Rechtsprechung
   BFH, 24.04.2006 - VII B 120/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,13689
BFH, 24.04.2006 - VII B 120/05 (https://dejure.org/2006,13689)
BFH, Entscheidung vom 24.04.2006 - VII B 120/05 (https://dejure.org/2006,13689)
BFH, Entscheidung vom 24. April 2006 - VII B 120/05 (https://dejure.org/2006,13689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,13689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; AnfG § 3 Abs. 1; ; AnfG § 4 Abs. 1; ; AO 1977 § 191

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermögensübertragung bei Scheidungsfolgenregelung - Anfechtung

  • datenbank.nwb.de

    Anfechtbarkeit einer Vermögensübertragung im Rahmen einer Scheidungsfolgenregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1609
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.07.2002 - X R 48/99

    Betriebsübertragung bei Ehescheidung

    Auszug aus BFH, 24.04.2006 - VII B 120/05
    Die von der Klägerin gerügte Divergenz zum BFH-Urteil vom 31. Juli 2002 X R 48/99 (BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282) liegt nicht vor.

    Anders als die Klägerin meint, ist das FG nicht von den Rechtsgrundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282 abgewichen.

    a) So hat der BGH in BGHZ 87, 145, --ähnlich wie der BFH in BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282-- ausgeführt, dass Zuwendungen unter Ehegatten in der Regel keine Schenkungen i.S. der §§ 516 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind, aber unter Bezugnahme auf weitere Entscheidungen zum Ausdruck gebracht, dass Schenkungen unter Ehegatten möglich sind.

  • BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82

    Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten

    Auszug aus BFH, 24.04.2006 - VII B 120/05
    Die Zulassung der Revision kann auch nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass der BGH im Gegensatz zum FG sog. ehebedingte oder unbenannte Zuwendungen nicht als unentgeltliche Zuwendungen i.S. des § 4 Abs. 1 AnfG ansehe (BGH-Urteile vom 24. März 1983 IX ZR 62/82, BGHZ 87, 145; vom 5. Oktober 1988 IVb ZR 52/87, Zeitschrift für Familienrecht --FamRZ-- 1989, 147).

    a) So hat der BGH in BGHZ 87, 145, --ähnlich wie der BFH in BFHE 200, 504, BStBl II 2003, 282-- ausgeführt, dass Zuwendungen unter Ehegatten in der Regel keine Schenkungen i.S. der §§ 516 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind, aber unter Bezugnahme auf weitere Entscheidungen zum Ausdruck gebracht, dass Schenkungen unter Ehegatten möglich sind.

  • BGH, 05.10.1988 - IVb ZR 52/87

    Ausgleich von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus BFH, 24.04.2006 - VII B 120/05
    Die Zulassung der Revision kann auch nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, dass der BGH im Gegensatz zum FG sog. ehebedingte oder unbenannte Zuwendungen nicht als unentgeltliche Zuwendungen i.S. des § 4 Abs. 1 AnfG ansehe (BGH-Urteile vom 24. März 1983 IX ZR 62/82, BGHZ 87, 145; vom 5. Oktober 1988 IVb ZR 52/87, Zeitschrift für Familienrecht --FamRZ-- 1989, 147).

    b) Die BGH-Entscheidung in FamRZ 1989, 147 ist zu einem Anspruch auf hälftige Beteiligung an Bausparguthaben eines Ehegatten ergangen, die während der Ehe durch Einzahlungen des anderen Ehegatten entstanden waren.

  • BFH, 15.02.1977 - VIII R 175/74

    Übertragung des Miteigentumsanteils - Einfamilienhaus - Ehegatte - Entgeltlicher

    Auszug aus BFH, 24.04.2006 - VII B 120/05
    Die behauptete Divergenz des FG-Urteils zu den Ausführungen in der Entscheidung des BFH vom 15. Februar 1977 VIII R 175/74 (BFHE 121, 340, BStBl II 1977, 389) scheitert schon daran, dass der BFH in jenem Fall über die Entgeltlichkeit einer Übertragung zu befinden hatte, die im Rahmen einer Scheidungsfolgenregelung zur Auseinandersetzung einer bestehenden Zugewinngemeinschaft vereinbart worden war.
  • BFH, 11.09.2003 - IV B 35/02

