Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.10.2008

Rechtsprechung
   BFH, 28.10.2008 - IX R 51/07   

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https://dejure.org/2008,11367
BFH, 28.10.2008 - IX R 51/07 (https://dejure.org/2008,11367)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2008 - IX R 51/07 (https://dejure.org/2008,11367)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - IX R 51/07 (https://dejure.org/2008,11367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Sachinbegriffen; Keine Typisierung einer Einkünfteerzielungsabsicht bei Verpachtung von beweglichem Betriebsvermögen; Aufhebung von Feststellungsbescheiden gemäß § 165 Abs. 2 AO; Systematik der Absetzung für ...

  • Judicialis

    AO § 165; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FGO § 60 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de

    Verpachtung von beweglichem Betriebsvermögen; Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht; zu den Unterschieden zwischen der Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden einerseits und bei beweglichen Wirtschaftsgütern andererseits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Verpachtung von beweglichem Betriebsvermögen; Verletzung des Rechts auf Gehör wegen unterlassener Hinweise in Bezug auf die Totalüberschussprognose durch das Finanzgericht; Prüfung des Vorliegens von steuerbaren ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 2, FGO § 96 Abs 1, FGO § 60 Abs 3, FGO § 76 Abs 1, FGO § 76 Abs 2, GG Art 103 Abs 1, AO § 165 Abs 1, AO § 165 Abs 2
    Einkünfteerzielungsabsicht; Praxis; Totalüberschussprognose; Verpachtung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 157
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 51/07
    Zu dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses muss ein Konzept erkennbar sein, das einen solchen Überschuss möglich erscheinen lässt (BFH-Urteile vom 7. November 2006 VIII R 76/03, BFH/NV 2007, 668; vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.3.c der Gründe, m.w.N.; vgl. zur Notwendigkeit eines schlüssigen Betriebskonzepts auch bei betrieblichen Einkünften BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 51/07
    Lediglich bei einer auf Dauer angelegten, gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Vermietung von bebautem Grundbesitz typisiert das Gesetz die Einkünfteerzielungsabsicht, die deshalb tatsächlich nur in Ausnahmefällen überprüft werden muss (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, und vom 10. Mai 2007 IX R 7/07, BFHE 218, 160, BStBl II 2007, 873, m.w.N.).
  • BFH, 04.03.2008 - IX R 16/07

    Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 51/07
    Denn es kommt anders als bei dem Wirtschaftsgut Gebäude regelmäßig nicht zu einer durch eine spätere Veräußerung nicht kompensierbaren Inanspruchnahme von AfA, und zwar schon deshalb nicht, weil das Gesetz lediglich bei Gebäuden --von den Fällen des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 11c Abs. 1 Satz 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung bei kürzerer als der typisierten Nutzungsdauer abgesehen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 16/07, BFH/NV 2008, 1310)-- von gesetzlich typisierten AfA-Sätzen und Nutzungszeiträumen ausgeht (§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG), die in der Regel und systemgemäß hinter den tatsächlichen Nutzungspotentialen zurückbleiben (vgl. Blümich/Brandis, § 7 EStG Rz 515, m.w.N.; Schmidt/Kulosa, EStG, 27. Aufl., § 7 Rz 150).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 51/07
    Dabei durfte das FG die (geltend gemachten) degressiven AfA seiner Prognose entgegen der Auffassung der Revision zugrunde legen (vgl. eingehend dazu BFH-Urteil vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BFHE 199, 422, BStBl II 2003, 695).
  • BFH, 15.12.1999 - X R 23/95

    Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 51/07
    Zu dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses muss ein Konzept erkennbar sein, das einen solchen Überschuss möglich erscheinen lässt (BFH-Urteile vom 7. November 2006 VIII R 76/03, BFH/NV 2007, 668; vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II.3.c der Gründe, m.w.N.; vgl. zur Notwendigkeit eines schlüssigen Betriebskonzepts auch bei betrieblichen Einkünften BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BFHE 218, 163, BStBl II 2007, 874).
  • BFH, 10.05.2007 - IX R 7/07

    Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 51/07
    Lediglich bei einer auf Dauer angelegten, gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Vermietung von bebautem Grundbesitz typisiert das Gesetz die Einkünfteerzielungsabsicht, die deshalb tatsächlich nur in Ausnahmefällen überprüft werden muss (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, und vom 10. Mai 2007 IX R 7/07, BFHE 218, 160, BStBl II 2007, 873, m.w.N.).
  • BFH, 12.09.2002 - IV R 60/01

    Architektentätigkeit als Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 51/07
    Eine einkommensteuerrechtlich bedeutsame Betätigung ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur gegeben, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. September 2002 IV R 60/01, BFHE 200, 284, BStBl II 2003, 85, m.w.N.).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/06

