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   BFH, 26.04.2012 - V R 18/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14372
BFH, 26.04.2012 - V R 18/11 (https://dejure.org/2012,14372)
BFH, Entscheidung vom 26.04.2012 - V R 18/11 (https://dejure.org/2012,14372)
BFH, Entscheidung vom 26. April 2012 - V R 18/11 (https://dejure.org/2012,14372)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind - Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs - Aufteilung der Reiseleistung - Folgenbegrenzung des Gesetzgebers hinsichtlich der Richtlinienauslegung in ...

  • openjur.de

    EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind; Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs; Aufteilung der Reiseleistung; Folgenbegrenzung des Gesetzgebers hinsichtlich der Richtlinienauslegung in ...

  • Bundesfinanzhof

    EWGRL 388/77 Art 11, EWGRL 388/77 Art 26, UStG § 17, UStG § 17, UStG § 25, UStG § 25
    EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind - Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs - Aufteilung der Reiseleistung - Folgenbegrenzung des Gesetzgebers hinsichtlich der Richtlinienauslegung in ...

  • Bundesfinanzhof

    EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind - Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs - Aufteilung der Reiseleistung - Folgenbegrenzung des Gesetzgebers hinsichtlich der Richtlinienauslegung in ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 11 EWGRL 388/77, Art 26 EWGRL 388/77, § 17 UStG 1999, § 17 UStG 2005, § 25 UStG 1999
    EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind - Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs - Aufteilung der Reiseleistung - Folgenbegrenzung des Gesetzgebers hinsichtlich der Richtlinienauslegung in ...

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind

  • Betriebs-Berater

    Minderung der Besteuerungsgrundlage i.R. e. Vertriebskette - EuGH-Vorlage

  • Betriebs-Berater

    Minderung der Besteuerungsgrundlage i.R. e. Vertriebskette - EuGH-Vorlage

  • rewis.io

    EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind - Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs - Aufteilung der Reiseleistung - Folgenbegrenzung des Gesetzgebers hinsichtlich der Richtlinienauslegung in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EuGH-Vorlage zur Minderung der Besteuerungsgrundlagen bei Rabattgewährung durch ein die Reise vermittelndes Reisebüro

  • datenbank.nwb.de

    EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGH-Vorlage zur Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung durch Reisebüros, die als Vermittler tätig sind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Rabattgewährung durch Reisebüros im Lichte des Unionsrechts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rabattgewährung durch Reisebüros

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Reisebüros als Vermittler - Mindern Kundenrabatte die Umsatzsteuerschuld?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    EuGH-Vorlage zur Minderung der Besteuerungsgrundlagen bei Rabattgewährung durch ein die Reise vermittelndes Reisebüro

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    EuGH-Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    EuGH-Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Minderung der Besteuerungsgrundlage i. R. e. Vertriebskette - EuGH-Vorlage

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Umsatzsteuerschuld mindern durch Kundenrabatte?

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Rabattgewährung durch Reisebüros

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Vorlage zur Rabattgewährung durch Reisebüros

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 512
  • BB 2012, 2479
  • DB 2012, 1484
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 24.10.1996 - C-317/94

    Elida Gibbs / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
    Kommt es nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils vom 24. Oktober 1996 C-317/94, Elida Gibbs (Slg. 1996, I-5339) auch dann zu einer Minderung der Besteuerungsgrundlage im Rahmen einer Vertriebskette, wenn ein Vermittler (hier: Reisebüro) dem Empfänger (hier: Reisekunde) des von ihm vermittelten Umsatzes (hier: Leistung des Reiseveranstalters an den Reisekunden) einen Teil des Preises für den vermittelten Umsatz vergütet?.

    Falls die erste Frage zu bejahen ist: Sind die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch dann anzuwenden, wenn nur der vermittelte Umsatz des Reiseveranstalters, nicht aber auch die Vermittlungsleistung des Reisebüros der Sonderregelung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG unterliegt?.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1996 C-317/94, Elida Gibbs (Slg. 1996, I-5339, Leitsatz) zur Rabattgewährung entschieden:.

    Weiter wird nach dem EuGH-Urteil Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 das Mehrwertsteuersystem "durch diese Auslegung nicht gestört, denn sie führt nicht zu einer Berichtigung der Besteuerungsgrundlage für die Zwischenumsätze.

    Der erkennende Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch dann zu beachten sind, wenn nicht ein Hersteller für die von ihm gelieferte Ware, sondern ein Vermittler einen Preisnachlass für die von ihm vermittelte Leistung gewährt.

    Mit der ersten Vorlagefrage soll geklärt werden, ob es nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch dann zu einer Minderung der Besteuerungsgrundlage im Rahmen einer Vertriebskette kommt, wenn ein Vermittler (hier: Reisebüro) dem Empfänger (hier: Reisekunde) des von ihm vermittelten Umsatzes (hier: Leistung des Reiseveranstalters an den Reisekunden) einen Teil des Preises für den vermittelten Umsatz vergütet.

