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   BGH, 30.05.1968 - III ZR 52/66   

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https://dejure.org/1968,941
BGH, 30.05.1968 - III ZR 52/66 (https://dejure.org/1968,941)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1968 - III ZR 52/66 (https://dejure.org/1968,941)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1968 - III ZR 52/66 (https://dejure.org/1968,941)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Grundsätze der Rechtsprechung über die Anscheinsvollmacht - Anfechtung der Vollmachtserteilung - Voraussetzungen einer wirksamen Annahme eines Angebotes - Befugnis eines Vertreters zur Annahme einer vertraglich geschuldeten Leistung - Berechtigung einer alleinigen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BB 1968, 1215
  • DB 1968, 1809
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 439/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag

    Man könnte deshalb daran denken, dass § 1 Abs. 2 PÜV auch die stillschweigende Regelung entnommen werden könnte, dass die Zusicherung nach § 1 Abs. 2 PÜV in der Schwebe bleiben solle (vgl. BGH 30. Mai 1968 - III ZR 52/66 - BB 1968, 1215) , bis sich aus einer fehlenden Vereinbarung konkrete Wirkungen ergeben würden, also vorliegend mit dem Ende des Jahres 2004 und der Beendigung der Vollmitgliedschaft im KAV.
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 440/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag - Vertrag zugunsten

    Man könnte deshalb daran denken, dass § 1 Abs. 2 PÜV auch die stillschweigende Regelung entnommen werden könnte, dass die Zusicherung nach § 1 Abs. 2 PÜV in der Schwebe bleiben solle (vgl. BGH 30. Mai 1968 - III ZR 52/66 - BB 1968, 1215) , bis sich aus einer fehlenden Vereinbarung konkrete Wirkungen ergeben würden, also vorliegend mit dem Ende des Jahres 2004 und der Beendigung der Vollmitgliedschaft im KAV.
  • BAG, 23.02.2011 - 4 AZR 441/09

    Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Personalüberleitungsvertrag

    Man könnte deshalb daran denken, dass § 1 Abs. 2 PÜV auch die stillschweigende Regelung entnommen werden könnte, dass die Zusicherung nach § 1 Abs. 2 PÜV in der Schwebe bleiben solle (vgl. BGH 30. Mai 1968 - III ZR 52/66 - BB 1968, 1215) , bis sich aus einer fehlenden Vereinbarung konkrete Wirkungen ergeben würden, also vorliegend mit dem Ende des Jahres 2004 und der Beendigung der Vollmitgliedschaft im KAV.
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