Weitere Entscheidung unten: LAG Berlin, 08.05.1989

Rechtsprechung
   LAG Bremen, 23.06.1989 - 4 Sa 320/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4111
LAG Bremen, 23.06.1989 - 4 Sa 320/88 (https://dejure.org/1989,4111)
LAG Bremen, Entscheidung vom 23.06.1989 - 4 Sa 320/88 (https://dejure.org/1989,4111)
LAG Bremen, Entscheidung vom 23. Juni 1989 - 4 Sa 320/88 (https://dejure.org/1989,4111)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeugnisse; Ausstellungsdatum; Berichtigung eines Zeugnisses; Kopien von Zeugnissen; Zeugnisurkunden; Originalunterschrift; Ergänzung eines Zeugnisses; Neues Zeugnis

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Berichtigung

  • zeugnis-center.de (Leitsatz)

    Form von Arbeitszeugnissen - Ausstellungsdatum

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 848 (Ls.)
  • BB 1989, 1825
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91

    Zeugnisdatum

    Das wird in der Rechtsprechung und Literatur abgelehnt (vgl. u.a. LAG Hamm Urteil vom 21. März 1969 - 8 Sa 845/68 - DB 1969, 886; LAG Bremen Urteil vom 23. Juni 1989 - 4 Sa 320/88 - LAGE § 630 BGB Nr. 6; ArbG Karlsruhe Urteil vom 19. September 1985 - 6 Ca 654/85 - BB 1986, 461; Baumbach/Duden/Hopt, HGB, 28. Aufl., § 73 Anm. 1 A; Becker-Schaffner, BB 1989, 2105; Göldner, Grundlagen des Zeugnisrechts, 1989, S. 17 f.; Krummel, Zeugnis und Auskunft im Arbeitsrecht, Dissertation Bielefeld 1983, S. 159; MünchKomm-Schwerdtner, BGB, 2. Aufl., § 630 Rz 6; Palandt/Putzo, BGB, 51. Aufl., § 630 Rz 3; RGK-Eisemann, BGB, 12. Aufl., § 630 Rz 26; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 146 III 1 S. 1142; Schleßmann, Das Arbeitszeugnis, 12. Aufl., S. 80).

    Wird dagegen ein bereits erteiltes Zeugnis - wie im Streitfall - vom Arbeitgeber inhaltlich geändert bzw. berichtigt, so wird ganz überwiegend die Auffassung vertreten, daß das berichtigte Zeugnis das Datum des ursprünglich und erstmals erteilten Zeugnisses zu tragen hat, und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die Berichtigung von sich aus vornimmt oder ob er dazu gerichtlich verurteilt oder durch Prozeßvergleich angehalten wurde (vgl. z.B. LAG Bremen Urteil vom 23. Juni 1989 - 4 Sa 320/88 - LAGE § 630 BGB Nr. 6; ArbG Karlsruhe Urteil vom 19. September 1985 - 6 Ca 654/85 - BB 1986, 461; Becker-Schaffner, BB 1989, 2105; Schleßmann, aaO, S. 80; derselbe, BB 1988, 1323; Palandt/ Putzo, BGB, 51. Aufl., § 630 Rz 3; anderer Meinung MünchKomm-Schwerdtner, BGB, 2. Aufl., § 630 Rz 35).

  • LAG Hamm, 28.03.2000 - 4 Sa 775/99

    Erfüllung der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zeugnisausstellung durch

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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 08.05.1989 - 9 Sa 21/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3537
LAG Berlin, 08.05.1989 - 9 Sa 21/89 (https://dejure.org/1989,3537)
LAG Berlin, Entscheidung vom 08.05.1989 - 9 Sa 21/89 (https://dejure.org/1989,3537)
LAG Berlin, Entscheidung vom 08. Mai 1989 - 9 Sa 21/89 (https://dejure.org/1989,3537)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz; Auskunftspflicht; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Arbeitsplatzwechsel; Beweislast

