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   BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90   

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https://dejure.org/1990,853
BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90 (https://dejure.org/1990,853)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1990 - 2 StR 172/90 (https://dejure.org/1990,853)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1990 - 2 StR 172/90 (https://dejure.org/1990,853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Einfuhr zum Eigenverbrauch - Krimineller Gehalt - Minder schwerer Fall - Unrechtsgehalt - Schuldgehalt - Tateinheit - Strafschärfungsgrund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2; StGB § 46, § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11
  • NStZ 1991, 376
  • StV 1991, 105
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90
    Einfuhr zum Eigenverbrauch hat aber im Vergleich zu den in § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BtMG genannten Sachverhalten einen wesentlich geringeren kriminellen Gehalt, was bei der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles zugunsten des Angeklagten in Betracht zu ziehen ist (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Wertungsfehler 1; BGHSt 31, 163 (169)).
  • BGH, 08.04.1988 - 3 StR 117/88

    Berücksichtigung von Vorstrafen, die Einordnung des eingeführten

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90
    Einfuhr zum Eigenverbrauch hat aber im Vergleich zu den in § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BtMG genannten Sachverhalten einen wesentlich geringeren kriminellen Gehalt, was bei der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles zugunsten des Angeklagten in Betracht zu ziehen ist (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Wertungsfehler 1; BGHSt 31, 163 (169)).
  • BGH, 06.08.1985 - 4 StR 420/85

    Voraussetzungen der Strafschärfung bei einem tateinheitlichen Zusammentreffen

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90
    Deshalb kann hier das Zusammentreffen der beiden Straftatbestände mit dem Verbrechen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eher zu einer milderen Beurteilung Anlaß geben, darf aber jedenfalls nicht strafschärfend gewertet werden (BGH, Beschl. v. 6. August 1985 - 4 StR 420/85).
  • BGH, 14.04.1993 - 4 StR 116/93

    Eigenverbrauch - Einfuhr - Handeltreiben - Erwerb - Strafschärfung

    Einfuhr zum Eigenverbrauch hat aber im Vergleich zu den in § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BtMG genannten Sachverhalten einen geringeren kriminellen Gehalt, was bei der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles zugunsten des Angeklagten in Betracht zu ziehen ist (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11 mit weiteren Nachweisen).

    Deshalb kann hier das Zusammentreffen des unerlaubten Erwerbs mit den beiden übrigen Straftatbeständen eher zu einer milderen Beurteilung Anlaß geben, darf aber jedenfalls nicht strafschärfend gewertet werden (Senatsbeschluß vom 6. August 1985 - 4 StR 420/85; BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH, Beschluß vom 21. Juli 1992 - 5 StR 325/92).

  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Vielmehr hat die Strafkammer zutreffend den geringeren kriminellen Gehalt der auch dem Eigenkonsum dienenden Einfuhrhandlungen gewürdigt (vgl. BGH StV 1991, 105; NStZ 1993, 434; Beschluß vom 5. November 1992 - 4 StR 506/92).
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Zu seinen Gunsten wirkte auch, daß das von dem Angeklagten erworbene Rauschgift lediglich zum Eigenverbrauch bestimmt war, weshalb durch die Betäubungsmittel andere Personen nicht gefährdet worden sind (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH, StV 2004, 602, 603).
  • BGH, 16.10.2019 - 2 StR 384/19

    Unerlaubte Veräußerung von Betäubungsmitteln (Begriff der Veräußerung);

    Zwar kann diese Erwägung bei einem tateinheitlichen Zusammentreffen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln rechtlich fehlerhaft sein (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 1990 - 2 StR 172/90, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11).
  • BGH, 15.06.2011 - 2 StR 645/10

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer

    Für die Fälle 1. bis 3. besteht dieses Bedenken, weil in Fällen des Betäubungsmittelerwerbs ausschließlich zum Eigenkonsum vor allem das Motiv erhebliche strafmildernde Bedeutung besitzt (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH Beschluss vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 694/92).
  • OLG Köln, 16.12.2003 - Ss 499/03

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch einen Aufklärungsgehilfen

    Da der Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch in aller Regel milder zu beurteilen ist als Taten, die auf einen Fremdumsatz gerichtet sind (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; Weber, BtMG, 2. Aufl., § 29 Rdnr. 721), sind bei einer Verurteilung wegen Erwerbs von Betäubungsmitteln in einer Anzahl und Menge, die Raum für beide Möglichkeiten lässt, Feststellungen zur beabsichtigten Verwendung des Rauschgifts zu treffen.
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 711/98

    Bande; Mittäterschaft; Durchschnittsmenge; Doppelverwertungsverbot; Eigenkonsum

    Dieser Umstand gibt eher zu einer milderen Beurteilung Anlaß, darf aber jedenfalls nicht strafschärfend gewertet werden (BGH StV 1991, 105; 1998, 599 f.).
  • BGH, 18.07.2000 - 4 StR 258/00

