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   BFH, 30.09.1953 - II 167/52 S   

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BFH, 30.09.1953 - II 167/52 S (https://dejure.org/1953,606)
BFH, Entscheidung vom 30.09.1953 - II 167/52 S (https://dejure.org/1953,606)
BFH, Entscheidung vom 30. September 1953 - II 167/52 S (https://dejure.org/1953,606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pfändung von Lohnforderungen eines Komplementärs wegen Steuerforderungen durch das Finanzamt - Voraussetzungen für den Beginn der Zwangsvollstreckung - Vornahme einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme vor Bekanntgabe des Leistungsangebotes (Haftungsbescheides) - Pflicht zur ...

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung bei vorzeitiger Vornahme dieser Maßnahmen - Begründung von materiellen Pfandrechten bei vorzeitiger Vollstreckung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 58, 54
  • BStBl III 1953, 312
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • RFH, 12.07.1922 - IV D 1/22
    Auszug aus BFH, 30.09.1953 - II 167/52 S
    Nun hat zwar der Reichsfinanzhof in dem Gutachten IV D 1/22 vom 12. Juli 1922 (Amtl. Slg. Bd. 10 S. 34, besonders S. 39 die Auffassung vertreten, daß, wo die AO Zweifel hinsichtlich der rechtlichen Gestaltung eines Verfahrens übrig läßt, es geboten erscheint, "auf die im Zivilprozeß getroffene Regelung zurückzugreifen". Aus dem nachfolgenden Satz (a. a. O. S. 40) dürfte sich ergeben, daß sich diese Meinung des Gutachtens im wesentlichen auf die Anwendung der in der ZPO enthaltenen Grundsätze über das Arrestverfahren bezieht.

    In diesem Urteil hat der IV. Senat zwar die Vollziehung eines Arrestes -- im Anschluß an das angeführte Gutachten des Reichsfinanzhofs IV D 1/22 -- vor Bekanntgabe der Arrestanordnung für zulässig erklärt.

  • BGH, 14.07.1951 - V ZB 4/51

    Zwangshypothek für Steuerrückstände

    Auszug aus BFH, 30.09.1953 - II 167/52 S
    Übrigens hat auch der Bundesgerichtshof in einem Beschluß V ZB 4/51 vom 14. Juli 1951 unter Ziff. 2 der Begründung (Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen Bd. 3 S. 144, 145) erwähnt, daß die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Beginn der Zwangsvollstreckung im § 326 Abs. 5 AO für das Steuerbeitreibungsverfahren selbständig und abweichend vom § 750 Abs. 1 ZPO festzustellen sind.
  • BFH, 21.02.1952 - IV 429/51 U

    Tragen der Kosten für eine Arrestanordnung durch das Finanzamt - Voraussetzungen

    Auszug aus BFH, 30.09.1953 - II 167/52 S
    Der erkennende Senat befindet sich mit seiner Auffassung in Übereinstimmung mit einem Urteil des IV. Senats IV 429/51 U vom 21. Februar 1952 (Slg. Bd. 56 S. 225 ff., 227 = Bundessteuerblatt 1952 III S. 90 = Steuer und Wirtschaft 1952 Nr. 114).
  • RG, 25.06.1929 - III 485/28

    Erlangt eine nach § 798 ZPO. zu früh vorgenommene Pfändung Wirksamkeit und

    Auszug aus BFH, 30.09.1953 - II 167/52 S
    Das Reichsgericht hat in einem zu § 798 ZPO ergangenen Urteil III 485/28 vom 25. Juni 1929 (Reichsgericht in Zivilsachen Bd. 125 S. 286) die Auffassung vertreten, daß auch eine vor Ablauf der Wochenfrist des § 798 ZPO vorgenommene Pfändung nach Ablauf der Frist ein materiellrechtswirksames Pfandrecht entstehen läßt, da der in der vorzeitigen Vornahme der Zwangsvollstreckung bestehende Mangel nicht als unheilbar anzusehen sei.
  • BFH, 22.10.2002 - VII R 56/00

    Voraussetzungen für eine wirksame Vollstreckung

    a) Zwar geht die ältere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) davon aus, dass Pfändungsmaßnahmen nichtig seien, wenn es bei ihrem Erlass an einem wirksamen Leistungsbescheid oder einer Steueranmeldung als Grundlage der Vollstreckung oder einem Leistungsgebot fehlt (BFH-Beschluss vom 30. September 1953 II 167/52 S, BFHE 58, 54, BStBl III 1953, 312, bei Vollstreckung vor Bekanntgabe eines Haftungsbescheides; BFH-Urteil vom 29. März 1962 IV 222/60 U, BFHE 75, 147, BStBl III 1962, 321, betreffend die Vollstreckung gegenüber einer Ehefrau aus einem nur auf den Ehemann lautenden Zusammenveranlagungsbescheid; ebenso BFH-Urteile vom 30. März 1962 III 280/60 und III 208/60, Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK--, Abgabenordnung, § 326, Rechtsspruch 7 und Rechtsspruch 9; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Juli 1975 VII C 33.73, StRK, Abgabenordnung, § 326, Rechtsspruch 14, betreffend Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschafter einer in Liquidation befindlichen offenen Handelsgesellschaft aus einem gegen die OHG gerichteten Gewerbesteuerbescheid ohne vorherigen Erlass eines gegen die Gesellschafter gerichteten Haftungsbescheides; BFH-Urteil vom 27. März 1979 VII R 41/78, BFHE 128, 4, BStBl II 1979, 589, jeweils noch zu § 326 der Reichsabgabenordnung --RAO-- ergangen; so auch Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 249 AO 1977 Rz. 2).

    Solche unabdingbaren Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Vollstreckungsbeginn ist das Vorliegen eines Verwaltungsaktes, mit dem eine Geldleistung gefordert wird, als Vollstreckungsgrundlage und die Regelung, dass die Vollstreckung erst beginnen darf, wenn die Leistung fällig und der Vollstreckungsschuldner zur Leistung aufgefordert worden ist (so schon BFH-Beschluss in BFHE 58, 54, BStBl III 1953, 312, und Urteil in BFHE 75, 147, BStBl III 1962, 321).

    Insoweit haben die Entscheidungen des BFH in BFHE 58, 54, BStBl III 1953, 312 und in BFHE 75, 147, BStBl III 1962, 321, nach denen eine vor Bekanntgabe eines vollstreckbaren Verwaltungsakts, bzw. eines Leistungsgebotes vorgenommene Vollstreckungsmaßnahme auch dann aufzuheben ist, wenn die Bekanntgabe des vollstreckbaren Verwaltungsaktes und des Leistungsgebotes an den in Anspruch genommenen Vollstreckungsschuldner nachgeholt wird, auch heute noch Gültigkeit.

  • BFH, 27.03.1979 - VII R 41/78

    Pfändungsverfügung - Wochenfrist - Anfechtbarkeit einer Pfändungsverfügung -

    Nicht nur die drei im Vorbescheid des FG erwähnten Kommentatoren, sondern auch der Bundesfinanzhof - BFH - (Urteile vom 30. September 1953 II 167/52 S, BFHE 58, 54, BStBl III 1953, 312; vom 29. März 1962 IV 222/60 U, BFHE 75, 147, BStBl III 1962, 321; vom 19. November 1963 VII 144/59, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Reichsabgabenordnung, § 326, Rechtsspruch 10) und das FG Hamburg (Urteile vom 29. April 1952 II 74/52 und vom 20. Mai 1952 II 167/52 S, BFHE 58, 54, BStBl III 1953, 312; vom 105 -) verträten die Auffassung, daß bei Nichtbeachtung der Mußvorschrift des § 326 Abs. 5 Nr. 1 AO a. F. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unheilbar nichtig seien.

    Mit schwerwiegenden Mängeln dieser Art haben sich die vom Kläger zur Unterstützung seiner Auffassung herangezogenen BFH-Entscheidungen II 167/52 S und IV 222/60 U befaßt.

    Im Urteil II 167/52 S hat der BFH ausgeführt, daß ohne Leistungsgebot vorgenommene Vollstreckungsmaßnahmen nicht rechtswirksam sind und auch bei nachgeholten Leistungsgeboten nicht wirksam werden.

    Aus den Entscheidungen des RG, daß eine nach § 798 ZPO zu früh vorgenommene und damit "zunächst unwirksame" Pfändung sich durch den Ablauf der Wochenfrist in eine wirksame verwandelt mit der Folge, daß eine gem. § 766 ZPO erhobene Erinnerung zurückzuweisen ist, und des OLG Hamm 14 W 108/73, daß die Heilung eines Verstoßes gegen § 798 ZPO durch Fristablauf auch dann möglich ist, wenn der Schuldner den Mangel vor Ablauf der Wochenfrist gem. § 766 ZPO gerügt hat, kann für den Streitfall schon deshalb nichts abgeleitet werden, weil die Reichsabgabenordnung eine eigene Regelung des Zwangsvollstreckungsrechts enthält (vgl. dazu das BFH-Urteil II 167/52 S).

  • BFH, 19.03.1998 - VII B 175/97

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Pfändungs- und

    Nach § 254 Abs. 1 AO 1977 ist das wirksam bekanntgegebene Leistungsgebot gegenüber dem Vollstreckungsschuldner eine notwendige Voraussetzung jeglicher Vollstreckungsmaßnahme, auf die sich auch der Drittschuldner gegenüber der Pfändungsverfügung berufen können muß (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 30. September 1953 II 167/52 S, BStBl III 1953, 312, und vom 15. Juli 1986 VII B 58/84, BFH/NV 1987, 81; Beermann in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 254 AO 1977 Rz. 48, 62, 63, und BFH/NV 1989, 114, 115).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2014 - 9 N 57.12

    Nichtigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung bei unwirksamem

    Das Gleiche gilt für die von der Klägerin angeführte ältere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (Urteile vom 30. September 1953 - II 167/52 S -, juris, Rn. 9, vom 29. März 1962 - IV 222/60 U -, juris, Rn. 11, vom 30. März 1962 - III 208/60 -, HFR 1963, 120 f., 121, und - betr. das Streitjahr 1974 - vom 27. März 1979 - VII R 41/78 -, juris, Rn. 9 ff.; das von der Klägerin außerdem zit. Az. "II 280/60" bezieht sich auf ein Urteil vom 8. August 1962, HFR 1963, 90 f., in dem es um eine andere Frage geht).
  • BVerwG, 15.07.1975 - VII C 33.73

    Beurteilung eines Erstattungsanspruchs wegen Rechtsunwirksamkeit der gegen den

    Auch der Bundesfinanzhof hat die Vollstreckungsmaßnahme gegen einen Steuerschuldner ohne Vorhandensein eines zuvor ergangenen Leistungsgebots als notwendige Vollstreckungsgrundlage für unheilbar nichtig erklärt und einen Anspruch auf Erstattung - ohne Rücksicht auf das Bestehen oder Nichtbestehen der materiellen Steuerschuld - zugebilligt (BStBl. 1962 III 321; BStBl. 1953 III 312 = BFHE 58, 54 [BFH 30.09.1953 - II 167/52 S]).
  • BFH, 29.03.1962 - IV 222/60 U

    Eintragung einer Zwangshypothek auf dem Grundstück der Ehefrau wegen einer

    In der Entscheidung des Bundesfinanzhofs II 167/52 S vom 30. September 1953 (BStBl 1953 III S. 312, Slg. Bd. 58 S. 54) gelangte der II. Senat des Bundesfinanzhofs zu dem Ergebnis, daß eine Zwangsvollstreckung vor Bekanntgabe des Leistungsgebotes wegen Verstoßes gegen § 326 Abs. 5 AO zu Unrecht vorgenommen und aus diesem Grunde auch dann aufzuheben ist, wenn später die Bekanntgabe des Leistungsgebotes nachgeholt wird.
  • BFH, 11.02.1959 - II 15/58 U

    Zustellungsanforderungen im Besteuerungsverfahren bei schriftlichen Bescheiden

    Nach der Vorschrift des § 326 Abs. 5 AO (vgl. dazu den Beschluß des erkennenden Senats II 167/52 S vom 30. September 1953, BStBl 1953 III S. 312, Slg. Bd. 58 S. 54) darf eine Zwangsvollstreckung unter anderem erst dann beginnen, wenn dem Vollstreckungsschuldner die Verfügung, kraft deren er zur Zahlung aufgefordert wird (das Leistungsgebot) vorher bekanntgegeben ist.
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