Rechtsprechung
BFH, 22.01.2003 - II R 32/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 5 und 7
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 5 und 7
Grunderwerbsteuer: Vertragsübernahme ist nur zwischen ursprünglichem und neuem Käufer steuerpflichtiger Erwerbsvorgang; keine neue Grunderwerbsteuerpflicht des Verkäufers (Änderung der Rechtsprechung)
- Simons & Moll-Simons
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 5 und 7
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 5, 7
Grunderwerbsteuer bei Vertragsübernahme - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann liegt keine Grunderwerbssteuerpflicht vor?
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Eintritt eines Dritten in Vertrag über Grundstückskauf ? Vertragsübernahme oder Neuabschluss? ? Grunderwerbsteuerrechtlicher Rechtsträgerwechsel maßgeblich ? Änderung der Rechtsprechung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grunderwerbssteuerrechtliche Auswirkungen des Eintritts in einen noch nicht vollzogenen Grundstückskaufvertrag im Wege der Vertragsübernahme auf Käuferseite; Neuabschluss eines Grundstückskaufvertrages bei Änderung von Kaufgegenstand und Kaufpreis; Für die ...
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Grunderwerbsteuer: Grundstückskaufvertrag
Besprechungen u.ä. (2)
- Notare Bayern , S. 18 (Entscheidungsbesprechung)
§ 1 GrEStG; § 16 GrEStG
Neuabschluss von Verträgen bzw. Vertragsübernahmen im Grunderwerbsteuerrecht (Notar Dr. Stefan Gottwald / Notarassessor Christian Steer, Pappenheim) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Grunderwerbsteuer bei bloßer Käuferauswechslung vor Vollzug des Kaufvertrages! (IBR 2003, 522)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 21.03.2001 - 3 K 1717/00
- BFH, 22.01.2003 - II R 32/01
Papierfundstellen
- BFHE 201, 541
- BB 2003, 1214
- DB 2003, 1308
- BStBl II 2003, 526
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 26.09.1990 - II R 107/87
Anforderungen an Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs von Wohneigentum zur …
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - II R 32/01
Dieser schließt bezüglich des nämlichen Grundstücks einen Rechtsträgerwechsel vom Verkäufer auf den neuen Käufer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG aus (Aufgabe der Rechtsprechung im Urteil des BFH vom 26. September 1990 II R 107/87, BFH/NV 1991, 482).Soweit dem Urteil des Senats vom 26. September 1990 II R 107/87 (BFH/NV 1991, 482) eine andere Rechtsauffassung zugrunde liegt, wird daran nicht festgehalten.
- BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84
Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das …
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - II R 32/01
Es handelt sich um ein einheitliches dreiseitiges Rechtsgeschäft, das sich nicht in Forderungsabtretungen und Schuldübernahmen zergliedern lässt (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. November 1965 II ZR 223/65, BGHZ 44, 229, 231, sowie vom 27. November 1985 VIII ZR 316/84, BGHZ 96, 302, 307;… Roth in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. II, 3. Aufl. 1994, § 398 Anm. 4, sowie Esser/Schmidt, Schuldrecht, Bd. I Teilband 2, 7. Aufl. 1993, S. 305) und auf das die §§ 398 ff., 414 ff. BGB nur entsprechend anwendbar sind (…Fikentscher, Schuldrecht, 8. Aufl. 1992, Rdnr. 618; Fabrizius in Juristenzeitung 1967, 144, 147). - BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64
Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller …
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - II R 32/01
Es handelt sich um ein einheitliches dreiseitiges Rechtsgeschäft, das sich nicht in Forderungsabtretungen und Schuldübernahmen zergliedern lässt (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. November 1965 II ZR 223/65, BGHZ 44, 229, 231, sowie vom 27. November 1985 VIII ZR 316/84, BGHZ 96, 302, 307;… Roth in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. II, 3. Aufl. 1994, § 398 Anm. 4, sowie Esser/Schmidt, Schuldrecht, Bd. I Teilband 2, 7. Aufl. 1993, S. 305) und auf das die §§ 398 ff., 414 ff. BGB nur entsprechend anwendbar sind (…Fikentscher, Schuldrecht, 8. Aufl. 1992, Rdnr. 618; Fabrizius in Juristenzeitung 1967, 144, 147). - FG Brandenburg, 21.03.2001 - 3 K 1717/00
