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   BFH, 13.07.2005 - II S 5/05   

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BFH, 13.07.2005 - II S 5/05 (https://dejure.org/2005,12542)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2005 - II S 5/05 (https://dejure.org/2005,12542)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2005 - II S 5/05 (https://dejure.org/2005,12542)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 2215
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.09.2001 - GrS 3/98

    Verletzung des Rechts auf Gehör

    Auszug aus BFH, 13.07.2005 - II S 5/05
    Der gerügte Gehörverstoß des Finanzgerichts (FG) betraf nicht das erstinstanzliche Verfahren insgesamt, sondern einzelne Tatsachen oder Feststellungen, die das FG nicht zur Kenntnis genommen habe (vgl. zu der Unterscheidung Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. September 2001 GrS 3/96, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802, 805).
  • BFH, 17.02.2005 - II B 24/04

    Tauschvertrag über Grundstücke: keine Anwendung von § 1 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b

    Auszug aus BFH, 13.07.2005 - II S 5/05
    Durch den Beschluss vom 17. Februar 2005 II B 24/04 ist das Recht des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) auf Gehör nicht verletzt.
  • BFH, 11.06.2015 - V B 140/14

    Abgrenzung Leistungsaustausch zum Gesellschafterbeitrag

    Denn die mangelnde oder fehlerhafte Auslegung von Verträgen im Rahmen der Urteilsfindung ist grundsätzlich kein verfahrensrechtlicher, sondern ein materieller Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen würde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718; vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215; vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 05.03.2007 - X B 146/05

    NZB: Ferienhaus, gewerbliche Vermietung, Gewinnerzielungsabsicht

    Denn die fehlerhafte Auslegung von Verträgen im Rahmen der Urteilsfindung ist grundsätzlich kein verfahrensrechtlicher, sondern ein materieller Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215; vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 29.05.2011 - II B 133/10

    Anteilserwerb als Grunderwerbsteuer auslösender Vorgang nach § 1 Abs. 1 GrEStG i.

    Denn Fehler bei der Auslegung von Verträgen wie die Verletzung gesetzlicher Auslegungsregeln oder von Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen gehören zu den materiell-rechtlichen Gesetzesverstößen und sind deshalb nicht geeignet, die Revision wegen eines Verfahrensfehlers (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) zu eröffnen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949; vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215; vom 10. Januar 2007 X B 51/06, BFH/NV 2007, 718; vom 6. August 2010 IV B 151/09, BFH/NV 2010, 2105).
  • BFH, 19.12.2007 - X B 89/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens,

    Die möglicherweise fehlerhafte Auslegung von Schriftsätzen bzw. die unzutreffende Einschätzung von Geschehensabläufen ist grundsätzlich kein verfahrensrechtlicher, sondern ein materieller Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215).
  • BFH, 10.01.2007 - X B 51/06

    Keine Korrespondenz zwischen dauernder Last und wiederkehrenden Bezügen;

    Denn die mangelnde oder fehlerhafte Auslegung von Verträgen im Rahmen der Urteilsfindung ist grundsätzlich kein verfahrensrechtlicher, sondern ein materieller Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigen würde (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215; vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949).
  • BFH, 25.11.2008 - X B 214/07

    Richterliche Hinweispflicht - Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO als

    Dies ist jedoch kein verfahrensrechtlicher, sondern ein materiell-rechtlicher Mangel, der die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (BFH-Beschluss vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215).
  • BFH, 14.10.2008 - X B 71/08

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    Falls das FG --wie von den Klägern in der Beschwerdebegründung behauptet-- die Vollständigkeit der Umsatzsteuervoranmeldungen unzutreffend eingeschätzt haben sollte, liegt hierin grundsätzlich kein Verfahrensfehler, sondern ein materieller Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215).
  • BFH, 12.08.2008 - X B 56/08

    Berücksichtigung des Akteninhalts durch das FG - Unzutreffende Einschätzung von

    Zum einen ist die möglicherweise fehlerhafte Auslegung von Schriftsätzen --die Klägerin entnimmt dem Schriftsatz des FA vom 4. April 2007, auch dieses gehe davon aus, dass ein Betrag in Höhe von 123 774 DM für die Bezahlung der Betriebsausgaben zur Verfügung gestanden habe-- bzw. die unzutreffende Einschätzung von Geschehensabläufen grundsätzlich kein verfahrensrechtlicher, sondern ein materieller Fehler, der als solcher die Zulassung der Revision nicht rechtfertigt (BFH-Beschluss vom 13. Juli 2005 II S 5/05, BFH/NV 2005, 2215).
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Rechtsprechung
   BFH, 27.06.2005 - VII S 11/05 (PKH)   

