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   BFH, 15.10.1991 - VII R 27/91   

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https://dejure.org/1991,3917
BFH, 15.10.1991 - VII R 27/91 (https://dejure.org/1991,3917)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1991 - VII R 27/91 (https://dejure.org/1991,3917)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - VII R 27/91 (https://dejure.org/1991,3917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1992, 496
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.05.1991 - VII R 117/89
    Auszug aus BFH, 15.10.1991 - VII R 27/91
    Für eine Abstandnahme von der Nacherhebung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteile vom 22. Oktober 1987 Rs 314/85, EuGHE 1987, 4225, 4232 f., und vom 12. Juli 1989 Rs 161/88, EuGHE 1989, 2433, 2437; Senat, N. V. Urteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89): Nichterhebung der Abgaben infolge eines Irrtums der zuständigen Behörden; Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners in der Weise, daß er den behördlichen Irrtum nicht erkennen konnte; Beachtung der geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung.

    Er ist hingegen gegeben, wenn die Fehltarifierung durch die Zollstelle erfolgt oder ihr zuzurechnen ist, wie etwa im Falle zollamtlicher Tarifierungshilfe - § 12 Abs. 1 Satz 3 ZG - in Verbindung mit weiteren Umständen (Senat in VII R 117/89).

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus BFH, 15.10.1991 - VII R 27/91
    Für eine Abstandnahme von der Nacherhebung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteile vom 22. Oktober 1987 Rs 314/85, EuGHE 1987, 4225, 4232 f., und vom 12. Juli 1989 Rs 161/88, EuGHE 1989, 2433, 2437; Senat, N. V. Urteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89): Nichterhebung der Abgaben infolge eines Irrtums der zuständigen Behörden; Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners in der Weise, daß er den behördlichen Irrtum nicht erkennen konnte; Beachtung der geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung.
  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus BFH, 15.10.1991 - VII R 27/91
    Für eine Abstandnahme von der Nacherhebung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteile vom 22. Oktober 1987 Rs 314/85, EuGHE 1987, 4225, 4232 f., und vom 12. Juli 1989 Rs 161/88, EuGHE 1989, 2433, 2437; Senat, N. V. Urteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89): Nichterhebung der Abgaben infolge eines Irrtums der zuständigen Behörden; Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners in der Weise, daß er den behördlichen Irrtum nicht erkennen konnte; Beachtung der geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung.
  • BFH, 05.04.1990 - VII R 50/88

    Antrag auf Abfertigung von Ware zum freien Verkehr - Ordnungsgemäße Einbeziehung

    Auszug aus BFH, 15.10.1991 - VII R 27/91
    Die Anmeldung einer nicht zutreffenden Tarifposition bedeutet - für sich allein - nicht, daß der Beteiligte die Vorschriften über die Zollanmeldung nicht beachtet und damit der dritten Voraussetzung nicht genügt hätte (vgl. Bail / Schädel / Hutter, Zollrecht, F IX 5/5 Rz. 15; unentschieden bisher Senat, Urteil vom 5. April 1990 VII R 50/88, BFH/NV 1991, 204, 207).
  • BFH, 20.08.1991 - VII R 123/89

    Bindungswirkung der Tarifierung der Tennissaiten

    Auszug aus BFH, 15.10.1991 - VII R 27/91
    Dabei wird auch zu prüfen sein, ob unterschiedliche Tarifierungen von Tennissaiten vorgekommen sind und der Branche, der das Unternehmen der Klägerin angehört, bekannt waren (dazu Senat, N. V. Urteil vom 20. August 1991 VII R 123/89).
  • RG, 29.05.1889 - V 64/89

    Kommunaleinkommensteuer

    Auszug aus BFH, 15.10.1991 - VII R 27/91
    Wie der EuGH erkannt hat (Urteil vom 26. Juni 1990 Rs 64/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1990, 711), bedarf es für die Entscheidung, ob der Irrtum für den Beteiligten erkennbar war, einer konkreten Beurteilung aller Umstände des Einzelfalls, wobei die Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Beteiligten zu berücksichtigen sind.
  • BFH, 23.03.1999 - VII R 16/98

