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   BFH, 18.03.1998 - II R 41/97   

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BFH, 18.03.1998 - II R 41/97 (https://dejure.org/1998,3344)
BFH, Entscheidung vom 18.03.1998 - II R 41/97 (https://dejure.org/1998,3344)
BFH, Entscheidung vom 18. März 1998 - II R 41/97 (https://dejure.org/1998,3344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 65 Abs 1 S 1, FGO § 65 Abs 2, FGO § 67
    Aufforderung; Ergänzung; Klage; Klageänderung; Klagegegenstand; Klageinhalt; Vorsitzender

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1235
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.04.1981 - II R 38/79

    Klagefrist - Bezeichnung eines angefochtenen Verwaltungsaktes - Anfechtung -

    Auszug aus BFH, 18.03.1998 - II R 41/97
    Die Auslegung einer Prozeßerklärung darf aber nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der (verkörperten) Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen (vgl. Senatsurteile vom 10. Mai 1989 II R 196/85, BFHE 157, 217, BStBl II 1989, 822, 824, und vom 1. April 1981 II R 38/79, BFHE 133, 151, BStBl II 1981, 532, 533, m.w.N.).

    Der Senat hat in seiner oben genannten Entscheidung in BFHE 133, 151, BStBl II 1981, 532, 534 darauf hingewiesen, daß bis zum Ende der Klagefrist nur die Erfordernisse beachtet sein müssen, von denen es abhängt, ob ein Schriftsatz sich überhaupt als Klageschrift qualifizieren lasse.

  • BFH, 10.05.1989 - II R 196/85

    Einheitswertbescheid - Rechtsbehelfsbelehrung - Selbständige Freistellung -

    Auszug aus BFH, 18.03.1998 - II R 41/97
    Die Auslegung einer Prozeßerklärung darf aber nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der (verkörperten) Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen (vgl. Senatsurteile vom 10. Mai 1989 II R 196/85, BFHE 157, 217, BStBl II 1989, 822, 824, und vom 1. April 1981 II R 38/79, BFHE 133, 151, BStBl II 1981, 532, 533, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2001 - I R 93/00

    Auslegung von Willenserklärungen; Einspruch gegen KSt-Bescheid auch Einspruch

    Bei der Auslegung eines Einspruchs in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) dürfen auch außerhalb der Erklärung liegende Umstände berücksichtigt werden (vgl. zu Prozesserklärungen BFH-Urteil vom 18. März 1998 II R 41/97, BFH/NV 1998, 1235; BFH-Beschluss vom 29. November 1995 X B 328/94, BFHE 179, 222, BStBl II 1996, 322).

    Die Auslegung darf jedoch nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte finden lassen (s. Urteil in BFH/NV 1998, 1235).

  • BFH, 07.11.2007 - I B 104/07

    Auslegung der Klageschrift - innerhalb der Klagefrist zu erfüllende Anforderungen

    Auf die Wortwahl und die Bezeichnung kommt es nicht entscheidend an, sondern auf dem gesamten Inhalt der Willenserklärung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 1998 II R 41/97, BFH/NV 1998, 1235).

    Vielmehr müssen bis zum Ende der Klagefrist nur die Erfordernisse beachtet werden, von denen es abhängt, ob ein Schriftsatz sich überhaupt als Klageschrift qualifizieren lässt (BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 1235).

  • LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18

    Zulässigkeit des Übergangs vom Beendigungsschutz- zum Änderungsschutzantrag im

    Auf andere Umstände, die außerhalb der Erklärung und ihren Anlagen liegen, kann es nicht ankommen (vgl. BFH 18.03.1998 - II R 41/97, juris Rn. 14).
  • BFH, 15.12.1998 - I B 45/98

    Freistellung oder Anrechnung für Arbeitslohn von leitenden Angestellten einer

    Eine Auslegung der Verfahrenserklärung in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann auch außerhalb der Erklärung liegende weitere Umstände berücksichtigen (vgl. zu Prozeßerklärungen BFH-Urteil vom 18. März 1998 II R 41/97, BFH/NV 1998, 1235; BFH-Beschluß vom 29. November 1995 X B 328/94, BFHE 179, 222, BStBl II 1996, 322).

    Die Auslegung darf aber nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der (verkörperten) Erklärung selbst keine Anhaltspunkte mehr finden lassen (vgl. BFH in BFH/NV 1998, 1235).

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 3 K 1895/18

    Keine Anwendung der Anfechtungsbeschränkung des § 351 Abs. 1 AO auf

    bb) Bei der Auslegung eines Einspruchs in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dürfen auch außerhalb der Erklärung liegende Umstände berücksichtigt werden (vgl. zu Prozesserklärungen BFH-Urteil vom 18. März 1998 II R 41/97, BFH/NV 1998, 1235; BFH-Beschluss vom 29. November 1995 X B 328/94, BFHE 179, 222, BStBl II 1996, 322).

    Die Auslegung darf jedoch nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte finden lassen (BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 1235).

  • BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04

    Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem

    Dabei ist unter Berücksichtigung des Wortlauts der Erklärung und der Gesamtumstände der wirkliche Wille so zu erforschen, wie er aus der Sicht des Erklärungsempfängers verstanden werden muss (BFH-Beschlüsse vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87, BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327; vom 28. November 1997 I B 84/97, BFH/NV 1998, 712; BFH-Urteile vom 14. Juni 1995 II R 70/92, BFH/NV 1996, 142; vom 18. März 1998 II R 41/97, BFH/NV 1998, 1235).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2020 - 3 K 1895/18

    Verfahren wegen des Bestehens einer Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG und der

    Bei der Auslegung eines Einspruchs in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dürfen auch außerhalb der Erklärung liegende Umstände berücksichtigt werden (vgl. zu Prozesserklärungen BFH-Urteil vom 18. März 1998 II R 41/97, BFH/NV 1998, 1235 ; BFH-Beschluss vom 29. November 1995 X B 328/94, BFHE 179, 222 , BStBl II 1996, 322 ).

