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   BFH, 28.11.2006 - X B 160/05   

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BFH, 28.11.2006 - X B 160/05 (https://dejure.org/2006,4019)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2006 - X B 160/05 (https://dejure.org/2006,4019)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2006 - X B 160/05 (https://dejure.org/2006,4019)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 119 Nr. 6; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • aok-business.de

    Verfahrensfehler wegen des Fehlens von Urteilsgründen - Revisionszulassung aufgrund eines materiellen Fehlers - Fehlerhaftigkeit eine Beweiswürdigung als materiell rechtlicher Fehler - Schlüssigkeit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags - Hinweispflicht wegen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 § 119 Nr. 6
    Nicht mit Gründen versehenes Urteil

  • datenbank.nwb.de

    Hinweispflicht des Gerichts; Verletzung des rechtlichen Gehörs; nicht mit Gründen versehenes Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 480
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 17.09.2003 - I B 18/03

    NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - X B 160/05
    Ein Verzichtswille ist hierbei nicht erforderlich (BFH-Beschluss vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207).

    Wegen dieser Besonderheit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall von demjenigen, welcher der Entscheidung des BFH in BFH/NV 2004, 207 zugrunde lag.

  • BFH, 15.09.1994 - XI R 56/93

    1. Leistungen eines "Strohmannes" sind dem "Hintermann" als Leistendem

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - X B 160/05
    Gegebenfalls hätte das FG in Erwägung ziehen und belegen müssen, ob der Kläger trotz des Auftretens seiner Ehefrau nach außen gleichwohl der Inhaber des Betriebs war, sofern diese auf Weisung und für Rechnung des Klägers tätig war (sog. Strohmannverhältnis; vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 15. September 1994 XI R 56/93, BFHE 176, 285, BStBl II 1999, 275).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - X B 160/05
    Kann im finanzgerichtlichen Verfahren der Sachverhalt deshalb nicht vollständig aufgeklärt werden, weil der Kläger seine Mitwirkungspflicht verletzt hat, kann dies im Rahmen der Beweiswürdigung zur Folge haben, dass aus dem Verhalten des Klägers für ihn nachteilige Schlüsse gezogen werden können (Senatsurteil vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).
  • BFH, 13.07.1994 - I R 112/93

    Feststellungen im Strafurteil - Substantiierte Einwendungen - Zueigenmachen von

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - X B 160/05
    Zwar kann es verfahrensfehlerhaft sein, wenn ein FG solche Feststellungen übernimmt, obwohl der Kläger hiergegen substantiierte Einwendungen erhoben und entsprechende Beweisanträge gestellt hat, denen das FG nicht nachgeht (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 1994 I R 112/93, BFHE 175, 489, BStBl II 1995, 198; BFH-Beschluss vom 20. April 2006 VIII B 33/05, juris Nr: STRE200650598).
  • BFH, 31.08.2006 - IV R 53/04

    Erhöhung eines Betriebsaufgabegewinns durch Zahlungen auf Grund einer

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - X B 160/05
    a) Ein Urteil ist dann nicht (ganz oder teilweise) mit Gründen versehen, wenn den Prozessbeteiligten die Grundlage entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Urteil vom 31. August 2006 IV R 53/04, BFH/NV 2006, 2198).
  • BFH, 16.02.2006 - X B 126/05

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - X B 160/05
    Auch darf die Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar sein (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2006 X B 126/05, BFH/NV 2006, 1125; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 115 Rz 68 ff.).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - X B 160/05
    Denn in einem solchen Fall werden die Grundrechte des fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs verletzt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 15. August 1996 2 BvR 2600/95, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 3202; BFH-Beschluss vom 7. Juli 2003 VIII B 228/02, BFH/NV 2003, 1440).
  • BFH, 28.10.2002 - III B 142/01

    Rechtliches Gehör - Rüge fehlerhafter Beweiswürdigung - Beratungsgeheimnis -

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - X B 160/05
    Denn ein rechtskundig vertretener Prozessbeteiligter kann im Allgemeinen nicht darauf vertrauen, der Spruchkörper werde der Rechtsansicht des Berichterstatters folgen (BFH-Beschluss vom 28. Oktober 2002 III B 142/01, juris Nr: STRE200251063).
  • BFH, 15.06.2005 - X B 180/03