    Nicht geringe Menge zum Eigenverbrauch; Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Das genügt zur rechtsfehlerfreien Bestimmung des Schuldumfangs nicht und kann hier nicht nur den Strafausspruch (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11), sondern auch den Schuldspruch berühren, soweit der Angeklagte wegen der Einfuhrfahrten Anfang August 1999 sowie am 10. und 30. Oktober 1999 verurteilt wurde: Während bei den Fahrten Ende Juni 1999 und (wöchentlich) im Juli 1999 bei einem wöchentlichen Eigenverbrauch von ca. (7 x 2, 5 g =) 17, 5,g noch (100 g - 17, 5 g =) 82, 5 g Heroin mit einem Wirkstoffgehalt von insgesamt jeweils ca. 4 g Heroinhydrochlorid als (Mindest-) Mengen - und damit "nicht geringe Mengen" im Sinne des § 30 a BtMG (vgl. BGHSt 32, 162) - für das unerlaubte Handeltreiben zur Verfügung standen, ist dies nach den Feststellungen für die Fahrten Anfang August 1999 (weil die nächste Beschaffungsfahrt erst im Oktober stattfand) und am 10. Oktober 1999 (weil die nächste Fahrt erst am 30. Oktober 1999 war und nur 70 g Heroin erworben wurden) nicht sicher.
  • BGH, 21.03.1997 - 2 StR 108/97

    Voraussetzungen für eine Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Dieser Umstand hätte aber zur Bestimmung des Schuldumfanges aufgeklärt werden müssen, da die Schuld eines Angeklagten in dem Maße geringer ist, in dem andere Personen - wegen des Eigenkonsums des Angeklagten - durch das Betäubungsmittel nicht gefährdet worden sind oder werden konnten (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; BGH, Urteil vom 11. Juni 1991 - 5 StR 178/91 - und BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Schuldumfang 5).
  • BGH, 09.09.1997 - 1 StR 419/97

    § 29 Abs. 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als Strafzumessungsregel und nicht als

    Der tateinheitliche Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenkonsum weist wegen der damit verbundenen Selbstgefährdung auch eine geringere Gefährlichkeit für die Allgemeinheit auf als das Handeltreiben (Nachweise bei Körner, BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 746), so daß die Verurteilung wegen tateinheitlicher Begehung zweier Tatbestände durch Erwerb von Betäubungsmitteln, teils zum Eigenkonsum, teils zum Weiterverkauf, insofern nicht strafschärfend wirkt (BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11 = StV 1991, 105) und der Schuldumfang durch die Änderung des Schuldspruchs sich insgesamt verringert.
  • BGH, 12.11.2019 - 2 StR 404/19

    Grundsätze der Strafzumessung (tateinheitliches Zusammentreffen des unerlaubten

  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 06.07.1994 - 2 StR 295/94

    Strafmilderung - Betäubungsmittel - Angaben des Beschuldigten

  • OLG Koblenz, 21.02.2007 - 1 Ss 291/06

    Jugendstrafrecht: Einbeziehung früherer Verurteilungen bei mehreren Straftaten

  • BGH, 05.08.1992 - 3 StR 303/92

    Geringer Schuldumfang bei Nichtgefährdung anderer Personen durch das

  • OLG Braunschweig, 24.09.2018 - 1 Ss 55/18

    Handeltreiben, nicht geringe Menge, Feststellungen, Strafzumessung, Anforderungen

  • BGH, 11.06.1993 - 2 StR 117/93

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Rauschgift - Eigenverbrauch - Minder schwerer

  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 694/92

    Mangelhaftigkeit eines Urteils bei Nichtfeststellung der Mindestmenge des zum

  • BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98

    Unwirksamkeit einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung

  • BGH, 21.07.1992 - 5 StR 325/92

    Mildere Beurteilung des Handeltreibens mit Kokain bei teilweisem Eigengebrauch

  • BayObLG, 10.03.2000 - 4St RR 25/00

    Strafgewalt der kleinen Strafkammer; Feststellungen zum Schuldumfang bei

  • BayObLG, 08.10.2002 - 4St RR 92/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch,

  • BayObLG, 13.04.1999 - 4St RR 67/99

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellung des Mindestschuldumfangs

  • BayObLG, 22.09.1998 - 4St RR 121/98

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen zum Mindestschuldumfang,

  • BayObLG, 07.02.2001 - 4St RR 8/01

    Strafprozeßrecht: Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch

  • BayObLG, 29.11.2000 - 4St RR 157/00

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb zum Handeltreiben und zum Eigenverbrauch

  • BayObLG, 06.07.2000 - 4St RR 82/00

    Strafprozeßrecht: Beschränkung des Rechtsmittels auf den Rechtsfolgenausspruch;

  • BayObLG, 03.02.2000 - 4St RR 11/00

    Betäubungsmittel: Feststellungen bei Eigenbedarf und Handeltreiben

  • BayObLG, 22.07.2003 - 4St RR 92/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Eigennützigkeit beim unerlaubten Handeltreiben,

  • BayObLG, 26.05.1997 - 4St RR 122/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb von Betäubungsmitteln teils zum Handeltreiben

  • BayObLG, 17.01.1996 - 4St RR 281/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Vorsatz zum Umgang mit BtM in nicht geringer Menge -

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