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   BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90   

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https://dejure.org/1990,3745
BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90 (https://dejure.org/1990,3745)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1990 - 3 StR 327/90 (https://dejure.org/1990,3745)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1990 - 3 StR 327/90 (https://dejure.org/1990,3745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Zulässigkeit der strafschärfenden Wertung des bedenkenlosen Hinwegsetzens des Angeklagten über das sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Opfers bei Verurteilung wegen Vergewaltigung - Voraussetzungen für das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3, § 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 8
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90
    Generalpräventive Erwägungen setzen die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz voraus (BGHSt 6, 125, 127; BGH NStZ 1986, 358; BGHR StGB § 46 I Generalprävention 2 und 3).
  • BGH, 06.05.1954 - 3 StR 162/54
    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90
    Generalpräventive Erwägungen setzen die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz voraus (BGHSt 6, 125, 127; BGH NStZ 1986, 358; BGHR StGB § 46 I Generalprävention 2 und 3).
  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90
    Die auch die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe umfassende Aufhebung des Strafausspruchs gibt dem neuen Tatrichter Gelegenheit zur Erörterung, ob anstelle einer Gesamtfreiheitsstrafe auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe (§ 53 Abs. 2 Satz 2 StGB) in Betracht kommt (vgl. BGHR StGB § 53 II Einbeziehung, nachteilige 1 und 2).
  • BGH, 08.03.1989 - 3 StR 1/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falls - Würdigung aller

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für das Vorliegen eines minder schweren Falles entscheidend, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung eines milderen Strafrahmens geboten erscheint (BGHR StGB vor § 1 m F Gesamtwürdigung 6; BGHR StGB § 46 III Raub 2).
  • BGH, 22.10.1986 - 2 StR 516/86

    Rechtsfehler bei der Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot von Umständen, die

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90
    Dieser Erschwerungsgrund stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB dar, weil der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung den Gesetzgeber veranlaßt hat, solche Taten überhaupt unter Strafdrohung zu stellen (BGHR StGB § 46 III Vergewaltigung 1).
  • BGH, 20.03.1986 - 4 StR 87/86

    Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes - Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90
    Generalpräventive Erwägungen setzen die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz voraus (BGHSt 6, 125, 127; BGH NStZ 1986, 358; BGHR StGB § 46 I Generalprävention 2 und 3).
  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 364/88

    Versuchter Totschlag in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90
    Generalpräventive Erwägungen setzen die Notwendigkeit allgemeiner Abschreckung für den Gemeinschaftsschutz voraus (BGHSt 6, 125, 127; BGH NStZ 1986, 358; BGHR StGB § 46 I Generalprävention 2 und 3).
  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 323/86

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90
    Die auch die Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe umfassende Aufhebung des Strafausspruchs gibt dem neuen Tatrichter Gelegenheit zur Erörterung, ob anstelle einer Gesamtfreiheitsstrafe auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe (§ 53 Abs. 2 Satz 2 StGB) in Betracht kommt (vgl. BGHR StGB § 53 II Einbeziehung, nachteilige 1 und 2).
  • BGH, 16.06.1988 - 2 StR 117/88

    Berücksichtigung generalpräventiver Gesichtspunkte im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90
    Eine solche Notwendigkeit hat der Tatrichter weder im Hinblick auf die Verurteilung wegen Vergewaltigung noch auf die wegen Beischlafs mit Verwandten dargelegt (vgl. auch BGHR StGB § 46 III Sexualdelikte 1).
  • BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; rechtsstaatswidrige unvertretbare

    Diese Erwägung stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB dar, weil damit zum einen Umstände bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, die schon Merkmale der gesetzlichen Tatbestände der §§ 176, 177 StGB sind (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 8; § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4 sowie Vergewaltigung 1), und dem Angeklagten zum anderen angelastet wird, daß er die Taten überhaupt begangen hat.
  • BGH, 30.10.1992 - 3 StR 466/92

    Begehung der Straftat als Umstand der Strafzumessung - Verwertung

    Der Senat weist für die neue Hauptverhandlung erneut darauf hin, daß auch der "stark untergeordnet" zu Lasten des Angeklagten berücksichtigte Strafzweck der "Verteidigung der Rechtsordnung, hier speziell der Schutz der Frauen" (UA S. 22/23) die Besorgnis erweckt, der Tatrichter habe durch die Verwertung generalpräventiver Gesichtspunkte die schuldangemessene Strafe überschritten und gleichzeitig - wiederum - entgegen § 46 Abs. 3 StGB straferschwerend gewertet, daß sich der Angeklagte über das sexuelle Selbstbestimmungsrecht einer Frau hinweggesetzt hat (BGHR StGB § 46 III Vergewaltigung 1; BGHR StGB § 177 I Strafzumessung 8).
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