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - X B 160/05
    Denn zu den Verfahrensmängeln, auf deren Beachtung die Prozessbeteiligten verzichten können (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung --ZPO--), gehört nach der ständigen Rechtsprechung auch das Übergehen eines Beweisantrags (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2005 X B 180/03, BFH/NV 2005, 1843, m.w.N.).
  • BFH, 20.04.2004 - IV B 113/02

    Verfahrensmangel: nicht mit Gründen versehenes Urteil

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - X B 160/05
    Ein Verstoß gegen § 119 Nr. 6 FGO kann aus diesem Grund gegeben sein, wenn in dem Urteil Ausführungen dazu völlig fehlen, aufgrund welcher Beweise das Gericht zu seinem Ergebnis gelangt ist (BFH-Urteil vom 20. Mai 1994 VI R 10/94, BFHE 174, 391, BStBl II 1994, 707; BFH-Beschluss vom 20. April 2004 IV B 113/02, BFH/NV 2004, 1411).
  • BFH, 22.05.2006 - X B 190/05

    Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 07.03.2006 - X B 205/05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Rüge der

  • BFH, 20.04.2006 - VIII B 33/05

    Sitzungsniederschrift, Verstoß gegen den Inhalt der Akten

  • BFH, 10.09.2003 - X B 132/02

    NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis

  • BFH, 09.02.2000 - VIII R 27/99

    Verfahrensmangel; in wesentlichen Teilen nicht mit Gründen versehenes Urteil

  • BFH, 20.05.1994 - VI R 10/94

    Nicht mit Gründen versehenes FG-Urteil (§ 96 FGO )

  • BFH, 07.07.2003 - VIII B 228/02

    Rechtliches Gehör

  • BFH, 28.11.2006 - X S 2/06

    Aussetzung der Vollziehung; Bindung an das Klagebegehren

    Dieses Verfahren wird beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. X B 160/05 geführt.

    Hierzu wird auf den Beschluss des angerufenen Senats vom heutigen Tag X B 160/05 verwiesen.

    Auf den Beschluss vom heutigen Tag X B 160/05 wird Bezug genommen.

    Wie vom angerufenen Senat im Beschluss X B 160/05 ausgeführt, hat das FG keine nachvollziehbaren Gründe dargelegt, weshalb in diesen Jahren ein solcher Betrieb bestanden hat.

    b) Da der Antragsteller seinen AdV-Antrag in zeitlicher Hinsicht darauf beschränkt hat, ihm AdV bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung im Beschwerdeverfahren X B 160/05 zu gewähren, konnte der erkennende Senat über dieses Begehren nicht hinausgehen.

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 26/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

    Denn abgesehen davon, dass diese von der Klägerin behauptete Aussage allgemein gehalten ist und sich nicht konkret auf den Vorbereitungsaufwand der Klägerin bezieht, durfte die rechtskundig vertretene Klägerin nicht darauf vertrauen, der Vollsenat werde der Auffassung des Berichterstatters folgen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480, unter II.1.d der Gründe).
  • BFH, 11.11.2008 - IX R 14/07

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Klageabweisung ohne

    Zwar geht die Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass der in seiner Entscheidung freie Vollsenat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung die Beteiligten nicht darauf hinzuweisen brauche, dass er möglicherweise eine Rechtsansicht vertrete, die von einer vor der Entscheidung des Senats bekundeten Auffassung des Berichterstatters abweiche (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480).
  • BFH, 07.09.2011 - V B 54/11

    Vorliegen einer Entscheidung ohne Gründe - Aufhebung der Vorentscheidung und

    So verhält es sich, wenn den Prozessbeteiligten die Grundlage entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480, und vom 23. September 2009 IX B 52/09, BFH/NV 2010, 220).
  • BFH, 23.09.2009 - IX B 52/09

    Zurückverweisung nach § 116 Abs. 6 FGO - Fehlende Gründe nach § 119 Nr. 6 FGO -

    So verhält es sich, wenn den Prozessbeteiligten die Grundlage entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. den Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480, unter II. 2., m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2013 - XI B 33/13

    Fehlen von Entscheidungsgründen bei erklärter Aufrechnung gegen einen

    Da der Streitgegenstand teilbar ist, hält der Senat es für angezeigt, nur insoweit nach § 116 Abs. 6 FGO zu verfahren, das angefochtene Urteil teilweise aufzuheben und den Rechtsstreit teilweise zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, als die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (vgl. zu dieser Möglichkeit BFH-Beschlüsse vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480; vom 20. Juli 2011 XI B 108/10, BFH/NV 2011, 2134; Lange in HHSp, § 116 FGO Rz 288).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 27/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

    Denn abgesehen davon, dass diese von der Klägerin behauptete Aussage allgemein gehalten ist und sich nicht konkret auf den Vorbereitungsaufwand der Klägerin bezieht, durfte die rechtskundig vertretene Klägerin nicht darauf vertrauen, der Vollsenat werde der Auffassung des Berichterstatters folgen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480, unter II.1.d der Gründe).
  • BFH, 03.03.2009 - IV S 12/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

    Denn abgesehen davon, dass diese von der Antragstellerin behauptete Aussage allgemein gehalten ist und sich nicht konkret auf den Vorbereitungsaufwand der Antragstellerin bezieht, durfte die rechtskundig vertretene Antragstellerin nicht darauf vertrauen, der Vollsenat werde der Auffassung des Berichterstatters folgen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480, unter II.1.d der Gründe).
  • BFH, 03.03.2009 - IV S 13/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

    Denn abgesehen davon, dass diese von der Antragstellerin behauptete Aussage allgemein gehalten ist und sich nicht konkret auf den Vorbereitungsaufwand der Antragstellerin bezieht, durfte die rechtskundig vertretene Antragstellerin nicht darauf vertrauen, der Vollsenat werde der Auffassung des Berichterstatters folgen (vgl. BFH-Beschluss vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480, unter II.1.d der Gründe).
  • BFH, 19.09.2007 - XI B 52/06

    Aussetzung des Klageverfahrens wegen eines Musterverfahrens vor dem BVerfG;

    Ein Urteil ist nicht mit Gründen versehen, wenn den Prozessbeteiligten die Grundlage entzogen ist, die betroffene Entscheidung auf ihre Richtigkeit und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Beschluss vom 28. November 2006 X B 160/05, BFH/NV 2007, 480).
  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 50/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BFH, 19.05.2010 - IX B 16/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtliches Gehör

  • BFH, 10.05.2012 - X B 26/11

    D-Markbilanzgesetz: Auslegung von Arbeitsanleitungen im Rahmen der Erstellung

  • BFH, 02.06.2008 - I B 21/08

    Vorliegen eines Begründungsmangels i.S. des § 119 Nr. 6 FGO

  • BFH, 30.05.2007 - X B 194/06

    NZB: Postzustellungsurkunde

  • BFH, 10.08.2009 - III B 205/08

    Hinweispflicht des Gerichts - Überraschungsentscheidung

  • BFH, 01.04.2008 - I B 210/07

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 30.05.2007 - X B 154/06

    Verletzung der Mitwirkungspflicht; zulässige Bezugnahme auf die Urteilsbegründung

  • BFH, 30.05.2007 - X B 153/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BFH, 10.12.2009 - X B 107/09

    Verletzung des Rechts auf Gehör

  • BFH, 18.04.2020 - X B 146/19

    Verletzung der Begründungspflicht

  • FG Hessen, 28.01.2009 - 3 K 107/05

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen bei Zusammenveranlagung gegen nur einen

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Rechtsprechung
   BFH, 28.11.2006 - VIII B 172/06 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14873
BFH, 28.11.2006 - VIII B 172/06 (PKH) (https://dejure.org/2006,14873)
BFH, Entscheidung vom 28.11.2006 - VIII B 172/06 (PKH) (https://dejure.org/2006,14873)
BFH, Entscheidung vom 28. November 2006 - VIII B 172/06 (PKH) (https://dejure.org/2006,14873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 480
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.12.2005 - VIII B 197/05

    Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - VIII B 172/06
    Eine Umdeutung der von einem fachkundigen Prozessvertreter erhobenen Beschwerde in eine von der Rechtsprechung neben der Anhörungsrüge weiterhin als statthaft erachtete, gesetzlich allerdings nicht geregelte Gegenvorstellung wegen anderer, schwer wiegender Verfahrensverstöße, für deren Entscheidung im Übrigen das FG zuständig wäre, scheidet aus (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2005 VIII B 197/05, BFH/NV 2006, 763).
  • BFH, 30.11.2005 - VIII B 181/05

    Generelle Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde seit

    Auszug aus BFH, 28.11.2006 - VIII B 172/06
    Eine Auslegung oder Umdeutung der Beschwerde in eine außerordentliche Beschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein derartiges außerordentliches Rechtsmittel nach der Einfügung der Anhörungsrüge in § 133a FGO ab 1. Januar 2005 generell unstatthaft ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 2005 VIII B 181/05, BFHE 211, 37, BStBl II 2006, 188).
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