Rechtsprechung
BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Wiedereinstellungsanspruch
- openjur.de
Wiedereinstellungsanspruch
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Verurteilung zu einer rückwirkenden Wiedereinstellung des Arbeitnehmers aufgrund des Inkrafttretens des § 311a Abs. 1 BGB; Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung einer Erzieherin; Mitteilungspflicht des Personalrats im ...
- Judicialis
BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 BGBl. I S. 3138 § 311a Abs. 1
- RA Kotz
Wiedereinstellung - rückwirkende eines Arbeitsnehmers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung; Prozessrecht - Wiedereinstellungsanspruch; Klageantrag; Verurteilung zur rückwirkenden Wiedereinstellung; Annahmeverzug
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Wiedereinstellungsanspruch: Keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Abschluss eines rückwirkenden Arbeitsvertrags ? Anspruch auf Wiedereinstellung aber nur bei nachträglich eingetretener Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ? Berechtigte Kündigung aufgrund einer Streichung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Wiedereinstellungsanspruch - Verurteilung zur rückwirkenden Wiedereinstellung ist zulässig
Verfahrensgang
- ArbG Halle, 10.09.2004 - 6 Ca 3191/03
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.07.2005 - 10 (9) Sa 735/04
- BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05
Papierfundstellen
- BAGE 120, 115
- MDR 2007, 664
- DB 2007, 861
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (27)
- BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99
Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur
Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05
Deshalb ist die Klägerin mit diesem Personenkreis nicht vergleichbar (vgl. BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306).Ohne die Ausnahmevorschrift des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG ließe sich daher bei der Kündigung eines erheblichen Teils der Arbeitnehmer eine den berechtigten betrieblichen Interessen zuwiderlaufende Überalterung der Belegschaft kaum vermeiden (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306).
Schon zu der bis 30. September 1996 geltenden Fassung des Kündigungsschutzgesetzes wurde mit überzeugenden Argumenten vertreten, die Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur könne je nach den Umständen einer Auswahl allein nach sozialen Gesichtspunkten entgegenstehen (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306 mwN).
Ein solches berechtigtes betriebliches Bedürfnis kann auch die Erhaltung einer ausgewogenen Altersstruktur sein, wenn insbesondere bei einer Massenentlassung die Gefahr besteht, dass es durch eine Auswahl allein nach sozialen Gesichtspunkten zu erheblichen Verschiebungen in der Altersstruktur des Betriebes kommt, die im betrieblichen Interesse nicht hinnehmbar sind (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - aaO).
Wie der Senat schon entschieden hat, würde bei einer derart einschneidenden Personalkürzung wie der vorliegenden eine Auswahl allein nach sozialen Gesichtspunkten zu dem kaum mehr tragbaren Ergebnis führen, dass in den Kindereinrichtungen nach erfolgter Massenentlassung überwiegend nur noch Erziehungspersonal kurz vor der Pensionierung beschäftigt würde, das dann absehbar in verhältnismäßig kurzer Zeit zu einem erheblichen Teil durch Berufsanfängerinnen ersetzt werden müsste (BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 - BAGE 96, 306).
Dies setzt die konkrete Darlegung voraus, welche persönlichen Umstände der Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat, dass die Nichtberücksichtigung der konkreten Umstände insgesamt dazu führt, dass die Sozialdaten des betreffenden Arbeitnehmers nicht mehr hinreichend berücksichtigt sind, und dass der betreffende Arbeitnehmer durch diesen Fehler der Sozialauswahl überhaupt im Hinblick auf andere Arbeitnehmer, die er konkret benannt hat und die an seiner Stelle hätten entlassen werden müssen, beschwert ist (vgl. BAG 23. November 2000 - 2 AZR 533/99 -BAGE 96, 306).
- BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05
Im öffentlichen Dienst kann eine vergleichbare Entscheidung darin liegen, dass in einem Haushaltsplan eine konkrete Stelle gestrichen (BAG 28. November 1956 - GS 3/56 - BAGE 3, 245; 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 -BAGE 30, 272; 21. Januar 1993 - 2 AZR 330/92 - AP MitbestG Schleswig-Holstein § 52 Nr. 1 = EzA KSchG § 2 Nr. 18), ein auf einen konkreten Termin bezogener sog. kw-Vermerk angebracht (BAG 6. September 1978 - 4 AZR 84/77 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 9; 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 55 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 104) oder aus einem Personalbedarfsplan der Wegfall einer Stelle ersichtlich wird (…BAG 18. November 1999 - 2 AZR 77/99 - aaO; zusammenfassend zuletzt 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - BAGE 112, 361).Der Arbeitgeber kann grundsätzlich sowohl das Arbeitsvolumen (Menge der zu erledigenden Arbeit) als auch das diesem zugeordnete Arbeitskraftvolumen (Arbeitnehmer-Stunden) und damit auch das Verhältnis dieser beiden Größen zueinander festlegen (BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - aaO).
Wird die Haushaltsstelle gestrichen, so entfällt ohne weiteres das Beschäftigungsbedürfnis für den entsprechenden Bereich (BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - BAGE 112, 361).
Verhindert werden soll zum anderen, dass die unternehmerische Entscheidung lediglich als Vorwand genutzt wird, um einen Arbeitnehmer aus dem Betrieb zu drängen, obwohl Beschäftigungsbedarf und Beschäftigungsmöglichkeit fortbestehen und lediglich die arbeitsvertraglichen Inhalte und die gesetzlichen Kündigungsschutzbestimmungen als zu belastend angesehen werden (Stichwort: Austauschkündigung) (BAG 23. November 2004 - 2 AZR 38/04 - BAGE 112, 361; 26. September 2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31).
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05
Daraus hat das Bundesarbeitsgericht geschlossen, eine Verurteilung zum Abschluss eines in der Vergangenheit liegenden Arbeitsvertrags sei nicht möglich (BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171 mwN).a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171) kann dem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt.
Allerdings ist dabei auch zu beachten, dass dem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes das ebenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Arbeitgebers gegenübersteht, nicht zu einem Vertrag mit einem Arbeitnehmer gezwungen zu werden, den er nicht weiterbeschäftigen will (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171).
- BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05
Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05
Damit ist auch eine dahingehende Verurteilung möglich (BAG 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - BAGE 110, 232; 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - NZA 2006, 1413).Unterlässt er dies, so regeln sich die Rechtsfolgen nach den allgemeinen Vorschriften (vgl. BAG 9. März 2006 - 9 AZR 278/05 - NZA 2006, 1413, zur Verringerung der Arbeitszeit bei Elternzeit).
- BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 140/97
Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171) kann dem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt.Allerdings ist dabei auch zu beachten, dass dem durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes das ebenfalls durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Interesse des Arbeitgebers gegenübersteht, nicht zu einem Vertrag mit einem Arbeitnehmer gezwungen zu werden, den er nicht weiterbeschäftigen will (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 140/97 - BAGE 87, 221; 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - BAGE 95, 171).
- BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 29/04
Sozialauswahl und Auswahlrichtlinie
Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05
Es trifft zwar zu, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 43) ein Punkteschema für die soziale Auswahl auch dann eine nach § 95 Abs. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie darstellt, wenn es der Arbeitgeber nicht generell auf alle künftigen betriebsbedingten Kündigungen, sondern nur auf konkret bevorstehende Kündigungen anwenden will.Ein solcher Mitbestimmungsverstoß hat zur Folge, dass die zuständige Personalvertretung gegenüber dem Arbeitgeber die Beseitigung des mitbestimmungswidrigen Verhaltens ggf. gerichtlich durchsetzen kann oder zumindest einen entsprechenden Feststellungsanspruch geltend machen kann (vgl. zum Unterlassungsanspruch nach dem BetrVG: BAG 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 43 zu § 95 Abs. 1 BetrVG).
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99
Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung
Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05
Die Zweckmäßigkeit dieser Entscheidungen ist von den Arbeitsgerichten nur begrenzt nachprüfbar, nämlich darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (st. Rspr. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71).Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber regelmäßig in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich der organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79 sowie 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung
Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05
Zum Entscheidungsspielraum des Arbeitgebers gehört dabei auch die Befugnis, die Zahl der Arbeitskräfte zu bestimmen, mit denen eine Arbeitsaufgabe in der Dienstelle - zukünftig - erledigt werden soll (BAG 7. Mai 1998 - 2 AZR 536/97 - BAGE 88, 363; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61;… KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 561 mwN).Da die Kündigungsentscheidung selbst nach dem Gesetz nicht frei, sondern an das Vorliegen von Gründen gebunden ist, muss der Arbeitgeber regelmäßig in solchen Fällen seine Entscheidung hinsichtlich der organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit ("Dauer") verdeutlichen, um dem Gericht die Prüfung zu ermöglichen, ob sie im Sinne der oben gekennzeichneten Rechtsprechung offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich, also rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71; 17. Juni 1999 - 2 AZR 456/98 - BAGE 92, 79 sowie 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - BAGE 92, 61).
- BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96
Wiedereinstellungsanspruch
Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05
Diese "Vorverlagerung" des Prüfungszeitpunkts vom Ende des Arbeitsverhältnisses auf den häufig viele Monate früher liegenden und nicht nur von der Dauer der Kündigungsfrist, sondern auch vom Willensentschluss des Arbeitgebers abhängigen Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung verlangt aber nach einem Korrektiv in den Fällen, in denen sich die maßgeblichen Umstände entgegen der ursprünglichen Prognose nachträglich ändern (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 ff., zu II 4 b der Gründe). - BAG, 20.04.2005 - 2 AZR 201/04
Altersgruppen bei betriebsbedingter Kündigung
Auszug aus BAG, 09.11.2006 - 2 AZR 509/05
Wenn der Gesetzgeber in der vom 1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2003 gültigen Fassung des Kündigungsschutzgesetzes vom 19. Dezember 1998 die Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur, insbesondere einer ausgewogenen Altersstruktur in § 1 Abs. 3 KSchG nicht mehr ausdrücklich als berechtigtes betriebliches Bedürfnis erwähnt hat, so folgt daraus nicht, dass damit eine Sozialauswahl nach Altersgruppen grundsätzlich unzulässig geworden wäre (BAG 20. April 2005 - 2 AZR 201/04 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 60; vgl. BT-Drucks. 14/45 S. 23). - BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 522/03
Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin
- BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 757/98
Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Wiedereinstellung
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01
Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung
- BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01
Sozialauswahl
- BAG, 28.11.1956 - GS 3/56
Arbeitsverhältnis: Grundsätze des Großen Senats zur betriebsbedingten Kündigung
- BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76
Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des …
- BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 77/99
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst
- BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96
Beteiligung des Personalrats vor einer Kündigung nach dem LPVG Rheinland-Pfalz - …
- BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97
Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste …
- BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84
Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters
- BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 617/99
Halbierung der Arbeitszeit einer Gleichstellungsbeauftragten im Wege der …
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98
Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche …
- BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 720/95
Anforderungen an die Unwirksamkeit einer Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer …
- BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 109/99
Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst
- BAG, 06.09.1978 - 4 AZR 84/77
Personalstelle - Haushaltsplan - Ausbringen eines Kw-Vermerks - Dringendes …
- BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 326/02
Kündigung; Stellenstreichung; Darlegungslast
- BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92
Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH
- BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10
Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung
Sie kann schon dann wirksam erklärt werden, wenn im Zeitpunkt ihres Zugangs die auf Tatsachen gestützte Vorausschau gerechtfertigt ist, dass jedenfalls zum Ablauf der Kündigungsfrist der die Entlassung erforderlich machende betriebliche Grund vorliegen wird (vgl. BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 268/08 - Rn. 18, BAGE 133, 240; 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 72, BAGE 120, 115) .Eine im Kündigungszeitpunkt nicht absehbare Veränderung der betrieblichen Verhältnisse kann allenfalls einen Wiedereinstellungsanspruch begründen (BAG 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - aaO) .
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 418/07
Betriebsbedingte Kündigung - Namensliste - "grobe Fehlerhaftigkeit
Der Senat hat wiederholt Gruppenbildungen im Rahmen von "Zehnerschritten" als unbedenklich angesehen (9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - BAGE 120, 115;… 19. Juni 2007 - 2 AZR 304/06 - AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 16 = EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 13 und zuletzt 6. November 2008 - 2 AZR 523/07 - Rn. 55 ff., DB 2009, 626).Anhaltspunkte für eine willkürliche Festlegung des der Berechnung zugrunde gelegten Stichtags liegen, was die genannten Sozialdaten anbelangt, nicht vor (zur Zulässigkeit von Stichtagsregelungen vgl. auch Senat 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - BAGE 120, 115).
- BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07
Altersteilzeit - Überforderungsquote
Zu welchem Zeitpunkt die fingierte Abgabeerklärung wirkt, beurteilt sich dagegen nach materiellem Recht (…BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 26, NZA 2008, 357; 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 69, AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1).Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (…für die st. Rspr. Senat 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - Rn. 18, NZA 2008, 314;… BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 25 f., NZA 2008, 357; 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 68 f., AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1;… zustimmend Palandt/Grüneberg BGB 67. Aufl. § 311a Rn. 5).
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 387/06
Betriebsbedingte Kündigung
Der Senat hat vergleichbare Gruppenbildungen wiederholt als unbedenklich angesehen (vgl. zuletzt 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1).bb) Es hält sich auch im Beurteilungsspielraum der Tatsacheninstanz, wenn das Landesarbeitsgericht angenommen hat, die Sozialauswahl nach Altersgruppen sei unter den konkreten, von der Beklagten vorgetragenen Umständen zur Erhaltung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich gewesen (vgl. Senat 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1; 20. April 2005 -2 AZR 201/04 - NZA 2005, 877).
- BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07
Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die …
Nach dieser Bestimmung steht der Wirksamkeit eines Vertrags nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 nicht zu leisten braucht und das Hindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt (BAG 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 67 f., AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1;… 25. Oktober 2007 - 8 AZR 989/06 - Rn. 25, AP BGB § 613a Wiedereinstellung Nr. 2). - BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06
Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch
Diese "Vorverlagerung" des Prüfungszeitpunkts vom Ende des Arbeitsverhältnisses auf den oft viele Monate früher liegenden und nicht nur von der Dauer der Kündigungsfrist, sondern auch vom Willensentschluss des Arbeitgebers abhängigen Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung verlangt in den Fällen nach einem Korrektiv, in denen sich die maßgeblichen Umstände entgegen der ursprünglichen Prognose nachträglich ändern (BAG 27. Februar 1997 - 2 AZR 160/96 - BAGE 85, 194 = AP KSchG 1969 § 1 Wiedereinstellung Nr. 1 = EzA KSchG § 1 Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1, zu II 4 b der Gründe; 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1).Damit ist auch eine dahingehende Verurteilung möglich (BAG 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1, zu B IV 2 der Gründe; 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - BAGE 110, 232 = AP TzBfG § 8 Nr. 12 = EzA TzBfG § 8 Nr. 10).
- BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 304/06
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersdiskriminierung
aa) Der Senat hat vergleichbare Gruppenbildungen wiederholt als unbedenklich angesehen (vgl. zuletzt 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1).Deren Vorhandensein steht hier nicht im Streit (vgl. auch: Senat 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - AP BGB § 311a Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 311a Nr. 1; 20. April 2005 - 2 AZR 201/04 - NZA 2005, 877).
- BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06
Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss
Dementsprechend ist, soweit der Arbeitnehmer Anspruch auf Abschluss eines Änderungsvertrags zu einem bestimmten, in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt hat, der Arbeitgeber zur Abgabe einer auf dieses Datum bezogenen Willenserklärung zu verurteilen (vgl. Senat 27. April 2004 - 9 AZR 522/03 - BAGE 110, 232; 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - AP BErzGG § 15 Nr. 47; so auch BAG 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen). - BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11
Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie
Ein Punkteschema für die soziale Auswahl ist auch dann eine nach § 95 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie, wenn der Arbeitgeber es nicht generell auf alle künftigen betriebsbedingten Kündigungen, sondern nur auf konkret bevorstehende Kündigungen anwenden will (vgl. BAG 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 32, BAGE 120, 115; 6. Juli 2006 - 2 AZR 442/05 - Rn. 30; grundlegend 26. Juli 2005 - 1 ABR 29/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 115, 239; abl. - BAG, 25.05.2022 - 6 AZR 224/21
Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz
Diese gesetzlich angeordnete Fiktion bewirkt sämtliche Rechtsfolgen, die eine im selben Zeitpunkt abgegebene wirksame Willenserklärung des Verpflichteten mit demselben Inhalt gehabt hätte, zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer berechtigt war, den Abschluss des neuen Arbeitsvertrags zu verlangen (BAG 9. November 2006 - 2 AZR 509/05 - Rn. 69, BAGE 120, 115) . - LAG Düsseldorf, 05.06.2014 - 11 Sa 1484/13
Keine Wiedereinstellung des rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers
- BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 182/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
- BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 21/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
- BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 624/06
Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss - Überforderungsschutz - Anspruch auf …
- LAG Düsseldorf, 29.06.2007 - 9 Sa 447/07
Aufhebungsvertrag, Wiedereinstellungsanspruch
- BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 61/16
Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte
- LAG Hamm, 25.02.2014 - 14 Sa 1174/13
Arbeitsplatz; Arbeitszeit; Besetzung; Leiharbeit; Teilzeit; Unmöglichkeit; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 486/14
Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 459/14
Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2007 - 12 Sa 329/07
Anschlussbefristung zur Erprobung; Einstellungszusage
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 389/14
Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2015 - 5 Sa 430/14
Betriebsbedingte Kündigung - unternehmerische Entscheidung - Massenentlassung - …
- BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 595/06
betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen
- BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 305/06
betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen
- BAG, 19.06.2007 - 2 AZR 594/06
betriebsbedingte Änderungskündigung - Namensliste - Altersgruppen
- BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 867/15
Kündigung - Beteiligung der Betriebsvertretung
- LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1289/14
- LAG Düsseldorf, 07.10.2015 - 4 Sa 1288/14
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiedereinstellung nach einem Betriebsübergang
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - 15 Sa 1464/14
Annahmeverzug - Rückkehrrecht - rückwirkendes Arbeitsverhältnis - Schuldnerverzug
- BAG, 06.11.2008 - 2 AZR 709/07
Betriebsbedingte Kündigung; Altersdiskriminierung
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 Sa 288/17
Wiedereinstellungsanspruch und Eigenkündigung
- BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 374/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
- BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 146/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
- ArbG Stuttgart, 20.01.2017 - 26 Ca 866/16
Sozialauswahl - Altersgruppenbildung - tariflicher Alterskündigungsschutz
- BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 95/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
- BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 84/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
- BAG, 25.08.2010 - 10 AZR 276/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
- LAG Köln, 02.04.2008 - 7 Sa 864/07
Teilzeitarbeitsverhältnis; Vollzeitstelle; Aufstockungswunsch; …
- BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 695/09
Personalgestellung durch Landesgesetz
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.07.2008 - 5 Sa 114/07
Lehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern - Nichtteilnehmer - Anspruch auf …
- ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2021 - 1 Ca 163/21
Mitwirkung des Arbeitnehmers bei Urlaubsplanung - Abmahnung - betriebsbedingte …
- ArbG Siegburg, 09.02.2010 - 5 Ca 2017/09
Rücktritt von einer Aufhebungsvereinbarung bzgl. eines Arbeitsvertrages; …
- LAG Köln, 09.07.2009 - 7 Sa 1386/08
Aufstockung eines Teilzeitvertrages in einen Vollzeitvertrag
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2009 - 11 Sa 692/08
Kleinbetriebsklausel - Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses mit Beginn im …
- ArbG Herne, 24.06.2015 - 5 Ca 2556/14
Wiedereinstellungsanspruch Ermessensentscheidung
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2015 - 8 Sa 401/14
Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich - Einsatz von Leiharbeitnehmern …
- LAG Köln, 11.05.2012 - 5 Sa 1009/10
Kriterien für die Wiedereinstellung von Arbeitnehmern; Vorliegen einer …
- LAG Köln, 02.04.2009 - 13 Sa 1543/08
Altersteilzeit; AVR
- ArbG Bonn, 14.01.2010 - 1 Ca 2255/09
Wiedereinstellungsanspruch, Rückkehrrecht, Auslegung einer schuldrechtlichen …
- ArbG Bielefeld, 25.04.2007 - 6 Ca 2886/06
Betriebsbedingte Kündigung, unterhaltsberechtigte Personen laut Lohnsteuerkarte, …
- LAG München, 12.01.2010 - 6 Sa 488/09
Altersteilzeit
- LAG Köln, 09.07.2009 - 7 Sa 111/09
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Fluggastkontrolleurin auf …
- ArbG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 14 Ca 8564/15
Wiedereinstellung bei Verdachtskündigung
- LAG Hessen, 06.07.2007 - 12 Sa 1348/06
Befristung mit Sachgrund - Tarifvertrag - Auslegung
- ArbG Stuttgart, 28.06.2007 - 15 Ca 11318/06
Altersteilzeitvertrag - Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen - …
- LAG Nürnberg, 25.08.2015 - 6 Sa 159/15
Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Wegfall der Geschäftsgrundlage - …
- KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 20.04.2009 - KGH.EKD I-0124/P59