Rechtsprechung
BGH, 05.12.2001 - 2 StR 410/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 73c Abs. 1 Satz 1 StGB
Verfall des Wertersatzes; Unbillige Härte (Grenzen der Erörterungspflicht) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Betäubungsmitteldelikt - Handeltreiben - Geringe Menge - Einziehung - Anordnung des Wertersatzverfalls
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 73c Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 73c Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 c Abs. 1
Pflicht zur Erörterung der Härtevorschrift im Urteil - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00
Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls …
Auszug aus BGH, 05.12.2001 - 2 StR 410/01
Für das Vorliegen einer unbilligen Härte bedarf es daher zusätzlicher Umstände, die eine Verfallsanordnung als ungerecht und unverhältnismäßig erscheinen lassen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 12. Juli 2000 - 2 StR 43100 m.w.Nachw. = NStZ 2000, 589, 590). - BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten
Auszug aus BGH, 05.12.2001 - 2 StR 410/01
Eine solche Ermessensentscheidung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere den Gründen, die zu einem etwaigen Wegfall der Bereicherung geführt haben (vgl. BGHSt 33, 37, 40). - BGH, 11.04.1995 - 1 StR 836/94
Verfall - Verfallerklärung - Verfallschuld - Übermaßverbot - Billigkeit - …
Auszug aus BGH, 05.12.2001 - 2 StR 410/01
Im vorliegenden Fall stellt auch das Fehlen einer ausdrücklichen Ermessensentscheidung gemäß § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB durch den Tatrichter keinen Rechtsfehler dar; insoweit ist nach Billigkeit zu entscheiden (vgl. BGH NStZ 1995, 495). - BGH, 31.03.1999 - 2 StR 653/98
Verfall des Wertersatzes gemäß § 73a StGB; Besondere Härte
Auszug aus BGH, 05.12.2001 - 2 StR 410/01
Dies gilt auch bezüglich der regelmäßig gebotenen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 31. März 1999 - 2 StR 653/98) Anordnung des Verfalls des Wertersatzes in Höhe von 28.000 DM.
- BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
Nach dessen Absatz 1 Satz 1 darf der Verfall nicht angeordnet werden, soweit er für den Betroffenen eine unbillige Härte wäre (vgl. BGH NStZ 1995, 495; NStZ-RR 2000, 365; wistra 2001, 389;… BGHR StGB § 73c Härte 6; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 410/01). - BGH, 25.11.2004 - 2 StR 315/04
Absehen vom Verfall (Vermögen des Angeklagten; pflichtgemäßes Ermessen)
Bei der gebotenen Ermessensentscheidung (vgl. dazu BGH NStZ 2001, 42; Urteil des Senats vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 410/01) hat die Strafkammer zu Recht vor allem darauf abgestellt, daß es sich bei dem vorliegenden Strafverfahren nur um einen Teilkomplex bereits abgeurteilter Taten handelt und im vorangegangenen Verfahren bereits eine umfassende Verfallanordnung ergangen ist, die nach Ansicht des Landgerichts für die Abschöpfung des unrechtmäßig erlangten Vermögenszuwachses, was die §§ 73 ff. StGB bezwecken (vgl. BGHSt 31, 145, 146), ausreichend ist. - BGH, 22.11.2012 - 2 StR 435/12
Verfallsanordnung; Verwerfung der Revision als unbegründet
Wird nach der gesetzlichen Regel nicht von der Verfallsanordnung abgesehen, so ist eine Erörterung der Voraussetzungen des Ausnahmetatbestands gemäß § 73c Abs. 1 StGB zwar nur erforderlich, sofern konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Härtefalls vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2001 - 2 StR 410/01;… Beschluss vom 15. März 2011 - 1 StR 75/11, BGHR StGB § 73c Erörterungsbedarf 1).