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   BGH, 09.07.2002 - 5 StR 250/02   

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https://dejure.org/2002,6734
BGH, 09.07.2002 - 5 StR 250/02 (https://dejure.org/2002,6734)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2002 - 5 StR 250/02 (https://dejure.org/2002,6734)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2002 - 5 StR 250/02 (https://dejure.org/2002,6734)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 5 StR 250/02
    Damit scheidet eine Strafaussetzung bereits begrifflich aus, weil die verhängte Freiheitsstrafe infolge der Anrechnung der Auslieferungs- und der Untersuchungshaft vollständig verbüßt ist (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; Senat, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01 und Beschl. vom 29. Mai 2002 - 5 StR 105/02; BGH, Beschl. vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01).
  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82

    Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 5 StR 250/02
    Damit scheidet eine Strafaussetzung bereits begrifflich aus, weil die verhängte Freiheitsstrafe infolge der Anrechnung der Auslieferungs- und der Untersuchungshaft vollständig verbüßt ist (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; Senat, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01 und Beschl. vom 29. Mai 2002 - 5 StR 105/02; BGH, Beschl. vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01).
  • BGH, 08.01.2002 - 3 StR 453/01

    Verurteilung des spurlos verschwundenen "Explosionsopfers" bestätigt

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 5 StR 250/02
    Damit scheidet eine Strafaussetzung bereits begrifflich aus, weil die verhängte Freiheitsstrafe infolge der Anrechnung der Auslieferungs- und der Untersuchungshaft vollständig verbüßt ist (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; Senat, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01 und Beschl. vom 29. Mai 2002 - 5 StR 105/02; BGH, Beschl. vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01).
  • BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02

    Strafaussetzung zur Bewährung (Ausscheiden bei vollständiger Verbüßung durch

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 5 StR 250/02
    Damit scheidet eine Strafaussetzung bereits begrifflich aus, weil die verhängte Freiheitsstrafe infolge der Anrechnung der Auslieferungs- und der Untersuchungshaft vollständig verbüßt ist (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; Senat, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01 und Beschl. vom 29. Mai 2002 - 5 StR 105/02; BGH, Beschl. vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01).
  • BGH, 25.11.1998 - 2 StR 514/98

    Anrechnung eines Aufenthaltes in einem psychiatrischen Krankenhaus auf den

    Auszug aus BGH, 09.07.2002 - 5 StR 250/02
    Die dennoch erfolgte Strafaussetzung zur Bewährung beschwert den Angeklagten (vgl. BGHSt aaO; Senat aaO; BGH, Beschl. vom 25. November 1998 - 2 StR 514/98).
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