    Keine Inanspruchnahme von AfA im Jahr der Aufhebung des Kaufvertrags über

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 51/07
    Dem im Absetzungszeitraum von Wirtschaftsgütern des beweglichen Anlagevermögens verbrauchten Aufwand entspricht insbesondere dann, wenn es sich --wie hier-- um technische Geräte handelt, eher ein tatsächlicher Wertverzehr (vgl. dazu auch Blümich/Brandis, § 7 EStG Rz 33, dort auch zum hier nicht maßgebenden Streit um die Rechtsnatur der AfA, vgl. dazu insbesondere das BFH-Urteil vom 19. Dezember 2007 IX R 50/06, BFHE 220, 261, BStBl II 2008, 480).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 51/07
    bb) Bezogen auf Überschusseinkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG erfordert eine steuerbare Tätigkeit die Absicht, auf die voraussichtliche Dauer der Betätigung oder Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften, wobei bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften --wie hier die Klägerin zu 3.-- diese Absicht sowohl auf der Ebene der Gesellschaft --hier der Klägerin zu 3.-- als auch auf der Ebene des einzelnen Gesellschafters --hier der Kläger zu 1. und 2.-- gegeben sein muss (ständige Rechtsprechung, grundlegend BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 2/96, BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789; BFH-Beschluss vom 2. Juli 2008 IX B 46/08, BStBl II 2008, 815).
  • BFH, 02.07.2008 - IX B 46/08

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht auf Anteilseignerebene bei geschlossenem

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 51/07
    bb) Bezogen auf Überschusseinkünfte i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG erfordert eine steuerbare Tätigkeit die Absicht, auf die voraussichtliche Dauer der Betätigung oder Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften, wobei bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften --wie hier die Klägerin zu 3.-- diese Absicht sowohl auf der Ebene der Gesellschaft --hier der Klägerin zu 3.-- als auch auf der Ebene des einzelnen Gesellschafters --hier der Kläger zu 1. und 2.-- gegeben sein muss (ständige Rechtsprechung, grundlegend BFH-Urteil vom 21. November 2000 IX R 2/96, BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789; BFH-Beschluss vom 2. Juli 2008 IX B 46/08, BStBl II 2008, 815).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 22/01

    Vorbehalt der Nachprüfung; Vorläufigkeitsvermerk

  • BFH, 07.11.2006 - VIII R 76/03

    Leibrente gegen Einmalbetrag; Überschusserzielungsabsicht

  • BFH, 25.10.1989 - X R 51/88

    Vorläufige Feststellung von Besteuerungsgrundlagen - Nachträgliches Einfügen

  • FG Düsseldorf, 26.02.2019 - 13 K 3082/17

    Ablehnung des Antrags auf Terminverschiebung wegen "schlechter psochyo/physischer

    aa) Eine einkommensteuerrechtlich bedeutsame Betätigung ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur gegeben, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2008 IX R 51/07, BFH/NV 2009, 157 m.w.N.).

    Eine Einkünfteerzielungsabsicht kann bei einer Vermietung oder Verpachtung einer Sachgesamtheit i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht ohne weiteres angenommen werden (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2008 IX R 51/07, BFH/NV 2009, 157).

    Denn die Vermietung einer solchen ist - unbeschadet der Art und Weise seiner Erwerbsfinanzierung - nicht schon strukturell defizitär und bildet keine Grundlage für die typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2008 IX R 51/07, BFH/NV 2009, 157 m.w.N.).

    Der zeitliche Maßstab für die Beurteilung eines solchen Strebens ergibt sich im Regelfall aus der Gesamtdauer der Betätigung oder Vermögensnutzung (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2008 IX R 51/07, BFH/NV 2009, 157 m.w.N.).

    Zu dem für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses muss daher ein Konzept erkennbar sein, das einen solchen Überschuss möglich erscheinen lässt (vgl. BFH-Urteil vom 28.10.2008 IX R 51/07, BFH/NV 2009, 157 m.w.N.).

  • BFH, 28.05.2019 - XI B 2/19

    Absetzung für Abnutzung; kein längerer Zeitraum als von § 7 Abs. 4 EStG

    c) Die von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage, ob § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG analog auf die Fälle, in denen die tatsächliche bzw. die zu erwartende Nutzungsdauer eines Gebäudes die fiktive Nutzungsdauer von 33 Jahren übersteigt, anzuwenden ist, ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 28. September 1971 - VIII R 73/68, BFHE 103, 468, BStBl II 1972, 176; vom 7. Juni 1977 - VIII R 105/73, BFHE 122, 300, BStBl II 1977, 606; vom 18. September 2003 - X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, unter II.2.; vom 28. Oktober 2008 - IX R 51/07, BFH/NV 2009, 157, unter II.2.b aa).

    Die Abschreibungssätze bleiben in der Regel hinter den tatsächlichen Nutzungspotentialen zurück (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 157, unter II.2.b aa).

    Wegen des typisierenden Charakters der AfA-Sätze (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2009, 157, unter II.2.b aa) ist das von der Klägerin vorgetragene Argument, ihre Tätigkeit könne ohne Berücksichtigung der längeren tatsächlichen Nutzungsdauer zeitlich früher als sog. Liebhaberei eingestuft werden, nicht geeignet, die gesetzlich vorgeschriebenen AfA-Sätze zu unterschreiten.

  • BFH, 28.10.2009 - IX R 30/08

    Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienvermietung

    Als maßgebender Zeitpunkt für die Prognose ist auf den Erwerb des Objekts bzw. den Beginn der Vermietung abzustellen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II.1.d,g; vom 28. Oktober 2008 IX R 51/07, BFH/NV 2009, 157).
  • BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09

    NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung,

    Dabei war als maßgebender Zeitpunkt für die Prognose nicht auf das Streitjahr 2004, sondern auf den jeweiligen Beginn der Vermietung abzustellen (vgl. BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II.1.d; vom 28. Oktober 2008 IX R 51/07, BFH/NV 2009, 157; so im Ergebnis dann auch das FG im Urteil S. 13, 15).
  • FG München, 03.04.2009 - 7 K 726/08

    Vermutung der Einnahmenerzielungsabsicht bei einer Vermietung

    In dem im Streitfall für die Beurteilung maßgebenden Jahr 2004 (Beginn der Vermietungstätigkeit) ist kein nach objektiven Merkmalen erkennbares Konzept ersichtlich, dass während der voraussichtlichen Gesamtdauer der Vermögensnutzung ein positives Gesamtergebnis erreicht werden kann (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 51/07, BFH/NV 2009, 157).
  • FG München, 03.04.2009 - 7 K 739/08

    Einkünfteerzielungsabsicht bei nur vorübergehender Vermietung

    3.In dem im Streitfall für die Beurteilung maßgebenden Jahr 2004 (Beginn der Vermietungstätigkeit) ist kein nach objektiven Merkmalen erkennbares Konzept ersichtlich, dass während der voraussichtlichen Gesamtdauer der Vermögensnutzung ein positives Gesamtergebnis erreicht werden kann (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2008 IX R 51/07, BFH/NV 2009, 157).
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Rechtsprechung
   BFH, 28.10.2008 - IX R 54/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,14781
BFH, 28.10.2008 - IX R 54/06 (https://dejure.org/2008,14781)
BFH, Entscheidung vom 28.10.2008 - IX R 54/06 (https://dejure.org/2008,14781)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 2008 - IX R 54/06 (https://dejure.org/2008,14781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    FördG fördert nach dem 31. Dezember 1998 fertig gestellte Baumaßnahmen nur durch Sonderabschreibungen auf bis zum 31. Dezember 1998 geleistete Anzahlungen; Keine doppelte Begünstigung nach FördG und § 7i EStG

  • Judicialis

    FördG § 4; ; FördG § 4 Abs. 3; ; FördG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; FördG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; FördG § 3 Satz 2 Nr. 3; ; FördG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; FördG § 4 Abs. 1; ; EStG § ... 7 Abs. 4; ; EStG § 7i; ; EStG § 7a Abs. 5; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine gleichzeitige Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3b FördG und der erhöhten Absetzung nach § 7i EStG; FördG fördert Anschaffungskosten von nach dem 31.12.1998 fertig gestellte Baumaßnahmen nur durch Sonderabschreibungen auf bis zum ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7a Abs 1, EStG § 7a Abs 2, EStG § 7a Abs 5, EStG § 7i
    Anschaffungsnebenkosten; Anzahlung; Erhöhte Absetzung; Sonderabschreibung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 157
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 53/06

    FördG fördert nach dem 31. Dezember 1998 fertig gestellte Baumaßnahmen nur durch

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 54/06
    Der Senat verweist --um Wiederholungen zu vermeiden-- zur weiteren Begründung auf sein zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehenes Urteil vom heutigen Tag in der Sache IX R 53/06.

    Auch insoweit verweist der Senat zur weiteren Begründung auf sein Urteil in der Sache IX R 53/06.

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 34/99

    Begünstigung nach § 7 c EStG

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 54/06
    Dies gilt auch dann, wenn die gewährte Steuervergünstigung vom Umfang her --wie hier-- nicht die vollen Anschaffungskosten umfasst (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Februar 2002 IX R 34/99, BFH/NV 2002, 1139).
  • FG Köln, 19.07.2006 - 14 K 5445/04

    Nichtbegünstigung von Anschaffungskosten in 1999 und 2000

    Auszug aus BFH, 28.10.2008 - IX R 54/06
    Die Klage, mit der die Klägerin ihr Begehren prinzipiell weiterverfolgte, blieb aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 941 veröffentlichten Gründen erfolglos.
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