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   BGH, 31.07.2003 - 5 StR 581/02   

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https://dejure.org/2003,6625
BGH, 31.07.2003 - 5 StR 581/02 (https://dejure.org/2003,6625)
BGH, Entscheidung vom 31.07.2003 - 5 StR 581/02 (https://dejure.org/2003,6625)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 5 StR 581/02 (https://dejure.org/2003,6625)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 136 StPO; § 211 StGB; § 261 StPO
    Mord; Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; Freispruch; Gewissheit; Überzeugungsbildung; Indizien: Vielzahl, Verdichtung zur Überzeugung von der Schuld des Angeklagten); Spontanäußerungen (Vernehmung; Selbstvorwürfe ohne strafrechtlichen Hintergrund)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 225/94

    Rechtliche Beanstandung tatrichterlicher Beweiserwägungen - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 31.07.2003 - 5 StR 581/02
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gegen sichere Erfahrungssätze verstößt oder an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt sind (st. Rspr.: vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22, 25 und Beweiswürdigung 16; BGH StV 1994, 580 m. w. N.).
  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 463/92

    Teilfreispruch bei Tatmehrheit - Verfahrensrüge bei unterbliebener Belehrung -

    Auszug aus BGH, 31.07.2003 - 5 StR 581/02
    Für das Vorbringen der Revision, die Strafkammer habe zu Unrecht weitere Äußerungen des Angeklagten gegenüber dem Polizeibeamten H nicht in die Beweiswürdigung einbezogen, weil sie insoweit rechtsfehlerhaft ein Verwertungsverbot angenommen habe, hätte es einer Verfahrensrüge bedurft; der Senat erachtet insoweit die Sachrüge nicht für ausreichend (vgl. BGH NStZ 1993, 398, 399 und 1997, 614).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 441/94

    Vorliegen eines zu beanstandenden Rechtsfehlers - Anforderungen hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 31.07.2003 - 5 StR 581/02
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gegen sichere Erfahrungssätze verstößt oder an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt sind (st. Rspr.: vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22, 25 und Beweiswürdigung 16; BGH StV 1994, 580 m. w. N.).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 31.07.2003 - 5 StR 581/02
    Auch wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, daß sie in ihrer Gesamtheit dem Gericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2).
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 2/97

    Verbot der Verwertung von Angaben im vollzugsrechtlichen Disziplinarverfahren -

    Auszug aus BGH, 31.07.2003 - 5 StR 581/02
    Für das Vorbringen der Revision, die Strafkammer habe zu Unrecht weitere Äußerungen des Angeklagten gegenüber dem Polizeibeamten H nicht in die Beweiswürdigung einbezogen, weil sie insoweit rechtsfehlerhaft ein Verwertungsverbot angenommen habe, hätte es einer Verfahrensrüge bedurft; der Senat erachtet insoweit die Sachrüge nicht für ausreichend (vgl. BGH NStZ 1993, 398, 399 und 1997, 614).
  • BGH, 01.09.1993 - 2 StR 361/93

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht einer versuchten Vergewaltigung oder einer

    Auszug aus BGH, 31.07.2003 - 5 StR 581/02
    Das ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gegen sichere Erfahrungssätze verstößt oder an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt sind (st. Rspr.: vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 22, 25 und Beweiswürdigung 16; BGH StV 1994, 580 m. w. N.).
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