Rechtsprechung
BGH, 30.05.1968 - III ZR 52/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Grundsätze der Rechtsprechung über die Anscheinsvollmacht - Anfechtung der Vollmachtserteilung - Voraussetzungen einer wirksamen Annahme eines Angebotes - Befugnis eines Vertreters zur Annahme einer vertraglich geschuldeten Leistung - Berechtigung einer alleinigen ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- BB 1968, 1215
- DB 1968, 1809
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag
Man könnte deshalb daran denken, dass § 1 Abs. 2 PÜV auch die stillschweigende Regelung entnommen werden könnte, dass die Zusicherung nach § 1 Abs. 2 PÜV in der Schwebe bleiben solle (vgl. BGH 30. Mai 1968 - III ZR 52/66 - BB 1968, 1215) , bis sich aus einer fehlenden Vereinbarung konkrete Wirkungen ergeben würden, also vorliegend mit dem Ende des Jahres 2004 und der Beendigung der Vollmitgliedschaft im KAV. - BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 440/09
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten …
Man könnte deshalb daran denken, dass § 1 Abs. 2 PÜV auch die stillschweigende Regelung entnommen werden könnte, dass die Zusicherung nach § 1 Abs. 2 PÜV in der Schwebe bleiben solle (vgl. BGH 30. Mai 1968 - III ZR 52/66 - BB 1968, 1215) , bis sich aus einer fehlenden Vereinbarung konkrete Wirkungen ergeben würden, also vorliegend mit dem Ende des Jahres 2004 und der Beendigung der Vollmitgliedschaft im KAV. - BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 441/09
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag
Man könnte deshalb daran denken, dass § 1 Abs. 2 PÜV auch die stillschweigende Regelung entnommen werden könnte, dass die Zusicherung nach § 1 Abs. 2 PÜV in der Schwebe bleiben solle (vgl. BGH 30. Mai 1968 - III ZR 52/66 - BB 1968, 1215) , bis sich aus einer fehlenden Vereinbarung konkrete Wirkungen ergeben würden, also vorliegend mit dem Ende des Jahres 2004 und der Beendigung der Vollmitgliedschaft im KAV.