    Die Auslegung darf jedoch nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte finden lassen (BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 1235 ).

  • FG Münster, 22.05.2014 - 9 K 5096/07

    Teilwertabschreibung auf Investmentfondsanteile

    Auf die Wortwahl und die Bezeichnung kommt es jedoch nicht entscheidend an, sondern auf den gesamten Inhalt der Willenserklärung (BFH-Urteil vom 18. März 1998 II R 41/97, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH/NV-- 1998, 1235; BFH-Beschluss vom 16. Oktober 2013 IX B 73/13, BFH/NV 2014, 178).
  • FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 12 K 247/02

    Zuständige Behörde für Einlegung des Einspruchs; Auslegung eines Einspruchs;

    Nach der Rechtsprechung des BFH dürfen bei der Auslegung eines Einspruchs in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch außerhalb der Erklärung liegende Umstände berücksichtigt werden (vgl. zu Prozesserklärungen BFH-Urteil vom 18. März 1998 II R 41/97, BFH/NV 1998, 1235; BFH-Beschluss vom 29. November 1995 X B 328/94, BFHE 179, 222, BStBl II 1996, 322).

    Die Auslegung darf jedoch nicht zur Annahme eines Erklärungsinhalts führen, für den sich in der Erklärung selbst keine Anhaltspunkte finden lassen (s. Urteil in BFH/NV 1998, 1235).

  • FG Münster, 31.10.2019 - 15 K 1814/16

    Verfahrensrecht - Zur Auslegung einer Einspruchsentscheidung als

    Die Auslegung ist nach Maßgabe der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht nur unter Berücksichtigung des Wortlauts der Erklärung, sondern unter Würdigung des gesamten Inhalts der Willenserklärung und der Gesamtumstände vorzunehmen (z.B. BFH-Urteil vom 18.3.1998 II R 41/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1998, 1235).
  • FG München, 20.03.2007 - 13 K 2970/05

    Gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die

  • BFH, 16.10.2013 - IX B 73/13

    Prüfung der Einspruchseinlegung und der Zulässigkeit des Einspruchs durch das

  • BFH, 29.11.2005 - IX R 54/04

    Änderungsbescheid während des Einspruchsverfahrens

  • BFH, 14.12.2004 - III B 115/03

    Prozessfähigkeit; Genossenschaft

  • FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 8350/98

    Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des

  • FG Bremen, 08.11.2023 - 1 K 45/18

    Klage gegen die Einfuhrabgabenbescheide hinsichtlich der Nacherhebung von

  • FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 66/99

    Ohne Vorverfahren erhobene Klage eines Gesellschafters auf Änderung des

  • FG Hamburg, 12.06.2003 - VI 6/01

    Einkommensteuer: Beschränkte Steuerpflicht bei Beteiligung an einer GmbH &

  • FG Hamburg, 15.12.2000 - I 148/95

    Auslegung einer Klageschrift; Überführung eines Betriebsgrundstücks des

  • FG Hamburg, 25.07.2005 - II 478/03

    Umsatzsteuerrecht: Leistung aufgrund gerichtlichen Vergleichs

  • FG Nürnberg, 11.03.2003 - II 167/02

    Wirksamkeit eines eingelegten Rechtsbehelfs

  • FG Saarland, 18.08.2000 - 1 K 101/00

    1. Untätigkeitsklage 2. Betriebsstätte eines selbständigen

  • FG Bremen, 30.09.1999 - 499064K 1

    Verpflichtung zur Zahlung von Kindergeld; Dauernder Aufenthalt des Kindes im

  • FG Bremen, 03.02.1999 - 498091K 1

    Anspruch auf Kindergeld nach deutsch-türkischem Abkommen; Finanzrechtsweg bei

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Rechtsprechung
   BFH, 16.03.1998 - VIII R 7/98   

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https://dejure.org/1998,10326
BFH, 16.03.1998 - VIII R 7/98 (https://dejure.org/1998,10326)
BFH, Entscheidung vom 16.03.1998 - VIII R 7/98 (https://dejure.org/1998,10326)
BFH, Entscheidung vom 16. März 1998 - VIII R 7/98 (https://dejure.org/1998,10326)
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Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 1235
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.06.1989 - V R 112/88

    Schlüssige Rüge - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Klage gegen

    Auszug aus BFH, 16.03.1998 - VIII R 7/98
    Eine zulassungsfreie Verfahrensrevision ist jedoch nur statthaft, wenn in der Revisions- oder Revisionsbegründungsschrift ein Mangel i.S. des § 116 Abs. 1 FGO schlüssig gerügt wird (BFH-Beschluß vom 29. Juni 1989 V B 72/89, BFHE 157, 308, BStBl II 1989, 850, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.1994 - XI R 29/93

    1. Keine ordnungsgemäße Vertretung bei Zustellung einer Ladung zur mündlichen

    Auszug aus BFH, 16.03.1998 - VIII R 7/98
    Einen solchen Mangel nimmt die Rechtsprechung u.a. dann an, wenn das Gericht bei der Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung -- insbesondere bei der Ladung der Beteiligten -- den Vorschriften des Gesetzes nicht genügt und dadurch den Beteiligten die Teilnahme unmöglich gemacht hat (BFH-Urteil vom 27. April 1994 XI R 29/93, BFHE 174, 304, BStBl II 1994, 661).
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