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   BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02   

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https://dejure.org/2002,4397
BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02 (https://dejure.org/2002,4397)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2002 - 2 StR 457/02 (https://dejure.org/2002,4397)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 2 StR 457/02 (https://dejure.org/2002,4397)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 29a BtMG; § 29 Abs. 6 BtMG; § 22 StGB
    Mittäterschaftlicher Betäubungsmittelhandel (Einfuhr; Betäubungsmittelimitate; untauglicher Versuch; Zurechnung bei Täuschung durch die vermeintlichen Mittäter)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zur Strafbarkeit der mittäterschaftlichen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Voraussetzungen eines untauglichen Versuchs bei Einführung eines Rauschgiftimitats - Voraussetzungen der Erfassung einer "vermeintlichen Mittäterschaft" von der Versuchsstrafbarkeit

  • Judicialis

    StPO § 154 a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; BtMG § 29 Abs. 6; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4
    Einfuhr von BtM bei Einfuhr von Imitat durch "Mittäter"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 434
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.06.1993 - 2 StR 158/93

    Beginn des Versuchs bei Mittäterschaft (unmittelbares Ansetzen; Zurechenbarkeit

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche "vermeintliche Mittäterschaft" von der Versuchsstrafbarkeit erfaßt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGHSt 39, 236; 40, 299; BGH NJW 1952, 430; zum Meinungsstand vgl. Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 22 Rdn. 22 f.; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 22 Rdn. 55 a; jew. m. w. N.).
  • BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94

    Untauglicher Betrugsversuch bei vermeintlicher Mittäterschaft (Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche "vermeintliche Mittäterschaft" von der Versuchsstrafbarkeit erfaßt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGHSt 39, 236; 40, 299; BGH NJW 1952, 430; zum Meinungsstand vgl. Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 22 Rdn. 22 f.; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 22 Rdn. 55 a; jew. m. w. N.).
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Daß das Landgericht bei der Feststellung der nicht geringen Menge des Wirkstoffs eine Grenze von "500 Konsumeinheiten" angenommen hat (vgl. zur Bestimmung der nicht geringen Menge MDMA BGHSt 42, 255; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 8), ist angesichts der hier jeweils eingeführten und gehandelten Menge unschädlich.
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 21/01

    Unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Daß das Landgericht bei der Feststellung der nicht geringen Menge des Wirkstoffs eine Grenze von "500 Konsumeinheiten" angenommen hat (vgl. zur Bestimmung der nicht geringen Menge MDMA BGHSt 42, 255; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 8), ist angesichts der hier jeweils eingeführten und gehandelten Menge unschädlich.
  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Ein Fall des § 29 Abs. 6 BtMG lag nicht vor, da sich der Vorsatz des täterschaftlich handelnden Angeklagten nicht auf ein Rauschgiftimitat bezog (vgl. BGH NStZ 1994, 441; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39), so daß es auf eine mögliche Kenntnis der Lieferanten von der Wirkungslosigkeit nicht ankommt (vgl. auch Weber BtMG § 29 Rdn. 1082; Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 1719, § 29 a Rdn. 118).
  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97

    Rechtliche Beurteilung der Einfuhr von fälschlicherweise für Ectasy gehaltenen

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Anders als in dem dem Senatsbeschluß vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97 - zugrunde liegenden Fall hat hier der Angeklagte das Rauschgiftimitat nicht eigenhändig eingeführt, sondern den Transport von den belgischen Mittätern durchführen lassen; nicht festgestellt ist, ob diese selbst annahmen, wirksame Betäubungsmittel einzuführen, oder ob sie ihrerseits über die fehlende Rauschgiftqualität der Substanz informiert waren.
  • BGH, 11.01.1951 - 2 StR 534/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche "vermeintliche Mittäterschaft" von der Versuchsstrafbarkeit erfaßt wird, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten und noch nicht abschließend geklärt (vgl. BGHSt 39, 236; 40, 299; BGH NJW 1952, 430; zum Meinungsstand vgl. Tröndle/ Fischer StGB 51. Aufl. § 22 Rdn. 22 f.; Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 22 Rdn. 55 a; jew. m. w. N.).
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 225/94

    Betäubungsmittel - Gehilfe - Beihilfe - Akzessorietät der Teilnahme

    Auszug aus BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02
    Ein Fall des § 29 Abs. 6 BtMG lag nicht vor, da sich der Vorsatz des täterschaftlich handelnden Angeklagten nicht auf ein Rauschgiftimitat bezog (vgl. BGH NStZ 1994, 441; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 39), so daß es auf eine mögliche Kenntnis der Lieferanten von der Wirkungslosigkeit nicht ankommt (vgl. auch Weber BtMG § 29 Rdn. 1082; Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 1719, § 29 a Rdn. 118).
  • BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03

    Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von

    Vielmehr ist nach den getroffenen Feststellungen von dem die Posteinlieferung bewirkenden Dritten weder in objektiver Hinsicht eine Handlung erbracht worden, mit der zur Verwirklichung eines Tatbestandsmerkmals der unerlaubten Betäubungsmitteleinfuhr unmittelbar angesetzt wurde, noch kommt bei den Angeklagten ein untauglicher Versuch der Betäubungsmitteleinfuhr deshalb in Betracht, weil der Dritte irrig annahm, bei Aufgabe des Pakets in Kolumbien einen solchen Tatbeitrag zu leisten (vgl. BGH StraFo 2003, 182).
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