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Schadensersatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 965
  • BB 1989, 1825
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14

    Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag -

    dazu statt vieler LAG Berlin 8.5.1989 - 9 Sa 21/89 - LAGE § 242 BGB Auskunftspflicht Nr. 2 = NZA 1989, 965 = BB 1989, 1825 [I.1 a.]: "In der Regel dürfen die Auskünfte des früheren Arbeitgebers nicht weitergehen als der Inhalt eines entsprechenden Zeugnisses: Insofern gelten hinsichtlich des Umfanges der Auskunftserteilung dieselben Grundsätze, die auch bei der Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses zu beachten sind (...)"; im selben Sinne beispielsweise ErfArbR/Rudi Müller-Glöge, 15. Auflage (2015), § 109 GewO Rn. 61: "Erteilt der AG Dritten ohne Zustimmung des AN Auskünfte über diesen, bewegt er sich auf unsicherem Terrain.

    Entwicklung des Datenschutzrechts und der Rspr. zum Persönlichkeitsschutz (...) kann dieser Auffassung nicht mehr gefolgt werden (...)"; ebenso namentlich Hein Schleßmann (Fn. 254) S. 255: "Angesichts der zwischenzeitlichen Entwicklung des Datenschutzrechts und der Rechtsprechung zum Persönlichkeitsschutz muss allmählich das Auskunftsrecht mehr und mehr eingeschränkt und die Abwägung (von noch zu erwähnenden Ausnahmefällen abgesehen) auch im Anhalt an die Entwürfe gesetzgeberischer Vorhaben durchweg zugunsten des Arbeitnehmers vorgenommen werden"; ferner S. 258 ff.S. dazu statt vieler LAG Berlin 8.5.1989 - 9 Sa 21/89 - LAGE § 242 BGB Auskunftspflicht Nr. 2 = NZA 1989, 965 = BB 1989, 1825 [I.1 a.]: "In der Regel dürfen die Auskünfte des früheren Arbeitgebers nicht weitergehen als der Inhalt eines entsprechenden Zeugnisses: Insofern gelten hinsichtlich des Umfanges der Auskunftserteilung dieselben Grundsätze, die auch bei der Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses zu beachten sind (...)"; im selben Sinne beispielsweise ErfArbR/Rudi Müller-Glöge, 15. Auflage (2015), § 109 GewO Rn. 61: "Erteilt der AG Dritten ohne Zustimmung des AN Auskünfte über diesen, bewegt er sich auf unsicherem Terrain.

    258) S. dazu statt vieler LAG Berlin 8.5.1989 - 9 Sa 21/89 - LAGE § 242 BGB Auskunftspflicht Nr. 2 = NZA 1989, 965 = BB 1989, 1825 [I.1 a.]: "In der Regel dürfen die Auskünfte des früheren Arbeitgebers nicht weitergehen als der Inhalt eines entsprechenden Zeugnisses: Insofern gelten hinsichtlich des Umfanges der Auskunftserteilung dieselben Grundsätze, die auch bei der Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses zu beachten sind (...)"; im selben Sinne beispielsweise ErfArbR/Rudi Müller-Glöge, 15. Auflage (2015), § 109 GewO Rn. 61: "Erteilt der AG Dritten ohne Zustimmung des AN Auskünfte über diesen, bewegt er sich auf unsicherem Terrain.

  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 983/94

    Haftung des Arbeitgebers: Schadensersatz wegen verspäteter und fehlerhafter

    Er endet bei der Wertung individueller Ereignisse, die erfahrungsgemäß von jedem Menschen nach verschiedenen persönlichen Gesichtspunkten und Motiven bewältigt werden (vgl. Palandt, BGB, 54. Aufl., Vorbem. zu § 249 Rz 163, m.w.N.; vgl. auch BAG Urteil vom 25. Oktober 1967, aa0; LAG Berlin, Urteil vom 8. Mai 1989 - 9 Sa 21/89 - BB 1989, 1825).
  • LAG Niedersachsen, 29.05.2007 - 9 Sa 1641/06

    Schadensersatzpflicht eines Arbeitgebers bei unrichtigen Auskünften über einen

    Hat der frühere Arbeitgeber allerdings rechtswidrig und schuldhaft eine unrichtige Auskunft erteilt, wobei er sich das Verschulden seines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurechnen lassen muss (§§ 278, 831 BGB) und entsteht dadurch dem Arbeitnehmer ein Schaden, etwa weil es deshalb nicht zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages gekommen ist, so ist er dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz ggf. in Höhe des beim neuen Arbeitgeber entgangenen Verdienstes unter dem Gesichtspunkt einer positiven Pflichtverletzung bzw. einer unerlaubten Handlung, §§ 823 Abs. 1, 824, 826 BGB (unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht), verpflichtet (vgl. BAG vom 26.02.1976 - 3 AZR 215/75 - AP BGB § 252 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 6 zur Haftung des Arbeitgebers bei Nichterteilung eines Arbeitszeugnisses; LAG Berlin vom 08.05.1989 - 9 Sa 21/89 - NZA 1989, 965).

    Hat der frühere Arbeitgeber allerdings rechtswidrig und schuldhaft eine unrichtige Auskunft erteilt, wobei er sich das Verschulden seines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zurechnen lassen muss (§§ 278, 831 BGB) und entsteht dadurch dem Arbeitnehmer ein Schaden, etwa weil es deshalb nicht zum Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages gekommen ist, so ist er dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz ggf. in Höhe des beim neuen Arbeitgeber entgangenen Verdienstes unter dem Gesichtspunkt einer positiven Pflichtverletzung bzw. einer unerlaubten Handlung, § 823 Abs. 1, 824, 826 BGB (unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht), verpflichtet (vgl. BAG vom 26.02.1976 - 3 AZR 215/75 - AP BGB § 252 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 6 zur Haftung des Arbeitgebers bei Nichterteilung eines Arbeitszeugnisses; LAG Berlin vom 08.05.1989 - 9 Sa 21/89 - NZA 1989, 965) .

  • LAG Berlin, 19.11.1996 - 3 Sa 87/96

    Schadensersatz; Verdienstausfall; Kündigung; Verbotene Maßregelung; Rechtskraft;

    Als Anspruchsgrundlage kommen positive Vertragsverletzung (nachvertragliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers), aber auch § 823 Abs. 1 BGB (Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers) wie auch §§ 824, 826 BGB in Betracht (vgl. dazu etwa LAG Berlin NZA 89, 965).

    Ob ihm hierbei mit den sich auf die haftungsausfüllende Kausalität beziehenden Darlegungs- und Beweiserleichterungen der §§ 252 Satz 2 BGB, 287 ZPO mit der Maßgabe geholfen werden kann, daß das Bestehen einer gewissen Wahrscheinlichkeit für eine auf der Auskunft beruhenden Erfolglosigkeit der Bewerbung des Klägers genügt (vgl. RGRK-Eisemann BGB § 630 Rdnr. 101; vgl. auch LAG Berlin NZA 89, 965), kann offen bleiben.

  • LAG Hamm, 19.12.2006 - 9 Sa 1173/05

    Überprüfung einer Leistungsbeurteilung

    Beweiserleichterungen z.B. in Form des Anscheinsbeweises enden bei der Wertung individueller Ereignisse, die erfahrungsgemäß von jedem Menschen nach verschiedenen persönlichen Gesichtspunkten und Motiven bewältigt werden (vgl. auch BAG Urteil vom 25. Oktober 1967, 3 AZR 456/66, BAGE 20, 136 = AP Nr. 6 zu § 73 HGB; LAG Berlin, Urteil vom 8. Mai 1989, 9 Sa 21/89, BB 1989, 1825 ).
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