Langfristiges Hinausschieben der Kaufpreisfälligkeit als aufschiebende Bedingung …
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - II R 32/01
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit der in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1514 veröffentlichten Entscheidung ab. - BGH, 18.05.1967 - II ZR 223/65
Verpflichtung eines Ehegatten zur Aufgabe eines Geschäfts - Aufbau einer neuen …
Auszug aus BFH, 22.01.2003 - II R 32/01
Es handelt sich um ein einheitliches dreiseitiges Rechtsgeschäft, das sich nicht in Forderungsabtretungen und Schuldübernahmen zergliedern lässt (Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 8. November 1965 II ZR 223/65, BGHZ 44, 229, 231, sowie vom 27. November 1985 VIII ZR 316/84, BGHZ 96, 302, 307;… Roth in Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. II, 3. Aufl. 1994, § 398 Anm. 4, sowie Esser/Schmidt, Schuldrecht, Bd. I Teilband 2, 7. Aufl. 1993, S. 305) und auf das die §§ 398 ff., 414 ff. BGB nur entsprechend anwendbar sind (…Fikentscher, Schuldrecht, 8. Aufl. 1992, Rdnr. 618; Fabrizius in Juristenzeitung 1967, 144, 147).
- BFH, 22.09.2010 - II R 36/09
Anwendung des § 3 Nr. 4 GrEStG bei Vertragsübernahme - Abgrenzung zwischen …
a) Der BFH hat mit Urteil vom 22. Januar 2003 II R 32/01 (BFHE 201, 541, BStBl II 2003, 526) entschieden, dass in dem Fall, dass die Partner eines Grundstückskaufvertrages vor dessen Vollzug mit einem Dritten vereinbaren, dass dieser an die Stelle des Käufers treten solle, entweder eine Vertragsübernahme durch den Dritten oder ein Neuabschluss des Kaufvertrages mit dem ursprünglichen Veräußerer vorliegen kann.Dieser verläuft beim Neuabschluss vom ursprünglichen Veräußerer auf den Dritten, während die Vertragsübernahme einen (regelmäßig sogleich erfüllten) Anspruch auf Übertragung eines Übereignungsanspruchs bezüglich des Grundstücks begründet und damit grunderwerbsteuerrechtlich zu einem Rechtsträgerwechsel gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 bzw. Nr. 7 GrEStG zwischen dem ursprünglichen Käufer und dem Dritten führt, der einen nochmaligen grunderwerbsteuerrechtlich relevanten Rechtsträgerwechsel auf den Dritten --diesmal gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG-- ausschließt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 201, 541, BStBl II 2003, 526 in Abgrenzung zum Urteil vom 26. September 1990 II R 107/87, BFH/NV 1991, 482).
- FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11
Wiedereinsetzung bei unterlassener Weiterleitung eines rechtszeitig eingegangenen …
Es handelt sich um ein einheitliches dreiseitiges Rechtsgeschäft, das sich nicht in Forderungsabtretungen und Schuldübernahmen zergliedern lässt und auf das die §§ 398 ff., 414 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur entsprechend anwendbar sind (BFH-Urteil vom 22.01.2003 II R 32/01, BFHE 201, 541, BStBl II 2003, 526, m. w. N.).Wird ein Kaufvertrag dagegen über diesen Austausch hinaus in weiteren Punkten - etwa bzgl. Kaufgegenstand oder Kaufpreis - geändert, kann dies dem Neuabschluss eines Grundstückskaufvertrages zwischen dem ursprünglichen Veräußerer und dem Dritten gleichkommen (BFH-Urteil vom 22.01.2003 II R 32/01, BFHE 201, 541, BStBl II 2003, 526).
- FG Köln, 26.03.2014 - 5 K 235/11
§ 3 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG erfasst nicht die Übertragung eines bestehenden Anspruchs
Auch wenn sich zivilrechtlich bei einer Vertragsübernahme der Eigentumserwerb zwingend zwischen dem ursprünglichen Veräußerer und dem Dritten vollzieht, findet der grunderwerbsteuerrechtlich maßgebliche Rechtsträgerwechsel - bei einer Grundstücksveräußerung - zwischen dem ursprünglichen Erwerber und dem Dritten statt (vgl. BFH-Urteil vom 20.01.2002 II R 32/01, BStBl II 2003, 526).
- BFH, 08.10.2003 - II R 36/01
GrESt: Abtretung eines Anspruchs auf Eigentumsverschaffung
Denn ungeachtet des Umstands, dass sich als Folge der Abtretung des Eigentumsverschaffungsanspruchs der Eigentumsübergang rechtsnotwendig zwischen den ursprünglichen Veräußerern, den Eheleuten B, und dem Kläger vollzieht, findet im Streitfall grunderwerbsteuerrechtlich der maßgebliche Rechtsträgerwechsel gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 7 GrEStG 1983 zwischen dem ursprünglichen Käufer, hier der GbR, und dem Kläger statt, der einen grunderwerbsteuerrechtlich relevanten Rechtsträgerwechsel von den Eheleuten B auf den Kläger --diesmal gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG-- ausschließt (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 II R 32/01, BFHE 201, 541). - LG Berlin, 04.02.2003 - 86 T 325/03
Nachweisfunktion des Handelsregisters
11. Steuerrecht - Auswirkungen einer Vertragsübernahme beim Grundstückskaufvertrag auf die Grunderwerbsteuer (BFH, Urteil vom 22.1. 2003 - II R 32/01) GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 5 und 7 Tritt ein Dritter durch eine Vertragsübernahme als neuer Käufer in einen noch nicht vollzogenen GrundstücksRechtsprechung470 RNotZ 2003, Heft 9. - FG Hamburg, 07.08.2020 - 3 K 171/19
Grunderwerbsteuer: Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei …
Wird ein Kaufvertrag dagegen über diesen Austausch hinaus in weiteren Punkten - etwa bzgl. Kaufgegenstand oder Kaufpreis - geändert, kann dies dem Neuabschluss eines Grundstückskaufvertrages zwischen dem ursprünglichen Veräußerer und dem Dritten gleichkommen (BFH, Urteil vom 22. Januar 2003, II R 32/01, BStBl II 2003, 526; FG Hamburg, Urteil vom 18. Mai 2010, 3 K 24/10, juris). - ArbG Düsseldorf, 17.02.2003 - 12 Ca 6918/02
Anwendung des § 613 a BGB bei Amtswechselin Sozietät
11. Steuerrecht - Auswirkungen einer Vertragsübernahme beim Grundstückskaufvertrag auf die Grunderwerbsteuer (BFH, Urteil vom 22.1. 2003 - II R 32/01). - OLG Bremen, 24.04.2015 - 2 U 124/14
Auslegung eines Grundstückskaufvertrages mit Eintrittsrecht eines Dritten …
Die eigene Steuerpflichtigkeit des Herrn M. gegenüber dem Finanzamt im Außenverhältnis nach § 13 Nr. 1 GrEStG ergibt sich bei dem hier vorliegenden sog. "Oder-Geschäft" (Vertragspartei des Verkäufers ist entweder der ursprüngliche Käufer als Mittelsperson oder ein von ihm zu benennender Dritter) aus seinem eigenen Recht aus dem Verpflichtungsgeschäft (…Pahlke in: Pahlke/Franz, GrEStG 3. Aufl., Rn. 94 zu § 1), wobei hierbei die spätere "Auswechslung" der Käuferseite keine Rolle spielt, sondern vielmehr einen neuen steuerlichen Erwerbsvorgang auslöst (siehe BFH, Urt. v. 22.01.2003 - II R 32/01 -). - FG Hamburg, 18.05.2010 - 3 K 24/10
Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs
Wird ein Kaufvertrag dagegen über diesen Austausch hinaus in weiteren Punkten - etwa bzgl. Kaufgegenstand oder Kaufpreis - geändert, kann dies dem Neuabschluss eines Grundstückskaufvertrages zwischen dem ursprünglichen Veräußerer und dem Dritten gleichkommen (BFH-Urteil vom 22. Januar 2003 II R 32/01, BFHE 201, 541, BStBl II 2003, 526).