    Austausch einer Rechtsgrundlage

    Auszug aus BFH, 24.04.2006 - VII B 120/05
    Es hat nicht verkannt, dass die Inanspruchnahme nach § 191 AO 1977 eine Ermessensbetätigung des FA verlangt, die sich konkret auf die zugrunde gelegte Anspruchsnorm beziehen muss, war jedoch unter Berufung auf den BFH-Beschluss vom 11. September 2003 IV B 35/02 (BFH/NV 2004, 343) der Auffassung, dass "im konkreten Fall wegen der vorliegenden Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 AnfG eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegt".
  • BFH, 28.07.2004 - VII B 8/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Auszug aus BFH, 24.04.2006 - VII B 120/05
    a) Eine die Zulassung der Revision --zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO)-- rechtfertigende Divergenz liegt vor, wenn das FG seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der von den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung eines anderen Gerichts abweicht (BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 VII B 8/04, BFH/NV 2004, 1680, m.w.N.).
  • FG München, 27.09.2018 - 10 K 2927/17

    Anfechtung der Duldung der Zwangsvollstreckung nebst Leistungsgebot

    Diese Norm erfordert aber keine anderen Ermessenserwägungen als die Inanspruchnahme nach § 15 Abs. 2 Nr. 3 AnfG, so dass eine mangelnde Ermessensausübung nicht vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 24. April 2006 VII B 120/05, BFH/NV 2006, 1609 zur Inanspruchnahme nach § 3 oder § 4 AnfG; vgl. auch Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Stand März 2012, § 191 AO Rn. 100).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2018 - 3 K 1997/17

    Inanspruchnahme durch Duldungsbescheid: Erfordernis einer Vollstreckungsklausel

    Denn bei dem Erlass eines Duldungsbescheids handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BFH-Beschluss vom 24. April 2006 VII B 120/05, BFH/NV 2006, 1609), deren Rechtmäßigkeit nach allgemeinen Grundsätzen zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (= der Einspruchsentscheidung) zu prüfen ist.
  • FG Köln, 11.10.2017 - 9 K 1566/14

    Abgabenordnung/Anfechtungsgesetz: Keine Ergänzung des Duldungsbescheides um die

    Denn bei dem Erlass eines Duldungsbescheids handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (BFH-Beschluss vom 24. April 2006 VII B 120/05, BFH/NV 2006, 1609), deren Rechtmäßigkeit nach allgemeinen Grundsätzen (vgl. bspw. die Nachweise bei Stapperfend, in Gräber, FGO, 8. Aufl., § 102 Rn. 8) zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, der Einspruchsentscheidung, zu prüfen ist.
  • BFH, 07.10.2008 - I B 37/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Finanzierung einer Reise des

    Das wäre indessen Voraussetzung für das Vorliegen einer Divergenz (BFH-Beschlüsse vom 24. April 2006 VII B 120/05, BFH/NV 2006, 1609; vom 14. März 2008 X B 211/07, BFH/NV 2008, 982; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 115 FGO Rz 177), die zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO führen könnte.
  • BFH, 22.03.2007 - V B 87/06

    USt; Vorsteuerabzugs; Fortbildung des Rechts

    Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2005 VI B 32/04, BFH/NV 2005, 1333; vom 24. April 2006 VII B 120/05, BFH/NV 2006, 1609).
  • FG Nürnberg, 11.03.2014 - 2 K 931/12

    Anfechtbarkeit einer Vermögensübertragung - mit Duldungsbescheiden verbundene

    Damit ist aber nicht die Bezeichnung der jeweils anwendbaren Rechtsnorm des Anfechtungsgesetzes gemeint, sondern die Schilderung der tatsächlichen Grundlage für die Anfechtung (so bereits Urteil des BFH vom 14.07.1981 VII R 49/80, BStBl II 1981, 751; ebenso BFH-Beschluss vom 24.04.2006 VII B 120/05, BFH/NV 2006, 1609).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht