Rechtsprechung
BFH, 27.06.2003 - IV B 27/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 4; ; FGO § 155; ; ZPO § 85 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 56
Wiedereinsetzung - datenbank.nwb.de
Keine Wiedereinsetzung wegen Urlaubs und plötzlich eintretender Arbeitsüberlastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2003, 1438
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 21.02.2002 - VI B 258/01
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdefrist - Beschwerdebegründung - …
Auszug aus BFH, 27.06.2003 - IV B 27/02
Eine Wiedereinsetzung kommt hier schon deshalb nicht in Betracht, weil P noch vor Ablauf der Begründungsfrist am 18. Februar 2002 gemäß § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO die Verlängerung der Begründungsfrist um einen Monat hätte beantragen können (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21. Februar 2002 VI B 258/01, juris, m.w.N.).
- BFH, 31.08.2021 - XI B 33/21
Unternehmereigenschaft einer Hundezüchterin
bb) Die zur Begründung des Antrags auf Wiedereinsetzung geltend gemachte Arbeitsüberlastung (hier: wegen Bearbeitung zahlreicher eiliger Anträge auf sog. Überbrückungshilfe III) ist kein Wiedereinsetzungsgrund (…vgl. allgemein zur Arbeitsüberlastung: BFH-Beschlüsse vom 05.11.2003 - I B 99-101/03, BFH/NV 2004, 358, unter II.2.;… vom 21.09.2009 - I B 48, 49/09, BFH/NV 2010, 439, unter II.4.), zumal vom Prozessbevollmächtigten nicht dargelegt ist, warum er nicht innerhalb der Begründungsfrist zumindest einen Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist wegen Arbeitsüberlastung stellen konnte (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 27.06.2003 - IV B 27/02, BFH/NV 2003, 1438;… vom 23.08.2005 - VII B 153/05, BFH/NV 2006, 309, unter 2.). - BFH, 15.12.2011 - II R 16/11
Anforderungen an die unverschuldete Fristversäumnis - Ausscheiden eines …
War ein Antrag auf Verlängerung der Begründungsfrist möglich, scheidet ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 27. Juni 2003 IV B 27/02, BFH/NV 2003, 1438). - BFH, 30.09.2004 - IV R 71/02
Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Vorsorge für krankheitsbedingten Ausfall des …
Unverschuldet ist die Fristversäumnis nach dem klägerischen Vorbringen schon deshalb nicht, weil die Prozessbevollmächtigte mangels einer Zugangsmöglichkeit zu den Büroräumen in der A-Straße 34 keine wirksame Vorsorge dafür getroffen hatte, dass ein anderer Sachbearbeiter die von dem hier tätig gewordenen X bearbeiteten Akten einsehen und ggf. zumindest einen Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist (§ 120 Abs. 2 Satz 3 FGO) stellen konnte (…BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2002 II R 60/01, BFH/NV 2003, 482; vgl. auch Senatsbeschluss vom 27. Juni 2003 IV B 27/02, BFH/NV 2003, 1438).