Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.07.1995

Rechtsprechung
   BFH, 25.01.1996 - V R 42/95   

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https://dejure.org/1996,819
BFH, 25.01.1996 - V R 42/95 (https://dejure.org/1996,819)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1996 - V R 42/95 (https://dejure.org/1996,819)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - V R 42/95 (https://dejure.org/1996,819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 171 Abs 3, AO 1977 § 171 Abs 4, UStG § 9 J: 1980, UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1980, FGO § 74, FGO § 96
    Ablaufhemmung; Änderung; Antrag; Prüfungsanordnung; Zulässigkeit

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 480
  • BB 1996, 1049
  • BB 1996, 838
  • DB 1996, 866
  • BStBl II 1996, 338
  • BFH/NV 1996, 153
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 01.12.1994 - V R 126/92

    Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerfreiheit der Grundstückslieferung

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - V R 42/95
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hob mit dem Urteil vom 1. Dezember 1994 V R 126/92 (BFHE 176, 491, BStBl II 1995, 426) die erstinstanzliche Vorentscheidung auf, in der das Finanzgericht (FG) den Verzicht als wirksam beurteilt hatte, weil er, der BFH, dem festgestellten Sachverhalt nicht entnehmen könne, ob der Kläger wirklich wirksam auf die Steuerbefreiung verzichtet habe.

    a) Wie der Senat im ersten Rechtsgang in BFHE 176, 491, BStBl II 1995, 426 entschieden hat, kann der Kläger Vorsteuerbeträge aus Rechnungen über den Wiederaufbau des abgebrannten Hotels nicht abziehen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG 1980), weil die vom Kläger bezogenen Wiederaufbauleistungen nicht den zuvor ausgeführten steuerpflichtigen Hotelzimmervermietungen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980), sondern der anschließend bewirkten steuerfreien Grundstückslieferung (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1980) durch Zwangsversteigerung zuzurechnen sind.

  • BFH, 27.11.1992 - III B 133/91

    Grenze für Zulässigkeit einer Verfahrensaussetzung wegen anhängiger

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - V R 42/95
    Die vom BFH vollständig überprüfbare Ermessensentscheidung des FG, die Entscheidung des anhängigen Rechtsstreits wegen Umsatzsteuer 1987 und 1988 nicht auszusetzen, ist auch nicht mangels Auseinandersetzung des FG mit erheblichem Vorbringen des Klägers zu beanstanden (vgl. BFH-Beschluß vom 27. November 1992 III B 133/91, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 74, Rechtsspruch 51).
  • BFH, 18.07.1991 - V R 54/87

    Die Durchprüfung einer Außenprüfung hemmt nicht den Ablauf der Festsetzungsfrist

    Auszug aus BFH, 25.01.1996 - V R 42/95
    Die bezeichnete Umsatzsteuer-Sonderprüfung, eine Außenprüfung i. S. von §§ 193, 196 AO 1977, konnte aber nur den Ablauf der Festsetzungsfrist für die in der Prüfungsanordnung bezeichneten Steueransprüche beeinflussen, soweit sich die Prüfung wirklich auf sie erstreckt hatte (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 1991 V R 54/87, BFHE 165, 13, BStBl II 1991, 824 m. w. N.).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    bb) Der Senat hat bisher entschieden, daß eine Grundstückslieferung wirksam nur vor Ablauf der Festsetzungsfrist für den Besteuerungszeitraum, in dem sie ausgeführt worden ist, als steuerpflichtiger Umsatz behandelt werden kann (Urteil vom 25. Januar 1996 V R 42/95, BFHE 179, 480, BStBl II 1996, 338).
  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 17/97

    Rückwirkendes Ereignis und gewerblicher Grundstückshandel

    Seit Inkrafttreten der AO 1977 setzt die Ablaufhemmung durch eine Außenprüfung voraus, daß eine förmliche Prüfungsanordnung erlassen wurde und tatsächlich Prüfungshandlungen für die in der Prüfungsanordnung genannten Steuerarten und Besteuerungs- oder Feststellungszeiträume vorgenommen wurden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. Juli 1991 V R 54/87, BFHE 165, 13, BStBl II 1991, 824; vom 11. August 1993 II R 34/90, BFHE 172, 393, BStBl II 1994, 375; vom 2. Februar 1994 I R 57/93, BFHE 173, 487, BStBl II 1994, 377; vom 25. Januar 1996 V R 42/95, BFHE 179, 480, BStBl II 1996, 338, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.05.2006 - I R 93/05

    Änderung eines Folgebescheids nach Aufhebung eines Grundlagenbescheids

    ccc) Zu einem abweichenden Ergebnis führt schließlich nicht der Umstand, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Abgabe einer Steuererklärung nicht als Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO 1977 gewertet werden kann (BFH-Urteile vom 18. Juni 1991 VIII R 54/89, BFHE 165, 445, BStBl II 1992, 124; vom 25. Januar 1996 V R 42/95, BFHE 179, 480, 483, BStBl II 1996, 338, 340; vom 11. Mai 1995 V R 136/93, BFH/NV 1996, 1, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.07.1995 - X B 330/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4343
BFH, 14.07.1995 - X B 330/94 (https://dejure.org/1995,4343)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1995 - X B 330/94 (https://dejure.org/1995,4343)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1995 - X B 330/94 (https://dejure.org/1995,4343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnungsgesuch - Rechtsschutzbedürfnis - Rechtsmittelsicherheit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 57
  • BFH/NV 1996, 153
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Für ein Ablehnungsgesuch, das gegen einen Richter gerichtet ist, dessen weitere Mitwirkung ohnehin nicht mehr in Betracht kommt, weil er durch Eintritt in den Ruhestand (Prof. Dr. G.) oder wegen Wechsels in einen anderen Senat (Dr. Löffler) aus dem Spruchkörper ausgeschieden ist, besteht kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BFH, NJW-RR 1996, 57 f.; Musielak/Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 44 Rn. 5; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 42 Rn. 14, § 44 Rn. 9).
  • BGH, 13.04.2021 - RiZ 2/16

    Unbegründeter Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen der Besorgnis der

    Dass Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Dose als Vertreter des Vorsitzenden in Zukunft unter Umständen erneut in dieser Sache zur Mitwirkung berufen sein kann, eröffnet der Antragstellerin keine - gewissermaßen vorbeugende - gegenwärtige Ablehnungsmöglichkeit (vgl. etwa BVerfG Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 BvC 32/19 - juris Rn. 10 mwN; BGH Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - LwZB 1/15 - NJW-RR 2016, 127 Rn. 5 f.; vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 - NJW 2011, 1358 Rn. 10 f. und vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00 - WM 2003, 847; BFH Beschluss vom 14. Juli 1995 - X B 330/94 - NJW-RR 1996, 57 f.; BeckOK ZPO/Vossler [Stand: 1. März 2021] § 44 Rn. 10; Musielak/Voit/Heinrich ZPO 18. Aufl. § 44 Rn. 5).
  • BGH, 29.01.2003 - IX ZR 137/00

    Befangenheit eines Richters; Zugehörigkeit zum GRUR-Verein

    Nach gesicherter Rechtsauffassung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis zur Ablehnung eines Richters, wenn dieser mit der Sache nicht, nicht mehr oder nicht wieder befaßt werden kann (BFH NJW-RR 1996, 57 f; Thomas/Putzo, ZPO 24. Aufl. § 42 Rn. 7).
  • LG München II, 08.12.2023 - 12 T 3665/23

    Kostenfestsetzungsbeschluß, Rechtsmißbrauch, einstweilige Einstellung der

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH in seinem Beschluss vom 29.01.2003 (IX ZR 137/00) sowie des BFH in seinem Beschluss vom 14.07.1995 (X B 330/94) und der Auffassung der Literatur (Zöller-Vollkommer, 32. Auflage 2018: § 42 ZPO Rn. 3).
  • BPatG, 06.02.2007 - 32 W (pat) 210/04

    Beschwerdeerweiterung

    Eine "gemeinsame" Entscheidung nach § 31 Abs. 2 MarkenV bedeutet, dass, auch soweit über mehrere Widersprüche (mehrerer Widersprechender) entschieden wird, lediglich eine einheitliche, die eine angegriffene Marke betreffende Entscheidung ergeht, ähnlich wie dies im Zivilprozess nach einer Verfahrensverbindung gemäß § 147 ZPO der Fall ist (vgl. RGZ 142, 255, 257; BFH NJW-RR 1996, 57).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 183/17

