Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.10.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95   

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BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95 (https://dejure.org/1995,156)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1995 - 7 B 163.95 (https://dejure.org/1995,156)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1995 - 7 B 163.95 (https://dejure.org/1995,156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristwahrung; Schriftsatz; Einlieferungsschein; Glaubhaftmachung; eidesstattliche Versicherung; Posteinlieferung; redlicher Erwerb; Redlichkeitserwerb; Restitutionsausschluss; Beweislast; Amtsermittlungsgrundsatz; Wiedereinsetzung; Revisionszulassungsgrund

  • BRAK-Mitteilungen

    Nachweis der Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch eidesstattliche Versicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 4 Abs. 2, 3; VwGO § 60; ZPO § 294

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermögensfragen - Unredlichkeit - Beweislast - Wiedereinsetzung - Glaubhaftmachung - Fristwahrender Schriftsatz - Beleg - Frist - Nichterweislichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 409
  • ZIP 1995, 2016
  • NVwZ 1996, 265 (Ls.)
  • BB 1996, 132
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Diese Regel gilt grundsätzlich auch für vermögensrechtliche Ansprüche, wie der beschließende Senat mit Blick auf § 1 VermG entschieden hat (Beschluß vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - NJW 1994, 468; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 [294]).
  • BVerwG, 01.11.1993 - 7 B 190.93

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides - Stellung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Diese Regel gilt grundsätzlich auch für vermögensrechtliche Ansprüche, wie der beschließende Senat mit Blick auf § 1 VermG entschieden hat (Beschluß vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - NJW 1994, 468; Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 [294]).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Sind alle in Betracht kommenden Aufklärungsmöglichkeiten ausgeschöpft, ohne daß bestimmte entscheidungserhebliche Tatsachen zur Überzeugung der Behörde oder des Gerichts feststehen, so geht die Nichterweislichkeit der Tatsachen zu Lasten dessen, der daraus für sich günstige Rechtsfolgen herleitet, sofern nicht das materielle Recht eine andere Verteilung der Beweislast vorsieht (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 60.92 - DVBl 1994, 1192 [1193] = Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Sie entnimmt dem Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - NJW 1993, 2002 und dem Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - NJW 1994, 1359 den - übrigens eine Selbstverständlichkeit bildenden - Rechtssatz, daß für die Annahme einer Unredlichkeit des Erwerbs der gesamte Tatbestand und nicht nur einige Merkmale eines der Regelbeispiele des § 4 Abs. 3 VermG erfüllt sein müßten, und meint, das Verwaltungsgericht hätte bei Zugrundelegen dieser Rechtsauffassung eine Unredlichkeit der Beigeladenen verneinen müssen.
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Sie entnimmt dem Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - NJW 1993, 2002 und dem Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - NJW 1994, 1359 den - übrigens eine Selbstverständlichkeit bildenden - Rechtssatz, daß für die Annahme einer Unredlichkeit des Erwerbs der gesamte Tatbestand und nicht nur einige Merkmale eines der Regelbeispiele des § 4 Abs. 3 VermG erfüllt sein müßten, und meint, das Verwaltungsgericht hätte bei Zugrundelegen dieser Rechtsauffassung eine Unredlichkeit der Beigeladenen verneinen müssen.
  • BVerwG, 14.07.1988 - 2 C 6.88

    Rechtsanwaltskanzlei - Büroorganisation - Fristwahrung - Ausgangskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Zu Unrecht macht die Beschwerde in diesem Zusammenhang eine Abweichung (§ 132 Abs. 2 S. 2 VwGO) von dem Beschluß des BVerwG vom 14. Juli 1988 - BVerwG 2 C 6.88 - Buchholz aaO. Nr. 156 geltend.
  • BVerwG, 15.12.1971 - V C 40.71

    Beginn des Laufs einer Rechtsmittelfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht auch für den Nachweis der Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes ausgesprochen (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1971 - BVerwG 5 C 40.71 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 64 und 69).
  • BVerwG, 11.05.1976 - 3 B 15.76

    Sorgfaltspflicht einer Partei hinsichtlich der Einhaltung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Im Gegenteil kann es im Einzelfall sogar geboten sein, die Versendung per Einschreiben zu unterlassen, wenn dies im Vergleich zu anderen Versendearten zu einem verzögerten Zugang des Schreibens führen würde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 11. Mai 1976 - BVerwG 3 B 15.76 - Buchholz aaO. Nr. 92 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.10.1990 - 10 M 24/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand:; Absendung (Nachweis); Beschwerdeschrift;

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1995 - 7 B 163.95
    Anders als die Widerspruchsbehörde, die den Wiedereinsetzungsantrag der Kläger unter Berufung auf OVG Lüneburg, NJW 1991, 1196 mangels Vorliegens eines postalischen Belegs (Einlieferungsschein) abgelehnt hatte, hielt das Verwaltungsgericht auf der Grundlage der eidesstattlichen Versicherung die (rechtzeitige) Absendung des Briefes und damit das fehlende Verschulden bei der Versäumnis der Widerspruchsfrist gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 VwGO für glaubhaft gemacht.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2021 - 2 B 11489/20

    Ehemaliger Finanzminister behält vorläufig Beamtenpension

    Hierzu kann sich ein Antragsteller grundsätzlich aller Beweismittel einschließlich der Versicherung an Eides Statt bedienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1995 - 7 B 163.95 -, NJW 1996, 409; unter Verweis auf § 294 ZPO).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2014 - 10 B 5.12

