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   BFH, 11.12.2013 - VII B 94/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46276
BFH, 11.12.2013 - VII B 94/13 (https://dejure.org/2013,46276)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2013 - VII B 94/13 (https://dejure.org/2013,46276)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - VII B 94/13 (https://dejure.org/2013,46276)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Erlass von Säumniszuschlägen zur Energiesteuer - Erteilung eines Abbuchungsauftrags gegenüber der Zollverwaltung - Fehlende Angabe zur Lastschriftteilnehmernummer - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • openjur.de

    Erlass von Säumniszuschlägen zur Energiesteuer; Erteilung eines Abbuchungsauftrags gegenüber der Zollverwaltung; Fehlende Angabe zur Lastschriftteilnehmernummer; Keine grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    AO § 227, AO § 5, AO § 240, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, EnergieStG § 39 Abs 3
    Erlass von Säumniszuschlägen zur Energiesteuer - Erteilung eines Abbuchungsauftrags gegenüber der Zollverwaltung - Fehlende Angabe zur Lastschriftteilnehmernummer - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • Bundesfinanzhof

    Erlass von Säumniszuschlägen zur Energiesteuer - Erteilung eines Abbuchungsauftrags gegenüber der Zollverwaltung - Fehlende Angabe zur Lastschriftteilnehmernummer - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 227 AO, § 5 AO, § 240 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, Art 3 Abs 1 GG
    Erlass von Säumniszuschlägen zur Energiesteuer - Erteilung eines Abbuchungsauftrags gegenüber der Zollverwaltung - Fehlende Angabe zur Lastschriftteilnehmernummer - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • rewis.io

    Erlass von Säumniszuschlägen zur Energiesteuer - Erteilung eines Abbuchungsauftrags gegenüber der Zollverwaltung - Fehlende Angabe zur Lastschriftteilnehmernummer - Keine grundsätzliche Bedeutung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 227; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den Billigkeitserlass von Säumniszuschlägen mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Erteilung eines Abbuchungsauftrags für Lastschriften gegenüber der Zollverwaltung; fehlende Angabe zur Lastschriftteilnehmernummer in der Steueranmeldung als leichter Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2014, 697
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.05.2009 - VII B 266/08

    Geschäftsführerhaftung trotz Einsatzes sachverständiger Sanierungsexperten

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - VII B 94/13
    Solche Fehler rechtfertigen für sich gesehen jedoch nicht die Zulassung der Revision (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Mai 2009 VII B 266/08, BFH/NV 2009, 1589, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.08.2010 - X B 198/09

    Fehlerhafte Sachaufklärung als Grund für die Zulassung der Revision -

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - VII B 94/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (neben Fällen der Divergenz) zuzulassen, wenn die Auslegung oder Anwendung des revisiblen Rechts durch das FG im Einzelfall das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Verbot objektiv willkürlicher Entscheidungen und damit zugleich das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verletzt oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschlüsse vom 4. August 2010 X B 198/09, BFH/NV 2010, 2102; vom 11. Dezember 2007 VII B 346/06, BFH/NV 2008, 733; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO, Rz 205, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2007 - VII B 346/06

    Haftung eines Gesellschafters bei geringfügiger Beteiligung -

    Auszug aus BFH, 11.12.2013 - VII B 94/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (neben Fällen der Divergenz) zuzulassen, wenn die Auslegung oder Anwendung des revisiblen Rechts durch das FG im Einzelfall das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Verbot objektiv willkürlicher Entscheidungen und damit zugleich das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verletzt oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (BFH-Beschlüsse vom 4. August 2010 X B 198/09, BFH/NV 2010, 2102; vom 11. Dezember 2007 VII B 346/06, BFH/NV 2008, 733; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO, Rz 205, m.w.N.).
  • BFH, 22.11.2023 - VII B 25/23

    Steuervergütung im Einzelfall nach § 163 AO

    Insofern könnte im Fall einer nicht zutreffenden Einschätzung der Grundwertung des Gesetzgebers allenfalls ein Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall vorliegen, der jedoch für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 11.12.2013 - VII B 94/13, Rz 7, m.w.N.; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 116 Rz 35, m.w.N.).
  • BFH, 13.12.2023 - VII B 76/22

    Zolltarifliche Einreihung bestimmter Stahlgrobbleche

    Angebliche Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision (vgl. Senatsbeschluss vom 11.12.2013 - VII B 94/13, Rz 7, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2016 - VII B 97/15

    Verfügung zur Setzung einer Ausschlussfrist muss vom Richter unterschrieben sein

    Dieses Vorbringen kann jedoch der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, denn Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 VII B 94/13, BFH/NV 2014, 697, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2019 - VII B 147/18

    Entscheidungsgründe im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom

    Angebliche Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 VII B 94/13, BFH/NV 2014, 697, m.w.N.; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.06.2015 - VII B 181/14

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater - Vermutung des Vermögensverfalls -

    Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 VII B 94/13, BFH/NV 2014, 697, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2023 - VII B 103/22

    Voraussetzungen für die Zuordnung von Maßnahmen zur Aufbereitung von Brennstoff

    Angebliche Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11.12.2013 - VII B 94/13, Rz 7, m.w.N. und vom 31.01.2019 - VII B 147/18, Rz 17; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 116 Rz 35, m.w.N.).
  • BFH, 31.01.2019 - VII B 115/18

    Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

    Angebliche Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 VII B 94/13, BFH/NV 2014, 697, m.w.N.; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.09.2015 - VII B 164/14

    Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer wegen Forderungsausfalls setzt

    Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 VII B 94/13, BFH/NV 2014, 697, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2019 - VII B 133/18

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer

    Damit behauptet sie einen angeblichen Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall, was für sich gesehen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigt (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2013 VII B 94/13, BFH/NV 2014, 697, m.w.N.; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 115 Rz 24 und § 116 Rz 34, jeweils m.w.N.).
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