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   BGH, 03.11.1994 - 1 StR 636/94   

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https://dejure.org/1994,4475
BGH, 03.11.1994 - 1 StR 636/94 (https://dejure.org/1994,4475)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1994 - 1 StR 636/94 (https://dejure.org/1994,4475)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1994 - 1 StR 636/94 (https://dejure.org/1994,4475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Diebstahl - Gewahrsamsbegründung - Sachherrschaft - Urteilstenor - Natürliche Handlungseinheit - Verschlechterungsverbot - Schuldspruchänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 242, § 52; StPO § 260, § 358

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 10
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92

    Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft);

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 636/94
    Da die Strafkammer aber - für sich genommen ebenfalls zutreffend - von Tateinheit zwischen dem (nach ihrer Auffassung vollendeten, möglicherweise aber nur versuchten) schweren Raub und der gefährlichen Körperverletzung ausgeht, kann der Schuldspruch insoweit insgesamt keinen Bestand haben (BGH NJW 1993, 2252 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 636/94
    Bei Vorliegen von natürlicher Handlungseinheit sind jedoch sämtliche unterschiedlichen Delikte - hinsichtlich des kleinen Safes und der Ringe also jedenfalls Diebstahl - im Urteilstenor aufzuführen (vgl. BGHSt 10, 230; Hürxthal in KK 3. Aufl. § 260 Rdn. 34).
  • BGH, 24.06.1981 - 3 StR 182/81

    Aufladen des Tresors - §§ 242, 22 StGB, nur versuchter, nicht vollendeter

    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 636/94
    In diesem Zusammenhang kann es auch darauf ankommen, wie weit die Beute bereits vom Gewahrsamsbereich des bisherigen Gewahrsamsinhabers entfernt ist (vgl. insgesamt BGH NStZ 1981, 435 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 03.11.1994 - 1 StR 636/94
    Das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 StPO steht einer Änderung des Schuldspruchs zum Nachteil des Angeklagten nicht entgegen (st. Rspr., vgl. BGHSt 14, 5, 7; w. Nachw. bei Pikart in KK 3. Aufl. § 358 Rdn. 18).
  • BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22

    Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes;

    Angesichts der Sperrigkeit und des Gewichts des Diebesgutes bedurfte es - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - noch des Abtransports mit dem Tatfahrzeug (BGH, Urteil vom 24. Juni 1981 - 3 StR 182/81; NStZ 1981, 435 f.; Beschluss vom 3. November 1994 - 1 StR 636/94, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 10), an dem gestohlene, für ein anderes Kfz ausgegebene amtliche Kennzeichen angebracht waren.
  • LG Zwickau, 27.10.2005 - 3 Ns 540 Js 7779/05

    Zur Abgrenzung von vollendeten und versuchten Diebstahl, § 242 I, II StGB

    Dieser muss zwar noch nicht endgültig und gesichert sein, der Täter muss jedoch bereits vollständige Sachherrschaft erlangt haben (BGH, Beschl. v. 3.11.1994 - 1 StR 636/94).
  • BGH, 11.11.2010 - 5 StR 423/10

    Diebstahl; Raub; Gewahrsam (Dachboden; Hausrecht; vollständige Sachherrschaft)

    Selbst wenn sich - wozu das angefochtene Urteil keine Feststellungen trifft - der Herrschaftsbereich des Geschädigten nicht mehr auf den Dachboden erstreckte und nur der Angeklagte dieses Versteck kannte, hatte er nach der hierfür maßgeblichen Anschauung des täglichen Lebens (vgl. BGHSt 16, 271, 273; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 10) noch nicht die vollständige Sachherrschaft über den Tresor erlangt.
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