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   BGH, 02.12.2003 - 1 StR 340/03   

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https://dejure.org/2003,11926
BGH, 02.12.2003 - 1 StR 340/03 (https://dejure.org/2003,11926)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2003 - 1 StR 340/03 (https://dejure.org/2003,11926)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 1 StR 340/03 (https://dejure.org/2003,11926)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 273 StPO; § 274 StPO
    Beweiskraft des Protokolls bzw. wesentliche Förmlichkeit (nicht protokollierungspflichtige Verwendung von Augenscheinsgegenständen als Vernehmungshilfe); Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 280/93

    Inaugenscheinnahme - Protokoll - Urteilsbegründung - Nachgemachtes Geld

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 1 StR 340/03
    Das Protokoll beweist lediglich, daß dieses Telefonat nicht in Augenschein genommen wurde, denn die Augenscheinseinnahme ist als wesentliche Förmlichkeit im Sinne von §§ 273, 274 StPO protokollpflichtig (BGH NStZ 1995, 19).
  • BGH, 09.07.1997 - 3 StR 268/97

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung eines Revisionsgrundes

    Auszug aus BGH, 02.12.2003 - 1 StR 340/03
    Die Verwendung von Augenscheinsgegenständen als Vernehmungshilfen ist dagegen nicht protokollierungspflichtig (BGH StV 2000, 241).
  • BGH, 25.10.2006 - 1 StR 424/06

    Verlesbare Urkunde nach § 256 StPO; wesentliche Förmlichkeit (keine

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass die Verlesung einer Urkunde dann nicht zu protokollieren ist, wenn diese nur als Vernehmungsbehelf dient (BGH StV 2000, 241; Beschluss vom 2. Dezember 2003 - 1 StR 340/03).
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