Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1986 - 4 StR 429/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2475
BGH, 18.09.1986 - 4 StR 429/86 (https://dejure.org/1986,2475)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1986 - 4 StR 429/86 (https://dejure.org/1986,2475)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1986 - 4 StR 429/86 (https://dejure.org/1986,2475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,2475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Handlungspflicht bei fahrlässiger Verursachung eines Brandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 2
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 250/83

    Vorsätzliche Brandstiftung durch Unterlassen bei Vorliegen einer Garantenstellung

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 429/86
    Das vorsätzliche Unterlassen solcher Hilfsmaßnahmen ist aber nur dann als vollendete Brandstiftung strafbar, wenn festgestellt wird, daß der Angeklagte durch das Ergreifen solcher Maßnahmen die Ausbreitung des Brandes tatsächlich hätte verhindern und so den Schaden hätte mindern können; denn nur dann kann das Unterlassen für den Erfolgseintritt ursächlich geworden sein (vgl. BGH StV 1984, 247, 248 m. w. Nachw.).
  • BGH, 03.11.1981 - 1 StR 501/81

    Unterlassung - Strafmilderung - Bewertung des Unrechtsgehalts - Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 18.09.1986 - 4 StR 429/86
    Die neue Strafkammer wird auch zu beachten haben, daß bei einer Verurteilung wegen Unterlassens die Möglichkeit der Strafrahmenmilderung nach § 13 Abs. 2 StGB zu prüfen ist (vgl. dazu auch BGH NJW 1982, 393).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Ursächlichkeit liegt bei den (unechten) Unterlassungsdelikten vor, wenn bei Vornahme der pflichtgemäßen Handlung der tatbestandsmäßige Schadenserfolg ausgeblieben wäre, dieser also entfiele, wenn jene hinzugedacht würde (st. Rspr., so in jüngster Zeit BGH StV 1984, 247f; BGH NStZ 1985, 26f; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Brandstiftung 1; BGHR StGB vor § 1/Kausalität, Pflichtwidrigkeit 2 m.w.N.; Lackner, StGB 18. Aufl. vor § 13 Anm. III 1 c bb; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. vor § 13 Rdn. 20; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 13 Rdn. 15).
  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

    Das vorsätzliche Unterlassen von Hilfsmaßnahmen ist aber nur dann als vollendete Tat strafbar, wenn festgestellt wird, daß der Angeklagte durch das Ergreifen solcher Maßnahmen den Erfolg hätte verhindern können; denn nur dann kann das Unterlassen für den Erfolgseintritt ursächlich geworden sein (vgl. u.a. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Brandstiftung 1; BGH StV 1984, 247 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Dazu gilt folgendes: Eine Strafbarkeit wegen Unterlassens kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn festgestellt wird, daß die unterbliebene Handlung den Erfolgseintritt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte (BGHSt 6, 2; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 2; Tröndle, StGB 48. Aufl. vor § 13 Rdn. 20, § 13 Rdn. 14; Jescheck in LK 11. Aufl. Rdn. 15 ff.).
  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 157/00

    Garantenstellung aus Ingerenz (pflichtwidriges Vorverhalten; nahe Gefahr des

    b) Die Verurteilung wegen Totschlags durch Unterlassen kann auch deswegen keinen Bestand haben, weil nicht belegt ist, daß durch ein Eingreifen des Angeklagten der Tod des Andreas T. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre; denn nur dann könnte das Unterlassen für den Erfolgseintritt ursächlich geworden sein (vgl. BGHSt 6, 1, 2; 43, 381, 397; BGH bei Dallinger MDR 1971, 361; NStZ 1992, 31; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Brandstiftung 1).
  • BGH, 19.01.1988 - 1 StR 635/87

    Tod im Schwimmbad durch ungesicherte Pumpanlage - Voraussetzung der Anlastung von

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine pflichtwidrige Unterlassung dem Angeklagten nur dann angelastet werden, wenn der strafrechtlich relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (BGH NStZ 1987, 505; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Brandstiftung 1 und StGB § 222 Kausalität 1; vgl. auch BGHSt 33, 61, 63 f. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht