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   BAG, 21.09.2000 - 2 AZN 576/00   

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BAG, 21.09.2000 - 2 AZN 576/00 (https://dejure.org/2000,1456)
BAG, Entscheidung vom 21.09.2000 - 2 AZN 576/00 (https://dejure.org/2000,1456)
BAG, Entscheidung vom 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 (https://dejure.org/2000,1456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    KSchG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 9
    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 9
    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers nur bei Sozialwidrigkeit der Kündigung nach § 1 KSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 348
  • NJW 2001, 771
  • MDR 2001, 457
  • NZA 2001, 102
  • BB 2001, 103
  • BB 2001, 1102
  • DB 2001, 48
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZN 576/00
    Es ist aber unschädlich, wenn der Arbeitgeber zusätzlich weitere Kündigungssachverhalte geltend macht, die aus anderen Gründen die Unwirksamkeit der Kündigung begründen (Fortführung von BAG 9. Oktober 1979 - 6 AZR 1059/77 - BAGE 32, 122).

    Damit weiche das anzufechtende Urteil von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Oktober 1979 - 6 AZR 1059/77 - (AP KSchG 1969 § 9 Nr. 4) ab, in der das Bundesarbeitsgericht folgenden Rechtssatz aufgestellt habe:.

  • BAG, 15.10.1979 - 7 AZN 9/79

    Begründetheit einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 21.09.2000 - 2 AZN 576/00
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz ist nur dann begründet, wenn die von der Beschwerdeführerin dargelegten abstrakten Rechtssätze von dem anzufechtenden wie von dem angezogenen Urteil tatsächlich aufgestellt wurden und voneinander abweichen und das anzufechtende Urteil auf dem abweichenden Rechtssatz beruht (vgl. § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG; BAG 15. Oktober 1979 - 7 AZN 9/79 - BAGE 32, 136).
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen des LSG ergibt sich weiter, dass die KG für den nicht erwarteten Fall, dass sich eine Kündigung in einem etwa nachfolgenden Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht als sozialwidrig iS von § 1 KSchG erwiesen hätte (vgl BAGE 95, 348 = AP Nr. 35 zu § 9 KSchG 1969), einen Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gestellt hätte.
  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 584/03

    Anwendung von § 174 Satz 1 BGB bei Organhandeln

    Die Lösungsmöglichkeit nach § 9 KSchG bedeutet für den Arbeitgeber eine Vergünstigung, die nur in Betracht kommt, wenn eine Kündigung "nur" sozialwidrig und nicht auch aus anderen Gründen nichtig ist (BAG 9. Oktober 1979 - 6 AZR 1059/77 -BAGE 32, 122, zu 4 der Gründe; BAG 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - BAGE 95, 348; 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 123 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 9 Rn. 15; Kittner/Däubler/Zwanziger KSchR 6. Aufl. § 9 KSchG Rn. 6; HaKo/Fiebig 2. Aufl. § 9 KSchG Rn. 30; aA KR-Spilger 7. Aufl. § 9 KSchG Rn. 27 mwN).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    Das Landesarbeitsgericht ist dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Recht davon ausgegangen, daß der Arbeitgeber eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur verlangen kann, wenn die Kündigung lediglich nach § 1 KSchG sozialwidrig ist (BAG 9. Oktober 1979 - 6 AZR 1059/77 - BAGE 32, 122, 124; 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - BAGE 95, 348).
  • LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08

    Kündigung wegen Zweifel an attestierter Arbeitsunfähigkeit - Auslegung § 21a MTV

    aa) Ein Arbeitgeber kann eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG iV.m. § 13 Abs. 3 KSchG nur verlangen, wenn die Kündigung lediglich nach § 1 KSchG sozialwidrig, nicht auch aus anderen Gründen nichtig ist (BAG 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 35; 9. Oktober 1979 - 6 AZR 1059/77 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 4, zu 4 der Gründe) .

    Es genügt insoweit, wenn für einen Kündigungssachverhalt die Unwirksamkeit der Kündigung nur aus ihrer Sozialwidrigkeit hergeleitet werden kann (BAG 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 35) .

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot

    Der Arbeitgeber kann eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach der - verfassungsgemäßen (BVerfG 29. Januar 1990 - 1 BvR 42/82 - EzA KSchG § 9 nF Nr. 37; BAG 16. Mai 1984 - 7 AZR 280/82 - BAGE 46, 42) - Vorschrift des § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG nur verlangen, wenn der geltend gemachte Kündigungssachverhalt lediglich nach § 1 KSchG wegen Sozialwidrigkeit zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (BAG 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - BAGE 95, 348).
  • LAG Hessen, 18.01.2005 - 15 Sa 496/04

    Kündigung durch einen Bevollmächtigten

    Denn die Kündigung ist hier aufgrund der Regelung des § 174 Satz 1 BGB unwirksam, also jedenfalls nicht ausschließlich wegen ihrer Sozialwidrigkeit unwirksam, und dies schließt einen wirksamen Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa BAG Beschluss vom 21. September 2000 2 AZN 576/00 - EzA § 9 KSchG n.F. Nr. 44 mit weit. Nachw.; mögliche Ausnahmefälle stehen hier nicht zur Debatte), der die Berufungskammer folgt, aus.
  • LAG Hamm, 21.10.2014 - 7 Sa 806/14

    Personenbedingte Kündigung; persönliche Beziehung als Eignungsmangel;

    Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Auflösungsantrag im Sinne des § 9 KSchG liegen vor, da der Bestandsschutzstreit noch anhängig ist und sich die ausgesprochene Kündigung der Beklagten vom 30.01.2014 als sozial ungerechtfertigt erweist (vgl. BAG, Beschluss vom 21.09.2000, 2 AZN 576/00, NZA 2001, S. 102).
  • LAG Hessen, 09.03.2009 - 3 Sa 1336/08

    Zurückweisung einer Kündigung - Kündigungsberechtigung eines Stationsleiters -

    Dies schließt einen wirksamen Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - BAGE 95, 348 = AP KSchG 1969 § 9 Nr. 35 = EzA KSchG § 9 n.F. Nr. 44 mwN.), der die Berufungskammer folgt, aus (vgl. auch: Hess. LAG 18. Januar 2005 - 15 Sa 496/04 - LAG Hamburg 30. September 2003 - 3 Sa 56/02 - jeweils zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 9 Sa 1553/05

    Anforderungen an das Verlangen nach Elternzeit, "dringende betriebliche Gründe"

    Erweist sich die Kündigung hingegen aus anderen gesetzlichen Gründen als nichtig, ist für den Auflösungsantrag kein Raum (BAG, Urteil vom 10.11.1994, 2 AZR 207/94, NZA 1995, S. 309; LAG Köln, Urteil vom 11.03.1999, 10 (2) Sa 889/98, NZA-RR 2000, 55), weil die Lösungsmöglichkeit nach § 9 Abs. 1, S.2 KSchG für den Arbeitgeber eine Vergünstigung darstellt, die nur in Betracht kommt, wenn eine Kündigung "nur" sozialwidrig und nicht aus anderen Gründen nichtig ist (BAG, Beschluss vom 21. September 2000, 2 AZN 576/00, NZA 2001, 102).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.08.2003 - 4 Sa 76/02

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Auslegung des § 17 Ziff 3 MTV

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 09.11.1979 - 6 AZR 1059/77 - BAG, 21.09.2000 - 2 AZN 576/00 - BAG, 10.10.2002 -2 AZR 240/01 - AP KSchG 1969 Nr. 4, 35 und 45) kann der Arbeitgeber eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG nur dann verlangen, wenn die Kündigung "nur" nach § 1 KSchG sozialwidrig ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - L 1 AL 38/03

    Arbeitslosenversicherung

  • LAG Hamm, 11.03.2004 - 16 (15) Sa 1437/03

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • LAG Berlin, 27.05.2004 - 13 Sa 313/04

    Auflösungsantrag bei besonderem Kündigungsschutz

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2007 - 3 Sa 61/06

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - verhaltensbedingte Kündigung -

  • VG Augsburg, 17.09.2013 - Au 3 K 13.698

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung; schwerbehinderter Mensch; Zusammenhang;

  • LAG Hamburg, 15.08.2006 - 9 Sa 1553/05

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (Teilzeit)

  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 9 BV 05.2467

    Bedarf der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 S. KSCHG dem

  • ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Oberbürgermeister

  • LAG Düsseldorf, 03.06.2005 - 7 Sa 230/05

    Rechtsunwirksamkeit der Kündigung eines Arbeitnehmers wegen fehlender

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.07.2002 - 18 Ca 1186/02

    Creativ Directorin als leitende Angestellte? Anhörung des Betriebsrats bei

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