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   BGH, 17.01.2001 - 1 StR 487/00   

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https://dejure.org/2001,5941
BGH, 17.01.2001 - 1 StR 487/00 (https://dejure.org/2001,5941)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2001 - 1 StR 487/00 (https://dejure.org/2001,5941)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 1 StR 487/00 (https://dejure.org/2001,5941)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung - Aussetzung zur Bewährung - Stichverletzung - Fußtritte - Rechtfertigung durch Notwehr - Verteidigungswille - Kampfbereitschaft - Versuchter Totschlag

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 3; ; StGB § 32

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32
    Notwehr bei mehreren Motiven

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 14
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.11.1982 - 3 StR 375/82

    Grenzen der Notwehr - Anwendung gefährlicher Verteidigungsmittel - Rechtfertigung

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 1 StR 487/00
    Tritt ein anderes Motiv zu einem nach wie vor vorhandenen Verteidigungswillen hinzu, steht dieser neue Beweggrund der Annahme von Notwehr nur dann entgegen, wenn das subjektive Rechtfertigungselement des Willens zur Verteidigung hierdurch völlig in den Hintergrund gedrängt wird (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33; BGH NStZ 1983, 117; 2000, 365).
  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 67/00

    Rechtfertigungsgrund: Notwehr

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 1 StR 487/00
    Tritt ein anderes Motiv zu einem nach wie vor vorhandenen Verteidigungswillen hinzu, steht dieser neue Beweggrund der Annahme von Notwehr nur dann entgegen, wenn das subjektive Rechtfertigungselement des Willens zur Verteidigung hierdurch völlig in den Hintergrund gedrängt wird (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33; BGH NStZ 1983, 117; 2000, 365).
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus BGH, 17.01.2001 - 1 StR 487/00
    Tritt ein anderes Motiv zu einem nach wie vor vorhandenen Verteidigungswillen hinzu, steht dieser neue Beweggrund der Annahme von Notwehr nur dann entgegen, wenn das subjektive Rechtfertigungselement des Willens zur Verteidigung hierdurch völlig in den Hintergrund gedrängt wird (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33; BGH NStZ 1983, 117; 2000, 365).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 126/21

    Notwehr (Erforderlichkeit: Verweis auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel

    Dabei ist ein Verteidigungswille auch dann noch als relevantes Handlungsmotiv anzuerkennen, wenn andere Beweggründe (Vergeltung für frühere Angriffe, Feindschaft etc.) hinzutreten (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12 Rn. 20 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02 Rn. 24; Beschluss vom 17. Januar 2001- 1 StR 487/00 Rn. 7).

    Erst wenn diese anderen Beweggründe so dominant sind, dass hinter ihnen der Wille, das Recht zu wahren, ganz in den Hintergrund tritt, kann von einem Abwehrverhalten keine Rede mehr sein (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12 Rn. 20; vom 9. November 2011 - 5 StR 328/11 Rn. 29; vom 31. Januar 2007 - 1 StR 429/06 Rn. 16 und vom 6. Oktober 2004 - 1 StR 286/04 Rn. 28; Beschluss vom 17. Januar 2001 - 1 StR 487/00 Rn. 7).

  • BGH, 26.05.2020 - 2 StR 434/19

    Körperverletzung (ärztlicher Heileingriff; Grundsätze der Rechtfertigung von

    Tritt ein anderes Motiv zu einem auch vorhandenen Willen, im Einklang mit dem mutmaßlichen Patientenwillen zu handeln hinzu, steht dieser neue Beweggrund der Annahme eines subjektiven Rechtfertigungswillens nur dann entgegen, wenn dieses hierdurch völlig in den Hintergrund gedrängt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2001 - 1 StR 487/00, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 14; vom 5. November 1982 - 3 StR 375/82, juris Rn. 7; jeweils mwN).
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