    Nutzungsuntersagung; Umnutzung einer Scheune in eine Ferienwohnung; fehlende

    Zur Glaubhaftmachung ist grundsätzlich jedes Beweismittel einschließlich der Versicherung an Eides statt zugelassen, dies gilt auch für den Nachweis der Absendung eines fristwahrenden Schriftsatzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 163.95 -, NJW 1996, 409, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Es ist vielmehr nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden, ob weitere Beweismittel zu verlangen sind (BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1995, a.a.O., Rn. 5).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2020 - 2 B 11333/20

    Keine Befreiung vom schulischen Präsenzunterricht wegen der Corona-Pandemie

    Hierzu kann sich der Antragsteller grundsätzlich aller Beweismittel einschließlich der Versicherung an Eides Statt bedienen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1995 - 7 B 163.95 -, NJW 1996, 409 unter Verweis auf § 294 ZPO).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1995 - VI ZR 13/95   

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https://dejure.org/1995,999
BGH, 24.10.1995 - VI ZR 13/95 (https://dejure.org/1995,999)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1995 - VI ZR 13/95 (https://dejure.org/1995,999)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1995 - VI ZR 13/95 (https://dejure.org/1995,999)
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Hammerzeh

§§ 402, 411 Abs. 3 ZPO, Pflicht zur mündlichen Anhörung des Sachverständigen bei rechtzeitigem Antrag

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Mündliche Erläuterungen des Sachverständigen - Antrag auf Ladung - Zurückweisung durch LG - Stattgabe in Berufung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 397 Abs. 1; ZPO § 402
    Antrag auf Ladung eines Sachverständigen zur Gutachtenerläuterung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 397 Abs. 1, § 402
    Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens in der Berufungsinstanz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 788
  • MDR 1996, 92
  • MDR 1996, 93
  • GRUR 1996, 77
  • VersR 1996, 211
  • BB 1996, 132
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 234/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts beim Sachverständigenbeweis trotz verspäteter

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - VI ZR 13/95
    b) In Anbetracht der in erster Instanz rechtzeitig gestellten, aber erfolglos gebliebenen Anträge hatte die Klägerin ihr Antragsrecht auch im Berufungsrechtszug noch nicht verloren (s. dazu Senatsurteile vom 10. Januar 1989 - VI ZR 25/88 - VersR 1989, 378 und vom 10. Dezember 1991 - VI ZR 234/90 - VersR 1992, 722).
  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - VI ZR 13/95
    Zu einer solchen mündlichen Befragung des Sachverständigen war die Klägerin gemäß §§ 397 Abs. 1, 402 ZPO berechtigt (BGHZ 6, 398, 400 f; s. jetzt auch § 411 Abs. 4 ZPO).
  • BGH, 10.01.1989 - VI ZR 25/88

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung des

    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - VI ZR 13/95
    b) In Anbetracht der in erster Instanz rechtzeitig gestellten, aber erfolglos gebliebenen Anträge hatte die Klägerin ihr Antragsrecht auch im Berufungsrechtszug noch nicht verloren (s. dazu Senatsurteile vom 10. Januar 1989 - VI ZR 25/88 - VersR 1989, 378 und vom 10. Dezember 1991 - VI ZR 234/90 - VersR 1992, 722).
  • OLG Hamm, 05.06.1978 - 3 U 77/78
    Auszug aus BGH, 24.10.1995 - VI ZR 13/95
    Über das allgemeine Infektionsrisiko war, insbesondere bei der Klägerin als Nachtschwester, keine Aufklärung erforderlich (s. auch OLG Hamm VersR 1979, 1012 mit Nichtannahme-Beschluß des erkennenden Senats); zudem waren in der von der Klägerin unterzeichneten Einverständniserklärung ausdrücklich "Wundheilungsstörungen" und "Entzündungen" angegeben und damit die allgemeine Infektionsgefahr deutlich aufgezeigt.
  • BGH, 30.10.2013 - IV ZR 307/12

    Private Krankenversicherung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei

    Hat das Gericht erster Instanz einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung nicht entsprochen, so muss das Berufungsgericht dem im zweiten Rechtszug wiederholten Antrag stattgeben (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 aaO; Urteil vom 24. Oktober 1995 - VI ZR 13/95 , VersR 1996, 211 f.).
  • BGH, 21.02.2017 - VI ZR 314/15

    Rechtliches Gehör: Recht der Prozessparteien auf mündliche Befragung des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats steht jeder Prozesspartei gemäß §§ 397, 402 ZPO zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs das Recht zu, einen Sachverständigen zu seinem schriftlichen Gutachten mündlich zu befragen (vgl. etwa Senatsurteile vom 21. September 1982 - VI ZR 130/81, NJW 1983, 340, 341; vom 24. Oktober 1995 - VI ZR 13/95, VersR 1996, 211; vom 7. Oktober 1997 - VI ZR 252/96, VersR 1998, 342, 343; Senatsbeschluss vom 5. September 2006 - VI ZR 176/05, NJW-RR 2007, 212).
  • BGH, 30.05.2017 - VI ZR 439/16

    Sachverständigenbeweis: Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung

    Hat das Erstgericht einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Ladung eines Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens nicht entsprochen, so muss das Berufungsgericht dem im zweiten Rechtszug wiederholten Antrag stattgeben (Senat, Urteil vom 24. Oktober 1995 - VI ZR 13/95, VersR 1996, 211; Beschluss vom 10. Mai 2005 - VI ZR 245/04, VersR 2005, 1555).
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