    Nacherhebung von Einfuhrzoll bei irrtümlicher Nichterhebung

    Ein solcher Rechtsirrtum der Zollstelle wird von der Rechtsprechung als Irrtum i.S. des Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO angesehen (vgl. EuGH-Urteil vom 22. Oktober 1987 Rs. 314/85, EuGHE 1987, 4225 Tz. 24; BFH-Urteile vom 15. Oktober 1991 VII R 27/91, BFH/NV 1992, 496, und in BFHE 172, 561).
  • BFH, 22.11.1994 - VII B 140/94

    Aussetzung der Vollziehung nach dem Zollkodex

    Das FG hat unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561) auch rechtsfehlerfrei ausgeführt, daß schon ein die Nacherhebung nach Art. 5 Abs. 2 VO Nr. 1697/79 ausschließender Irrtum der Abfertigungszollstelle nicht vorgelegen hat, weil die Zollstelle den Irrtum nicht aktiv begangen hat, sondern ihm durch Annahme der von der Antragstellerin angemeldeten Tarifierung unterlegen ist (vgl. auch BFH, Urteile vom 2. Mai 1991 VII R 117/89, BFH/NV 1992, 420, 421, und vom 15. Oktober 1991 VII R 27/91, BFH/NV 1992, 496, 497).
  • BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95

    Abgrenzung zwischen Fruchtsäften und Lebensmittelzubereitungen - Getränke im

    Sollten die übrigen Voraussetzungen für einen Ausschluß der Nacherhebung vorliegen -- für die Nichterhebung ursächlicher zollamtlicher Irrtum und dessen Nicht erkennbarkeit durch den (gutgläubigen) Beteiligten --, so kann allein in der unzutreffenden zolltariflichen Ansprache als "Limonade" (= Getränk) der angegebenen Tarifposition ein Verstoß gegen die maß gebenden Bestimmungen nicht gesehen werden (Senat, Urteil vom 15. Oktober 1991 VII R 27/91, BFH/NV 1992, 496; vgl. auch EuGH, Urteil vom 1. April 1993 C- 250/91, EuGHE 1993, Ik-1839, 1850).

    Der Umstand, daß gleichwohl antrags- und anmeldungsgemäß abgefertigt wurde, könnte für einen "aktiven" Irrtum der Abfertigungszollstelle des HZA sprechen (vgl. BFH/NV 1992, 496; Senat, Urteil vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561, 564).

  • FG Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 11 K 207/96

    Absehen von der Nacherhebung von Eingangsabgaben; Aktiver Irrtum der Zollstelle

    Allein die unzutreffende zolltarifliche Ansprache als "Limonade" (= Getränk) der Tarifstelle 22.02 A GZT in der Zollanmeldung sei kein Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung (Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft - EUCH - vom 1. April 1993 C - 250/91, Sammlung der Entscheidungen des EUGH - EUGHE - 1993, I 1839, 1850, und die Urteile des BFH vom 15. Oktober 1991 VII R 27/91, BFH/NV 1992, 496, und in BFH/NV 1997, 75).

    Hierfür spricht zunächst der Umstand, dass die Zollanmeldung vorliegend - anders als im Verfahren 11 K 206/96 - befundgerecht war (vgl. das Revisionsurteil des BFH VII R 114/95, S. 6; vgl. auch das EuGH -Urteil in EuGHE 1993, I 1839, 1846 Rdnr. 21, und die BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 496, 497), mithin nicht von vornherein Veranlassung zu einer Überprüfung bot.

