom 12. April 2000, SozR 3-1750 § 411 Nr. 1).
  • BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88

    Anwendung des Begriffs deutscher Volkszugehöriger aus § 6 BVFG im

    Auszug aus BSG, 21.08.2002 - B 9 V 1/02 R
    Das LSG wird auch über die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens zu entscheiden haben (vgl BSG SozR 5870 § 2 Nr. 62 S 201 f).
  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 11/92

    Saisonarbeit - Leistungsanspruch

    Auszug aus BSG, 21.08.2002 - B 9 V 1/02 R
    Zwar hat der Kläger mit seiner Revision nur beantragt, das Urteil des LSG abzuändern und den Rechtsstreit an dieses Gericht zurückzuverweisen, jedoch lässt sich sein materielles Prozessziel mit hinreichender Sicherheit aus seiner Revisionsbegründung entnehmen (vgl dazu BSG, Urteil vom 24. Juni 1993, SozR 3-6050 Art. 69 Nr. 4 S 9 f).
  • BSG, 24.05.1984 - 2 RU 12/83
    Auszug aus BSG, 21.08.2002 - B 9 V 1/02 R
    Macht der Kläger demnach im Grunde lediglich geltend, das LSG habe die betreffenden Umstände nicht so gewertet, wie er es für richtig hält, hat er damit keinen Verstoß gegen § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG dargelegt (vgl zB BSG, Urteil vom 24. Mai 1984 - 2 RU 12/83 -).
  • BSG, 18.01.2010 - B 9 V 11/09 B
    Das Bundessozialgericht (BSG) hatte mit Urteil vom 21.8.2002 - B 9 V 1/02 R - das erste die Berufung zurückweisende Urteil des LSG vom 22.11.2000 - L 9 V 64/97 - hinsichtlich des genannten Streitgegenstandes aufgehoben und in diesem Umfang die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen.

    4 Soweit der Kläger rügt, das LSG habe angesichts des Urteils des BSG vom 21.8.2002 - B 9 V 1/02 R - gegen die ihm durch § 170 Abs. 5 SGG auferlegte Bindung verstoßen, weil es die von ihm - dem Kläger - formulierten Fragen zur einschlägigen medizinischen Lehrmeinung nicht erschöpfend habe beantworten lassen bzw aufgeklärt habe, hat er eine Verletzung des § 170 Abs. 5 SGG durch das LSG nicht bezeichnet, also nicht schlüssig dargelegt.

  • BSG, 20.04.2009 - B 9 SB 63/08 B

    Ausschluss der Zurückverweisung an das Sozialgericht; Terminsaufhebung bei der

    Soweit der Kläger schließlich geltend macht, dass das LSG es ohne nachvollziehbare Gründe abgelehnt habe, den auf den 23.9.2008 anberaumten Verhandlungstermin zu verlegen, ist eine Verletzung des im sozialgerichtlichen Verfahren entsprechend anwendbaren § 227 ZPO und damit eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (s dazu BSG, Urteil vom 10.8.1995 - 11 RAr 51/95 - SozR 3-1750 § 227 Nr. 1, Urteil vom 21.8.2002 - B 9 VJ 1/02 R - SGb 2002, 732; BVerwG, Beschluss vom 23.1.1995 - 9 B 1/95 - NJW 1995, 1231) nicht schlüssig dargetan.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2005 - L 7 VJ 39/01

    Voraussetzungen für eine Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz (BSeuchG) und

    Es besteht die Möglichkeit, weitere Sachverständigengutachten einzuholen; der Senat kann der Klägerin aber gemäß §§ 118 SGG, 411 Abs. 4 ZPO (eingefügt durch Gesetz vom 17.12.1990 - BGBl. 2847) auch aufgeben, die aufgeworfenen Fragen schriftlich zu konkretisieren und sie dann zur Beantwortung dem Sachverständigen, der das schriftliche Gutachten erstattet hat, zuzuleiten (vgl. hierzu im Einzelnen BSG, Urteil vom 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R - sowie Urteil vom 21.08.2002 - B 9 V 1/02 R -).
  • BSG, 07.03.2008 - B 9/9a VG 12/07 B
    6 Sofern der Kläger mit diesem Vorbringen als Verfahrensfehler eine Verletzung seines Rechts auf Befragung eines Sachverständigen zur Erläuterung dessen schriftlichen Gutachtens in der mündlichen Verhandlung (§ 116 Satz 2, § 118 Abs. 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 3, 4 ZPO) als Ausfluss seines Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG; Art. 103 Abs. 1 GG) rügen will, hat er schon nicht dargetan, welche sachdienlichen Fragen er zur Darlegung eines Erläuterungsbedarfs in seinem schriftlichen Antrag vom 20.3.2007 angesprochen hat (vgl dazu BSG, Beschluss vom 5.5.1998 - B 2 U 305/97 B; BSG, Beschluss vom 3.3.1999 - B 9 VJ 1/98 B; BSG, Urteil vom 12.4.2000 - B 9 VS 2/99 R, SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 4 f; BSG, Urteil vom 21.8.2002 - B 9 V 1/02 R; BSG, Beschluss vom 12.4.2005 - B 2 U 222/04 B, SozR 4-1500 § 62 Nr. 4 RdNr 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2017 - L 10 VE 41/14
    So kommt etwa bei einem unmittelbaren Tatzeugen die Anerkennung eines Schockschadens auch ohne personale Nähe zu dem Primäropfer in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 12. Juni 2003, Az.: B 9 V 1/02 R, SozR 4-3800 § 1 Nr. 3), während mit zunehmendem zeitlichem und/oder örtlichem Abstand zu der Tat gegenüber dem Primäropfer der Aspekt der personalen Nähe zunehmendes Gewicht gewinnt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht