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   BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02   

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https://dejure.org/2002,3418
BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02 (https://dejure.org/2002,3418)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2002 - 2 StR 138/02 (https://dejure.org/2002,3418)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 2 StR 138/02 (https://dejure.org/2002,3418)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 146 Abs. 1 StGB; § 27 StGB
    Beihilfe; Geldfälschung; Inverkehrbringen von Falschgeld (Vollendung bei Abgabe an einen verdeckten Vermittler; Versuch; Weitergabe an einen Eingeweihten; interner Vorgang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 302
  • StV 2002, 540 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02
    Zwar kann dieser Tatbestand auch durch die Weitergabe des Falschgelds an einen Eingeweihten verwirklicht werden (BGHSt 29, 311, 313 ff.; 35, 21, 23 f.; 42, 162, 168).

    Das gilt jedoch nicht, wenn es sich bei der Überlassung des Falschgelds um einen internen Vorgang zwischen Mittätern oder um die Übergabe an einen Boten handelt (BGH, Urt. vom 29. August 1984 - 3 StR 336/84; BGHSt 42, 162, 169).

  • BGH, 04.08.1987 - 1 StR 2/87

    Wegwerfen von Falschgeld

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02
    Zwar kann dieser Tatbestand auch durch die Weitergabe des Falschgelds an einen Eingeweihten verwirklicht werden (BGHSt 29, 311, 313 ff.; 35, 21, 23 f.; 42, 162, 168).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02
    Die Übergabe von Falschgeld an einen Empfänger, bei dem es sich in Wahrheit um einen dabei in amtlicher Eigenschaft tätigen Polizeibeamten handelt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur als ein Versuch der Geldfälschung zu werten, da das Falschgeld mit der Übergabe an den Scheinkäufer unmittelbar in amtlichen Gewahrsam gelangt (BGHSt 34, 108, 109; BGH StV 1985, 146; NStZ 1997, 80; NStZ 2000, 530 = StV 2000, 305).
  • BGH, 05.08.1980 - 1 StR 376/80

    Inverkehrbringen gefälschter Wertpapiere - Abschieben an einen Eingeweihten

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02
    Zwar kann dieser Tatbestand auch durch die Weitergabe des Falschgelds an einen Eingeweihten verwirklicht werden (BGHSt 29, 311, 313 ff.; 35, 21, 23 f.; 42, 162, 168).
  • BGH, 26.01.2000 - 1 StR 629/99

    Geldfälschung; Beihilfe zur Geldfälschung; Mittäterschaftlich begangene

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02
    Die Übergabe von Falschgeld an einen Empfänger, bei dem es sich in Wahrheit um einen dabei in amtlicher Eigenschaft tätigen Polizeibeamten handelt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur als ein Versuch der Geldfälschung zu werten, da das Falschgeld mit der Übergabe an den Scheinkäufer unmittelbar in amtlichen Gewahrsam gelangt (BGHSt 34, 108, 109; BGH StV 1985, 146; NStZ 1997, 80; NStZ 2000, 530 = StV 2000, 305).
  • BGH, 11.06.1996 - 1 StR 213/96

    Anforderungen an die Täterschaft bei Geldfälschung - Ausrichtung der Beihilfe

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02
    Die Übergabe von Falschgeld an einen Empfänger, bei dem es sich in Wahrheit um einen dabei in amtlicher Eigenschaft tätigen Polizeibeamten handelt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur als ein Versuch der Geldfälschung zu werten, da das Falschgeld mit der Übergabe an den Scheinkäufer unmittelbar in amtlichen Gewahrsam gelangt (BGHSt 34, 108, 109; BGH StV 1985, 146; NStZ 1997, 80; NStZ 2000, 530 = StV 2000, 305).
  • BGH, 29.08.1984 - 3 StR 336/84

    Beihilfe zur Geldfälschung durch Unterstützung des Aushändigens von Falschgeld an

    Auszug aus BGH, 08.05.2002 - 2 StR 138/02
    Das gilt jedoch nicht, wenn es sich bei der Überlassung des Falschgelds um einen internen Vorgang zwischen Mittätern oder um die Übergabe an einen Boten handelt (BGH, Urt. vom 29. August 1984 - 3 StR 336/84; BGHSt 42, 162, 169).
  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07

    Geldfälschung (eigenständige Verfügung; eigenständiges Inverkehrbringen als echt)

    Darüber hinaus versuchte er diese Absicht umzusetzen, indem er die Falsifikate dem in amtlicher Eigenschaft tätigen verdeckten Ermittler übergab (§ 146 Abs. 1 Nr. 3, §§ 22, 23 StGB; s. BGHSt 29, 311, 313 ff.; 34, 108, 109; 35, 21, 23; 42, 162, 168; BGH NStZ-RR 2002, 302, 303).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21

    Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des

    Dies ist etwa beim Einzahlen von illegal erlangtem Bargeld auf ein Konto der Fall, nicht aber bei dem vom Landgericht festgestellten Sachverhalt der internen Weitergabe der erlangten Wertgegenstände an ein anderes Mitglied der Gruppierung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2002 - 2 StR 138/02 Rn. 5; Urteil vom 29. August 1984 - 3 StR 336/84 Rn. 5).
  • BGH, 15.08.2023 - 5 StR 177/23

    Ansehen der Verfügung über das Buchgeld durch Überweisung auf andere Bankkonten

    Wie bei dem Tatbestand des § 146 StGB (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. August 1984 - 3 StR 336/84; Beschluss vom 8. Mai 2002 - 2 StR 138/02) genügt eine lediglich interne Verschiebung zwischen Mittätern oder die Übergabe an einen Boten nicht (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2022 - 2 StR 395/22 Rn. 10; MüKo-StGB/Neuheuser, 4. Aufl., § 261 Rn. 137).
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