    Obwohl der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auf Vermittlungsleistungen bejaht hat, erscheint es fraglich, ob sich dies mit hinreichender Klarheit aus der Rechtsprechung des EuGH ableiten lässt.

    Für eine Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch auf Vermittlungsleistungen spricht, dass damit das Neutralitätsprinzip verwirklicht wird.

    Die sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten bei der steuerlichen Beurteilung von Leistungen, die nur teilweise der Sonderregelung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG unterliegen, setzen sich bei der steuerlichen Beurteilung der Vermittlungsleistung fort, wenn der Vermittler --wie im Streitfall die Klägerin-- dem Reisekunden einen Preisnachlass gewährt und hierfür die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 gelten.

    Im Hinblick auf die ohnehin schon hohe Komplexität des Mehrwertsteuersystems könnte auch dies es rechtfertigen, die Vermittlungsleistung und den vermittelten Umsatz nicht als "gleichartig" und nicht als in einer "Vertriebskette" erbracht anzusehen, so dass die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 nicht anzuwenden sind.

    Der EuGH musste in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht klären, ob die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch auf Vertriebsketten anzuwenden sind, in deren Rahmen eine Leistung erbracht wird, die der Besteuerung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG unterliegt.

    Mit der nur hilfsweise gestellten zweiten Vorlagefrage soll für den Fall, dass die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch für Vermittlungsleistungen gelten, geklärt werden, ob dies auch für den Fall zutrifft, dass nur der vermittelte Umsatz des Reiseveranstalters, nicht aber auch die Vermittlungsleistung des Reisebüros der Sonderregelung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG unterliegt.

    aa) Rechtstechnisch ist es ohne weiteres möglich, die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch auf die Vermittlung von dieser Sonderregelung unterliegenden Reiseleistungen anzuwenden, wie das folgende zahlenmäßig fiktiv gebildete, der Art nach aber den Streitfall betreffende Beispiel zeigt:.

    Sind die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 anzuwenden, ist V als "erster Steuerpflichtiger in einer Vertriebskette" zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für die an R erbrachte Vermittlungsleistung berechtigt.

    bb) Fraglich ist aber nach Auffassung des erkennenden Senats gleichwohl, ob eine Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 zu einer zutreffenden Besteuerung führt.

    (1) Zweifelhaft erscheint die Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 im Hinblick auf die Besonderheiten bei der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage, wie ein Vergleich zwischen der Regelbesteuerung der vermittelten Leistung und der Anwendung des Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG auf die vermittelte Leistung zeigt.

    Nach dem EuGH-Urteil Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 ist R zum Vorsteuerabzug aus der von V erbrachten Leistung in Höhe von 32 EUR berechtigt, während für V nur eine Umsatzsteuer von 23, 72 EUR entstünde.

    (2) Weiter ist zu beachten, dass nach dem EuGH-Urteil vom 15. Oktober 2002 C-427/98, Kommission/Deutschland (Slg. 2002, I-8315) die Mitgliedstaaten berechtigt sind, die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 --so diese bei Beantwortung der ersten Frage auf Vermittlungsleistungen anzuwenden sind-- nicht anzuwenden, wenn die vermittelte Leistung steuerfrei ist (s. hierzu auch die dritte Vorlagefrage).

    Der erkennende Senat geht insoweit davon aus, dass das EuGH-Urteil Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315 dahingehend zu verstehen ist, dass die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 dann nicht anzuwenden sind, wenn die letzte Leistung in der Vertriebskette steuerfrei ist.

    Werden die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auch auf Vermittlungsleistungen angewendet, mit denen Reiseumsätze vermittelt werden, die der Sonderregelung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG unterliegen, erscheint fraglich, wie der Vermittler und die für ihn zuständige Finanzbehörde feststellen sollen, inwieweit die vermittelte Reiseleistung steuerfrei ist und daher nicht zur Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 berechtigt.

    Die Entscheidungserheblichkeit der ersten Vorlagefrage ergibt sich daraus, dass die Klage entgegen dem Urteil des FG abzuweisen wäre, wenn die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auf Vermittlungsleistungen allgemein nicht anzuwenden sind.

    Ist das EuGH-Urteil Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 jedoch allgemein nicht auf Vermittlungsleistungen anzuwenden, folgt hieraus entgegen dem FG-Urteil die Zurückweisung des von der Klägerin geltend gemachten Minderungsanspruchs auch für die Vermittlung steuerfreier Reiseumsätze.