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https://dejure.org/2005,15962
BFH, 27.06.2005 - VII S 11/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,15962)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2005 - VII S 11/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,15962)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - VII S 11/05 (PKH) (https://dejure.org/2005,15962)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 2215
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.04.2005 - VII S 3/05

    Voraussetzungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei

    Auszug aus BFH, 27.06.2005 - VII S 11/05
    Es bedarf danach keiner weiteren Erörterung, ob ungeachtet der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist dem Antragsteller hätte PKH gewährt werden können, obwohl er in seinem PKH-Antrag die Erfolgsaussichten seines Rechtsmittels nicht dargelegt hat (dieses Erfordernis offen gelassen in dem Beschluss des Senats vom 27. Oktober 2004 VII S 11/04 (PKH), BFHE 208, 26, BStBl II 2005, 139; bejahend Beschluss vom 7. April 2005 VII S 3/05 (PKH), nicht veröffentlicht), und ob in der Sache selbst der Revision hinreichende Erfolgsaussichten beizumessen gewesen wären.
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BFH, 27.06.2005 - VII S 11/05
    Da die PKH allerdings nicht den Erfolg in der Hauptsache prämieren, sondern die Rechtsverfolgung nur ermöglichen soll (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juni 2003 1 BvR 1152/02, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 3190), ergibt sich im Streitfall die mangelnde Erfolgsaussicht nicht bereits daraus, dass die Revision als unzulässig verworfen worden ist.
  • BFH, 08.08.1995 - VII B 42/95

    Prozesskostenhilfe (PKH) für beabsichtigte finanzgerichtliche Untätigkeitsklage -

    Auszug aus BFH, 27.06.2005 - VII S 11/05
    An der abweichenden Auffassung seines Beschlusses vom 8. August 1995 VII B 42/95 (BFH/NV 1996, 66) hält der beschließende Senat nicht länger fest.
  • BFH, 27.10.2004 - VII S 11/04

    Nachholung der Begründung eines Prozesskostenhilfeantrags innerhalb der in § 116

    Auszug aus BFH, 27.06.2005 - VII S 11/05
    Es bedarf danach keiner weiteren Erörterung, ob ungeachtet der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist dem Antragsteller hätte PKH gewährt werden können, obwohl er in seinem PKH-Antrag die Erfolgsaussichten seines Rechtsmittels nicht dargelegt hat (dieses Erfordernis offen gelassen in dem Beschluss des Senats vom 27. Oktober 2004 VII S 11/04 (PKH), BFHE 208, 26, BStBl II 2005, 139; bejahend Beschluss vom 7. April 2005 VII S 3/05 (PKH), nicht veröffentlicht), und ob in der Sache selbst der Revision hinreichende Erfolgsaussichten beizumessen gewesen wären.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2007 - 18 E 124/07

    Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussichten maßgeblicher Zeitpunkt

    So wohl BFH, Beschluss vom 27.6.2005 - VII S 11/05 (PKH) -, juris.
  • BFH, 13.07.2011 - VII S 54/10

    Verrechnung einer Umsatzsteuervergütung aus insolvenzfreier Tätigkeit mit

    Der beschließende Senat hat dazu in dem Beschluss vom 27. Juni 2005 VII S 11/05 (PKH) (BFH/NV 2005, 2215) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsansicht erkannt, maßgeblich für die Entscheidung über einen PKH-Antrag sei nicht die Sach- und Rechtslage in dem Zeitpunkt, in dem über den Antrag tatsächlich entschieden wird, sondern der Zeitpunkt, in dem die Entscheidung frühestens hätte getroffen werden können, weil der Antrag spruchreif war, was regelmäßig bereits bei Eingang des Antrages der Fall sein werde (ebenso Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 17. Aufl., § 166 Rz 14a; grundsätzlich auch Olbertz in Schoch/Schmidt-Assmann/ Pietzner, VwGO § 166 Rz 53, der jedoch im Falle einer ungeklärten Rechtsfrage auf einen isolierten PKH-Antrag verweisen will).
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