Rechtsprechung
BFH, 09.05.2000 - VII R 68/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Mündliche Verhandlung - Verzichtserklärung - Einstellung des Revisionsverfahren
- Judicialis
FGO § 121 Satz 1; ; FGO § 72 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 125 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 07.04.1998 - VII R 68/97
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1999 - C-217/98
- EuGH, 21.03.2000 - C-217/98
- BFH, 09.05.2000 - VII R 68/97
- BFH, 13.06.2000 - VII R 68/97
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 1387
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 21.03.2000 - C-217/98
LFZ Nordfleisch
Auszug aus BFH, 09.05.2000 - VII R 68/97
Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften inzwischen die vom Bundesfinanzhof (BFH) in dieser Sache erbetene Vorabentscheidung getroffen hat (Urteil vom 21. März 2000 Rs. C-217/98), hat das HZA seine Revision mit Schreiben vom 18. April 2000 (Eingang beim BFH am 4. Mai 2000) zurückgenommen und die Klägerin mit Schreiben vom 5. Mai 2000 (Eingang beim BFH am 8. Mai 2000) den Verzicht auf die mündliche Verhandlung erklärt. - BFH, 24.07.1995 - V B 57/95
Geltung des Vertretungszwangs für Beschwerden gegen Beschlüsse des Finanzgerichts
Auszug aus BFH, 09.05.2000 - VII R 68/97
Einer Einwilligung der Klägerin bedurfte es nicht, weil zu dem Zeitpunkt, in dem die Rücknahme der Revision durch Eingang des Schriftsatzes des HZA beim BFH wirksam geworden ist, noch kein (beiderseitiger) Verzicht (dazu vgl. BFH, Beschluss vom 28. Juni 1995 VIII R 35/94, BFH/NV 1996, 165 --Leitsatz--) auf die mündliche Verhandlung vorlag. - BFH, 28.06.1995 - VIII R 35/94
Auszug aus BFH, 09.05.2000 - VII R 68/97
Einer Einwilligung der Klägerin bedurfte es nicht, weil zu dem Zeitpunkt, in dem die Rücknahme der Revision durch Eingang des Schriftsatzes des HZA beim BFH wirksam geworden ist, noch kein (beiderseitiger) Verzicht (dazu vgl. BFH, Beschluss vom 28. Juni 1995 VIII R 35/94, BFH/NV 1996, 165 --Leitsatz--) auf die mündliche Verhandlung vorlag.
Rechtsprechung
BFH, 07.04.1998 - VII R 68/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zuschlag auf eine Ausfuhrerstattung im Sinne einer mißbräuchlichen Inanspruchnahme von Vorfinanzierungsbeträgen
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 07.04.1998 - VII R 68/97
- Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1999 - C-217/98
- EuGH, 21.03.2000 - C-217/98
- BFH, 09.05.2000 - VII R 68/97
- BFH, 13.06.2000 - VII R 68/97
Papierfundstellen
- BFH/NV 1998, 1387
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 06.05.1997 - VII R 105/96
Auszug aus BFH, 07.04.1998 - VII R 68/97
Darauf deutet die 23. Begründungserwägung zur VO Nr. 3665/87 hin, in der es heißt " ... Zur Vermeidung von Mißbrauch muß die Rückzahlung einen Zuschlag umfassen ... " (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil vom 6. Mai 1997 VII R 105/96, BFH/NV 1997, 917, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern 1997, 20). - EuGH, 27.02.1992 - C-206/90
Auszug aus BFH, 07.04.1998 - VII R 68/97
Daraus entnimmt der Senat, daß der Zuschlag nicht nur dazu dient, die etwaige Rückzahlung des Vorfinanzierungsbetrages abzusichern und ungerechtfertigterweise finanzielle Vorteile aus der Inanspruchnahme dieses Betrages pauschal abzugelten (vgl. Gerichtshof, Urteile vom 5. Februar 1987 288/85, Slg. 1987, 621, 625 Tz. 14, und vom 27. Februar 1992 vbd. Rechtssachen C-5/90 und C-206/90, Slg. 1992, I-1157, 1223 Tz. 36), sondern daß er unabhängig von der Gewährung des Vorfinanzierungsbetrages auch die ordnungsgemäße Durchführung der Erstattungs-Lagerung sichern und die Beteiligten von deren mißbräuchlicher Inanspruchnahme abhalten soll.
- BFH, 26.02.2004 - VII R 34/03
Sanktion auch bei falschen Angaben im Vorfinanzierungsverfahren anwendbar
Rs. C-5/90 und C-206/90, EuGHE 1992, I-1157, 1223 Tz. 36) und von einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Vorfinanzierung abschrecken soll (Beschluss des Senats vom 7. April 1998 VII R 68/97, BFH/NV 1998, 1387). - FG Hessen, 07.05.1998 - 7 K 818/95
Auslegung des Begriffs "die betreffende Vertragspartei" in Art. 7 Abs. 5, 2. …
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