    Die Entscheidungserheblichkeit der zweiten Vorlagefrage beruht darauf, dass --selbst wenn die erste Frage zugunsten der Klägerin zu beantworten sein sollte-- der Klageanspruch der Klägerin zurückzuweisen wäre, wenn die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 zwar auch auf vermittelte Umsätze anzuwenden sind, dies jedoch nicht für die Vermittlung von Reiseumsätzen gilt, die Reiseveranstalter unter den Bedingungen des Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG ggf. steuerfrei erbringen.

    Die Entscheidungserheblichkeit der dritten Vorlagefrage ergibt sich daraus, dass auch bei einer Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 auf Vermittlungsleistungen im Allgemeinen (erste Vorlagefrage) und auf die Vermittlung von Reiseumsätzen im Besonderen (zweite Vorlagefrage) die Klage im Grundsatz abzuweisen wäre, wenn zumindest die dritte Vorlagefrage zu verneinen ist und es keiner gesetzlichen Regelung bedarf, um eine Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 abzulehnen, wenn der vermittelte Umsatz steuerfrei ist.

    Ist die dritte Vorlagefrage demgegenüber zu bejahen, da die Mitgliedstaaten bei einer Steuerfreiheit der letzten in der Vertriebskette erbrachten Leistung die Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 nur dann ablehnen dürfen, wenn sie zusätzliche Bedingungen in ihrer Gesetzgebung geschaffen haben, wäre der Klage stattzugeben.

  • EuGH, 15.10.2002 - C-427/98

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
    (2) Weiter ist zu beachten, dass nach dem EuGH-Urteil vom 15. Oktober 2002 C-427/98, Kommission/Deutschland (Slg. 2002, I-8315) die Mitgliedstaaten berechtigt sind, die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 --so diese bei Beantwortung der ersten Frage auf Vermittlungsleistungen anzuwenden sind-- nicht anzuwenden, wenn die vermittelte Leistung steuerfrei ist (s. hierzu auch die dritte Vorlagefrage).

    Der erkennende Senat geht insoweit davon aus, dass das EuGH-Urteil Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315 dahingehend zu verstehen ist, dass die Grundsätze des EuGH-Urteils Elida Gibbs in Slg. 1996, I-5339 dann nicht anzuwenden sind, wenn die letzte Leistung in der Vertriebskette steuerfrei ist.

    Nach dem EuGH-Urteil Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315 Rdnrn. 64 f. ist zwar "der Hersteller, der Verkaufsförderungssysteme ... verwendet, bei gewöhnlichen innergemeinschaftlichen Geschäftsvorgängen zur nachträglichen Verminderung seiner Besteuerungsgrundlage deshalb berechtigt, weil der vom Endverbraucher gezahlte Preis die Mehrwertsteuer enthält, so dass jeder Preisnachlass auch einen Anteil der Mehrwertsteuer umfasst".

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Mitgliedstaat berechtigt ist, die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage abzulehnen, lässt das EuGH-Urteil Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315 Rdnrn. 65 f. zwei Auslegungsmöglichkeiten zu:.

    bb) Zum anderen könnte der Hinweis in Rdnr. 65 des EuGH-Urteils Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315, dass "die Steuerbehörden den Hersteller mit Hilfe der ihnen in Art. 11 Teil C Abs. 1 der Sechsten Richtlinie eingeräumten Befugnisse daran hindern [können], von seiner Mehrwertsteuerschuld einen Mehrwertsteuerbetrag abzuziehen, der fiktiv wäre", auch dahingehend zu verstehen sein, dass ein Mitgliedstaat im Fall der Steuerfreiheit der letzten Leistung in der Vertriebskette nur dann berechtigt ist, die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage abzulehnen, wenn er nicht nur die ausdrücklichen Bestimmungen der Richtlinie 77/388/EWG zutreffend umgesetzt hat, sondern darüber hinaus besondere Bedingungen gesetzlich angeordnet hat, zu deren Schaffung der nationale Gesetzgeber in Art. 11 Teil C Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG ermächtigt wird.

    Ein Mitgliedstaat, der für den Fall der Steuerfreiheit der letzten Leistung in der Vertriebskette die Minderung der Bemessungsgrundlage verhindern will, müsste dann ein eigenständiges, auf die Rechtsprechung des EuGH bezogenes "Elida-Gibbs-Gesetz" erlassen, um dieses Ziel zu erreichen (so das Urteil des XI. Senats des BFH vom 15. Februar 2012 XI R 24/09, juris, zur Parallelfrage der Berichtigung des Vorsteuerabzugs entsprechend Rdnr. 66 des EuGH-Urteils Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315).

    Ob ein derartiges Erfordernis tatsächlich besteht, hat der EuGH zu klären, da es sich um eine Klarstellung zu seinem Urteil Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315 handelt.

  • BFH, 15.02.2012 - XI R 24/09

    Zur Vorsteuerberichtigung beim letzten Abnehmer einer Lieferkette wegen ihm

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
    Ein Mitgliedstaat, der für den Fall der Steuerfreiheit der letzten Leistung in der Vertriebskette die Minderung der Bemessungsgrundlage verhindern will, müsste dann ein eigenständiges, auf die Rechtsprechung des EuGH bezogenes "Elida-Gibbs-Gesetz" erlassen, um dieses Ziel zu erreichen (so das Urteil des XI. Senats des BFH vom 15. Februar 2012 XI R 24/09, juris, zur Parallelfrage der Berichtigung des Vorsteuerabzugs entsprechend Rdnr. 66 des EuGH-Urteils Kommission/Deutschland in Slg. 2002, I-8315).
  • BFH, 19.10.2011 - XI R 18/09

    Margenbesteuerung bei Kreuzfahrtschiffsreisen mit Bustransfer

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
    Die Entscheidung hat nach Auffassung des erkennenden Senats auch zu berücksichtigen, dass nach Art. 26 Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG aufteilungspflichtige Reiseleistungen in der Praxis häufig vorkommen, wie das Beispiel einer in der Gemeinschaft erfolgenden Beförderung zu einem außerhalb der Gemeinschaft liegenden Reiseziel zeigt (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 19. Oktober 2011 XI R 18/09, BFH/NV 2012, 887).
  • EuGH, 22.10.1998 - C-308/96

    Madgett und Baldwin

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
    In diesem Fall ist die Sonderregelung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG nur insoweit anzuwenden, als der Reiseveranstalter keine Eigenleistungen einsetzt (vgl. EuGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Leitsatz 2).
  • BFH, 12.01.2006 - V R 3/04

    Minderung des durch die Vermittlung von Reisen erzielten Entgelts durch

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
    Im Gesamtergebnis erhält der Fiskus damit die Umsatzsteuer, die in dem vom Endverbraucher aufgewendeten Betrag enthalten ist (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Januar 2006 V R 3/04, BFHE 213, 69, BStBl II 2006, 479, unter II.2.
  • BFH, 13.07.2006 - V R 46/05

    Minderung der Bemessungsgrundlage durch Preisnachlässe in einer Leistungskette

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
    mit Berechnungsbeispiel; vom 13. Juli 2006 V R 46/05, BFHE 214, 463, BStBl II 2007, 186, unter II.1.
  • EuGH, 22.10.1998 - C-94/97

    The Howden Court Hotel - Steuerrecht

    Auszug aus BFH, 26.04.2012 - V R 18/11
    In diesem Fall ist die Sonderregelung nach Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG nur insoweit anzuwenden, als der Reiseveranstalter keine Eigenleistungen einsetzt (vgl. EuGH-Urteil vom 22. Oktober 1998 C-308/96 und C-94/97, Madgett und Baldwin, Slg. 1998, I-6229, Leitsatz 2).
  • BFH, 27.02.2014 - V R 18/11

    Keine Entgeltminderung bei Vermittlung - Schlussurteil "Ibero Tours"

    Im Revisionsverfahren hat der Senat mit Beschluss vom 26. April 2012 V R 18/11 (BFHE 237, 512, BFH/NV 2012, 1393) das Verfahren gemäß § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • BFH, 03.07.2014 - V R 3/12

    Keine Entgeltminderung bei Zentralregulierung

    Unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 26. April 2012 V R 18/11 (BFHE 237, 512, BFH/NV 2012, 1393) zur Auslegung der Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) hat der erkennende Senat durch Beschluss vom 21. Februar 2013 gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 251 Satz 1 der Zivilprozessordnung das Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-300/12 Ibero Tours angeordnet.
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 25/12

    Keine Vorsteuerkorrektur beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette

    Zwar sei nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 15. Oktober 2002 C-427/98 --Kommission/ Deutschland-- (Slg. 2002, I-8315, BStBl II 2004, 328) ein Mitgliedstaat berechtigt, die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 24. Oktober 1996 C-317/94 --Elida Gibbs-- (Slg. 1996, I-5339, BStBl II 2004, 324) dann nicht anzuwenden, wenn der Umsatz, dessen Bemessungsgrundlage sich ändere, steuerfrei sei (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 2012 V R 18/11, BFHE 237, 512, BFH/NV 2012, 1393).
  • BFH, 27.02.2014 - V R 32/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 27. 02. 2014 V R 18/11 - Keine

    Unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 26. April 2012 V R 18/11 (BFHE 237, 512, BFH/NV 2012, 1393) zur Auslegung der Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) hat der erkennende Senat durch Beschluss vom 26. November 2012 V R 32/11 gemäß § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 251 Satz 1 der Zivilprozessordnung das Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-300/12, Ibero Tours GmbH angeordnet.
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