    Verwerfung einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordenen

    24 b.) In Bezug auf die noch anhängigen Scheidungs-Folgesachen fehlt dem Beschwerdeführer gleichfalls das Rechtsschutzbedürfnis, weil der abgelehnte Richter nach einer Änderung des Geschäftsverteilungsplans nicht mehr für diese zuständig ist (ebenso OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 9. September 1999 - 5 SA 9/99 -, juris, vom 2. August 1996 - 5 SA 14/96 -, juris; vgl. OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 6. Februar 2006 - 16 WF 170/06 -, Rn. 3, juris, vom 2. Juni 2004 - 16 WF 50/04 -, Leitsatz, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juli 1997 - 17 W 32/96 -, Rn. 11, juris; BFH, Beschluss vom 14. Juli 1995 - X B 330/94 - unter Verweis auf einen nicht veröffentlichten Beschluss vom 8. September 1987 - VIII S 3/87 -, juris Rn. 10; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Januar 1996 - 11 W 58/95 -, juris, vom 2. März 1993 - 11 W 2/93 -, juris; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - LwZB 1/15 -, NJW-RR 2016, 127 [Wechsel an ein anderes Gericht], vom 21. Februar 2011 - II ZB 2/10 -, Rn. 10, NJW 2011, 1358, 1359; Stackmann, in: MüKoZPO, 5. Auflage 2016, § 44 Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 1 W 3/22

    Ansprüche aus einem Jagdpachtvertrag; Größe einer bejagbaren Fläche; Sofortige

    Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Ablehnungsgesuch besteht insbesondere dann nicht, wenn es sich - wie hier - gegen eine Richterin richtet, der weitere Mitwirkung nicht mehr in Betracht kommt, weil sie aus dem Spruchkörper ausgeschieden ist (BGH NJW-RR 2016, 127; BFH, NJW-RR 1996, 57 f.; Zöller 34. Auf.
  • BayObLG, 28.09.2001 - 2Z BR 133/01

    Unzulässigkeit des Ablehnugsgesuchs bei Änderung der Geschäftsverteilung

    Das fehlt aber, wenn der abgelehnte Richter - wie hier - nach dem derzeitigen Sachstand mit der Sache nicht mehr befasst werden kann (BFH NJW-RR 1996, 57; Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. § 42 Rn. 7; Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 6 Rn. 63).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2010 - L 11 SF 275/10
    Ein Rechtsschutzbedürfnis fehlt, wenn der Richter mit der Sache nicht mehr befasst werden kann (BFH, Beschluss vom 14. Juli 1995 - XB 330/94, NJW-RR 1996, 57f).
  • BFH, 30.10.2001 - III B 89/00

    Befangenheitsantrag - Besorgnis der Befangenheit - Ablehnungsgesuch - Beschwerde

    Der Beschwerde fehlt jedoch das Rechtsschutzbedürfnis, weil sich das Ablehnungsgesuch --selbst wenn es begründet wäre-- nicht auf die Sachentscheidung auswirken könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Juli 1995 X B 330/94, BFH/NV 1996, 153; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, § 51 Rz. 21, m.w.N.).
  • BayObLG, 28.09.2001 - 2Z BR 136/01

    Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit; Rechtsschutzbedürfnis;

  • BayObLG, 28.09.2001 - 2Z BR 137/01

    Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit; Rechtsschutzbedürfnis;

  • BayObLG, 28.09.2001 - 2Z BR 134/01

    Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit; Rechtsschutzbedürfnis;

  • BayObLG, 28.09.2001 - 2Z BR 135/01

    Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit; Rechtsschutzbedürfnis;

  • OLG Brandenburg, 09.06.2023 - 1 W 11/23

    Befangenheitsantrag gegen alle Richter einer Kammer einschließlich früherer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2010 - L 11 SF 276/10
  • BFH, 24.03.1997 - IX B 93/96

    Ablehnungsgesuch gegen einen Richter, der nunmehr laut Geschäftsverteilungsplan

  • BPatG, 18.01.2006 - 28 W (pat) 262/04
  • BPatG, 18.01.2006 - 28 W pat 262/04

    Misstrauen in die Unparteilichkeit der Markenabteilung; Verdächtigungen und

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