Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.02.2000

Rechtsprechung
   BFH, 09.02.2000 - VIII B 67/99   

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https://dejure.org/2000,7015
BFH, 09.02.2000 - VIII B 67/99 (https://dejure.org/2000,7015)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2000 - VIII B 67/99 (https://dejure.org/2000,7015)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - VIII B 67/99 (https://dejure.org/2000,7015)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Sachaufklärung - Nichterhebung angebotener Beweise - Unterbliebenene Beweisaufnahme - Übertragung einer Einzelpraxis - Praxiswert - Mandantenstamm

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 4; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 135 Abs. 2; ; KStG § 28 Abs. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 966
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 25.02.2010 - IV R 24/07

    Unstatthaftes Teilurteil: Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - Teilurteil

    Darin liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966; vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Februar 1998 I R 67/97, BFH/NV 1998, 1197, m.w.N., zum Grundurteil).
  • BFH, 09.02.2000 - VIII R 27/99

    Verfahrensmangel; in wesentlichen Teilen nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Der Senat hat die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss vom heutigen Tag VIII B 67/99 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 24.01.2006 - IV B 121/04

    Ausschluss der Wiedereinsetzung bei fahrlässigem Vertreterschulden; Zulassung der

    Hierzu muss er substantiiert vortragen, inwiefern und aus welchen Gründen die höchstrichterlich beantwortete Frage weiterhin umstritten ist, insbesondere welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der Finanzgerichte und/oder der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966, und vom 22. September 2004 VIII B 151/04, juris).
  • BFH, 25.02.2002 - X B 77/01

    Zwischenurteil; objektive Unrichtigkeit einer Rückstellung

    Denn die Zulässigkeit eines Zwischenurteils betrifft zwar die Grundordnung des Verfahrens; selbst deren Verletzung aber ist im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde ohne --im Streitfall unterbliebene-- Rüge nicht zu prüfen (BFH-Beschluss vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966).
  • BFH, 07.06.2022 - VIII B 67/21

    Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO bei

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten und damit eine Verletzung des § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ist gegeben, wenn das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder wenn es eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat und die angefochtene Entscheidung darauf beruht (BFH-Beschlüsse vom 18.03.2021 - VIII B 76/20, BFH/NV 2021, 1076, und vom 09.02.2000 - VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966).
  • BFH, 20.10.2000 - I B 1/00

    VGA; Geschäftsführervergütung

    Denn zur "Bezeichnung" des Verfahrensmangels unzureichender Sachaufklärung gehört u.a. ein Vortrag dazu, welche Tatsachen sich bei der vermissten (weiteren) Aufklärung voraussichtlich ergeben hätten und wie sich diese auf das Ergebnis der Entscheidung ausgewirkt hätten (BFH-Beschlüsse vom 14. Dezember 1999 IV B 76/99, BFH/NV 2000, 848; vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 65 i.V.m. § 120 Rz. 37, m.w.N.).
  • BFH, 22.09.2004 - VIII B 151/04

    Rückforderung von Kindergeld bei Überschreiten des Jahresgrenzbetrags

    Eine schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung erfordert in diesem Fall Ausführungen dazu, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die bereits höchstrichterlich beantwortete Frage umstritten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966, 968).
  • BFH, 24.01.2006 - IV B 121/94

    Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund verschuldeten

    Hierzu muss er substantiiert vortragen, inwiefern und aus welchen Gründen die höchstrichterlich beantwortete Frage weiterhin umstritten ist, insbesondere welche neuen und gewichtigen, vom BFH noch nicht geprüften Argumente in der Rechtsprechung der Finanzgerichte und/oder der Literatur gegen die Rechtsauffassung des BFH vorgebracht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966, und vom 22. September 2004 VIII B 151/04, juris).
  • BFH, 25.08.2000 - V B 54/00

    Verfahrensmangel; Zulassung der Revision

    Deshalb ist eine Verfahrensrüge unzulässig, wenn sie keine (substantiierten) Angaben darüber enthält, dass und warum die angefochtene FG-Entscheidung bei einer Unterlassung des (vermeintlichen) Verfahrensverstoßes unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des FG anders ausgefallen wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Februar 2000 VIII B 67/99, BFH/NV 2000, 966).
  • BFH, 09.02.2000 - VIII S 4/99

    AdV; sachliche Zuständigkeit des BFH

    Der beschließende Senat hat die Revision mit Beschluss vom heutigen Tag (VIII R 27/99) als unzulässig verworfen und die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss ebenfalls vom heutigen Tag (VIII B 67/99) als unbegründet zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   BFH, 08.02.2000 - VII R 58/99   

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https://dejure.org/2000,9932
BFH, 08.02.2000 - VII R 58/99 (https://dejure.org/2000,9932)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2000 - VII R 58/99 (https://dejure.org/2000,9932)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - VII R 58/99 (https://dejure.org/2000,9932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2000, 966
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

    Auszug aus BFH, 08.02.2000 - VII R 58/99
    Der vom Kläger weiter gestellte Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist unzulässig, weil über die Notwendigkeit der Hinzuziehung nach der ständigen Rechtsprechung des BFH das Gericht des ersten Rechtszuges zu entscheiden hat (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56).
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 3/01

    Gegen Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung bei zurechenbarer Kenntnis

    Der von der Klägerin weiter gestellte Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO) ist unzulässig, weil über die Notwendigkeit der Hinzuziehung nach der ständigen Rechtsprechung des BFH das Gericht des ersten Rechtszuges zu entscheiden hat (vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 1967 GrS 5-7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56, und vom 8. Februar 2000 VII R 58/99, BFH/NV 2000, 966).
  • BFH, 22.03.2007 - XI B 78/06

    KapG: beherrschender Gesellschafter, Zuflusszeitpunkt

    Ein Urteil kann zwar i.S. des § 119 Nr. 6 FGO auch dann "nicht mit Gründen versehen" sein, wenn es zwar Entscheidungsgründe enthält, diese jedoch auf einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel nicht eingehen oder so unverständlich und verworren sind, dass dies dem völligen Fehlen von Entscheidungsgründen gleichsteht (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 8. Februar 2000 VII R 58/99, BFH/NV 2000, 966, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 23 und 25, m.w.N.).
  • BFH, 21.06.2001 - I R 24/00

    Verletzung des Rechts auf Gehör - Ermessenserwägungen - Versagung des

    Die hiernach maßgebliche Erkennbarkeit der vom Gericht angestellten Überlegungen ist zum einen dann nicht gegeben, wenn entweder Entscheidungsgründe überhaupt fehlen (Senatsurteil vom 23. Januar 1985 I R 292/81, BFHE 143, 325, BStBl II 1985, 417) oder die im Urteil niedergelegten Erwägungen inhaltslos und floskelhaft oder schlechterdings unverständlich sind (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1997, 296; vom 8. Februar 2000 VII R 58/99, BFH/NV 2000, 966; vom 21. Juni 2000 IV R 76/99, BFH/NV 2000, 1486) sind.
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