  • BFH, 07.09.1993 - VII R 128/92

    Erkennbarkeit eines Tarifierungsirrtums

    Soweit der Senat in nach dem Gemeinschaftsrecht entschiedenen Fällen beiläufig das Verlangen nach einer verbindlichen Zolltarifauskunft erwähnt hat (z.B. BFH/NV 1992, 285, 286; BFH/NV 1992, 496, 498) war dies nicht als unverzichtbare Notwendigkeit zu verstehen, sondern betraf lediglich einen bei der jeweiligen Einhaltung der Sorgfaltspflicht in Erwägung zu ziehenden Prüfungspunkt.
  • FG Bremen, 04.08.1998 - 296052K 2

    Zugehörigkeit von Spesen und Abwicklungskosten zum Transaktionswert nach Art. 3

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  • FG Hessen, 16.07.2001 - 7 K 3138/96

    Zolltarif; Lasergraphics Film Recorder; Foto; Bild; Datenverarbeitung;

    Sie verweist dazu des Weiteren auf zwei Urteile, und zwar das des Bundesfinanzhofs vom 15. Oktober 1991 VII R 27/91 (BFH/NV 1992, 496) sowie das des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-250/91, teilweise abgedruckt in RIW 1993, 599.
  • FG Düsseldorf, 04.12.1998 - 4 K 2029/98

    Vorlage des Formblattes A als formelle Voraussetzung einer Zollpräferenz;

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  • FG Hamburg, 19.12.2014 - 4 K 49/13

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung von Waren in vorübergehender

    Es fehlt insoweit bereits an einem Irrtum der Zollbehörde in Form eines aktiven, auf ein Handeln der Zollbehörde zurückzuführenden Irrtums (zu dem grundsätzlich zu verlangenden Erfordernis eines aktiven Irrtums im Zusammenhang mit der im Anwendungsbereich des Art. 220 Abs. 2 ZK in Zusammenschau mit Art. 220 Abs. 1, Art. 218 Abs. 1 ZK regelmäßig erforderlichen Prüfung einer Zollanmeldung vgl. EuGH, Urteile vom 18.10.2007, Rs.: C-173/06, und vom 14.11.2002, Rs.: C-251/00, BFH, Urteil vom 07.06.2011, VII R 37/10, Beschluss vom 28.11.2005, VII B 116/05, jeweils in: juris, m. w. N.; zu den - im hier zu entscheidenden Fall nicht vergleichbar gegebenen - sonstigen ausnahmsweise bejahten Fallgestaltungen eines rechtserheblichen Irrtums der Zollbehörden, beispielsweise bei antrags- und anmeldungsgemäßer Abfertigung von so genannten nicht befundgerechten Zollanmeldungen unter Hinzutreten eines vertrauensbegründenden Verhaltens der Zollstelle, beispielsweise einer langjährigen unrichtigen Abfertigungspraxis vgl. EuGH, Urteile vom 01.04.1993, Rs.: C-250/91, und vom 22.10.1987, Rs.: 314/85; BFH, Urteile vom 15.10.1991, VII R 27/91, 07.09.1993, VII R 128/92, und vom 04.07.1996, VII R 75/95, jeweils in: juris).
  • FG Baden-Württemberg, 16.12.1997 - 11 K 126/96

    Absehen von der Nacherhebung von Zoll; Irrtümliche Nichterhebung durch die

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  • FG Baden-Württemberg, 17.02.1998 - 11 K 121/95

    Absehen von der Nacherhebung von Zoll für die Einführung von Autositzbezügen;

  • FG Düsseldorf, 29.07.1998 - 4 K 5377/94

    Zinszahlungen als Finanzierungskosten; Zuordnung zum Zollwert; Fehlen einer

  • FG Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 11 K 200/96

    Voraussetzungen eines (aktiven) Irrtums i.S.v. Art. 5 Abs. 2 VO 2913/92;

  • FG Düsseldorf, 14.04.1997 - 4 K 126/95

    Abschöpfungen aus Tulum Peyniri aus Schafmilch; Kuhmilchanteil in Schafkäse;

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