Weitere Entscheidung unten: BFH, 23.01.2007

Rechtsprechung
   BFH, 25.01.2007 - III B 103/06   

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https://dejure.org/2007,13229
BFH, 25.01.2007 - III B 103/06 (https://dejure.org/2007,13229)
BFH, Entscheidung vom 25.01.2007 - III B 103/06 (https://dejure.org/2007,13229)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - III B 103/06 (https://dejure.org/2007,13229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    EStG § 33 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    AgB: behindertengerechter Umbau Badezimmer

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Badezimmers als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 891
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.06.2005 - III R 7/04

    Außergewöhnliche Belastung: behindertengerechter Umbau Badezimmer

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III B 103/06
    Eine Ausnahme hiervon solle nur dann gelten, wenn der Steuerpflichtige infolge einer Erkrankung gezwungen sei, "noch neue Gegenstände" auszuwechseln (BFH-Urteil vom 2. Juni 2005 III R 7/04, BFH/NV 2006, 36, m.w.N.).

    Auch unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich fortentwickelten Rechtsprechung des BFH zur Anwendung der Gegenwertlehre bei behinderungsbedingten Einbauten hat das FG die Annahme eines Gegenwerts zutreffend bejaht (z.B. Senatsurteil in BFH/NV 2006, 36, m.w.N.).

  • BFH, 04.03.1983 - VI R 189/79

    Keine außergewöhnliche Belastung, wenn den Aufwendungen ein Gegenwert in Form

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III B 103/06
    Das FG-Urteil weiche von der Entscheidung des BFH vom 4. März 1983 VI R 189/79 (BFHE 138, 73, BStBl II 1983, 378) ab.

    Das Urteil des FG weicht nicht von der Entscheidung des BFH in BFHE 138, 73, BStBl II 1983, 378 ab, sondern steht vielmehr im Einklang mit den darin vom BFH aufgestellten Rechtsgrundsätzen.

  • BFH, 21.02.2002 - XI B 39/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 25.01.2007 - III B 103/06
    Nur allgemein gehaltene Ausführungen --wie im Streitfall-- genügen insoweit nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Februar 2002 XI B 39/01, BFH/NV 2002, 1035, m.w.N.).
  • FG Hessen, 24.05.2007 - 9 K 1043/03

    Errichtung einer Rollstuhlrampe sowie sonstiger Umbaumaßnahmen im Haus als

    An diesen Rechtsprechungsgrundsätzen hat der BFH auch in jüngster Zeit festgehalten (vgl. BFH-Urteil vom 2.6.2005 - III R 7/04, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofes - BFH/NV - 2006, 36 und BFH-Beschluss vom 25.1.2007 - III B 103/06, BFH/NV 2007, 891 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06

    Berücksichtigung von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer

    Denn nur dann ist davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige keinen Gegenwert erhält und dass die Aufwendungen ausschließlich durch die Krankheit und nicht auch durch die Renovierungsbedürftigkeit - z.B. eines Badezimmers - veranlasst waren (BFH vom 2. Juni 2005 III R 7/04, BFH/NV 2006, 36 zum Umbau eines 19 Jahre alten Badezimmers; zuletzt bestätigt durch BFH vom 25. Januar 2007 III B 103/06, BFH/NV 2007, 891).
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Rechtsprechung
   BFH, 23.01.2007 - VIII B 162/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13521
BFH, 23.01.2007 - VIII B 162/05 (https://dejure.org/2007,13521)
BFH, Entscheidung vom 23.01.2007 - VIII B 162/05 (https://dejure.org/2007,13521)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - VIII B 162/05 (https://dejure.org/2007,13521)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de

    EStG § 12; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Wohnungskosten als Kosten der privaten Lebensführung

  • datenbank.nwb.de

    Wohnungskosten als Kosten der privaten Lebensführung; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 891
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 23.01.2007 - VIII B 162/05
    Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BFH, 23.06.2003 - IX B 119/02

    NZB - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BFH, 23.01.2007 - VIII B 162/05
    Die Rüge falscher materieller Rechtsanwendung führt jedoch grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 28.04.2003 - VIII B 260/02

    NZB: fehlerhafte Rechtsanwendung

    Auszug aus BFH, 23.01.2007 - VIII B 162/05
    Die Rüge falscher materieller Rechtsanwendung führt jedoch grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. April 2003 VIII B 260/02, BFH/NV 2003, 1336; vom 23. Juni 2003 IX B 119/02, BFH/NV 2003, 1289).
  • BFH, 31.01.2005 - VIII B 18/02

    Neue Tatsache - grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus BFH, 23.01.2007 - VIII B 162/05
    Dabei muss die Beschwerde konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2005 VIII B 18/02, BFH/NV 2005, 1212, m.w.N., ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 01.12.1993 - I R 61/93

    Aufwendungen für vorzeitige Auflösung des Mietvertrages sind Betriebsausgaben bei

    Auszug aus BFH, 23.01.2007 - VIII B 162/05
    Im Streitfall ist die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) als grundsätzlich bedeutsam erachtete Rechtsfrage, ob es mit der steuerlichen Lastengleichheit und der wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit vereinbar ist, dass Wohnungskosten als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) anzusehen sind, durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, denn der BFH hat diese Frage in seiner ständigen Rechtsprechung bejaht (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1993 I R 61/93, BFHE 173, 124, BStBl II 1994, 323; BFH-Beschluss vom 26. Mai 2003 VI B 13/03, BFH/NV 2003, 1182 m.w.N.; Schmidt/Drenseck, EStG, 25. Aufl., § 12 Stichwort "Wohnungskosten").
  • BFH, 31.05.2000 - IV B 55/99

    Betriebsausgabenabzug - Modernisierungsmaßnahmen - Anschaffungsnaher

    Auszug aus BFH, 23.01.2007 - VIII B 162/05
    a) Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn eine Frage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Entwicklung und Handhabung des Rechts betrifft (ständige Rechtsprechung zu § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; vgl. die Nachweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 23 ff., m.w.N.; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2000 IV B 55/99, juris).
  • BFH, 12.09.1996 - X B 76/96

    Voraussetzungen für den Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten als

    Auszug aus BFH, 23.01.2007 - VIII B 162/05
    Dass das FG das Vorbringen des Klägers anders würdigt, als von diesem erstrebt, stellt indes keinen Verfahrensfehler dar (vgl. BFH-Beschluss vom 12. September 1996 X B 76/96, BFH/NV 1997, 246, m.w.N).
  • BFH, 11.02.1999 - III B 51/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; Divergenz; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

    Auszug aus BFH, 23.01.2007 - VIII B 162/05
    Denn eine Verletzung des § 96 Abs. 1 FGO dadurch, dass das Finanzgericht (FG) seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der schriftlich festgehaltenem Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder eine nach den Akten eindeutig festgestellte Tatsache unberücksichtigt lässt (BFH-Beschluss vom 11. Februar 1999 III B 51/98, BFH/NV 1999, 970), ist im Streitfall schon deshalb nicht gegeben, weil sich das FG ausweislich der Urteilsgründe mit der Frage des wirtschaftlichen Zusammenhangs der Mietaufwendungen mit den Einkünften aus Kapitalvermögen auseinandergesetzt und einen solchen verneint hat.
  • BFH, 26.05.2003 - VI B 13/03

    WK-Abzug; Aufwendungen für den Unterhalt einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 23.01.2007 - VIII B 162/05
    Im Streitfall ist die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) als grundsätzlich bedeutsam erachtete Rechtsfrage, ob es mit der steuerlichen Lastengleichheit und der wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit vereinbar ist, dass Wohnungskosten als nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes --EStG--) anzusehen sind, durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, denn der BFH hat diese Frage in seiner ständigen Rechtsprechung bejaht (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1993 I R 61/93, BFHE 173, 124, BStBl II 1994, 323; BFH-Beschluss vom 26. Mai 2003 VI B 13/03, BFH/NV 2003, 1182 m.w.N.; Schmidt/Drenseck, EStG, 25. Aufl., § 12 Stichwort "Wohnungskosten").
  • BFH, 26.02.2008 - VIII B 194/06

    Zur Steuerpflicht der Entgelte für Dolmetschertätigkeit beim Europarat - Vorlage

    aa) Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn eine Frage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Handhabung und Entwicklung des Rechts betrifft (ständige Rechtsprechung zu § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO; vgl. Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 23 ff., m.w.N.; BFH-Beschluss vom 23. Januar 2007 VIII B 162/05, BFH/NV 2007, 891).

    Dabei muss die Beschwerde konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (ständige Rechtsprechung; s. BFH in BFH/NV 2007, 891, m.w.N.).

    Insbesondere sind Ausführungen erforderlich, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837; in BFH/NV 2007, 891).

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