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   BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18   

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https://dejure.org/2019,12396
BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18 (https://dejure.org/2019,12396)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2019 - VIII B 41/18 (https://dejure.org/2019,12396)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - VIII B 41/18 (https://dejure.org/2019,12396)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 26b
    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Verfahrensmängel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Tatsächliche Verständigung - vGA

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Verfahrensmängel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Tatsächliche Verständigung - vGA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Verfahrensmängel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Tatsächliche Verständigung - vGA

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § ... 26b des Einkommensteuergesetzes, § 118 Abs. 2 FGO, § 173 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung, § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO, §§ 115 Abs. 2 Nr. 2, 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 5 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung mangels grundsätzlicher Bedeutung; Wirksa...

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Verfahrensmängel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Tatsächliche Verständigung - vGA

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Verfahrensmängel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Tatsächliche Verständigung - vGA

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - Verfahrensmängel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Tatsächliche Verständigung - vGA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttung ohne Zufluss bei einem Gesellschafter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2019, 702
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02

    Übernahme von Feststellungen aus einem Strafurteil

    Auszug aus BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18
    Allerdings kann sich das FG die Feststellungen aus einem in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteil zu eigen machen, falls die Verfahrensbeteiligten --wie hier-- weder substantiierte Einwendungen vortragen noch entsprechende Beweisanträge stellen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, und vom 25. März 2010 X S 27/09 (PKH), BFH/NV 2010, 1462).
  • BFH, 09.09.2013 - III B 26/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Vorliegen eines Verzichts auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18
    Die Sachverhaltswürdigung und die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. September 2013 III B 26/13, BFH/NV 2014, 46).
  • BFH, 20.08.1999 - VII B 6/99

    Beiziehung von Strafakten

    Auszug aus BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18
    Im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme muss sich das FG die Kenntnis der Tatsachen, die es zur Grundlage seiner Entscheidung macht, zwar grundsätzlich selbst verschaffen (BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 6/99, BFH/NV 2000, 215).
  • BFH, 02.12.2020 - II R 22/18

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen

    Von einer beantragten Beweiserhebung kann abgesehen werden, wenn der Beweisantrag lediglich auf eine weitere Ermittlung bzw. Ausforschung abzielt und nicht erkennen lässt, welche entscheidungserheblichen Tatsachen bezeugt werden sollen, oder die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder so unbestimmt ist, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 31.01.2019 - VIII B 41/18, BFH/NV 2019, 702, Rz 16, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 09.11.2023 - 6 K 228/20

    Steuerliche Behandlung von sog. "cum/ex"-Geschäften - Anfechtung von

    Die zugrundeliegenden Feststellungen des LG ... macht sich das erkennende Gericht insoweit zu eigen (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 31. Januar 20[1]9, VIII B 41/18, BFH/NV- 2019, 702, juris Rn. 20; BFH, Beschluss vom 17. September 2003, XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, juris Rn. 6) als eine Steuerhinterziehung von Herrn K und eine Beihilfehandlung von Herrn F zur Haupttat von Herrn K vorlag.

    Die zugrundeliegenden Feststellungen des LG macht sich das erkennende Gericht - wie auch schon oben - auch in diesem Zusammenhang zu eigen (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 31. Januar 20[1]9, VIII B 41/18, BFH/NV 2019, 702, juris Rn. 20; BFH, Beschluss vom 17. September 2003, XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, juris Rn. 6) als eine Steuerhinterziehung von Herrn K und eine Beihilfe von Herrn F zur Haupttat von Herrn K vorliegt.

  • BFH, 20.09.2022 - VIII B 82/21

    Berücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens im Rahmen der

    bb) Soweit die Kläger der Auffassung sind, das FG habe den als wahr unterstellten Sachverhalt bei der Auslegung der zwischen dem Kläger und der P abgeschlossenen Vereinbarung der "Loan Agreements" und der Durchführung der Kapitalanlage eine größere Bedeutung bei deren Auslegung beimessen müssen, weil die vom Zeugen A erteilten Informationen die Sicht des Klägers über den Inhalt der abgeschlossenen Vereinbarung geprägt hätten, rügen die Kläger jedoch eine fehlerhafte Beweiswürdigung und Auslegungsfehler des FG bei der Bestimmung des Vertragsinhalts zwischen dem Kläger und der P. Die Sachverhaltswürdigung und Vertragsauslegung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.09.2013 - III B 26/13, BFH/NV 2014, 46; vom 31.01.2019 - VIII B 41/18, BFH/NV 2019, 702, Rz 19).

    Hierin liegt wiederum die im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren unbeachtliche Rüge eines materiell-rechtlichen Fehlers des FG bei der tatsächlichen Würdigung des Streitfalls (BFH-Beschluss in BFH/NV 2019, 702, Rz 19), nicht jedoch eines Sachaufklärungsverstoßes.

    aa) Von einer beantragten Beweiserhebung kann abgesehen werden, wenn der Beweisantrag unsubstantiiert ist, was insbesondere dann der Fall ist, wenn der Beweisantrag lediglich auf eine weitere Ermittlung bzw. Ausforschung abzielt und nicht erkennen lässt, welche entscheidungserheblichen Tatsachen bezeugt werden sollen, oder die unter Beweis gestellten Tatsachen so ungenau bezeichnet, dass ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann, oder so unbestimmt ist, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann (vgl. BFH-Beschlüsse vom 06.09.2005 - IV B 14/04, BFH/NV 2005, 2166; in BFH/NV 2019, 702, Rz 16).

  • BFH, 08.10.2019 - XI B 49/19

    Umsatzsteuerbefreiung für Schul- und Hochschulunterricht; Leistungen, die den

    a) Das FG muss einem Beweisantrag nicht nachkommen, wenn dieser unsubstantiiert ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 09.01.2019 - I B 138/17, BFH/NV 2019, 681, Rz 19; vom 31.01.2019 - VIII B 41/18, BFH/NV 2019, 702, Rz 16).
  • BFH, 13.08.2019 - III B 2/19

    Keine Minderung der Kfz-Steuer durch Verhängung von Dieselfahrverboten

    Im Übrigen kommt eine Zulassung der Revision nicht schon deshalb in Betracht, weil es zu den konkret im Streitfall zu beurteilenden Fragen noch keine BFH-Entscheidung gibt (vgl. BFH-Beschluss vom 31.01.2019 - VIII B 41/18, BFH/NV 2019, 702, Rz 3, m.w.N.).
  • BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18

    Revisionszulassung wegen eines vermeintlich schwerwiegenden

    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde auf die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage gestützt, so setzt die nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderliche Darlegung des Revisionsgrundes schlüssige Ausführungen dazu voraus, dass die angefochtene Entscheidung auf einer abstrakten Rechtsfrage beruht, deren Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt und die klärungsbedürftig sowie im Streitfall klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 31.01.2019 - VIII B 41/18, BFH/NV 2019, 702, Rz 3; vom 14.02.2017 - VIII B 43/16, BFH/NV 2017, 729, Rz 8).
  • FG Hamburg, 25.10.2022 - 3 K 117/20

    Bewertungsrecht: Bedarfsbewertung eines Grundstücks bei zwei Bodenrichtwertzonen,

    Stellt ein Verfahrensbeteiligter einen Beweisantrag, dann ist das Finanzgericht grundsätzlich verpflichtet, dem Beweisantrag zu entsprechen, es sei denn, dass das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann oder das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Beschluss vom 31. Januar 2019, VIII B 41/18, BFH/NV 2019, 702 m.w.N.).
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